Antrag Schengenvisum

Um ein Schengenvisum zu erhalten, bedarf es eines Antrags bei der deutschen Botschaft des Heimatlandes, des Wohnsitzes des Ausländers.
Ein Schengenvisum wird grundsätzlich nach EU-Recht und für maximal 90 Tage erteilt. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Die Behörde muss lediglich die Gründe für und gegen die Erteilung des Visums abwägen. Der Antragsteller hat somit keinen zwingenden Anspruch auf die Erteilung eines Schengenvisums.

Die Auslandvertretung kann – und wird regelmäßig – Belege über Zweck des Aufenthalts verlangen.

Erforderlich ist ein Foto (Lichtbild) mit biometrischen Identifikatoren.

Die Identität des Visumsinhabers und die Echtheit des Visums werden an der Schengenaussengrenze geprüft. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich über die Nummer der Visumsmarke und Fingerabdrücken.

Allgemeine Voraussetzung für die Erteilung eines Visums

  • gültige Reisedokumente, die zum Grenzübertritt berechtigen.
    • mindestens noch 3 Monate nach der geplanten Ausreise gültig
    • Reisedokument darf nicht älter als 10 Jahre sein
  • gültiges Visum (sofern keine Ausnahme)
  • ausreichende Mittel (45 Euro pro Tag)
  • Rückkehrbereitschaft.

Wenn die Voraussetzungen des Schengener Grenzkodex (Art. 5) nicht erfüllt werden, kann das Visum ausnahmsweise auf das jeweilige (deutsche) Hoheitsgebiet beschränkt werden. Als Ausnahme kommen humanitäre Gründe in Betracht. Allerdings stellt der Besuch eines „Menschen“ keinen humanitären Grund dar. Anders kann es bei Familienbesuchen sein, BT-Drs. 15/420 S. 71.
Die Aussicht auf eine Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen fällt in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK und Art. 6 GG.

Aber die Achtung des Familienlebens und der Schutz der Familie geben nach der  Meinung der meisten Behörden und Verwaltungsgerichte keinen unmittelbaren Anspruch auf Erteilung eines Visums.

Einreisesperre

Ist der Antragsteller im „SIS“ „ausgeschrieben“ (Sicherheitsanforderung), wird ihm kein Visum erteilt. Wenn jemand nach Deutschland einreisen möchte und dieser beispielsweise in Frankreich zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben wurde, könnte Deutschland ausnahmsweise dennoch ein Visum erteilen. Voraussetzung ist aber dann eine Konsultation mit den Sicherheitsbehörden  Frankreichs.

Antrag-Schengenvisum

Antragsformulare des Auswäritgen Amtes – Schengen-Visum

Hinweise – Formulare des Auswärtigen Amtes zum Schengenvisum