Informationsveranstaltung am Freitag, 29. März 2019,

von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

im Alten Rathaus (Eingang Marktplatz)Programm:

16.00 Uhr Anmelden für die Informations- und DiskussionsrundenInfostand für neue Ehrenamtliche!

Informations- und Diskussionsrunden zu vier Themen:

1.  Asylverfahren, Familiennachzug, Mitwirkungspflichten, Wohnsitzauflage – aktueller Stand und neue Entwicklungen
Michael Wald, Ausländeramt der Stadt Bonn
Lothar Strunk, Flüchtlingsberatungsstelle DRK Bonn

Jens Dieckmann, Rechtsanwalt, Bonn

2. Flüchtlingsunterbringung und Wohnungssuche  – Stand der Dinge
Bettina Ueding, Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn
Nils Reinartz, Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn

NN, Mieterbund Bonn

Maria Jabari, Haus Mondial des Caritasverbandes Bonn

3. Leistungen für Flüchtlinge: Was gibt es, wer ist zuständig, wer berät?

NN, Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn

Susanne Seifert, Jobcenter
Beyza Misir, Haus Mondial des Caritasverbandes Bonn

4. Geflüchtete Frauen: Unterstützung für Schwangere und Mütter, Hilfe bei Gewalt
Anja Henkel, Familienkreis e.V., Projekt Newcomer

Shoreh Ghavidel, Pro Familia, Beratungsstelle Bonn

Frauen helfen Frauen e.V. Bonn (angefragt)

Verbindliche Anmeldung bis zum 25.03.2019 an:

Stadt Bonn, Stabsstelle Integration

E-Mail:integrationsbeauftragte@bonn.de, Telefon: 0228 – 77 31 01, Fax: 0228 – 77 32 15

Brexit – Einbürgerung von Briten

Brexit – NO DEAL –

Kommt es zu keinem Austrittsabkommen scheidet Großbritannien am 29. März 2019 aus der Europäischen Union aus.
Dann benötigen Briten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Die Bundesregierung plane eine 3 Monate Übergangsfrist…
Für Briten stellt sich insbesondere die Frage, ob Sie (auch) deutsche Staatsbürger werden wollen; sich also hier einbürgen.

Nach dem BREXIT – sofern keine Ausnahmeregelungen vorgesehen werden – müssten die Briten, die deutsche werden wollen, grundsätzlich Ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben.

Eine Beibehaltung der britischen Staatsbürgerschaft, die bei EU-Bürgern sonst ohne weiteres möglich ist – wäre dann nicht mehr sehr einfach.

Die Einbürgerungsantrag sollte daher vor dem 29. März 2018 gestellt werden.

Brexit – with Deal

Kommt es zu einem Austrittsabkommen so läuft zunächst eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020.

Aufenthaltstitel für Job – Positivliste

Arbeiten in Deutschland – für Ausländer aus Drittstaaten

Angehöriger eines solchen Drittstaates (also nicht EU, EWR oder Schweiz), benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland.  Auf dem Aufenthaltstitel steht der Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „Jede Erwerbstätigkeit gestattet“ steht.

Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise beantragt werden. Das ist bei der deutschen Auslandsvertretung in der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes möglich.

Für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands und der USA gelten besondere Regeln: Gehören Sie einem dieser Staaten an, können Sie den Aufenthaltstitel nach Ihrer Einreise nach Deutschland einholen – bei der Ausländerbehörde, die für Sie zuständig ist.

Soweit eine Aufenhaltstitel zum Familien- bzw. Ehegattennachtzug ist die erwerbstätig in Deutschland grundsätzlich uneingeschränkt möglich, und weitere Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nicht nötig.

Arbeitserlaubnis

Beschäftigung / Ausbildung für Asylsuchende und Geduldete

Zustimmung zur Beschäftigung

Die deutsche Auslandsvertretung beziehungsweise die zuständige Ausländerbehörde genehmigt mit dem Aufenthaltstitel eine Beschäftigung in Deutschland.

Für die Zustimmung ist meist zwingend erforderlich:

  • der Arbeitnehmer hat einen konkretes Arbeitsplatzangebot des Arbeitgebers.
  • Die Bedingungen, unter denen der Arbeitgeber beschäftigt wird , sind mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar.

Es dürfen keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt mit gleicher Qualifikation (sogenannte Bevorrechtigte) zur Verfügung stehen. Ausnahmen hiervon gelten hier bei Mängelberufen (siehe Positivliste).

