DRK-Suchdienst – Hinweise zum Nachzug von Kindern mit Flüchtlingsstatus.

Der DRK-suchdienst informiert über den Familiennachzug zu Kinder mit Flüchtlingsstatus (Stand: 12.08.2024 https://www.familiennachzug-visum.de/wp-content/uploads/2024/09/20240815_DRK_Suchdienst_Fachinformation_Familiennachzug_12_08_24.pdf), vor allem mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH-Urteils vom 30.01.2024, Az.: C 560/20).

Dabei wird u. a. auf die Fragen eingegangen, in welchen Konstellationen die Einhaltung der vom EuGH aufgestellten Frist von drei Monaten nach Flüchtlingsanerkennung für den Antrag auf Elternnachzug zum
stammberechtigten Kind erforderlich
ist und nach welchen Kriterien auch (volljährige) Geschwister ein Visum zur Einreise mit den Eltern zum stammberechtigten Kind erhalten müssen.

Minderjährige Bruder – Unterhaltssichung- Nachzug

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss (Az.: OVG 3 S 32/24) vom 10.06.2024 entschieden, dass dem Bruder eines minderjährigen Schutzberechtigten die fehlende Lebensunterhaltssicherung
nicht entgegengehalten werden kann.

Das Auswärtige Amt (AA) hatte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin eingelegt, mit der es verpflichtet wurde, einem 13-jährigen syrischen Jungen, der im Irak lebt, ein Visum zu erteilen, damit
er gemeinsam mit seinen Eltern zu seinem subsidiär schutzberechtigten Bruder nach Deutschland einreisen kann. Das Amt meinte, die Sicherung des Lebensunterhalts sei nötig. Zudem könne der Junge zunächst mit einem Elternteil im Irak bleiben, während der andere Elternteil nach Deutschland reisen könne.
Das OVG wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung des
VG, da in diesem speziellen Fall aufgrund des besonderen Schutzes der Familie nach Art. 6 GG und Art. 8 EMRK von der Regelvoraussetzung abgesehen werden muss. Das OVG betonte, dass es im besten Interesse des Kindes sei, bei seinen Eltern zu bleiben und eine Trennung unzumutbar ist, insbesondere weil der Bruder noch sehr jung sei und sich außerhalb seines Herkunftslandes befinde. Dies gelte umso mehr, als sich die Dauer einer Trennung des Antragstellers von seinen Eltern nicht sicher prognostizieren lässt.

Erleichterte Nachzug für Eltern bei Hochqualifizierten ab 1. März 2024

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichert nunmehr den Nachzug von Eltern.

§ 36 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz:

„Den Eltern eines Ausländers, dem am oder nach dem 1. März 2024 erstmals eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder ein Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, nach § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 erteilt wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden; dies gilt auch für die Eltern des Ehegatten, wenn dieser sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält.“

Arbeitshilfe – Fachkräfteeinwanderung

Der Paritätische Gesamtverband hat am
05.06.2024 eine Arbeitshilfe zum Fachkräfteein-
wanderungsgesetz
mit einem Überblick über
„die wichtigsten rechtlichen Regelungen für Auf-
enthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums
oder der Ausbildung“ veröffentlicht.

Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Än-
derungen werden verdeutlicht. So sollen Beratungskräften eine
möglichst praxisnahe Unterstützung im Bera-
tungsalltag geboten werden.