Ermekeilkaserne – BAMF – Erstaufnahmeeinrichtung

Ermekeilkaserne Bonn – BAMF Erstaufnahmeeinrichtung

Am 15. April 2016 startete   eine  neue Landesaufnahmeeinrichtung NRW des BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Statt Burbach wird dann die bisherige Ermekeilkaserne in Bonn ein Ankunfts- und Entscheidungszentrum.

Im Ankunftszentrum erfolgt zunächst die Registierung der Asylsuchendnen. Sie werden erkennungsdienstlich behandelt. Es folgt eine Sicherheitsabgleich und es wird geklärt, ob bereits Asyl in einem anderen Land gestellt wurde (Dublinverfahren).
Zudem soll die Anhörung des Asylbewerbes auch mit Dolmetscher erfolgen.

25 Fälle pro Tag sollen entschieden werden.

Die Fälle werden „Clustern“ zugeordnet.

  1. Flüchtlinge, bei denen eine Bleiberecht wahrscheinlich ist, etwa bei Flüchtlingen aus Syrien, Irak und Eritrea.
  2. Flüchtlinge mit geringer Bleiberechtsperspektive (z.B. aus sicheren Herkunftsländern).
  3. Flüchtlinge, bei den das Dublinverfahren Anwendung findet. Hier müssen die Flüchtlinge mit der „Überstellung“ in das Land rechnen, wo sie z.B. den Asylantrag zuerst gestellt haben, bzw. sich zunächst aufgehalten haben. Im Dublinverfahren wird geklärt, welcher (EU-)Staat, den Asylantrag prüft.                                                                                             In diesen Fällen (Nr. 1-3), soll eine Entscheidung innerhalb von einer Woche ergehen.

Der Bescheid über die Asylanerkennung, bzw. die Anerkennung eines anderen – subsidären – Schutzstatus, bzw. deren Ablehnung, wird dann aber dem Flüchtling erst übersandt, wenn er bereits „verteilt“ wurde. So soll eine zu hohe Belastung für Bonn vermieden werden.

Im vierten Cluster werden die schwierigen Fälle erfasst. Hier wird wieder mit längerem Entscheidungszeitraum (6 Monate nicht ungewöhnlich) gerechnet.

Kritik am BAMF-Anlaufstelle in Bonn – GA Artikel vom 25. August 2016

Der General-Anzeiger Bonn berichtet über Beschwerden über die Anlaufstelle Ermekeilkasenere in Bonn: Einige Asylsuchende würden geladen, aber nicht angehört werden. Zudem werde – entgegen der Ankündigung – nicht ausreichend für Essen und Trinken gesorgt.

Begleiter von Asylsuchende vorher anmelden

Wichtig ist ein weitere Aspekt: Vertrauenspersonen dürfen nur zu Anhörung dazu kommen, wenn diese vorher beantragt wurde.
Dies sollte nach Bernde Mesovic, Vize-Geschäftsfüher von Pro Asyl, am Besten durch ein Fax an das Bundesamt mit Namen der Vertrauensperson geschehen. Eine Kopie des Faxes sollte man dann zum Termin vorzeigen können.

Integrationsportal für Bonner Flüchtlinge

Job Center Bonn – Integrationsportal – seit Montag 11. April 2016

Weniger Bürokratie – schnelle Hilfe und Integration durch abgestimmte Förderung von Flüchtlingen:

„Integrationsportal“ bei der Agentur für Arbeit, Rochusstr. 4 in Bonn

Diese Behörden arbeiten direkt zusammen:

  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Ausländerbehörde
  • Jugendinformationszentrum

Info für Flüchtlingshelfer

Rechte durchsetzen – manchmals steinig – aber möglich!

Aufgrund des Ansturms von Anträgen kommen die deutschen Ausländerbehörden und Botschaften in vielen Ländern mit Registierung bzw. mit der Annahme der Anträge und der Vereinbarung kurzfristiger Termine nicht hinterher.

Dann kann  ein Eilantrag auf Registrierung und Entgegennahme des Antrages beim Verwaltungsgericht weiterhelfen. Auch kann nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage erhoben werden.

Allerdings sind auch die Verwaltungsgericht überlastet und die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam.

Der Antragsteller kann dann – soweit er sich den Anwalt nicht leisten kann – Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Prozesskostenhilfe wird dann allerdings nicht gewährt, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Asylbewerber aus den Balkanstaaten werden daher häufig keine Prozesskostenhilfe erhalten.