Kindernachzug zu Deutschen

Kindernachzug zu deutschem Elternteil in Deutschland

Das minderjährige ledige Kind eines deutschen Elternteils, das in Deutschland wohnt,  hat einen Anspruch auf Nachzug nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.

Wichtig ist die rechtzeitige Antragsstellung – bis 18!

Eine Unterhaltssicherung ist nicht erforderlich.

Nach drei Jahren soll eine Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht) erteilt werden.

Vielfach wird ein Aufenthaltstitel nicht erforderlich sein, wenn das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft (direkt) erwerben kann. Das Kind kann die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt oder Adoption erworben haben (§§ 4 bis 6 StAG).

Voraussetzungen: Kindesnachzug zu deutschem Elternteil

Voraussetzungen für den deutschen Elternteil

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Sorgerecht für das Kind
  • tatsächliches Eltern-Kind-Verhältnis

Voraussetzungen  das Kind betreffend

  • Pass oder Passersatz
  • Abstammung vom Elternteil (Geburtsurkunde)
  • minderjährig (unter 18)
  • ledig (unverheiratet)
  • kein Aufenthaltsverbot (beispielsweise Sperrwirkung)
  • kein Ausweisungsinteresse – sonst Ermessensentscheidung.