Mehrere Aufenthaltstitel gleichzeitig

Ein tür­ki­scher Vater be­hält sein ab­ge­lei­te­tes Recht auf Frei­zü­gig­keit, auch wenn er einen zwei­ten Auf­ent­halts­ti­tel für die EU er­langt.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass beide Titel ne­ben­ein­an­der be­stehen kön­nen.

Der türkische Vater sollte den Titel (Recht auf Freizügigkeit in der EU) genommmen werden. Dieses Recht hatte er inne, weil er die Sorge für seinen minderjährigen Sohn wahrnimmt, der in der EU ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat. Unter solchen Umständen kann für den Vater aus Art. 21 Abs. 1 AEUV ein Recht auf Freizügigkeit abgeleitet werden.

Der türkische Staatsangehörige verfügte hier noch über ein assoziiertes Aufenthaltsrecht. Dieses wird türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gemäß Art. 6 Abs. 1 des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei Nr. 1/80 (ARB 1/80) zuerkannt, wenn sie eine Arbeit in der Europäischen Union aufnehmen.

Bereits nach nationale Recht ist anerkannt, dass mehrere Aufenthaltstitel nebeinander bestehen können. Die Ausländerbehörden stellen offenbar nur ungern mehre Titel aus. Auf die Aufenthaltskarte könnte aber ohne weiteres, auf meherer §§ verwiesen werden.

Botschaft -ohne Remonstraionsverfahren

„Um zusätzliche Kapazitäten für die Visabearbeitung zu gewinnen, mit denen wir die Wartzeiten, die aktuell an manchen Visastellen bestehen, abbauen können, setzen wir in einem Pilotprojekt an einigen Visastellen die Remonstrationen aus – so wird die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Visumantrags bezeichnet.
In einer ersten Phase wurde dies an den Visastellen in China, Marokko und der Türkei vom 07. Juni 2023 an getestet.

Pressemitteilung zum Pilotverfahren Aussetzung der Remonstrationen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/-/2230536

Bis zur endgültigen Evaluierung dieser Maßnahme wird der Pilotzeitraum für diese Visastellen vorerst bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Zudem wird das Pilotprojekt für den Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2024 auf alle Visastellen in Ghana, Indien, Indonesien, Nigeria, Thailand, Tunesien und Vietnam ausgeweitet.“

Die Visastellen, die am Pilotprojekt teilnehmen, stellen ab sofort bei Ablehnung eines Visumantrags geänderte Ablehnungsbescheide aus.

Achtung – nun muss man gegen den Ablehnungsbescheid direkt Klage einreichen!

Antragsstellerinnen und Antragssteller haben die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist die Ablehnung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen.

Beschleunigung des Familiennachzugs durch Globalzustimmung – BMI-Schreiben

Im Länderrundsschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 28.04.2023 an die Ausländerbehörden geht es um die Beschleunigung von Visumverfahren zum Familiennachzug durch Globalzustimmungen gemäß § 32 AufenthV.
Voraussetzung für Globalzustimmungen beim Familiennachzug ist aus Sicht des BMI, dass es sich um Fallgruppen handelt, in denen inlandsbezogene Tatbestandsmerkmale wie Lebensunterhalts- und Wohnraumsicherung nicht geprüft werden müssen und es sich um Visaanträge aus Ländern mit verlässlichen Urkundenwesen handelt.
Dann sind keine näheren Überprüfungen auslandsbezogener Voraussetzungen wie z.B. der Eheschließung erforderlich.
Das Schreiben enthält auch eine Übersicht Zuständigkeitsverteilung für die Prüfschritte im Visumverfahren zum Familiennachzug.

In einigen Länder ist eine Legalisierung von Urkunden nicht oder nur eingeschränkt möglich, siehe Liste der Länder.

Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan – Anordnung des BMI

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 21.12.2022 die Anordnung gemäß § 23 Absatz 2, Absatz 3 i. V. m. § 24 Aufenthaltsgesetz
(AufenthG) zur Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan vom 19.12.2022 auf seiner Website veröffentlicht.
Danach kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) monatlich bis zu 1.000 gefährdeten Afghaninnen und deren Kernfamilie eine Aufnahmezusage erteilten, wobei die Aufnahme grundsätzlich aus Afghanistan erfolgt.

Den ausgewählten Personen wird zunächst eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Weitere Familienangehörige können für eine Aufnahme berücksichtigt werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass sie in einem besonderen, nicht nur wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zur Hauptperson stehen oder sich in einer konkreten und andauernden Bedrohungslage befinden, die in einem direkten Zusammenhang mit der Gefährdung der Hauptperson steht.

Zur Aufnahme müssen die Personen von meldeberechtigten Stellen vorgeschlagen werden, indem diese die für die Auswahl und Aufnahme erforderlichen Informationen in eine entsprechende ITAnwendung des BMI eintragen.

Sprachtests bei Ehegattinnen türkischer Arbeitnehmer rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat am 22.12.2022 entschieden (Urteil C‑279/21) , dass die dänische Rechtsvorschrift, nach der für türkische Arbeitnehmerinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Dänemark eine erfolgreich bestandene Sprachprüfung Voraussetzung für den Familiennachzug ist, rechtswidrig ist.

Die Klägerin war 2015 nach Dänemark eingereist und hatte eine Aufenthaltserlaubnis beantragt zum Nachzug mit ihrem Ehegatten, einem türkischen Staatsangehörigen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Dänemark.
2016 lehnte die Ausländerbehörde den Antrag der Klägerin mit der Begründung ab, ihr Ehegatte habe nicht den Nachweis einer bestandenen dänischen Sprachprüfung erbracht.
Nach dem Gerichtshof verstößt die Sprachprüfungen gegen die zwischen
der Türkei und den EU-Staaten vereinbarte Stillhalteklausel gemäß Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 dar, es handle sich dabei um eine rechtswidrige
„neue Beschränkung“.
Es könne zudem nicht damit argumentiert werden, dass durch die Einführung einer solchen Beschränkung eine erfolgreiche Integration der Nachziehenden gewährleistet würde, da durch die Regelung zum Sprachnachweis den zuständigen Behörden weder eine Beurteilung der Integrationsfähigkeit der Arbeiternehmerin in Dänemark noch ihrer Fähigkeit, die aus der Türkei nachziehende Partnerin bei der Integration zu unterstützen, erlaubt wird.

Diese Entscheidng dürfte nun auch für türkische Ehegatten, die nach Deutschland ziehen, entsprechend anwendbar sein.