Positivliste

Die Positivliste (Whitelist) führt Mangelberufe auf. Das sind Berufe, für die es in Deutschland nicht genügend Fachkräfte gibt, § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 der Beschäftigungsverordnung. Ziel dieser Verordnung ist es, Fachkräften die Zuwanderung nach Deutschland zu erleichtern.

Wer einen Beruf ausübt, der in der Positivliste aufgeführt ist, kann jedoch nicht sofort eine Stelle in Deutschland antreten. Er muss zuerst feststellen und bescheinigen lassen, dass seine Ausbildung einer qualifizierten Ausbildung in Deutschland entspricht.

Anerkennung und Qualifizierung für Ausländer

Eine Grundlage für die Auswahl der Berufe in der Positivliste bildet die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit.
Die Engpassanalyse erfolgt unter dem Fokus bundesweiter Engpässe, ergänzt um eine regionale Betrachtung auf Ebene der Bundesländer.
Die Fachkräfteengpassanalyse wird halbjährlich aktualisiert.

Genitalverstümmelung (FGM)

In vielen afrikanischen Ländern werden Frauen beschnitten. Häufig geschieht diese in brutaler Weise – und stümperhaft.

Die Praxis ist unterschiedlich. Zuweilen wird die Klitorisvorhausht und manchmal auch die Klitoris verletz oder entfernt. Die inneren Schamlippen werden weggeschnitten und die äußeren zusammengenäht. Viele Frauen sterben an der Prozedur.
In Ägypten, Djibouti, Sierra Leone, Mali, Sudan, Somalia und Guinea sind zwischen 83 und 98 Prozent aller Frauen von Genitalverstümmelung (FGM) betroffen.

Operation bei Genitalverstümmelung

Bei manchen beschnittenen Frauen sind unter dem Narbengewebe noch die Klitoris und die kleinen Schamlippen vorhanden. Das Narbengewebe kann möglicherweise operativ entfernt werden, was zu einer Erleichterung beim Wasser lassen führen kann.

Hilfe bei Genitalverstümemlung

Seit 2013 unterstützt das Dessert Flower Center in Berlin gentialverstümmelte Frauen. Der Name stammt von dem Buch „Wüstenblume“ von Waris Diries 1998 auf das Genitalverstümmelung aufmerksam gemacht hat.

Unterstützung kann auch Mama Afrika e.V. bieten.

Genitalverstümmelung und Ausländerrecht

Die Genitalverstümmelung ist in Deutschland strafbar, auch dann wenn die Tat im Ausland begangen wird. Gefährdeten Mädchen kann vor einer Reise in die Heimat die Unversehrtheit bescheinigt werden. Eine solche Bescheinigung stellt auch das Desert Flower Center aus.
Seit 2016 ist es auch erlaubt die Pässe bedrohter Mädchen aus Risikoländern einzuziehen.

Die drohende Genitalverstümmlung kann ein Asylgrund sein.
Die Glaubhaftmachung der drohenden Gefahr ist jedoch schwierig.
Auch kann die Gefährdung einen Abschiebehindernis darstellen.

Familiennachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten Minderjährigen 

Famliennachzug zu Minderjährigen

Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen, die 18 Jahre alt geworden  sind (volljährig).

Der Europäische Gerichtshof entschied am 12.04.2018 (Rechtssache C-550/16), dass unbegleitete Minderjährige, die während des Asylverfahrens
volljährig werden, ihr Recht auf Familiennachzug behalten. Im konkreten Fall ging es um eine Eritreerin, die 2014 unbegleitet minderjährig in die Niederlande einreiste und ihren Asylantrag stellte. Der Asylantrag wurde positiv beschieden, als sie bereits volljährig war.
Wenige Wochen nach der Zuerkennung des Schutzstatus beantragte sie den Familiennachzug ihrer Eltern sowie ihrer drei minderjährigen Brüder.
Die Behörden lehnten den Familiennachzug mit der Begründung ab, dass sich die junge Frau aufgrund ihrer Volljährigkeit nicht mehr auf das EU-Vorzugsrecht für Minderjährige berufen könne.
Der Auffassung der niederländischen Behörden erteilte der EuGH eine Absage. Entscheidend für die Einstufung als Minderjährige sei der Zeitpunkt der Stellung des Asylantrages. Das Urteil steht auch im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
EuGH: Rechtssache C-550/16 (12.04.2018)

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hat Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zusammengestellt und dabei verschiedene Fallkonstellationen aus der Praxis aufgegriffen.
BumF: Vorläufige Hinweise zur Umsetzung des Urteils:
2018_04_25_Hinweise_EuGH-Urteil

Die bisherigen Hinweis unter dieser Seite müssen insofern überarbeitet werden:

Elternnachzug zu volljährigen Kindern in Deutschland