Familiennachzug zu Schutzberechtigten- Pressemitteilung von Pro Asyl

Pro Asyl fordert Gewährleistung von Familiennachzug zu Schutzberechtigten
In ihrer Pressemitteilung vom 15.05.2026 forderte Pro Asyl, den Familien-nachzug zu Schutzberechtigten wirksam zu gewährleisten. Dies gelte sowohl für subsidiär Schutzberechtigte, deren Familiennachzug seit Juli 2025 für zwei Jahre ausgesetzt ist, als auch für anerkannte Flüchtlinge, deren Rechtsanspruch in der Praxis häufig an langen Wartezeiten, geschlossenen Auslandsvertretungen und bürokratischen Hürden scheitere.

Besonders problematisch sei die Lage afghanischer Familien, die für Visaverfahren auf deutsche Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten angewiesen seien; seit Anfang 2026 sei nun auch noch die Botschaft in Teheran auf unabsehbare Zeit geschlossen.

Pro Asyl fordert die Wiederaufnahme des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, eine praktikable Alternative für die geschlossene Botschaft Teheran, schnellere und digitalisierte Visaverfahren sowie die Einbeziehung minderjähriger Geschwister in den Familiennachzug.

Die Situation afghanischer Familien schildert Pro Asyl in einem Artikel vom 14.05.2026 ausführlich anhand mehrerer Einzelfälle. Die restriktive Praxis beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zeigt sich auch in der Antwort der Bundesregierung vom 20.05.2026 auf eine Schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger (Frage 59) zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 Satz 1 AufenthG während der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs.

Der Internationalen Organisation für Migration (IOM) lagen zum Stichtag 15.05.2026 insgesamt 4.787 Härtefallanzeigen vor.

Auswärtiges Amt und Bundesverwaltungsamt hatten zum Stichtag die Vorprüfung von 1.022 Härtefallanzeigen abgeschlossen. In der großen Mehrzahl der Fälle hätten sie einen Härtefall verneint; 285 Fälle befänden sich noch in vertiefter Prüfung.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden bislang sieben Visa nach § 22 Satz 1 AufenthG erteilt (!), davon fünf im Rahmen gerichtlicher Vergleiche. Die Bundesregierung verweist darauf, dass das Verwaltungsgericht Berlin oder das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in keiner ihr bekannten Entscheidung festgestellt habe, dass das Aussetzungsgesetz mit höherrangi-gem Recht unvereinbar sei.

Ergänzend verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort vom 19.03.2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, in der sie ausführlicher zur Aussetzung des Familiennachzugs und zur Härtefallregelung Stellung nimmt (Drucksache 21/4915).

Aufenthalt für Ukrainer


In einem Artikel auf Ukrainisch vom 13.05.2026 erläutert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für Schutzsuchende aus der Ukraine, falls die Regelung zum vorübergehenden Schutz am 04.03.2027 ausläuft.

Gerade ältere und kranke Betroffene seien in einer besonders schwierigen Lage, da die (teilweise) Sicherung des eigenen Lebensunterhalts in der Regel Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sei. Sie nennt die Möglichkeiten eines Asylantrag oder – etwa bei einer schweren Erkrankung, die in der Ukraine nicht behandelbar ist – einen Antrag auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots.

Ein solcher Antrag könne bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt werden.

Vorteilhaft sei dabei, dass die Betroffenen nicht den Einschränkungen des Asylverfahrens unterlägen, etwa der Verpflichtung, in einer Aufnahme-einrichtung zu wohnen.

Arbeitshilfe Passpflict

Der Deutsche Caritasverband hat eine Arbeitshilfe (Stand: Januar 2026) zur Passpflicht veröffentlicht.

Darin werden die Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung, die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Passes bei der Erteilung und Verlän-gerung von Aufenthaltstiteln sowie die Voraussetzungen für die Ausstellung deutscher Passersatzpapiere bei verschiedenen humanitären Aufenthaltstiteln behandelt.

Petitionen an den Landtag NRW

Am 25. Feb. 2026 habe ich die beiden folgendne Petitionen beim Landtag im NRW eingereicht:

  1. Antrag – Geschwisternachzug

Der Geschwisternachzugs zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidär Schutzberechtigten erfolgt nach 36a Abs. 1 S. 2 2. Halbsatz AufenthG analog, wenn eine gemeinsame Einreise der Geschwisterkinder mit den Eltern erfolgt. Der  Nachweis von Lebensunterhalt  und Wohnraum ist nicht erforderlich. Eine gemeinsame Einreise liegt vor, wenn die Beantragung eines Termins zur Abgabe des Visums oder das das Visum innerhalb von 6 Monaten erfolgt.

Begründung

Zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtung Deutschlands beim Geschwisternachzug, soll das Land NRW die Ausländerbehörde entsprechend anweisen.

Eine ähnliche Anweisung liegt bereits durch das Ministerium für Inneres von Schleswig-Holstein vor (Schreiben vom 9. März 2020, Zeichen IV 203 – 7587/2020, und für Berlin (36.2.1. Geschwisternachzug zu minderjährigen unbegleiteten anerkannten Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten).

Dies würde den betroffenen Familien eine weitere Familientrennung und immenses Leid ersparen und ein Ankommen der Eltern und Geschwister in Deutschland ermöglichen.

2. Antrag – priviligierter Personenkreis nach § 41 AufenthVO

§ 41 AufenthV ist so anzuwenden, dass nicht nur der sich hier aufhältliche Ausländer den nach § 41 AufenthV privilegiert ist, sondern nachziehende Familienangehörigen. Den Ausländerbehörden ist eine entsprechende Weisung zu erteilen.

Begründung

Bereits die Anwendungshinweise für das Aufenthaltsgesetz Berlin sehen dies vor, was dort unter 30.1.3. sonstige Unbeachtlichkeit von Sprachkenntnissen ausgeführt wird.

Hierfür spricht der Zweck des § 41 AufenthV, der -auch auf Grund der besonderen wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu diesen Staaten- Erleichterungen beim erstmaligen Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis vorsieht.

Petitionen für die schnellere Erteilung eines Visums

Beim Deutschen Bundestag habe ich bzw. reiche ich verschiedene Petionen ein, um die Erteilung von Visa zu beschleugen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Petitionen unterstützen, sei es durch die Mitunterzeichnung – dafür müssen sie sich auf der Webseite des Bundestages registieren – und / oder in dem Sie für diese Werbung machen, vielleicht im Bekannten- und Freundeskreis.

Weitere Hinweise – zur Mitunterzeichnung – finden Sie auch auf meinem Youtube-Kanal.

Petitionen als PDF-Datei

Aktueller Stand meiner Petition zur Ermöglichung des Einreise von Ehegatten ohne Sprachnachweis: Der Bundestag teilt mit: von eine Veröffentlich werde derzeit abgesehen – es gäbe bereits eine „Leitpetition“ die insoweit geprüft wird.

Rückmeldung des Bundestages und meiner Erwiderung zur Petition bei nicht erfolgter Terminsvergabe innerhalb von 3 Monaten bei einem Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, die Behörde zur Zahlung einer Säumnis zu verpflichten.