Deutscher Anwaltsverein: Aufenthaltsrecht von drittstaatsangehörigen Eltern verbessern

Initiativstellungnahme zum Aufenthaltsrecht von drittstaatsangehörigen Eltern minderjähriger, aufenthaltsberechtigter Kinder

Verbesserung der Rechtsposition sonstiger Familienangehöriger, etwa für Großeltern zur Betreuung ihrer Enkelkinder .

Alle Familienangehörigen Deutscher, denen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 AufenthG erteilt worden ist, sollen nach drei Jahren des Zusammenlebens ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben.

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26 Gedanken zu „Deutscher Anwaltsverein: Aufenthaltsrecht von drittstaatsangehörigen Eltern verbessern“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren ich lebe in Deutschland in Braunschweig seit 30 Jahren ich habe festen Arbeit ich habe Wohnung von 70 Quadratmeter mein frage wäre euch möchte mein Pfleger Bedürftige Eltern ich ich möchte gerne ein Familienzusammenführung machen
    Ich werde mich freuen wenn sie mir helfen können weil meine Eltern sind auf mein Hilfe angewiesen
    Mit freundlichen Grüßen
    Bertan Rshiti

    1. Ein Nachzug von drittstaatsangehörigen Elternteile im Wegen des Familiennachzugs ist nur bei einem besonderen Härtefall gegeben.
      Das wird in der Regel schwierig darzulegen sein.
      Daher sollte vor allem geklärt werdne, ob ein Nachzug zu anderen Zwecken möglich ist.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin deutsche Staatsbürgerin, mein Ehemann lebt in der Türkei,er hat einen Sohn (9J) könnte er seinen Sohn mitbringen nach Deutschland? Wir möchten eine Familienzusammenführung machen .

    Vielen Dank

    1. Grundsätzlch wäre ein Nachzug – zusammen mit dem Vater möglich (wenn er das alleinige Sorgerecht hat – bzw. die Muter zustimmt) zusammen mit dem Ehemann nötig.
      Dann müsste aber für beide wohl der unterhalt gesichert bzw. nachgeweisen werden.
      Rechtlich erfolgt (zunächst) der Ehegattennachzug, dann der Nachzug des Kindes zum Vater.

  3. Hallo Herr Admin,
    ich möchte mein Bruder aus Iran nach Deutschland holen, der ist aus Afghanistan nach Iran geflüchtet, und er hat Bauingenieur studiert, zurzeit schreibt er sein Dr. in Iran. Ich bin mit meiner Familien eingebürgert.
    Wie ist das Verfahren?
    Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Antwort

    Mit freundliche Grüßen

    Sayed Mobariz

    1. Da er sich nun im Iran aufhält, wäre ein Antrag über die Deutsche Botschaft im Iran zu stellen.
      Hier sollte gekälrt werden, welchen Zweck der Nachzug dient.
      Familienzusammenführung zu volljährigen Geschwistern ist nur in einem besonderen Härtefall möglich.
      Daher sollte auch andere Zwecke geprüfte werden, wie Erwebstätigkeit.
      Dann dürfte er allerdings wohl auch entsprechende Deutschkenntnisse benötigen.

  4. Guten Tag,

    ich bin schwedischer Staatsbürger(EU) lebe und arbeite in Deutschland. Zugleich bin ich irakischer Staatsbürger. Nach dem EU-Freizügigkeitsgesetz habe ich das Recht, meine Eltern zu mir nach Deutschland zu holen, obwohl ich über 21 Jahre alt bin .

    (Meine Eltern sind alt, krank und können sich nicht mehr selbst versorgen, deshalb möchte ich eine Familienzusammenführung mit meinen Eltern machen).

    Was sind die Bedingungen für die Familienzusammenführung von EU-Bürgern?
    Art des Visums, ist schengen visum oder national visum?
    Vielen Dank.

    1. Das Freizügkeitsrecht kann hier helfen, aber auch dort sind Voraussetzunge nötig — z.B. Unterhaltsleistungen.
      Erforderlich wäre dann eine „normales“ Visa zum Familiennachzug für ein langfristiges Visum.
      Gerne kann ich Sie in der Sache anwaltlich begleiten, sollte das erforderlich sein.

  5. Guten Tag,

    Ich schreibe Ihnen , um Ihre rechtliche Unterstützung bei der Beschleunigung der Familienzusammenführung meiner schwangeren Frau zu erbitten.

    Meine Frau und ich haben uns im Oktober 2022 an die Deutsche Botschaft in Tunesien gewandt, um einen Termin zu vereinbaren und die erforderlichen Schritte für die Familienzusammenführung einzuleiten. Leider haben wir bisher noch keinen Termin erhalten, und wir sind zutiefst besorgt über die verzögerte Bearbeitung unseres Antrags.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Wir vertrauen darauf, dass Ihre Erfahrung und Fachkenntnis uns helfen können.

    Mit freundlichen Grüßen.

    1. Sie sollten den Antrag schriftlich bei der Botschaft einreichen, auch wenn Sie noch keinen Termin haben.
      Hier könnte ein früherer Termin ggf. wegen Härtefalls in Frage kommen.
      Gerne bin ich Ihnen behilfich.

