Das Bundesinnenministerium (BMI) hat am 24.01.2024 ein Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG herausgegeben.
Darin wird auch klargestellt, dass für eine Verpflichtungserklärung nicht für die Annahme eines Visantrages erforderlich ist.