Arbeit für Flüchtlingen – Vorträge

„Nach der Ankunft sofort arbeiten? Berufliche Integration von Flüchtlingen“
Vortrag am Montag, 13. Juni, um 18 Uhr in den Ratssaal im Stadthaus, Berliner Platz 2, Bonn

Referent: Manfred Kusserow, stellvertretender Leiter der Arbeitsagentur in Bonn
Die Veranstaltung der Stabsstelle Integration richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche in Flüchtlingshilfe und Integrationsarbeit.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Hinweise zu Erwerbstätigkeit bei Ausländern

„Sind alle Flüchtlinge traumatisiert? Psychologische Hilfe, Beratung und Therapie für Flüchtlinge“
Vortrag am Montag, 4. Juli, 18 Uhr, Bonn
mit Marion Winterscheid, Koordinatorin der Flüchtlingshilfen der LVR-Klinik Bonn, und Klaus Vossel, Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle der Stadt Bonn.

Kindergeld für Eltern- Großelternteil im EU-Ausland

Kindergeld für Eltern- oder Großelternteil im EU-Ausland

Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt, Bundesfinanzhof Urteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13.

Im Fall beantragte ein in Deutschland wohnender deutscher Staatsangehöriger Kindergeld für seinen Sohn. Der Sohn lebte in Polen bei seiner geschiedenen polnischen Mutter.
Maßgeblich seien die Regelungen zur sozialen Sicherheit (Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der ab dem 1. Mai 2010 geltenden VO Nr. 987/2009). Danach ist bei Ansprüchen auf Familienleistungen in grenzüberschreitenden Sachverhalten die gesamte Familie so zu behandeln, als würde sie in dem Mitgliedstaat wohnen, dessen Familienleistungen beansprucht werden (Wohnsitzfiktion).

Familieangehörige nach deutschem Kindergeldrecht

Da das deutsche Kindergeldrecht nicht danach unterscheidet, ob die Eltern eines Kindes verheiratet sind oder nicht, ist auch die geschiedene Ehefrau Familienangehörige. Somit gilt sie als mit dem Kind in Deutschland lebend. Damit steht ihr der Anspruch auf Kindergeld zu, da nach deutschem Recht das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern vorrangig an den Elternteil ausgezahlt wird, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Die Entscheidung ist von allgemeiner Bedeutung für Fälle, in denen die Eltern eines Kindes in unterschiedlichen EU-Staaten leben und in keinem EU-Staat ein gemeinsamer Haushalt der Eltern und des Kindes besteht.

Kindergeld für Großmutter in Griechenland

In einem weiteren Fall ging es um die beiden Töchter des in Deutschland wohnenden Klägers, die bei ihrer in Griechenland lebenden Großmutter lebten, Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. März 2016 III R 62/12.
Nach deutschem Recht kann ein Anspruch auf Kindergeld auch einem Großelternteil zustehen, der sein Enkelkind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Das Gesetz tut nun so, als ob die Großmutter mit ihren beiden Enkelinnen in Deutschland lebte. Ein Anspruch auf Kindergeld stehe somit ihr zu und nicht dem in Deutschland lebenden Elternteil.

Quellt: http://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen

Weitere Hinweis zum Kindergeld

Dublin Verfahren – fremdbestimmte Zuordnung einschränken

Dublin Verfahren – fremdbestimmte Zuordnung einschränken

Nach den seit 1997 bestehenden Dublin-Regeln soll der Staat den Antrag des Schutzsuchenden bearbeiten, wo dieser zuerst einreist.

Es kommt also nicht auf die Wünsche und den Willen des Schutzsuchenden an. Das Dublinverfahren widersetzt sich so dem natürlichen Bestreben des Schutzsuchenden, dorthin zu kommen, wo er -häufig familiäre – Verbindungn hat und Lebenschancen sieht.

Die Zwangszuordnungen sollten auf ein Mindestmaß begrenzt werden – nur dort, wo dies aus gewichten Gründen der öffentlichen Sicherheit gefordert werden muss. Ansonsten sollte dem Schutzsuchendem soweit wie möglich die Wahl gelassen werden. Diese dürfte dem Interessen – auch der Staaten – eine zügige Integration zu erreichen-  deutlich besser entgegenkommen.  Integration in einem Umfeld sozialer inbesondere familärer Bindungen dürfte deutlicher schneller erfolgen, und damit auch die Ausgaben des Staates deutlich weniger belasten.
Schließlich würde auch die mit den Zwangsmaßnahmen einhergehende Bürokratie und gerichtliche Verfahren deutlich vermindert werden.

Anne Lübbe, Professorin für Öffentliches Recht an der Hochschule Fulda, hat in ihrem Vortrag beim 18. Deutschen Verwaltungsgerichtstag  deutlich gemacht: Ein Schutzsuchender solle möglichst dem Staat zugewiesen werden, zu dem er Verbindungen familärer Art hat.

Familiennachzug beim Dublin-Verfahren

App-Stadtgrenzenlos

Videos und Info für Ausländer: App-Stadtgrenzenlos

Stadtgrenzenlos ist ein Internetportal für Ausländer, vor allem für junge logo-stadtgrenze-bonn-fluechtlingeFlüchtlinge, von der Bonner Evangelischen Jugendhilfe.
Infoseiten, Videos und Hilfen für junge Flüchtlinge von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die den Jugendlichen aus dem Ausland helfen soll, sich in Deutschland zurechtzufinden.

Sie gibt – in mehreren Sprachen – einen Überblick über die rechtliche Situation als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und speziell Info für Bonn.

Zur Situation minderjähriger Flüchtlinge

Auf dem Portal findet sich auch ein interessanter Gastbeitrag von Prof. Dr. Harmut Kreß, zur Situation von minderjährigen Flüchtlingen und der Einschränkung des Familiennachzugs (2 Jahre Wartezeit) bei Flüchtlingen mit subsidiären Schutzstatus.

Stiftung Warentest – Testbericht zu Sprach-Apps für Flüchtlinge zum Deutschlernen

Können Apps beim Deutsch­lernen helfen? Zwölf Apps für arabisch­sprachige Erwachsene und Kinder wurden von Stiftung Warentest getestet.  Zwei seien empfehlens­wert.

Uni Bonn – Studium für Flüchtlinge

Uni Bonn – Studium für Flüchtlinge

Die Universität Bonn hat ein Konzept zur Integration von studierfähigen Flüchtlingen erarbeitet.
An dem Programm FdiS können Flüchtlinge teilnehmen, die sich bereits für ein Studium qualifiziert haben, aber noch keine oder nur unvollständige Nachweise ihrer Hochschulzugangsberechtigung beibringen konnten.

Sie erhalten Zugang zu einem „Frühstudium“, welches dann auf das spätere Studium vorbereitet.

Weiter Info unter: Studium für Flüchtlinge in Bonn