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe mit meiner ecuadorianischen Frau in Ecuador. Unsere 3 Kinder haben die deutsche Staatsbuergerschaft, sind volljaehrig, und leben in Deutschland bzw. in der Schweiz. Die zwei aeltesten Kinder sind berufstaetig, verdienen gut, der juengste studiert noch.
    Gemeinsam haben wir von 1997 bis 2001 in Deutschland gelebt, insgesamt fast 4 Jahre.
    Meine Ehefrau ist 67 Jahre alt und erhaelt eine Pension in Ecuador. Sie moechte in absehbarer Zeit allein nach Deutschland ziehen um in der Naehe der Kinder und Enkel zu leben.
    Unter welchen Voraussetzungen waere das moeglich?
    Mit freundlichen Gruessen
    Berthold

    1. Ob inwieweit ein Nachzug zum Kind in der Schweiz möglich, kann ich nicht sagen – das richtet sich nach schweizer Recht.
      Ein Nachzug zu volljährigen Kindern ist nach deutschen Recht nur in Ausnahmefällen möglich.
      Ein Nachzug zu Ihnen als Ehegatten wäre grundsätzlich möglich, wenn Sie unter einen Dach leben.
      Gern berate ich Sie in der Sache.

  7. Guten Abend,
    ich habe in Deutschland studiert. Ich arbeite mittlerweile seit 17 Jahren in meinem Beruf. Seit 2006 habe ich neben der iranischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Meine Mutter (80 J) lebt im Iran. Ich weiß, dass es nur in begründeten Härtefällen möglich ist eine Familienzusammenführung für die drittstaatsangehörigen Eltern (§ 36 Abs. 2 AufenthG) durchzusetzen. Meine Frage: ist es mittlerweile im Bezug auf Aufenthaltsrecht von drittstaatsangehörigen Eltern eine Optimierung eingetreten? Vielen Dank und viele Grüße

  8. Erwarten Sie, dass die Auslegung des Begriffs „Härtefall“ (für bereits qualifizierte Zuwanderer) in Zukunft anders sein wird (gelockerte Bedingungen), da ein neues Gesetz für qualifizierte Zuwanderung verabschiedet wurde, das Eltern und Schwiegereltern die Möglichkeit gibt, mit qualifizierten Zuwanderern, die nach dem 1. März 2024 nach Deutschland kommen, einzuwandern?

    1. Eine andere Auslegung des Begrifss in § 36 AufenthG erwart ich nicht.
      Man findet dei Aussage:
      Für Fachkräfte aus dem Ausland werden die Möglichkeiten des Familiennachzugs ausgeweitet. So soll nicht nur die „Kernfamilie“, also Ehepartner und Kinder, sondern etwa auch die Eltern und Schwiegereltern einer zugewanderten Fachkraft nach Deutschland kommen können.
      Aber im Gesetzesentwurf habe dazu noch nichts gefunden.

      1. Mein Bruder hat eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis unter 18b zum Arbeiten, er hat in Deutschland studiert. Wenn er nach dem 1. März 2024 eine Blue Card erhält, kann er dann für seine Mutter ein Visum für abhängige Personen beantragen, wie es das neue Gesetz vorsieht, das später in diesem Jahr in Kraft tritt?

    2. Hello ! I have been living in Germay for 5 years. I have Greek and Albanian citzenship and I would like to ask if it is possible to bring my parents in Germany since they have only albanian citzenship..? Thanky in advance !

      1. The conditions for a reunion with the parents – accordigung to the EC-law is easier.
        Necessary would be that you (or the other way around) receive support.

  9. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin deutscher Staatsbürger
    Meine Frage ist, ob ich meine Eltern und minderjährigen Brüder aus Afghanistan nach Deutschland bringen kann. Und das zweite, ob Sie uns da helfen können?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Khorrami

    1. Der Familiennachzug erfordert einen besonderen Härtefall.
      Daher wäre zu prüfen, ob nicht anderer Aufenthaltszwecke in Betracht kommen.
      Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, etwa über meine Hotline.

  10. Sehr geehrte Damen und Herren (Anwaltsverein)
    Da bei uns jedes Visum abgelehnt wurde ( Besuchervisum,Familienzusammenführung unter 18 J.) seit 15 J. verheiratet Ich Deutscher meine Frau Philippina haben wir nur eine Möglichkeit über Fachkraft ein Visum zu erhalten. Ein Sohn hat den Abschluß als Bachelor of Science Hotel and Resturant Managment der zweite ist noch in der zweiten Ausbildung…!! Ist diese Ausbildung als Fachkraft anzuerkennen ??
    Da wir den Europa Park (Rust) vor der Haustür haben sagt das Ausländeramt es kommt auch auf welcher Universität die Ausbildung gemacht wurde…Dieses Ausländeramt blockiert uns jedes Visum selbst den Aufenthaltstitel meiner Frau mussten wir das Innenministerium einschalten…
    Ist es noch die Möglichkeit als Fachkraft ein Visum zu bekommen oder besser alles Verkaufen (Immobilien)
    und das Land zu verlassen .
    Mit freundlichen Grüßen
    Manfred u. Mercedita Erlewein

  11. Guten Tag, meine Mama und ich sind beide Deutsche Staatsbürgerinnen und möchte mein Vater und meine Schwester nach Deutschland einladen. Mein Vater ist bereits 67 und meine Schwester hat autistische Züge und möchten sie als sein Begleitperson einladen. Muss mein Vater trotzdem sprachnachweis vorlegen? Oder gibt es hierzu neue Regelungen.
    Mit freundlichen Grüßen

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