Aufenthaltsverfestung für Urkainer nach § 24 AufenthG

Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vom Juni 2026: „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG – Möglichkeiten der Aufent-haltsverfestigung

Informiert wird über Perspektiven für Personen mit vorübergehendem Schutz. Die BAGFW behandelt den Wechsel in andere Aufenthaltstitel, so Aufenthaltserlaubnisse zu Ausbildungs-, Studien- und Erwerbszwecken, humanitäre und familiäre Aufenthaltsmöglichkeiten, die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung.