Arbeitshilfe Passpflict

Der Deutsche Caritasverband hat eine Arbeitshilfe (Stand: Januar 2026) zur Passpflicht veröffentlicht.

Darin werden die Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung, die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Passes bei der Erteilung und Verlän-gerung von Aufenthaltstiteln sowie die Voraussetzungen für die Ausstellung deutscher Passersatzpapiere bei verschiedenen humanitären Aufenthaltstiteln behandelt.

Petitionen an den Landtag NRW

Am 25. Feb. 2026 habe ich die beiden folgendne Petitionen beim Landtag im NRW eingereicht:

  1. Antrag – Geschwisternachzug

Der Geschwisternachzugs zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidär Schutzberechtigten erfolgt nach 36a Abs. 1 S. 2 2. Halbsatz AufenthG analog, wenn eine gemeinsame Einreise der Geschwisterkinder mit den Eltern erfolgt. Der  Nachweis von Lebensunterhalt  und Wohnraum ist nicht erforderlich. Eine gemeinsame Einreise liegt vor, wenn die Beantragung eines Termins zur Abgabe des Visums oder das das Visum innerhalb von 6 Monaten erfolgt.

Begründung

Zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtung Deutschlands beim Geschwisternachzug, soll das Land NRW die Ausländerbehörde entsprechend anweisen.

Eine ähnliche Anweisung liegt bereits durch das Ministerium für Inneres von Schleswig-Holstein vor (Schreiben vom 9. März 2020, Zeichen IV 203 – 7587/2020, und für Berlin (36.2.1. Geschwisternachzug zu minderjährigen unbegleiteten anerkannten Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten).

Dies würde den betroffenen Familien eine weitere Familientrennung und immenses Leid ersparen und ein Ankommen der Eltern und Geschwister in Deutschland ermöglichen.

2. Antrag – priviligierter Personenkreis nach § 41 AufenthVO

§ 41 AufenthV ist so anzuwenden, dass nicht nur der sich hier aufhältliche Ausländer den nach § 41 AufenthV privilegiert ist, sondern nachziehende Familienangehörigen. Den Ausländerbehörden ist eine entsprechende Weisung zu erteilen.

Begründung

Bereits die Anwendungshinweise für das Aufenthaltsgesetz Berlin sehen dies vor, was dort unter 30.1.3. sonstige Unbeachtlichkeit von Sprachkenntnissen ausgeführt wird.

Hierfür spricht der Zweck des § 41 AufenthV, der -auch auf Grund der besonderen wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu diesen Staaten- Erleichterungen beim erstmaligen Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis vorsieht.

Petitionen für die schnellere Erteilung eines Visums

Beim Deutschen Bundestag habe ich bzw. reiche ich verschiedene Petionen ein, um die Erteilung von Visa zu beschleugen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Petitionen unterstützen, sei es durch die Mitunterzeichnung – dafür müssen sie sich auf der Webseite des Bundestages registieren – und / oder in dem Sie für diese Werbung machen, vielleicht im Bekannten- und Freundeskreis.

Weitere Hinweise – zur Mitunterzeichnung – finden Sie auch auf meinem Youtube-Kanal.

Petitionen als PDF-Datei

Aktueller Stand meiner Petition zur Ermöglichung des Einreise von Ehegatten ohne Sprachnachweis: Der Bundestag teilt mit: von eine Veröffentlich werde derzeit abgesehen – es gäbe bereits eine „Leitpetition“ die insoweit geprüft wird.

Rückmeldung des Bundestages und meiner Erwiderung zur Petition bei nicht erfolgter Terminsvergabe innerhalb von 3 Monaten bei einem Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, die Behörde zur Zahlung einer Säumnis zu verpflichten.

Podcast – wie visum

10 – Der Fall Ilja – Spurenwechsel – Asyl – Ehegattennachzug

Zum Spurwechsel – Asly – Aufenthalt der GGUU – Flüchlingshilfe

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/warum-bayern-einen-putin-gegner-abschieben-will-accg-200677697.html

09 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltstitel – Identität und Pass

08 Allgemeine Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel – Unterhaltssicherung Teil 2

subsidär Schutzberechtigte – Härtefallregelung – Zahl der Einreisen – Antwort der Bundesregierung auf Anfrage

07 – Allgemeine Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel – Unterhaltssicherung (Teil 1)

06- Antrag und Fiktionswirkung

05- Aufenthaltszweck bestimmt Aufenthaltstitel

Antwort des Petitionsausschusses auf Petition zur Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug ohne vorherigen Sprachnachweis.

04 – Nachzug der Geschwister

03 – Nachzug der Eltern zum mittlerweile volljährigen Kind

02 – Podcast Deutskenntnisse A1 beim Ehehgattennachzug

01-Podcast – Petition an den Bundestag – Visum für Ehegatten ohne vorherigen Sprachnachweis

Weitere Hinweis zu den Petitionen und zum Visumverfahren auf meinen Youtube-Kanal.

Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Der Informationsverbund Asyl und Migration hat in einem Artikel vom 05.01.2026 die Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Staatsange-
hörigkeitsrecht zum Jahreswechsel 2025/2026 zusammengefasst.

Zum 31.12.2025 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG ausgelaufen. Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse gelten bis
zum Ende ihrer Geltungsdauer fort; Anträge auf eine anschließende Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a oder 25b AufenthG sind bis zum 30.06.2027
möglich.

Das am 22.12.2025 in Kraft getretene SGB-VI-Anpassungsgesetz bein-
haltet die Klarstellung, dass die Chancenkarte nach § 20a AufenthG ausschließlich für die dort ausdrücklich genannten Beschäftigungsmöglichkeiten gilt.

Diese sind: 

  1. eine Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden je Woche und
  2. eine Probebeschäftigung für jeweils höchstens zwei Wochen, die jeweils qualifiziert sein, auf eine Ausbildung abzielen oder geeignet sein muss, im Rahmen einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aufgenommen zu werden.