Unterhaltssicherung

Neue Broschüre „Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel“ des Paritätischen Gesamtverbands.

Sie gibt einen Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz.

Im ersten Teil werden die allgemeinen Regelungen sowie die Vorgaben zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und der Berechnung dargestellt.

Im zweiten Teil folgt eine Auseinandersetzung mit den Aufenthaltstiteln, für
die Besonderheiten bei der Lebensunterhaltssicherung gelten

6 Gedanken zu „Unterhaltssicherung“

  1. hallo

    Dies betrifft eine Familienzusammenführung.
    ich bin Franzose und möchte meine Frau aus Kamerun nachkommen lassen.
    Meine nicht-europäische Frau, die in Afrika lebt, hat vor einigen Tagen einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung gestellt. Daher kontaktiere ich Sie, um etwas Klarheit zu bekommen.
    Obwohl ich Franzose und somit Mitglied der Europäischen Union bin, habe ich derzeit nur einen befristeten Arbeitsvertrag, der bis Ende September läuft und in dem ich ca. 2350€ netto verdiene. Ich habe die Bedingungen für eine Zusammenführung gelesen und frage mich, ob das als Nachweis für den Lebensunterhalt ausreichen würde. Denn mein Vertrag ist befristet, obwohl im Vertrag steht: „Der Vertrag wird für einen befristeten Zeitraum von 12 Monaten geschlossen, mit der Aussicht auf eine direkte Anstellung als Projektmitarbeiter im Team“.
    Wie schätzen Sie meine Chancen auf ein Visum ein?
    Kann der Vertrag ein Hindernis sein? Wenn ja, kann man etwas dagegen tun?

    LG Yvan

    1. Die Unterhaltssicherung ist ein prognose Entscheidung.
      Aufgrun des bis September geltenden Vertrages – und der Aussicht auf Verlängerung, dürfte also eine Erteilung möglich sein.
      Je länger sich das Verfahren jedoch zieht, desto schwieger dürfte es werden.
      Aber auch Ihre Frau kann zum Unterhalt beitragen.
      Zunächst müssen Sie damit rechnen, das ein etwaige Aufenthalt der Ehefrau auf die Dauter Ihres Titels begrenzt wird.

  2. Hallo Ich befinde mich zurzeit im Kosovo,aber mein Man ist seit August 2023 arbeitstätig in Deutschland.Er arbeitet als IT Techniker und hat ein visum als Qualfizierte Person,also sein Aufenthhaltstitel ist 18B abs. 1.Wir haben 3 Töchter,2 Zwilingstöchter 6 jahre alt und die kleine 2 Jahre alt.Er verdient 2065 netto.Und hat seit 2 Monaten ein minijob 350 euro netto.Miete warm ist 1200.Wir wissen nicht ob auch das Kindergeld und der steuerwechsel danach auch berechnet wird.Könnten sie uns bitte eine Antwort geben?
    Mit freundlischen Grüßen

    1. Die Unterhaltsicherung für sich und die gesamte Famlie dürfte nicht reichen.
      Er muss ein bisschen mehr verdienen – ein Anspruch auf Bürgergeld dürfte nicht bestehen.
      Hierbei handelt es ich allerdings um eine Prognosentscheidung.
      Ggf können Sie auch zum Einkommen beitragen.
      Als Deutscher wäre ein Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.

  3. Meine deutsch-kubanische Ehefrau mit unseren zwei gemeinsamen Kindern (deutscher Pass) ist im Juni 2024 dach Deutschland zurückgekehrt, lebt in Hessen und hat Bürgergeld beantragt. Ich habe als ihr kubanischer Ehemann ein Visum für Familienzusammenführung zu den mit einreisenden deutschen Kindern erhalten. Ich bin aktuell auf Arbeitssuche, verdiene aktuell nichts. Wie sehen meine Chancen auf einen Aufenthaltstitel aus? Wieviel müssen wir als Familie insgesamt Brutto bzw. Netto monatlich verdienen, damit ich einen Aufenthaltstitel erhalte?

    Beste Grüsse

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