Beschleunigung des Familiennachzugs durch Globalzustimmung – BMI-Schreiben

Im Länderrundsschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 28.04.2023 an die Ausländerbehörden geht es um die Beschleunigung von Visumverfahren zum Familiennachzug durch Globalzustimmungen gemäß § 32 AufenthV.
Voraussetzung für Globalzustimmungen beim Familiennachzug ist aus Sicht des BMI, dass es sich um Fallgruppen handelt, in denen inlandsbezogene Tatbestandsmerkmale wie Lebensunterhalts- und Wohnraumsicherung nicht geprüft werden müssen und es sich um Visaanträge aus Ländern mit verlässlichen Urkundenwesen handelt.
Dann sind keine näheren Überprüfungen auslandsbezogener Voraussetzungen wie z.B. der Eheschließung erforderlich.
Das Schreiben enthält auch eine Übersicht Zuständigkeitsverteilung für die Prüfschritte im Visumverfahren zum Familiennachzug.

In einigen Länder ist eine Legalisierung von Urkunden nicht oder nur eingeschränkt möglich, siehe Liste der Länder.

Sprachtests bei Ehegattinnen türkischer Arbeitnehmer rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat am 22.12.2022 entschieden (Urteil C‑279/21) , dass die dänische Rechtsvorschrift, nach der für türkische Arbeitnehmerinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Dänemark eine erfolgreich bestandene Sprachprüfung Voraussetzung für den Familiennachzug ist, rechtswidrig ist.

Die Klägerin war 2015 nach Dänemark eingereist und hatte eine Aufenthaltserlaubnis beantragt zum Nachzug mit ihrem Ehegatten, einem türkischen Staatsangehörigen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Dänemark.
2016 lehnte die Ausländerbehörde den Antrag der Klägerin mit der Begründung ab, ihr Ehegatte habe nicht den Nachweis einer bestandenen dänischen Sprachprüfung erbracht.
Nach dem Gerichtshof verstößt die Sprachprüfungen gegen die zwischen
der Türkei und den EU-Staaten vereinbarte Stillhalteklausel gemäß Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 dar, es handle sich dabei um eine rechtswidrige
„neue Beschränkung“.
Es könne zudem nicht damit argumentiert werden, dass durch die Einführung einer solchen Beschränkung eine erfolgreiche Integration der Nachziehenden gewährleistet würde, da durch die Regelung zum Sprachnachweis den zuständigen Behörden weder eine Beurteilung der Integrationsfähigkeit der Arbeiternehmerin in Dänemark noch ihrer Fähigkeit, die aus der Türkei nachziehende Partnerin bei der Integration zu unterstützen, erlaubt wird.

Diese Entscheidng dürfte nun auch für türkische Ehegatten, die nach Deutschland ziehen, entsprechend anwendbar sein.

Familiennachzug bei volljährigen Kindern und Antrag vor Volljährigkeit

Schreiben des Auswäritgen Amtes und des Bundesministerium des Inneren zur Umsetzung der EuGH-Urteile zum Familiennachzug zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Familiennachzug vom 01.08.2022 (verbundene Rechtssachen C273120 und C-355120 sowie C-279120) sowie der bis zum Zeitpunkt der Urteile gültigen Weisung vom 07.12.2021 veröffentlicht.

Laut EuGH ist sowohl beim Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen als
auch beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Asylantragsstellung ausschlaggebend, sofern die Antragsstellung zum Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung erfolgt.

Das Schreiben vom 07.11.2022 gibt Hinweise zu den Auswirkungen und der Umsetzung der EuGH-Urteile zum Familiennachzug .

Broschüre zur Familienzusammenführung – Dublin III-Verordnung

Der Informationsverbund Asyl und Migration hat mit der Diakonie Deutschland die Broschüre „Familienzusammenführungen nach Deutschland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung, Anspruch – Verfahren – Praxistipps“ (Stand: Dezember 2022) herausgegeben.

In der Broschüre wird auf Probleme bei der Familienzusammenführung eingegangen, sowie zum Anwendungsbereich der Dublin-III Verordnung, familienbezogene Zuständigkeitskriterien, Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehen bei einer Ablehnung.


Schulungsvideo zum Thema Familiennachzug
Der Informationsverbund Asyl und Migration hat am 21. Dezember 2022 ein neues Video (Folge 5) in der Schulungsreihe Migrationsrecht des Deutschen Roten Kreuzes und der Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg veröffentlicht.
Im Video geht es um den Familiennachzug nach Abschnitt 6 des
Aufenthaltsgesetzes (§§27ff. AufenthG) und um die Voraussetzungen des Familiennachzugs von Angehörigen der „Kernfamilie“ (Ehe-/Lebenspartnerinnen, minderjährige Kinder, Eltern in Deutschland lebender minderjähriger Kinder).