Familiennachzug für Flüchtlinge aus Aufghanistan

Der DRK-Suchdienst hat in einer tabellarischen Übersicht (Stand: 01.06.2022) zum Thema Visumsverfahren beim Familiennachzug für Flüchtlinge aus Afghanistan aktuelle Informationen zu den Zuständigkeiten der deutschen Auslandsvertretungen in Pakistan, Indien und dem Iran, den Voraussetzungen für die Einreise in das jeweilige Land sowie zur Registrierung für einen Termin zur Beantragung des Visums zusammengestellt. – PDF-Datei.

52 Gedanken zu „Familiennachzug für Flüchtlinge aus Aufghanistan“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Verlobte ist momentan im Iran. Ich würde sie gerne Nach Deutschland bringen. Aber es sieht schwierig aus. Wäre es möglich, dass meine Verlobte ein Visum erhält und wir hier heiraten?
    Ich bedanke mich im Vorous für Ihre Bemühungen und Hilfe.

    Mit freundlichne Grüßen

    Ali Ramsi
    Tel:015783449024

    1. Grundsaetzlich kann sie ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung beantragen – bei der deutschen Botschaft.
      Sie wird wohl auch Deutschkenntnisse A1 nachweisen muessen.
      Gerne kann ich Sie weiter ueber mein Hotline beraten – ab Ende Juli 2022.

  2. Hallo, guten Abend ich bin Hamid Sadat ich komme aus Afghanistan. Bin seit 10 Jahre in Deutschland dabei Paragraph 25b, kann ich meine Frau und meine Tochter von Türkei nach Deutschland holen.

    1. 29 (3) AufentG> Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder Absatz 4a Satz 1, § 25a Absatz 1 oder § 25b Absatz 1 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden.
      Daher duerfte der Nachzug schwieriger sein.
      Vielleicht koennen Sie humanitaere Gruende geltend machen.
      Sie sollten pruefen, ob Sie nicht auch einen anderen Aufenthaltstitel erhalten koennen, der den Nachzug ermoeglicht.

      1. Sehr geehrte Damen und Herren,
        ich bin Rahmani aus Afghanistan,Bin seit 7 Jahre in Deutschland und abgeschlossene Ausbildung in Deutschland dabei Paragraph 25a, 1 seit drei Jahren arbeite ich auch, meine Frau ist momentan im Iran. Ich würde sie gerne Nach Deutschland bringen. Aber es sieht schwierig aus. Und meine Frau hat auch Sprachkenntnisse, A1 Ich bedanke mich von Bemühungen und Hilfe.

        Mit freundlichne Grüßen
        Rahmani
        Handy Nummer: 004915732524680

        1. Ein Nachzug bei § 25a AufenthG ist nach § 29 Abs. 3 nur in besonderen Fällen (humanitäre, völkerrechtlichen Gründen) möglich.
          Daher sollten Sie den Wechesel der Aufenthaltserlaubnis erwägen, etwa zum Zwecke der Erwerbestätigkeit, eine Niederlassungserlaubnis oder gar Einbürgerung.

  3. sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Sohaila , wohne seit 2017 mit 34 ABS. 2 Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
    Ich will meine Ehrmann nach Deutschland nachziehen, ich habe breit einen Termin am 4 Juli 2022 in Teheran ausgemacht , leider wurde den Antrag nicht angenommen ,weil die verlangen iranische Aufenthaltserlaubnis mindesten 6 Monaten , was aber für Afghanen unmöglich ist weil die Voraussetzung dafür eine 5 Jährige fest Wohnsitz in Iran ist und diese Voraussetzung kann meine Ehrmann nicht erfüllen , er kann nur mit eine gültige reise Visum nach Iran gehen und da bleiben.
    Ich bitte Ihnen ob Sie mir darüber beraten können , welche Unterlagen sind aktuell eizureichen und wo kann ich diese Informationen finden.
    Ich habe jetzt wieder einen Termin in deutsche Botschaft Kabul Webseite ausgemacht , das Merkblatt dafür ist aber nicht aktuell und stand seit 2019.
    Und in deutsche Botschaft Teheran Stand immer noch das gleiche Voraussetzung mit 6 Monatige Iranische Aufenthalt.
    Wie kann ich mit deutsche Botschaft in Teheran für Afghanen per Email im Verbindung setzen um diese Informationen zu bekommen?

