BAMF – Personal für Asylentscheider –

In den bundesweit 22 Ankunftszentren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeiten rund 455 Anhörer/Entscheider an Asylanträgen. Insgesamt verfügt das Bundesamt über rund 2.200 Entscheider, vgl. die Antwort der Bundesregierung auf ein kleine Anfrage.
Die Dolmetscher sind aber keine Beschäftigten des BAMF und werden hier nicht mitgezählt.

Die Zahl des Personals ist ein Indikator dafür, wie wichtig es der Regierung ist, für eine schnelle Bearbeitung von Asylanträgen zu sorgen. Nicht vergessen: hinter jedem Antrag steckt ein Mensch.

In der Dienststelle Köln (vorl. Standort Bonn) befinden sich 11 Anhörer / Entscheider zum 1. Juli 2016.

Arbeit in den BAMF-Ankunftszentren

In den Ankunftszentren würden alle Anträge entgegen genommen und in der Regel auch die Anhörungen durchgeführt.
Wegen der geringen Anzahl neuer Anträge würden daher auch Anhörungen der bereits anhängigen Verfahren durchgeführt.
Zur Bearbeitung teilt das BAMF die Verfahren nach Komplexität ein.
In den Ankunftszentren werden die weniger komplexen Fälle entschieden. Dies sind die sog. Cluster-A-Fälle (hohe Schutzquote) und die Cluster-B-Fälle (geringe Schutzquote). Die Bearbeitung der Verfahren von Cluster-C-Fällen erfolgt in der Regel in den Außenstellen.

Ermekeilkaserne – BAMF – Erstaufnahmeeinrichtung

Ermekeilkaserne Bonn – BAMF Erstaufnahmeeinrichtung

Am 15. April 2016 startete   eine  neue Landesaufnahmeeinrichtung NRW des BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Statt Burbach wird dann die bisherige Ermekeilkaserne in Bonn ein Ankunfts- und Entscheidungszentrum.

Im Ankunftszentrum erfolgt zunächst die Registierung der Asylsuchendnen. Sie werden erkennungsdienstlich behandelt. Es folgt eine Sicherheitsabgleich und es wird geklärt, ob bereits Asyl in einem anderen Land gestellt wurde (Dublinverfahren).
Zudem soll die Anhörung des Asylbewerbes auch mit Dolmetscher erfolgen.

25 Fälle pro Tag sollen entschieden werden.

Die Fälle werden „Clustern“ zugeordnet.

  1. Flüchtlinge, bei denen eine Bleiberecht wahrscheinlich ist, etwa bei Flüchtlingen aus Syrien, Irak und Eritrea.
  2. Flüchtlinge mit geringer Bleiberechtsperspektive (z.B. aus sicheren Herkunftsländern).
  3. Flüchtlinge, bei den das Dublinverfahren Anwendung findet. Hier müssen die Flüchtlinge mit der „Überstellung“ in das Land rechnen, wo sie z.B. den Asylantrag zuerst gestellt haben, bzw. sich zunächst aufgehalten haben. Im Dublinverfahren wird geklärt, welcher (EU-)Staat, den Asylantrag prüft.                                                                                             In diesen Fällen (Nr. 1-3), soll eine Entscheidung innerhalb von einer Woche ergehen.

Der Bescheid über die Asylanerkennung, bzw. die Anerkennung eines anderen – subsidären – Schutzstatus, bzw. deren Ablehnung, wird dann aber dem Flüchtling erst übersandt, wenn er bereits „verteilt“ wurde. So soll eine zu hohe Belastung für Bonn vermieden werden.

Im vierten Cluster werden die schwierigen Fälle erfasst. Hier wird wieder mit längerem Entscheidungszeitraum (6 Monate nicht ungewöhnlich) gerechnet.

Kritik am BAMF-Anlaufstelle in Bonn – GA Artikel vom 25. August 2016

Der General-Anzeiger Bonn berichtet über Beschwerden über die Anlaufstelle Ermekeilkasenere in Bonn: Einige Asylsuchende würden geladen, aber nicht angehört werden. Zudem werde – entgegen der Ankündigung – nicht ausreichend für Essen und Trinken gesorgt.

Begleiter von Asylsuchende vorher anmelden

Wichtig ist ein weitere Aspekt: Vertrauenspersonen dürfen nur zu Anhörung dazu kommen, wenn diese vorher beantragt wurde.
Dies sollte nach Bernde Mesovic, Vize-Geschäftsfüher von Pro Asyl, am Besten durch ein Fax an das Bundesamt mit Namen der Vertrauensperson geschehen. Eine Kopie des Faxes sollte man dann zum Termin vorzeigen können.