Nachzug von Geschwistern und sonstigen Verwandten

Familiennachzug bei Geschwistern

Der Nachzug von Geschwistern oder sonstigen Ausländern zu deutschen oder ausländischen Verwandten ist nur in besonderen Härtefällen möglich. Ein besonderer Härtefall liegt – praktisch – nie vor. Vergleichen Sie die Ausführungen zum Elternnachzug zum volljährigen Kind in Deutschland.

Wie bereits bei den Nachzug zu erwachsenden Kindern veranschaulicht, ist hier ein Nachzug in der Praxis praktisch nicht möglich.
Insoweit sollte dann geprüft werden, ob die Erteilung von anderen Aufenthaltstiteln möglich ist.

Erleichterter Nachzug bei Unionsbürgern

Einfacher ist der Nachzug, sofern das EU-Freizügigkeitsgesetz greift, als Unionsbürger entweder Stammberechtigte sind oder nachziehen wollen.