    Genau meine Fragen sind :
    Welche Unterlagen soll ich für nächsten Termin in Teheran breitstellen und haben ?
    Wie und Wo kann ich Email Adresse von deutsche Botschaft in Teheran finden?
    Wo kann ich mich in Deutschland , Bayern beraten lassen , und welche Beratungsstelle gibt es dafür?

    Auf Ihre baldige Antwort werde ich mich sehr Freuen

    Mit freundlichen Grüßen
    Sohaila

    1. Wenn sich Ihr Mann dauerhaft im Iran aufenthält, wäre die dortige deutsche Botschaft zuständig.
      Insoweit wäre die Botschaft auch verpflichtet den Antrag anzunehmen.
      Er sollte ggf. entsprechende Nachweis über seinen dortigen Aufenthalt vorlegen.
      Sollte der Antrag nicht angenommen, dürfte sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfehlen.

  4. Guten Tag, ich bin seit 7 Jahren als Afghane in Deutschland mit subsidiärem Schutz und mache derzeit nach erfolgreich abgeschlossener erster Ausbildung eine zweite Ausbildung. Ich habe nun die Niederlassungserlaubnis und möchte meine langjährige Verlobte, die noch in Afghanistan ist, heiraten und nach Deutschland nachholen. Können Sie mir bitte empfehlen, wo wir heiraten sollen (Afghanistan, Iran, Deutschland?) und mit welchem Visum sie kommen kann?
    Herzlichen Dank!

    1. Soweit die Ehe anerkannt wird, dürfte der Ort der Eheschließung egal sein.
      Grundsätzlich wird die Unterhaltssicherung nötig werden.
      Das Visum wäre über die deutschen Botschaft – dann wohl im Pakistan bzw. Indien zu beantragen.

  5. Guten morgen habe deutsch Staatsbürgerschaft und warte seit 20 Monate auf einen Termin von Islamabad leite kann mir jemand sagen wie lange Mann noch warten muss das man da vorsprechen kann.

    Danke in voraus

    1. Sie sollten erwägen den Visaantrag bereits ohne Termin bei der Botschaft einzureichen.
      Dann könnte auch erwogen werden Untätigkeitsklage einzureichen.

  6. Guten Tag, ein afghanischer Flüchtling mit Niederlassungserlaubnis hat in Abwesenheit in Afghanistan geheiratet, allerdings leider ohne schriftliche Vollmacht. Er hat eine offizielle afghanische Eheurkunde. Diese wird jedoch voraussichtlich von der Deutschen Botschaft nicht akzeptiert werden. Er und seine Frau warten seit nunmehr zwei Jahren auf einen Termin zur Beantragung eines Visums für den Ehegattennachzug. Meine Frage: Sollten sie dies trotzdem weiter verfolgen (mit dem erheblichen Risiko einer Ablehnung)? Und was dann? Oder sollten sie es eher über einen Antrag für ein Heiratsvisum (erneute Heirat in Deutschland) versuchen? Wie stehen dafür die Chancen? Eine erneute Heirat in Afghanistan ist ausgeschlossen, weil sie dort ja als verheiratet gelten. Gibt es einen Ausweg? Mit vielem Dank!

    1. Wenn die Ehe wirksam in Aufgahnistan geschlossen wurde, müsste diese auch grundsätzlich anerkannt werden.
      Bereits vorab könnte Sie ja die Urkunde von der Botschaft legalisieren lassen.
      Sollte die Botschaft die Ehe nicht anerkennen, dürfte wäre halt ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland beantragt werden könnne.

      1. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, vielen Dank für Ihre Antwort. Inzwischen wurde die Nachbeurkundung der Ehe vom Standesamt abgelehnt, weil der Antragsteller (afghanischer Flüchtling mit Niederlassungserlaubnis) dem deutschen Personalstatut unterliegt und die deutschen Voraussetzungen nicht erfüllt hat. Auf Empfehlung des Standesamtes versucht er nun, eine Eheschließung (mit derselben Frau) in Deutschland anzumelden, um dann ein entsprechendes Visum für seine Frau zu beantragen. Das Standesamt verlangt von ihm u.a. eine Familienstandsbescheinigung von der afghanischen Botschaft in Berlin. Die Ausländerbehörde jedoch kündigte auf unsere Nachfrage den Verlust seiner Flüchtlingseigenschaft an, falls er die Botschaft aufsucht. Die eine Behörde verweigert sozusagen, was die andere Behörde verlangt. Meine Frage: Was kann der Mann denn nun tun? Ich danke im Voraus sehr für eine Antwort.

