Familiennachzug

Der Familiennachzug nach Deutschland wird in den     §§ 27ff AufenthG geregelt.
Erteilt wird Aufenthalt aus familiären Gründen – zum Zwecke der Familienzusammenführung.
Die Erteilung erfolgt  auch, wenn der nachziehende Ausländer bereits in Deutschland ist. Ein „Nachzug“ aus dem Ausland ist dabei nicht erforderlich.
Zentrale Voraussetzung ist die Herbeiführung der familiären Lebensgemeinschaft – erforderlich ist dabei grundsätzlich das Leben unter einem Dach. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn die „zusätzliche Wohnung“ etwa wegen Arbeit und Ausbildung erforderlich ist. Die bloße Begegnungsgemeinschaft wird nicht geschützt.
Staatsbürgerschaft des Nachziehenden – Status und Bürgerschaft des Stammberechtigten
Die Anforderungen an den Nachzug unterscheiden sich nach der Staatsangehörigkeit des Nachziehenden (Deutscher, Unionsbürger, Drittländer). Wichtig ist auch die Staatsangehörigkeit beziehungsweise der aufenthaltsrechtliche Status des Stammberechtigten in Deutschland (zu dem der Nachzug erfolgen soll). Bedeutsam kann auch der Grad der familiären Bindung bzw. Verwandschaft (Ehegatten, minderjährige Kinder, Eltern, Geschwister) sein.
Soweit nicht die Kernfamilie (Ehegatten, minderjährige Kinder und entsprechende Elternteile) erfasst ist, ist ein Nachzug meist sehr viel schwieriger möglich, etwa beim Nachzug von Eltern zu erwachsenen Kindern oder bei einem Nachzug zu volljährigen Geschwistern.

In der Praxis erweist sich als eine der größten Hürden für den Familiennachzug bei Drittländern, dass sie grundsätzlich Unterhalt sichern müssen. (Unterhaltssicherung).

Deutsches Rotes Kreuz – hilft bei Suche und Familienzusammenführung

Der DRK-Suchdienst (www.drk-suchdienst.de) ist eine Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund von Krieg, Katastrophen oder Vertreibung nicht wissen, wo sich ihre Angehörigen aufhalten und ob ihre Angehörigen noch am Leben sind.
Suchanfragen können für fast jede Region weltweit entgegen genommen werden.

Zudem können Familien, die keine andere Möglichkeit haben, mit ihren Angehörigen Kontakt aufzunehmen, über den DRK-Suchdienst eine so genannte »Rotkreuznachricht« verschicken. Rotkreuznachrichten werden vor allem in Konflikt- oder Katastrophengebiete übermittelt, wo die normalen Kommunikationswege nicht mehr funktionieren. Zudem dienen sie dazu, den Kontakt zu inhaftierten Familienmitgliedern aufrechtzuerhalten.

Bei Familienzusammenführungen hilft der DRK-Suchdienst, wenn die Familie unfreiwillig getrennt wurde, oder bei der Beschaffung von Unterlagen (z.B. Haftbescheinigungen o.ä.), die für die Begründung des Asylantrags relevant sein können.

Nachzug von Eltern zu ihren Kindern
Nachzug von Kinder zu ihren Eltern
Nachzug von Ehegatten