Borschüre – Sicherung des Lebenunterhalts – 2024

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Broschüre „Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel“ (Stand: 09.01.2024) erstellt.

Sie gibt einen Überblick zu den Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz beinhaltet.

In einem ersten Teil werden die allgemeinen Regelungen zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung dargestellt.

Im zweiten Teil wird auf die verschiedenenAufenthaltstiteln eingegangen.

Aufenthalt von israelischen Staatsbürgern bis 26. April 2024

Israelische Staatsangehörige können bis Ende April visumfrei in Deutschland bleiben. Das Erfordernis eines Aufenthaltstitels wird vorübergehend ausgesetzt

Israelische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, können bis zum 26. April 2024 im Bundesgebiet bleiben, ohne einen Aufenthaltstitel beantragen oder ihren visumfreien Aufenthalt verlängern zu müssen.

Israelische Staatsangehörige können sich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten.
Sie werden nun vom 26. Januar 2024 bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit.

Die Verordnung wurde am 22. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt auf www.recht.bund.de verkündet. Sie ist rückwirkend zum 7. Oktober 2023 anzuwenden.

Vom Asyl zur Arbeiterlaubnis

Spurwechsel: Änderung des Bundesvertriebenengesetzes und des Aufenthaltsgesetzes (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 390 vom 22.12.2023)
Die Befristung der Beschäftigungsduldung wurde aufgehoben.

Nun kann ein Ausländer, der vor dem 29.03.2023 eingereist ist und seinen Asylantrag zurückgenommen hat, in eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte nach den §§ 18a (Fachkräfte mit Berufsausbildung), 18b (Fachkräfte mit akademischer Ausbildung) oder 19c Abs.2 (Ausländer mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen) AufenthG wechseln.
Dieser Spurwechsel sollte ursprünglich erst am 01.03.2024 in Kraft treten.

Arbeitshilfe „Spurwechsel im Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Nur wenig geht, vieles geht nicht.“ (Stand: 22.12.2023)

Durch die Änderungen würden zusätzliche Möglichkeiten eröffnet, ohne Nachholung eines Visumverfahrens zwischen Aufenthaltstiteln zu wechseln; sehr eingeschränkt auch bei einem zurückgenommenen Asylantrag.

Kostenrecher in Ausländersachen

Rechtsanwalt Marcel Keienborg hat auf seiner Website einen migrationsrechtlichen Prozesskostenrechner online gestellt, mit dem gesetzliche Gebühren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), des Gerichtskostengesetzes (GKG), des Streitwertkatalogs des Bundesverwaltungsgerichts und seiner Erfahrung mit der Interpretation dieser Vorgaben durch die Verwaltungsgerichte vornehmlich in NRW berechnet
werden können.

Er weist darauf hin, dass der Rechner nur einer unverbindlichen Orientierung diene und sich aktuell noch in der Testphase befinde.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – Einbürgerung – Vortrag zur Einbürgerung

Die Regierung refomiert das Staatsangehörigkeitsrecht.

Vortrag zur Einbürgerung am 26. Oktober 2023 von Dr. Wolfgang Buerstedde in Bonn

Wichtige Änderungen:

+ die Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft wird ermöglicht

+ weniger Ausnahmen vom Erfordernis der Unterhaltssicherung

+ Verkürzung des rechtsmäßigen Aufenthalts von 8 auf 5 Jahre, sogar auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen

+ Erleichterungen für Gastarbeiter (Unterhaltssicherung, Sprachnachweis)

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Stellunganahme des Deutschen Anwaltsvereins zum Entwurf