        1. Hier sollte zunächst geklärt werden, wofür die Flüchtlingseigenschaft gewährt wurde.
          Und dann stellt sich die Frage, ob man die noch benötigt – wenn er dann einen „normalen“ Aufenthaltstitel erhält, etwa Familiennachzug.

  7. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
    Meine Name ist Badakhshi Nazar ich komme ebenfalls aus Afghanistan
    Meine Ehefrau lebt seit mehreren Jahren in den Iran leider hat Sie eben keinen Flüchtlings Status bekommen können
    es ist nicht so leicht in den Iran einen Flüchtlingsstatus zu bekommen
    Ich war bei mehreren Anwälten Sie konnten mir nicht da bei helfen ich habe die gleichen Fragen wie die Dame vor mir

    Welche Unterlagen muss ich für nächsten Termin in Teheran breitstellen und haben ?
    Herzlichen Dank im voraus und Bleiben Sie gesund

      1. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
        ich habe afghanische und deutsche Staatsbürgerschaft. Ich arbeite als Verwaltungswirt im öffentlichen Dienst. Ich habe vor in den nächsten Monaten meine Verlobte zu heiraten. Sie hat afghanische Staatsangehörigkeit und lebt im Iran. Ich werde einen Antrag auf Ehegattennachzug bei der deutschen Botschaft im Tehran stellen wollen. Alle Voraussetzungen und Unterlagen sind mir auch bekannt und sind zu schaffen bis auf eine Sache. Meine zukünftige Frau hat eine Geburtsurkunde ( Tazkira) und ein handschriftlicher Pass ( kein elektronischer). Erste Frage : wird dieser Art des Passes von der Botschaft anerkannt? Wenn nicht dann gereift wahrscheinlich hier § 3 AufenthG Passpflicht. Aber könnte man anhand § 5 Abs. 1 und 2. (Reiseausweis für Ausländer) Aufenthaltsverordnung bei einer Ablehnung sich darauf stützen und ggf. eine Klage erheben? Meine Frau hat alles versucht ein biometrische Pass zu beschaffen, doch die afghanische Botschaft stellt solche Pässe aufgrund der Regierungswechsel durch Taliban nicht mehr aus und meine Frau kann auch nicht nach Afghanistan. Wäre diese Idea Umsetzbar ? Vielen Dank

        1. Die Botschaft bzw. Ausländerbehörde hat Spielraum bei den Nachweisen für den Identätisnachweis.
          Hier sollten Sie es einfach mit den bestehenden Unterlagen probieren und daher zunächst einen Termin buchen bzw. und den Antrag stellen.
          Das weitere wird sich dann ergeben.
          Weiterhin dürfte Sie den Sprachnachweis A1 benötigen.

          1. Hallo Herr Kanzlei,
            bezüglich des Sprachnachweis A1 hätte ich eine Frage!
            sowie ich erfahren habe, benötigt man unbedingt nicht Sprachnachweis wenn man eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt!
            Inwiefern stimmt diese Aussage?
            Ich bedanke mich im Voraus!

  8. Guten Tag, meine Frau befindet sich momentan mit drei Monaten Visum im Iran. Wir haben schonmal einen Termin beim Deutsche Botschaft im Teheran über IOM gebucht. Kurz vor den Termin den Termin ist automatisch stornieret würde. Jetzt wissen wir nicht was sollen wir machen das die stornieren zurück genommen werden das mein Frau den Termin war nehmen kann.
    Ich 76 Quadratmeter Wohnung
    Hab Feste Job
    Verdiene Über 2000€ netto
    Also wir haben alles was man für Familiennachzug braucht.
    Wenn Sie irgendwie helfen können bitte schicken Sie mir eine Email
    koshanizakiullah@gmail.com
    Oder rufen Sie mich bitte an
    004917664200347

    1. Zunächst sollte geklärt werden, warum der Termin storniert wurde bzw. ob kurzfristig ein neuer Termin vereinbart werden kann.
      Vielleicht sollte auch versucht werden bei der Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zu erhalten.
      Gerne stehe ich Ihnen über meine Hotline zur Verfügung.

  9. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Von mir wurde es gefordert, letzten 6 Monaten Lohnabrechnungen einzureichen. Ich habe vor kurzem meine Ausbildung zum Ende gebracht und bin ich bei meiner Ausbildungsbetrieb als Facharbeiter eingestellt. Ich konnte nur meine erste Lohnabrechnung einreichen. Würde es für positive Entscheidung ausreichen?

