Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erteilt wurde, ist die Erwerbstätigkeit gestattet. Mit dem Aufenthaltstitel wird gleichzeitig die Arbeitserlaubnis verbunden. Sie dürfen sowohl unselbstständige wie selbstständige Arbeit ausüben ( § 27 Abs. 5 AufenthG). Dies ist eine gute Regelung zugunsten der Familie. Der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt gilt auch für Visa, die zum Zweck … Arbeitserlaubnis weiterlesen
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