Familiennachzug behindert: Visanträge Syrien

Nach einer Pressemitteilung  von PRO ASYL vom 7. April 2016 wird der „Familiennachzug wird systematisch behindertjedenfalls sehenden Auges durch die Bundesregierung hingenommen. Einige der folgenden Ausführungen der Pressemeldung sind auch aus den Erzählungen meiner Mandanten bestens nachvollziehbar.

Syrer können einen Visumsantrag in Syrien nicht stellen, sondern müssen dies in den Nachbarländern tun.
Die Bearbeitung der Visumsanträge erfolgt sehr schleppend und nur bei wenigen Auslandsvertretungen, die für die Betroffenen nur schwer zu erreichen sind.
Die für viele Flüchtlinge leichter erreichbare deutsche Auslandsvertretung in Erbil/Nordirak stellt beispielsweise nur Geschäftsvisa aus, keine Visa für den Familiennachzug.
Familienangehörige warten viele Monate oder sogar mehr als ein Jahr auf ihre Termine bei den deutschen Außenvertretungen in der Türkei, in Jordanien und im Libanon. Allein in Beirut beträgt die Wartezeit auf einen Termin mindestens 14 Monate. Dort gab es Ende Dezember 2015 bereits 6.000 feststehende Termine für Anträge auf Familienzusammenführung für insgesamt ca. 18.000 Personen. Auch in der Türkei beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit mindestens 14 Monate.

Zudem hat die Türkei für Syrer, die über Drittländer einreisen, eine Visumspflicht eingeführt. So stecken nun Tausende von Flüchtlingen an der syrisch-türkischen Grenze fest. Weil ein Visum für die Türkei nicht oder nicht zeitnah beschafft werden kann, verfallen Termine, auf die die Familienangehörigen monatelang gewartet haben.

Mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen Angehörige von Syrern, die Termine für die Visumantragstellung zwecks Familienzusammenführung über die deutsche Botschaft in Jordanien gebucht haben. Nach Jordanien kann die nachziehende Person nur einreisen, wenn dem Antrag auf Einreise seitens des jordanischen Innenministeriums zugestimmt wird. Eine solche Einreisegenehmigung wird in etlichen Fällen verweigert. Nachdem das Sechs-Millionen-Einwohner zählende Jordanien bereits rund 1,2 Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen hat, müssen Tausende von Flüchtlingen in der Wüste vor der Grenze verharren und sind ausgesperrt.

Von ProAsyl als Anhang zur Presseerklärung: Beispiele.

Das Deutsche Rote Kreuz bleibt dran und versucht, in Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt den Familiennachzug zu verbessern, so ein weitere Meldung von Pro Asyl.

Info des Auswärtigen Amtes zum Familiennachzug: Info für den Nachzug von syrischen Flüchtlingen

Tipps zur Familienzusammenführung über die Türkei hinterlegt beim Flüchtlingsrat Niedersachsen als PDF-Datei.

 

erleichterte Visa für Erdbeben-Opfer –

Der Informationsverbund Asyl & Migration hat in einem Artikel vom 09.03.2023 wichtige Informationen des Auswärtigen Amtes zu den Visaverfahren für vom Erdbeben betroffene türkische und syrische Staatsangehörige zusammengetragen. Außerdem wird auch über die durch das Land Berlin eingeführte Verfahrenserleichterung für den Familiennachzug durch den Erlass einer sogenannten Globalzustimmung für die Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung informiert.

Aufenthaltsgestattung – elektronischer Aufenthaltstitel

Wird das Asyl gewährt, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bzw. ein anderweitiger subsidiärer Schutzstatus verliehen, so ist grundsätzlich ein elektronischer Aufenthaltstitel zu erteilen. Dies erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin.
Bis die Ausländerbehörde die Daten dorthin übermittelt und der elektronische Titel ausgestellt wird, können Wochen und Monate vergehen. Für Handyverträge, Banken, Ämter u.a. muss man aber seine Identität nachweisen können.

Wie soll sich der – nun anerkannte – Schutzsuchende ausweisen?

Folgendes Vorgehen wird empfohlen:

  1. Nachweis durch (abgelaufende) Aufenthaltsgestattung (mit Foto) und
  2. eine von der örtlichen Ausländerbehörde ausgestellten (nicht abgelaufenen) Fiktionsbescheinigung (ohne Foto).