    Miete: 450€
    Netto Lohn: 2400€
    Keine Kind

    1. Die Prüfung der Unterhaltssicherung erfolgt aufgrund einer Prognoseentscheidung: entscheidend ist, ob künftig der Unterhalt gesichert wird.
      Das künftige Gehalt dürfte reichen. Ggf. wird sich die Ausländerbehörde an der „Probezeit“ stören – hier könnte mit dem Arbeitgeber ggf. auch ein Verkürzung vereinbart werden.
      Das Gehalt reicht.

  10. Sehr geehrter Herr, ich komme aus Afghanistan und meine Familie ist gerade im Iran. Wir starten ein Familiennachzugsverfahren und das Gespräch fand am 22.06.2022 statt. Unsere Dokumente erreichten das Land Ingolstadt-Bayern (meine vorherige Stadt) und sie schickten unser Dokument am 05.08.2022 an das Land Kassel-Hessen (meine aktuelle Stadt). Danach teilt die Ausländerbehörde Kassel mit, dass Ihr Dokument noch nicht angekommen ist, und wenn ich dort anrufe, sagen sie unterschiedliche Antworten. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns helfen und diesen Fall übernehmen könnten.

  11. Guten Tag, ich bin 35 J Afghane wohne seit 2 Jahre in Deutschland. ich bin eine Kreps Patientin und wurde in der letzten Monaten 7x operiert. die Nächte Operation ist im Dezember.22 ich wurde zuletzt als Flüchtling anerkannt und nun habe ich Anspruch auf einen Famielennachzug aus dem Iran. einen Antrag auf Famieliennachzug habe ich bereits bei der Deutsche Botschaft in Teheran gestellt, welche ich noch keine Rückmeldung erhalten habe. derzeit wird keinen Reisepass aufgrund der aktuellen Lage in Afghanistan ausgestellt. meine Familie hat leider keinen Reisepass. meine Frage an Sie sind wie folgenden: . wie sollen wir vorgehen. kann deswegen der Antrag abgelehnt wird? Ich habe an allen afghanischen Botschaften in Deutschland und in Iran geschrieben, sie haben es bestätigt, dass sie derzeit kein Reisepass ausstellen. . kann ich aufgrund meiner Krankheit einen Eillntrag stellen? Ich bitte Sie um eine Antwort direkt auf meine E-Mail Adresse: mostti_mokhtari@yahoo.de. Ich danke Ihnen. Mit besten Grüßen

      1. Hallo mein Name ist Ghanizada, Lebe seit 2015 in Deutschland und besitze seit 2019 subsidiärenschutz.
        Ich habe nach der Flucht über afghanische botschaft mit eine vollmacht mit meiner Frau geheiratet!
        Ich arbeite seit 2019 und habe eine unbefristete Arbeitstag und möchte gerne meine Frau nach Deutschland holen.
        Ich möchte gerne ihre Meinung wissen ob ich eine Ansprüche auf familienzusammenführung habe.
        Ich warte gerne auf ihre Antwort!

        E-Mail-Adresse: hesamudin.ghanizada1996@gmail.com

  12. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    Ich bin afghanische Staatsangehörige besitze Aufenthaltstitel nach Paragraph 25 Absatz 3. Und lebe seit 2010 in Berlin und arbeite in einer Vollzeitstelle.
    Ich möchte meine Ehefrau zu mir holen.
    Ich habe meine Frau für Antragstellung zwecks nationalen Visum am Januar 2022 bei Dusche Botschaft in Teheran registriert. Es wurde einen Termin zum 16 August angeboten, als sie beim Termin erscheinen ist, haben die Mitarbeiter des Botschaft ihre Antrag nicht angenommen, mit zwei Begründungen.
    1. Sie könnte keine Deutsch sprechen Zertifikat A1 vorweisen.
    2. Sie müsse als afghanische Staatsangehörige mindesten 7 Monaten sich in Iran aufhalten ohne dass Land verlassen zu haben damit ihre Visa-Verfahren in Iran bearbeitet werden kann.
    Auf meine Nachfrage haben die Mitarbeiter des Botschaft beantwortet dass entweder die Voraussetzung unter Punkt 2. erfüllt seien muss oder sie sich über Terminbuchungssystem in Kabul registriert.
    Ich habe Mal gehört, dass das Sprach Zertifikat Nachweis abgeschafft werden soll , ich möchte Sie Fragen ob es abgeschafft wurde ?
    Ich habe meine Frau über Buchungssysteme in Kabul für Visa-Termin bei Deutsche Visastelle in Teheran registriert aber auch über die Buchungssysteme in Teheran, also zwei Mal, je nach welche schneller einen Termin ausgibt.
    Meine Bitte an Sie, können Sie sich bei Deutsche Visastelle in Teheran in Verbindung setzen und um einen zeitnahen sonderTermin bitten?
    Oder einen Eilantrag bei VG stellen?
    Meine Frau lebt unter schwierige Bedingung in Iran und iranische Behörden verlängern das Visum nur einmal auf weiter drei Monaten und danach muss sie das Land verlassen und in Afghanistan herrschen die Taliban’s. Es ist fast unmöglich als junge Frau in Afghanistan alleine einreisen und sich dort aufzuhalten.
    Ich bedanke mich im vorab für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    V.M.

