Ermekeilkaserne Bonn – BAMF Erstaufnahmeeinrichtung
Am 15. April 2016 startete eine neue Landesaufnahmeeinrichtung NRW des BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Statt Burbach wird dann die bisherige Ermekeilkaserne in Bonn ein Ankunfts- und Entscheidungszentrum.
Im Ankunftszentrum erfolgt zunächst die Registierung der Asylsuchendnen. Sie werden erkennungsdienstlich behandelt. Es folgt eine Sicherheitsabgleich und es wird geklärt, ob bereits Asyl in einem anderen Land gestellt wurde (Dublinverfahren).
Zudem soll die Anhörung des Asylbewerbes auch mit Dolmetscher erfolgen.
25 Fälle pro Tag sollen entschieden werden.
Die Fälle werden „Clustern“ zugeordnet.
- Flüchtlinge, bei denen eine Bleiberecht wahrscheinlich ist, etwa bei Flüchtlingen aus Syrien, Irak und Eritrea.
- Flüchtlinge mit geringer Bleiberechtsperspektive (z.B. aus sicheren Herkunftsländern).
- Flüchtlinge, bei den das Dublinverfahren Anwendung findet. Hier müssen die Flüchtlinge mit der „Überstellung“ in das Land rechnen, wo sie z.B. den Asylantrag zuerst gestellt haben, bzw. sich zunächst aufgehalten haben. Im Dublinverfahren wird geklärt, welcher (EU-)Staat, den Asylantrag prüft. In diesen Fällen (Nr. 1-3), soll eine Entscheidung innerhalb von einer Woche ergehen.
Der Bescheid über die Asylanerkennung, bzw. die Anerkennung eines anderen – subsidären – Schutzstatus, bzw. deren Ablehnung, wird dann aber dem Flüchtling erst übersandt, wenn er bereits „verteilt“ wurde. So soll eine zu hohe Belastung für Bonn vermieden werden.
Im vierten Cluster werden die schwierigen Fälle erfasst. Hier wird wieder mit längerem Entscheidungszeitraum (6 Monate nicht ungewöhnlich) gerechnet.
Kritik am BAMF-Anlaufstelle in Bonn – GA Artikel vom 25. August 2016
Der General-Anzeiger Bonn berichtet über Beschwerden über die Anlaufstelle Ermekeilkasenere in Bonn: Einige Asylsuchende würden geladen, aber nicht angehört werden. Zudem werde – entgegen der Ankündigung – nicht ausreichend für Essen und Trinken gesorgt.
Begleiter von Asylsuchende vorher anmelden
Wichtig ist ein weitere Aspekt: Vertrauenspersonen dürfen nur zu Anhörung dazu kommen, wenn diese vorher beantragt wurde.
Dies sollte nach Bernde Mesovic, Vize-Geschäftsfüher von Pro Asyl, am Besten durch ein Fax an das Bundesamt mit Namen der Vertrauensperson geschehen. Eine Kopie des Faxes sollte man dann zum Termin vorzeigen können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mitarbeiter in einer Fachberatungsstelle für Menschen in besonderen Sozialen Schwierigkeiten.
Es handelt sich um eine 82-Jährige Syrische Frau, die bei Ihnen in der Aufnahmeeinrichtung ist. Ihr Asylantrag läuft aktuell noch. Sie hat Krebs und benötigt dringend eine Behandlung. Zu meiner Frage, wie stelle ich einen Antrag auf einen Beratungsschein?
Ich würde mich über einen Anruf von Ihnen freuen!
Ich bin erreichbar unter der 02236 870 6835.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Moritz Liesner
SKM e.V Pontivy straße 15
50389 Wesseling
Einen Beratungshilfschein können Sie beim Amtsgericht des Wohnortes der Rechtssuchenden beantragen.