Auf diese Weise sollte ein ausreichender Identifikationsnachweis für andere Ämtern und Banken erreicht werden.

BÜMA – Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, kurz BÜMA

Sachen gibt´s, die es nicht geben sollte.. – die neueste Erfindung bei der Bewältigung der „Flüchtlingskrise“: BÜMA

Da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht mit der Registrierung von Asylsuchenden nachkommt und in der Folge nur eine Aufenthaltsgestattung (Aufenthaltstitel zum Nachweis des erlaubten Aufenthalts nach einem Asylgesuch) ausstellt, wird eine BÜMA ausgestellt. Damit erhält der Asylsuchende eine „Ankunftsbescheinigung„. Das Asylgesuch wurde aufgenommen, aber noch nicht der Asylantrag.

 

Ermekeilkaserne – BAMF – Erstaufnahmeeinrichtung

Ermekeilkaserne Bonn – BAMF Erstaufnahmeeinrichtung

Am 15. April 2016 startete   eine  neue Landesaufnahmeeinrichtung NRW des BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Statt Burbach wird dann die bisherige Ermekeilkaserne in Bonn ein Ankunfts- und Entscheidungszentrum.

Im Ankunftszentrum erfolgt zunächst die Registierung der Asylsuchendnen. Sie werden erkennungsdienstlich behandelt. Es folgt eine Sicherheitsabgleich und es wird geklärt, ob bereits Asyl in einem anderen Land gestellt wurde (Dublinverfahren).
Zudem soll die Anhörung des Asylbewerbes auch mit Dolmetscher erfolgen.

25 Fälle pro Tag sollen entschieden werden.

Die Fälle werden „Clustern“ zugeordnet.

  1. Flüchtlinge, bei denen eine Bleiberecht wahrscheinlich ist, etwa bei Flüchtlingen aus Syrien, Irak und Eritrea.
  2. Flüchtlinge mit geringer Bleiberechtsperspektive (z.B. aus sicheren Herkunftsländern).
  3. Flüchtlinge, bei den das Dublinverfahren Anwendung findet. Hier müssen die Flüchtlinge mit der „Überstellung“ in das Land rechnen, wo sie z.B. den Asylantrag zuerst gestellt haben, bzw. sich zunächst aufgehalten haben. Im Dublinverfahren wird geklärt, welcher (EU-)Staat, den Asylantrag prüft.                                                                                             In diesen Fällen (Nr. 1-3), soll eine Entscheidung innerhalb von einer Woche ergehen.

Der Bescheid über die Asylanerkennung, bzw. die Anerkennung eines anderen – subsidären – Schutzstatus, bzw. deren Ablehnung, wird dann aber dem Flüchtling erst übersandt, wenn er bereits „verteilt“ wurde. So soll eine zu hohe Belastung für Bonn vermieden werden.

Im vierten Cluster werden die schwierigen Fälle erfasst. Hier wird wieder mit längerem Entscheidungszeitraum (6 Monate nicht ungewöhnlich) gerechnet.

Kritik am BAMF-Anlaufstelle in Bonn – GA Artikel vom 25. August 2016

Der General-Anzeiger Bonn berichtet über Beschwerden über die Anlaufstelle Ermekeilkasenere in Bonn: Einige Asylsuchende würden geladen, aber nicht angehört werden. Zudem werde – entgegen der Ankündigung – nicht ausreichend für Essen und Trinken gesorgt.

Begleiter von Asylsuchende vorher anmelden

Wichtig ist ein weitere Aspekt: Vertrauenspersonen dürfen nur zu Anhörung dazu kommen, wenn diese vorher beantragt wurde.
Dies sollte nach Bernde Mesovic, Vize-Geschäftsfüher von Pro Asyl, am Besten durch ein Fax an das Bundesamt mit Namen der Vertrauensperson geschehen. Eine Kopie des Faxes sollte man dann zum Termin vorzeigen können.

Integrationsportal für Bonner Flüchtlinge

Job Center Bonn – Integrationsportal – seit Montag 11. April 2016

Weniger Bürokratie – schnelle Hilfe und Integration durch abgestimmte Förderung von Flüchtlingen:

„Integrationsportal“ bei der Agentur für Arbeit, Rochusstr. 4 in Bonn

Diese Behörden arbeiten direkt zusammen:

  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Ausländerbehörde
  • Jugendinformationszentrum