Aufenthaltserlaubnis – Verlängerung trotz Passlosigkeit

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei fehlendem Pass

Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis  nach § 25 Abs. 2. S.1 Alternative 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) oder Abs. 3 (nationales Abschiebungsverbot), benötigen für die Verlängerung keine gültigen Nationalpass.

Dennoch verlangen die Ausländerämter immer wieder die Vorlage eine gültigen Nationalpasses.
Dies mag daran liegen, dass ein gültiger Pass grundsätzlich Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist, § 5 Abs. 1  Nr. 4 i. V. m. § 3 AufenthG. Hiervon ist aber nach § 5 Abs. 3 AufenthG abzusehen.

Der Flüchtlingsrat NRW hat dies zum Anlass genommen, vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) eine klarstellenden Erlass gebeten.

4 Gedanken zu „Aufenthaltserlaubnis – Verlängerung trotz Passlosigkeit“

  1. Gibt es inzwischen eine Klarstellung in dieser Sache?
    Aufenthaltserlaubnis einer Ehefrau (Familiennachzug Febr.2017) muss verlängert werden. Ihr Nationalpass Syrien ist abgelaufen. Wird der syrische Nationalpass zwingend benötigt für die Verlängerung?
    Müssen wir wirklich nach Berlin ind ie syrische Botschaft?
    Muss die Familie wirklich so viel Geld bezahlen in der Botschaft für einen Pass, den die Ehefrau ja gar nicht braucht – sie will Deutschland nicht verlassen!
    Seit langem versuche ich (ehrenamtliche Begleiterin) in dieser Sache eine klare Antwort zu bekommen. Aber Fehlanzeige! Ich gebe zu, ich möchte natürlich eine positive Antwort bekommen.

    Gruß

    Elke Nissen

    Herford

    1. Ein Aufenthaltstitel wird grundsätzlich nur zusammen mit einen gültigen Pass erteilt.
      Das gilt jedenfalls dann, wenn der Pass ohne größere Schwierigkeiten erlangt werden kann.
      Insofern dürfte der Weg zur Botschaft nötig werden. Die Kosten können ggf. vom Jobcenter erstattet bzw. bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.

  2. Hallo sehr geehrter Admin, ich hätte ein Frage und ich würde mich freuen, wenn sie darauf kurz eingehen.
    Ich hab vor 2 Jahren meinen Aufenthaltstitel nach 25A Abs. 1 bekommen, dies läuft jedoch in einem Monat aus.
    In den letzten zwei Jahren habe ich auf einem Gymnasium meine allgemeine Hochschulreife absolviert und hab mich auf eine Uni immatrikulieren lassen.
    Das Problem liegt jedoch daran, dass ich meinen Pass nicht verlängern kann, bzw. Ich hab mich schon in den letzten Jahren mich mit der Botschaft meines „Heimatlandes“ in Kontakt gesetzt und bekam immer wieder die gleiche Antwort: Ich bin Wehrpflichtig und bis ich die 24 Monate Wehrpflicht nicht geleistet habe, besteht auch kein Recht für die Verlängerung meines Passes.
    Das Problem ist jedoch einerseits dass, dass ich nicht in so einer instabilen und Kriegs betroffenen Region meine Wehrpflicht leisten möchte, zweitens besteht auch keine Garantie, dass ich danach nach Deutschland wieder darf und drittens habe ich kein soziales Umfeld oder jeglichen Perspektiven in meinem Heimatland.

    Wie kann ich da umgehen und meinen Aufenthaltstitel verlängern? Gäbe es da eventuell alternativen?

    Des Weiteren mache mir Sorgen auch anderer Seitz, weil ich in ein paar Wochen schon für mein Studium in ein anderes Bundesland umziehen muss und nicht weiß, ob mir das Recht dazu gewährleistet wird.

    Was kann ich in der Situation machen?

    Mit freundlichen Grüßen

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