Beschleunigung des Familiennachzugs durch Globalzustimmung – BMI-Schreiben

Im Länderrundsschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 28.04.2023 an die Ausländerbehörden geht es um die Beschleunigung von Visumverfahren zum Familiennachzug durch Globalzustimmungen gemäß § 32 AufenthV.
Voraussetzung für Globalzustimmungen beim Familiennachzug ist aus Sicht des BMI, dass es sich um Fallgruppen handelt, in denen inlandsbezogene Tatbestandsmerkmale wie Lebensunterhalts- und Wohnraumsicherung nicht geprüft werden müssen und es sich um Visaanträge aus Ländern mit verlässlichen Urkundenwesen handelt.
Dann sind keine näheren Überprüfungen auslandsbezogener Voraussetzungen wie z.B. der Eheschließung erforderlich.
Das Schreiben enthält auch eine Übersicht Zuständigkeitsverteilung für die Prüfschritte im Visumverfahren zum Familiennachzug.

In einigen Länder ist eine Legalisierung von Urkunden nicht oder nur eingeschränkt möglich, siehe Liste der Länder.

In die EU über Serbien

Eine humanitäres Visum, etwa wegen Asyl, kann nicht bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden. Ein reguläre Einreise wird daher für viele Flüchtling in die EU verwehrt.

Aber folgende Staatsangehörige könne noch visafrei nach Serbien einreisen:

Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, Bolivien, China, Kuba, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Jamaika, Kasachstan, Kirgistan, Kuwait, Mongolei, Oman, Qatar, Russland, Surinam und die Türkei (laut Migrationsforscherin Jelena Unijat von der Belgrader Hilfsorganisation “ Gruppe 484″ – FAZ v. 16. November 2022, S. 6, „In jugoslawischer Tradition, v. Michael Martens.

Die EU-Staaten machen Druck auf Serbien seine großzügige Visapraxis einzuschränken. Serbien wird dem Druck wohl nachgeben, da es in die EU möchte. Die Abkommen für die Visafreie-Einreise mit Tunesien und Burundi hat Serbien bereits gekündigt.

Solange die EU keine Möglichkeit bietet, Asyl auch aus dem Ausland zu beantragen, werden Flüchtlinge versuchen über Serbien oder ein anderes Drittland irregulär in den EU-Länder zu kommen.

Aufenthalt für russische „Deserteure“

Nach dem Bericht der FAZ vom 1. Oktober 2022 wird die Einreise von Russen mit Schengenvisa erschwert. Einreiseerlaubnisse sollen nur noch in Ausnahmefällen erteilt werden – aus humantären Gründen: für politische Dissidenten, Jornalisten und zwingend notwendige Famlienbesuche

Auch bereits erteilte Visa sollen insoweit überprüft werden.

Ansonsten besteht weiterhin der mühsame Weg, lanfgristige Visa (in der Regel über die deutschen Auslandsertretungen in Russland) oder Asyl zu beantragen.

Problematisch sind die Ausführungen, wonach der Antrag auf langfristige Visa nicht von Georgien oder Kasachstan aus gestellt werden können. Sobald die Zuständigkeit dort begründet wird – durch den Aufenthalt – dürfte diese nicht verwehrt werden.

Seit dem 12. September ist das Abkommen mit Russland über die erleichterte Visavergabe ausgesetzt worden.

Communication on providing guidelines on visa issuance in relation to Russian applicants

Commission Communication Guidelines Visa External Borders

Beschluss des Rates•über die Aussetzung der Anwendung des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Russland

Совет принял решение о полной приостановке упрощенного визового режима с Россией

Dokumente aus Eritrea für Familiennachzug

Am 01.08.2022 hat Equal Rights Beyond Borders bekannt geben, dass das im April 2021 gemeinsam mit dem International Refugee Assistance Project veröffentlichte Gutachten zu den Möglichkeiten der Dokumentenbeschaffung eritreischer Flüchtlinge zum Familiennachzugs nun auf Deutsch
übersetzt worden ist.

Das Gutachten geht darauf ein, welche Dokumente tatsächlich
nachträglich von eritreischen Behörden zu welchenBedingungen beschafft werden können.

In Eritrea bleiben zuweilen Geburten oder Eheschließungen amtlich undokumentiert. Bei der nachträgliche Beschaffung von Dokumenten werde eine „Diaspora-Steuer“ verlangt und eine „Reueerklärung“ .

Für eritreische Flüchtlinge aus Drittstaaten in Ostafrika, wie dem Sudan oder Kenia, sei die Dokumentenbeschaffung in den meisten Fällen unmöglich. Zudem sei entgegen der Annahme deutscher Behörden für unbegleitete
minderjährigere Eritreerinnen in Drittstaaten die Ausstellung amtlicher Dokumente zum Familiennachzug durch eritreische Auslandsvertretungen
nicht im eritreischen Recht vorgesehen und erweise sich nach Berichten eritreischer Flüchtlinge als praktisch unmöglich.

Familiennachzug für Flüchtlinge aus Aufghanistan

Der DRK-Suchdienst hat in einer tabellarischen Übersicht (Stand: 01.06.2022) zum Thema Visumsverfahren beim Familiennachzug für Flüchtlinge aus Afghanistan aktuelle Informationen zu den Zuständigkeiten der deutschen Auslandsvertretungen in Pakistan, Indien und dem Iran, den Voraussetzungen für die Einreise in das jeweilige Land sowie zur Registrierung für einen Termin zur Beantragung des Visums zusammengestellt. – PDF-Datei.