Aufgrund des Ansturms von Anträgen kommen die deutschen Ausländerbehörden und Botschaften in vielen Ländern mit Registierung bzw. mit der Annahme der Anträge und der Vereinbarung kurzfristiger Termine nicht hinterher.
Dann kann ein Eilantrag auf Registrierung und Entgegennahme des Antrages beim Verwaltungsgericht weiterhelfen. Auch kann nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage erhoben werden.
Allerdings sind auch die Verwaltungsgericht überlastet und die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam.
Der Antragsteller kann dann – soweit er sich den Anwalt nicht leisten kann – Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Prozesskostenhilfe wird dann allerdings nicht gewährt, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Asylbewerber aus den Balkanstaaten werden daher häufig keine Prozesskostenhilfe erhalten.