Sprachtests bei Ehegattinnen türkischer Arbeitnehmer rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat am 22.12.2022 entschieden (Urteil C‑279/21) , dass die dänische Rechtsvorschrift, nach der für türkische Arbeitnehmerinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Dänemark eine erfolgreich bestandene Sprachprüfung Voraussetzung für den Familiennachzug ist, rechtswidrig ist.

Die Klägerin war 2015 nach Dänemark eingereist und hatte eine Aufenthaltserlaubnis beantragt zum Nachzug mit ihrem Ehegatten, einem türkischen Staatsangehörigen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Dänemark.
2016 lehnte die Ausländerbehörde den Antrag der Klägerin mit der Begründung ab, ihr Ehegatte habe nicht den Nachweis einer bestandenen dänischen Sprachprüfung erbracht.
Nach dem Gerichtshof verstößt die Sprachprüfungen gegen die zwischen
der Türkei und den EU-Staaten vereinbarte Stillhalteklausel gemäß Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 dar, es handle sich dabei um eine rechtswidrige
„neue Beschränkung“.
Es könne zudem nicht damit argumentiert werden, dass durch die Einführung einer solchen Beschränkung eine erfolgreiche Integration der Nachziehenden gewährleistet würde, da durch die Regelung zum Sprachnachweis den zuständigen Behörden weder eine Beurteilung der Integrationsfähigkeit der Arbeiternehmerin in Dänemark noch ihrer Fähigkeit, die aus der Türkei nachziehende Partnerin bei der Integration zu unterstützen, erlaubt wird.

Diese Entscheidng dürfte nun auch für türkische Ehegatten, die nach Deutschland ziehen, entsprechend anwendbar sein.

In die EU über Serbien

Eine humanitäres Visum, etwa wegen Asyl, kann nicht bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden. Ein reguläre Einreise wird daher für viele Flüchtling in die EU verwehrt.

Aber folgende Staatsangehörige könne noch visafrei nach Serbien einreisen:

Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, Bolivien, China, Kuba, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Jamaika, Kasachstan, Kirgistan, Kuwait, Mongolei, Oman, Qatar, Russland, Surinam und die Türkei (laut Migrationsforscherin Jelena Unijat von der Belgrader Hilfsorganisation “ Gruppe 484″ – FAZ v. 16. November 2022, S. 6, „In jugoslawischer Tradition, v. Michael Martens.

Die EU-Staaten machen Druck auf Serbien seine großzügige Visapraxis einzuschränken. Serbien wird dem Druck wohl nachgeben, da es in die EU möchte. Die Abkommen für die Visafreie-Einreise mit Tunesien und Burundi hat Serbien bereits gekündigt.

Solange die EU keine Möglichkeit bietet, Asyl auch aus dem Ausland zu beantragen, werden Flüchtlinge versuchen über Serbien oder ein anderes Drittland irregulär in den EU-Länder zu kommen.

Aufenthalt für russische „Deserteure“

Nach dem Bericht der FAZ vom 1. Oktober 2022 wird die Einreise von Russen mit Schengenvisa erschwert. Einreiseerlaubnisse sollen nur noch in Ausnahmefällen erteilt werden – aus humantären Gründen: für politische Dissidenten, Jornalisten und zwingend notwendige Famlienbesuche

Auch bereits erteilte Visa sollen insoweit überprüft werden.

Ansonsten besteht weiterhin der mühsame Weg, lanfgristige Visa (in der Regel über die deutschen Auslandsertretungen in Russland) oder Asyl zu beantragen.

Problematisch sind die Ausführungen, wonach der Antrag auf langfristige Visa nicht von Georgien oder Kasachstan aus gestellt werden können. Sobald die Zuständigkeit dort begründet wird – durch den Aufenthalt – dürfte diese nicht verwehrt werden.

Seit dem 12. September ist das Abkommen mit Russland über die erleichterte Visavergabe ausgesetzt worden.

Communication on providing guidelines on visa issuance in relation to Russian applicants

Commission Communication Guidelines Visa External Borders

Beschluss des Rates•über die Aussetzung der Anwendung des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Russland

Совет принял решение о полной приостановке упрощенного визового режима с Россией

Studieren in Deutschland – für Flüchtlinge aus der Ukraine – Info an der Uni-Bonn

Hierzu macht das Bleibewerk Bonn des Kölner Flüchtlingsrates eine Infoveranstaltung für Menschen aus der Ukraine.  

Die Veranstaltung findet am 11. August von 10 bis 15 Uhr in der Universität Bonn in Bonn-Zentrum statt.

Informiert wird in Englisch, Ukrainisch und Russisch

Veranstaltungshinweise auf deutsch

Familiennachzug für Flüchtlinge aus Aufghanistan

Der DRK-Suchdienst hat in einer tabellarischen Übersicht (Stand: 01.06.2022) zum Thema Visumsverfahren beim Familiennachzug für Flüchtlinge aus Afghanistan aktuelle Informationen zu den Zuständigkeiten der deutschen Auslandsvertretungen in Pakistan, Indien und dem Iran, den Voraussetzungen für die Einreise in das jeweilige Land sowie zur Registrierung für einen Termin zur Beantragung des Visums zusammengestellt. – PDF-Datei.