Hinweise zur Hotline

Die Telefonberatung Ausländerrecht durch Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde über die Hotline kostet 3 Euro die Minute.

0900 – 10 40 80 1

Eine Telefonberatung im Ausländerrecht ist nur über das deutsche Festnetz möglich, nicht über Mobilfunk. Allerdings kann eine telefonische Rechtsberatung auch über die Tel. 02222-931180 vereinbart werden.

Die Beratungsgebühr beträgt dann pauschal 50 Euro, die zunächst als Vorschuss auf das Konto der Kanzlei überwiesen werden muss.

Die Telefonberatung ist nicht möglich, wenn an Ihrem Apparat die 0900-Nummern gesperrt wurde.

 Telefonberatung Ausländerrecht – Vorteile

  • Der jeweilige Minutenpreis wird immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
  • Im Minutenpreis ist das Beratungshonorar enthalten.
  • Es entstehen Ihnen keine sonstigen Kosten!
  • Sie haben die Beratungskosten im Griff.

Diese Gebühren werden dann über Ihre Telefonrechnung abgerechnet. Auf der Telefonrechnung erscheint „telefonische Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Dr. Buerstedde“.

Eine anwaltliche Erstberatung im Ausländerrecht kostet in der Regel 226,10 Euro. Bei einer Beratung über die Telefonhotline zum Erbrecht wird dagegen nur die Telefongebühr von 3 Euro pro Minute abgerechnet.

Viele Fragen lassen sich in wenigen Minuten beantworten. Insbesondere kann geklärt werden, ob eine weitergehende ausländerrechtliche Beratung oder Vertretung bei Ausländerämtern oder Botschaften sinnvoll ist.
Auch kann hier auf einfache Weise eine „Zweitmeinung“ eingeholt werden, wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind.
Allerdings kann eine telefonische Beratung eine ausführliche Beratung nicht immer ersetzen, etwa wenn Recherchen erforderlich sind und Unterlagen geprüft werden müssen.

Die Finanzämter erkennen den Nachweis der Rechtsberatung auf der Telefonrechnung grundsätzlich an. Das gilt jedenfalls, wenn Sie berechtigt sind, Rechtsberatungskosten fürs Ausländerrecht – etwa im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit- steuerlich abzusetzen.

Bitte fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) nach, ob Sie diese Telefonrechnung dann zur Erstattung einreichen können. Da die Telefonberatung zum Ausländerrecht direkt über Ihre Telefonrechnung abgerechnet wird, tragen Sie die Kosten (zunächst) selbst.