Formloser Antrag auf Familienasyl – fristwahrend

Mit Urteil vom 09.09.2021 (C768/19) entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH), dass für das Familienasyl eines Elternteils nach Zusammenführung mit dem minderjährig nach Deutschland eingereisten
Kind auch ein formloser Antrag vor dem 18. Geburtstag des Kindes reicht.

Der formelle Antrag kann nach Ansicht der Richter*innen auch erst später gestelltwerden.

Geklagt hatte ein Afghane, der Anfang 2016 zu seinem minderjährigen Sohn nach Deutschland einreiste und sofort einen formlosen Antrag auf Asyl
gestellt hatte. Den förmlichen Antrag stellte er einen Tag nach Erreichen der Volljährigkeit des Sohnes. Alle vorangegangenen Instanzen lehnten seinen
Asylantrag daraufhin als verspätet ab.

Die Richterinnen des EuGH entschieden nun, dass der formlose Antrag vor dem Geburtstag ausreichte, um Familienasyl erlangen zu können

8 Gedanken zu „Formloser Antrag auf Familienasyl – fristwahrend“

  1. Sehr geehrte
    Meine Bruder und meine Schwester
    Die haben mit deutsche Armee gearbeitet jetzt die sind alle Versteck
    Die haben ein Mal meine Bruder fest genommen aber Gott sei Danke wegen eine Bekannte die haben ihm frei gelassen aber die haben gesagt nächste mal wir Garantien nicht das wir lassen ihm oder nicht meine Bruder hat Frau und sehr kleine Kinder meine ganze Familie sind am Gefahr
    Ich habe viel Email geschickt über all aber keine Antwort gekriegt 😥
    Mit freundlichen Grüßen
    Ayubi

    1. Für Ortskräfte und besonderds gefährdte Personen besteht die Möglichkeit einen Aufenthaltstitel nach § 22 AufenthG zu erzahlten.
      Die Anträge sind entweder direkt an die maßgebliche Organisation bzw. an die Botschaft zu richten.
      Die Botschaft sind – wie zuvor – bereits hoffnungslos überarbeitet und die Verfahren verzögern sich.
      Ggf kann gerichtlich Hilfe in Anspruch genommen werden (Untätigkeitsklage).

  2. Sehr geehrte Damen und Herren
    I lebe fast Zeit 10 Jahren in Deutschland Nun habe ich mit bekommen das meine Father als. ehemalige soldat das mittlerweile in Ruhestand ist wurde mehrfach durch die Taliban. bedrohte wurde. meine Eltern und Geschwistern leben noch unter schlimme Umstände in Afghanistan. Meine Frage mit große Bitte wäre. Ob da eine weg geben wurde das ich meine Eltern nach Deutschland holen kann
    Viele grüße
    Maiwand Asghari

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Meine Tochter wird im April 18 Jahre alt. Sie ist mit Familiennachzug seit 14.10.21 nach Deutschland gekommen.
    Ihr Pass läuft am 18.09 .22 ab . Sie hat auch einen Aufenthalt bis 18.09.22 bekommen.
    Meine Frage ist, ist das reicht, dass ich nur ihre Pass verlängern lassen, dann bekommt sie Verlängerung für ihr Aufenthalt oder muss ich einen Familienasyl beantragen?
    Mein Aufenthalt ist 25 ABS. 2(3 ASYLG)

    Ich bedanke mich bei Ihnen
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Sollte Ihre Tochter sich nicht in der Schule / Ausbidlung befinden, dürfte ein Verlängerung bzw. die Erteilung eines entsprechenden Verlängerung möglich sein.
      Sie sollte zeitnah einen neuen Pass beantragen.
      Ein Asylverfahren dürfte nicht nötig sein.

    1. Wichtig ist der zeitnahe Antrag beim Bundesamt auf Nachzug beim Familienasyl.
      Der Antrag müsste unverzüglich – innerhalb von 2 Wochen – nach der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Stelle des Bundesamts für
      Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt wird (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 AsylG).
      Der Antrag sollte einfach schriftlich erfolgen.
      Ansonsten kann der Antrag bei der Ausländerbehörder – bzw. im Visumsverfahren über die deutsche Botschaft beantragt werden – dort gibt es keine Antragsfrist.

Schreibe einen Kommentar zu Maiwand Asghari Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert