Petitionen für die schnellere Erteilung eines Visums

Beim Deutschen Bundestag habe ich bzw. reiche ich verschiedene Petionen ein, um die Erteilung von Visa zu beschleugen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Petitionen unterstützen, sei es durch die Mitunterzeichnung – dafür müssen sie sich auf der Webseite des Bundestages registieren – und / oder in dem Sie für diese Werbung machen, vielleicht im Bekannten- und Freundeskreis.

Weitere Hinweise – zur Mitunterzeichnung – finden Sie auch auf meinem Youtube-Kanal.

Petitionen als PDF-Datei

Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Der Informationsverbund Asyl und Migration hat in einem Artikel vom 05.01.2026 die Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Staatsange-
hörigkeitsrecht zum Jahreswechsel 2025/2026 zusammengefasst.

Zum 31.12.2025 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG ausgelaufen. Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse gelten bis
zum Ende ihrer Geltungsdauer fort; Anträge auf eine anschließende Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a oder 25b AufenthG sind bis zum 30.06.2027
möglich.

Das am 22.12.2025 in Kraft getretene SGB-VI-Anpassungsgesetz bein-
haltet die Klarstellung, dass die Chancenkarte nach § 20a AufenthG ausschließlich für die dort ausdrücklich genannten Beschäftigungsmöglichkeiten gilt.

Diese sind: 

  1. eine Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden je Woche und
  2. eine Probebeschäftigung für jeweils höchstens zwei Wochen, die jeweils qualifiziert sein, auf eine Ausbildung abzielen oder geeignet sein muss, im Rahmen einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aufgenommen zu werden.

Anträge auf Familiennachzug – Konsularportal

Anträge auf Familienzusammenführungsvisa nimmt die deutsche Botschaft Islamabad seit dem 15.01.2026 ausschließlich über das Konsularportal entgegen.

Wie die Deutsche Botschaft Islamabad auf ihrer Webseite informiert (Stand: 19.01.2026), habe sie die bisherige Terminvergabe über ihre Warteliste mit sofortiger Wirkung eingestellt; Personen, die über die Warteliste noch keinen Termin erhalten haben, werde kein Termin mehr zugewiesen.

Eine Ausnahme gelte für den Familiennachzug zu EU-Bürgerinnen, wenn die nachzugswilligen Angehörigen weder die deutsche noch die pakistanische Staatsangehörigkeit besitzen. In diesen Fällen erfolgt die Anmeldung weiterhin über die Warteliste der Botschaft.

Laut einem vom DRK-Suchdienst am 15.01.2026 erstellten Informations-dokument ändert sich für in Pakistan aufhältige afghanische Staatsangehörige, welche ihren Wohnsitz in Afghanistan haben und sich bereits in der Vergangenheit über die Webseite der deutschen Auslandsvertretung in Kabul registrieren mussten und registriert haben, am bisherigen Verfahren der Registrierung auf einer Warteliste über die Webseite der deutschen Auslandsvertretung in Kabul nichts.

Neureglung der Terminsregistrierung Info Flüchtlingsrat NRW