Kosten

Was kostet ein deutscher Anwalt im  Ausländerrecht?
Die Kosten des Anwalts in Deutschland sind frei verhandelbar. Häufig wird aber auch nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

Kosten von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde

Anwaltskosten von Dr. W. Buerstedde in ausländerrechtlichen Angelegenheiten:

  • telefonische Rechtsberatung über die Hotline: 0900-1040801 (3 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz- nicht über Handy).
  • Telefonische Beratung (nicht über Hotline) erfolgt nach Überweisung eines Betrages von 50 Euro.
  • Erstberatung 180 Euro netto (214,20 brutto).
  • Schriftliche Beratung (per-Email oder per Post) grundsätzlich ab 150 Euro.
  • Vertretung gegenüber Botschaft / Ausländerbehörde (Ausländerrecht) 1200 Euro brutto (pauschal) zwecks Erlangung eines Aufenthalts (Vorschuss 600 Euro).
  • Vertretung in Einbürgerungssachen 1200 Euro brutto (pauschal).
  • Bei gerichtlicher Vertretung bestimmen sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei Einbürgerungen liegt der Streitwert bei 10.000 Euro. Bei Visa und Aufenthaltstitel bei 5.000 Euro. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro, also regelmäßig Gebühren von ca. 1.700 Euro; bei einem Streitwert von 5.000 Euro fast 1.000 Euro.
  • Honorarvereinbarung: Stundensatz 200 Euro netto; 238 Euro (brutto).

Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde wird erst tätig, wenn der Vorschuss in Höhe der Erstberatung oder außergerichtlichen Vertretung (Pauschalhonorar) entrichtet worden ist.
Ratenzahlung nach Vereinbarung möglich.

Soweit die Zahlung der Anwaltsgebühren nicht möglich ist, kann die Beratung und Vertretung auch gegen einen Beratungshilfeschein bzw. vor Gericht mit Prozesskostenhilfe erfolgen.

Der Beratungshilfeschein ist in Deutschland vorab beim  Amtsgericht des Wohnortes (Beratungshilfestelle) zu beantragen. Vergessen Sie nicht, notwendige Unterlagen (Bescheid über Asylbewerberleistungen, Arbeitslosengeldbescheid, Ausgaben (Miete, u.a.), Einnahmen (Gehaltsnachweise, Kontobelege, u.a.) vorzulegen.

Wenn Sie Fragen zu den Anwaltsgebühren von Dr. W. Buerstedde im Ausländerrecht haben, rufen Sie bitte an: 02222-931180 oder schicken eine E-Mail an: kanzlei@gutjur.de