    1. Wenn sich Ihre Frau dauerthaft im Iran aufhält, ist die deutsche Botschaft dort zuständig und den Antrag nicht verweigern.
      Der Antrag sollte dann (nachweislich) bei der Botschaft schriftlich eingereicht werden.
      Ein Nachzug nach § 25 Abs. 3 AufenthG ist allerding nur in eingeschränkt möglich (§ 29 Abs. 3 AufenthG), daher sollten Sie veruschen einen anderen (weiteren) Aufenthaltstitel zu erhalten, etwa zur Erwerbstätigkeit.
      Gerne bin ich Ihnen auch über meine Hotline behilfich.

  13. Sehr geehrter Herr Anwalt
    Nazari mein Name bin ein deutscher mit Migrationshintergrund
    Seit knapp einem Jahr bin ich verlobt in Abwesenheit und ohne Vollmacht !
    Aufgrund der Sicherheitslage im Moment in Afghanistan und aus Angst vor Talibanen würde ich nicht so gerne dahin fliegen ‚ wenn es eine Möglichkeit für mich bestehe ohne dahin zu fliegen meine Verlobte hierher nach Deutschland zu holen
    Wäre es machbar für ein Deutschenstattsbürger Herr Anwalt?
    Mit freundlichen Grüßen Nazari

    1. Wenn die Eheschließung in Deutschland anerkannt wird, besteht ein Anspruch auf Nachzug der Ehefrau.
      Ihr Frau kann auch zum Zwecke der Eheschließung ein Visum erhalten.

      In beiden Fällen wäre eine Visumsaverfahren nötig über die deutsche Botschaft in Paktistan bzw. Indien.

  14. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    ich bin deutsche Staatsbürgerin und möchte meinen Verlobten aus Afghanistan in Deutschland heiraten mit dem Visum zur Eheschließung in Deutschland. Er lebt in Afghanistan und wir haben uns über die Webseite der deutschen Botschaft Kabul für einen Termin in der deutschen Botschaft Teheran zur Familienzusammenführung registriert. Nach Kontaktaufnahme mit meinem ansässigen Standesamt und der Prüfung der erforderlichen Dokumente, läuft nun beim Oberlandesgericht der Antrag auf Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis für meinen Verlobten. Die Bearbeitung wird in etwa 3 Monaten abgeschlossen sein. Danach haben wir, aufgrund der Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnis, 6 Monate Zeit für die Eheschließung hier in Deutschland. Gestern schickten wir eine Email mit dem Teilbescheid vom Standesamt an die deutsche Botschaft Teheran mit der Bitte um einen Sondertermin in 4-5 Monaten.
    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das die Botschaft diesen Sondertermin vergibt. Welche Möglichkeiten gibt es bei Ablehnung?
    Und wie stehen im Allgemeinen die Erfolgschancen in unserem Prozess?
    Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.
    Viele Grüße

  15. Hallo guten Abend meine Damen und Herren ,
    Ich heiße Nasim und komme aus Afghanistan, ich lebe fast Zeit 8 jaren in Deutschland, ich habe auch schon den Deuschen Pass.
    Ich habe dieses Jahr geheiratet und wollte fragen ob ich meine Frau ohne a1 nach Deutschland holen kann.
    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe .

    Mit freundlichen Grüßen

    Nasim

    1. Grundsätzlich ist für den Nachzug – auch bei Deutschen – nach der derzeitigen Rechtslage noch der Sprachnachweis A1 nötig.
      Hiervon gibt es enige Ausnahmen. Ob solche Ausnahmen vorliegen darüber kann ich Sie über meine Hotline oder bei einer Telefonberatung beraten (50 Euro).
      Derzeit ist auch eine Änderung des Gesetzes im Gespräch. Ob und wann dieses allerdings in Kraft tritt, kann ich nicht vorhersehen.

