Einreiseverweigerung von minderjährigen Geschwistern

Ist ein minderjährige Flüchtling als Flüchtling in Deutschland anerkannt, so dürfen die Eltern nachziehen. Ein Nachzug von minderjährigen Geschwistern erfolgt nach der bisherigen Praxis über § 36 AufenthG wegen eines besonderen Härtefalls.

Einige Ausländerbehörden haben nach Angaben von Pro Asyl nun – in Abstimmung mit den Botschaften – den minderjährigen Geschwistern die Einreise nach Deutschland untersagt.

Damit kann für die Eltern eine Zwangslage entstehen: Sie müssen entweder nur mit einen Teil der Kinder Zusammenleben oder sich trennen.

Diese Praxis ist ethisch und rechtlich nicht haltbar.

Die Einreiseverweigerung der minderjährigen Geschwistern widerspricht dem besondere Schutz der Familie nach Art. 6 des deutschen Grundgesetzes und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Recht auf ein Zusammenleben von Kindern ist auch in Art. 9 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention anerkannt.

PRO ASYL: Kurswechsel beim Familienachzug 9.11.2016

Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Mit dem Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939), in Kraft getreten am 06. August 2016 wurde die Wohnsitzauflage ausdrücklich und verschärft eingeführt (§ 12a AufenthG).

Auch für anerkannte Flüchtlingen (Asylberechtigte, GFK-Flüchtlinge; subsidiär Schutzberechtigte) soll – in Nordrhein-Westfalen aber erst ab dem 1. Dezember 2016 – eine Wohnsitzauflage erteilt werden.
Unter der Hand sei es wohl Ziel der Auflage „soziale Brennpunkte“ zu vermeiden. Der Gesetzestext spricht von der „Förderung der nachhaltigen Integration“.

Hier dürfte wieder ein wenig zielführendes bürokratisches Monster entstehen. Und das noch  auf Rücken der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Erhebliche Bedenken bestehen auch insoweit, ob diese Regelung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Hier dürfte ein unzulässiger Eingriff in das Freizügigkeitsrecht vorliegen.

Flüchtlingshelfer Rupert Neudeck

Der Troisdorfer Flüchtlingshelfer Rupert Neudeck, Mitgründer der Organisation Cap Anamur/Deutsche Not-Ärzte verstarb Ende Mai 2016.
Bekannt wurde er 1979 durch die Rettung tausender vietnamesischer Flüchtlinge („boat people“) im Chinesischen Meer.

Kurz zuvor hat er in einem Interview im General-Anzeiger Bonn (Rückblick 2015) sich zur Flüchtlingssituation und dem deutschen bzw. europäischen Migrations geäußert.

An einige seinier Aussagen vielleicht als sein Vermächtnis, Mahnung und Aufforderung möcht ich errinnern.

„Nicht alle, die zu uns kommen, sind politisch veroflgt. Weil aber fast alles übers Asylrecht läuft, hat das zu einer Betrugshaltung geführt. Jeder, der hier ankommt weiß, dass er sich Gründe ausdenken muss, die ihn hier für das Asyl gerechtfertig erscheinen lassen. Man erzählt deshalb alles Mögliche. Desehalb sind wir auf dem Holzweg. Wir brauchen Öffnungen, um über legale Wege nach Deutschland gelangen zu können. Das dämmt auch die lebensgefährliche Flucht vieler Menschein eher ein als alles andere.“

Auf die Frage: Was wünscht sich der Flüchtlingsfreund Neudeck für 2016:

„Dass es so bleibt, wie Taxitus 98 nach Christus schrieb: „Es gilt bei den Germanen als Sünde, einem Menschen sein Haus zu verschließen, wer es auch sei. Jeder empfängt ihn mit einem seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden reich zubereiteten Mahle. Sind die Vorräte aufgezehrt, weist er den Weg zu einem anderen gastlichen Haus.“

Familiennachzug für Syrer: IOM-Programm

Das Flüchtlingsrat NRW hat auf ein Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 14. Juli 2016 über Neuerungen beim Familiennachzug für Syrer hingewiesen.
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) führt
ein Familienunterstützungsprogramm – „Family
Assistance Program (FAP)“ – für die Familienangehörigen
von in Deutschland anerkannten syrischen
Flüchtlingen durch.
Dieses Programm soll Antragsteller beim Visumsverfahren helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente
beim Visum-Termin vorgelegt werden können.

Die IOM-Zentren in Beirut und Istanbul haben ihre Tätigkeit
bereits aufgenommen, das Zentrum soll in Gaziantep
wird in Kürze folgen.
Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren soll die Visumsbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland
beschleunigt werden.

Dass die Auswärtige Amt die Hilfe der IOM in Anspruch nimmt, um die Visumsbearbeitung zu beschleunigen, ist erfreulich, denn bisher sind die Botschaften offenbar überfordert gewesen.
Als weitere Maßnahme sollte daran gedacht werden, auch ein weitere Zuständigkeit (Ersatzuständigkeit) bei den örtlichen Ausländerbehörden zu begründen.

Webseite des Auswärtigen Amts – Familiennachzug Syrien

Auf diese Weise soll zudem unseriösen Agenturen und Vermittlern Steine vermieden werden.

Spezielle Webseite des Auswärtigen Amtes für syrische Flüchtlinge und den Familiennachzug

Flucht aus Ägypten – Bildstock

Die Flucht aus Agypten thematierst der Betsäule am Eingang zur Kanzlei für Ausländerrecht in Bad Godesberg, Deutschherrenstr. 37 (Straßenkreuzung Gringsstraße / Deutschherrenstraße).

Der denkmalgeschützte Bildstock Nr. II der Kreuzwegstationen in Muffendorf aus Drachenfelser Trachyt erscheint nach ca. 2 Jahren „Restauration“ im neuen Glanz.

Betsäule Deutschherrenst. 37 in Bad Godesberg
Flucht aus Ägypten

Das Relief (Foto) zeigt die Flucht Jesu vor den Häschern des Herodes nach Ägypten. Es gibt eines der Sieben Schmerzens Mariens wider.

Die Errinnerung an die Schmerzen und Qualen, die mit Flucht und Vertreibung zu tun hat,  kann vielleicht das Verständnis für die Flüchtlingsbewegungen, etwa aus Syrien, nach Deutschland schaffen. Vielleicht kann es auch die Hilfsbereitschaft für die nach Deutschland kommenden Flüchtlinge und deren Familien wecken.