Nach einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 28.05.2025 soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für 2 Jahre ausgeschlossen werden. .Ausnahmen seien für Härtefälle gemäß § 22 AufenthG sowie für bereits laufende oder abgeschlossene Visaverfahren vorgesehen.