  16. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    ich bin als Afghaner seit 8 Jahren in Deutschland und habe neulich meine Niederlassungserlaubnis bekommen.
    Ich habe eine Frau( seit 9 Jahren verheiratet) und eine Tochter, die nach der Machtübernahme durch Taliban von Afghanistan ohne Visum nach Pakistan geflohen.
    Ich habe sie vor gut 16 Monaten auf die Warteliste registriert, aber leider bis jetzt keinen Termin bei der deutschen Botschaft in Islamabad bekommen. Es wäre nett von Ihnen, wenn ich eine Empfehlung dieser bezüglich bekomme.
    Alle Voraussetzungen für den Nachzug bis auf A1 Zertifikat sind erfüllt.
    Die Frage ist, ob es eine Ausnahme für die Sprachkenntnisse gibt und ob sie unbedingt ein gültiges pakistanes Visum für den Antragstellungstermin brauchen.
    Danke sehr im Voraus!

    MfG
    A.Akbari

    1. Sie sollten möglichst bald (unabhängig von einem Termin) einen Antrag auf Nachzug bei der Botschaft einreichen.
      Dann ggf. Untätigkeitsklage einreichen.

  17. Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich heiße Sikandar Nurestani komme aus Afghanistan und meine Frau kommt aus Tadschikistan
    Wir haben in Afghanistan geheiratet und haben wir eine gläubige Hochzeiturkunde aus Afghanistan
    Ich möchte nun wissen, ob die Hochzeiturkunde bei der Dutsche Botschaft in Tadschikistan anerkannt?
    Mit freundlichen Grüßen

  18. Hi,

    I am a 17 years old child at germany and my family has next month appointment at the Tehran Embassy but as I noticed they need to translated all documents to German instead English and then legalized it. My question is, is this oky that we translated and attested all documents by ministry of Foreign Affairs in Afghanistan or should be only done by Deutsche Embassy?

      1. Hallo,

        meine Frau hat mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich bin ebenfalls deutscher und verbeamteter Berufsschullehrer. Die Familie meiner Frau (Eltern und zwei Brüder) leben derzeit im Iran. Gibt es eine Möglichkeit die Familie meiner Frau nach Deutschland zu holen?
        Über das Landesaufnahmeprogramm in Hessen hat es leider nicht geklappt. Grund, die Familie meiner Frau ist laut den Behörden nicht gefährdet, da Sie Ein- und Ausreisestempel (Iran/Afghanistan) in Ihren Reisepässen haben.

        Freundliche Grüße

        1. Der Familennachzug von Eltern ist nur bei besonderem Härtefall möglich.
          Dies läßt sich selten darlegen und nachweisen.
          Geprüft sollte daher, ob ein anderer Aufenthaltszweck bzw. das EU-Freizügigkeitsrecht helfen kann.

  19. Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Betani bin seit 8 Jahre in Deutschland und habe eine abgeschlossene Ausbildung und habe Niederlassungerlaunis Aufenthalt meine Frau ist momentan in Afghanistan und möchte gerne meine Frau holen habe am 28.07.2022 bei Auswärtiges Amt eine Termin aus gemacht bis jetzt habe ich keine Antwort bekommen , ich weiß nicht wie ich vor gehen soll . Können sie mir bisschen Hilfen

    Grüße Betani

    1. Die Botschaft ist verpflichtet den Visa-Antrag anzunehmen – auch ohne Termin.
      Daher empfiehlt es sich den Antrag direkt (postalisch) über die Botschaft einzureichen.
      Erst dann beginnt das Verfahren.
      Nach drei Monaten kann man dann auch Untätigkeitsklage einreichen.

  20. Sehr geehrte Damen und Herrn,
    ich bin Yasir Muhsini, komme aus Afghanistan. ich bin seit 7 jahre in Deutschland, ich habe seit 2021 nach paraghraf 19d ein unbefristet Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre.
    Meine Frage ist, wenn ich mit meine Verlobtin in iran uns Ehrschlissen, wird es anerkannt? und ob ich überhaubt mit diese Aufenthaltserlaubnis meine Frau nach Deutschland bringen.
    ich habe feste Arbeitsvertrag, lohn ist über 2400 .
    ich freue mich auf ihre Antwort.

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