Die Familienzusammenführungsrichtlinie soll auch die Zusammenführung von Familienangehörigen fördern, die keine EU-Bürger sind. Eine wichtige Voraussetzung ist die Sicherung des Lebensunterhalts: So wird regelmäßig nachzuweisen sein:
- ausreichender Wohnraum,
- eine Krankenversicherung
- Einkünfte (keine Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen).
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen oder ggf. den Aufenthaltstitel eines Familienangehörigen entziehen oder seine Verlängerung verweigern, wenn die in der Richtlinie festgelegten Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind.
Der Gerichtshof entschied in einem Nachzugfall nach spanischem Recht, ob die Behörde auch ein Prognoseentscheidung über die künftige Unterhaltssicherung treffen könne (müsse). Auch nach deutschen Aufenthaltsrecht trifft die Ausländerbehörde eine Prognoseentscheidung über die künftige Unterhaltssicherung.
Nach spanischem Recht darf eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung nicht erteilt werden, wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass keine Aussicht auf eine Beibehaltung der finanziellen Mittel des Zusammenführenden im Laufe des ersten Jahres nach dem Tag der Antragstellung besteht. Bei der Beurteilung, ob eine solche Aussicht besteht oder nicht, sind die finanziellen Mittel des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten vor dem Tag der Antragstellung zu berücksichtigen.
Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 21. April 2016; C‑558/14) bestätigte die Vereinbarkeit des spanischen Rechts mit der Richtlinie zur Familienzusammenführung: eine prognostische Prüfung der Einkünfte ist möglich / nötig.
Auch die spanische Regelung, nach der die Prognose über die künftigen Einkünfte auf der Grundlage der Einkünfte des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten vor dem Tag der Antragstellung erfolgen müsse, sei mit der EU-Richtlinie konform.
Hallo,
Meine beiden Kinder leben in der Türkei 7 mınate und 8 Jahre alt. Ich (Mutter)bin Türkische Staatsbürgerin mit Niederlassungserlaubnis möchte gerne einen Kindernachzug beantragen. Wieviel muss ich dafür verdienen?? Ich habe einen Nettoeinkommen von 1200euro und habe eine 3,5 Zimmer Wohnung 75m2. Würde ea reichen für meine Kinder um den Visum zu bekımmen???
Soweit keine EU-Bürgerschaft bzw. deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt (etwa beim Vater) wäre grundsätzlich die Unterhaltssicherung erforderlich.
Ggf. könnte geklärt werden, ob aufgrund des Assoziationsabkommen mit der Türkei andere regeln gelten.
Es zählt das Familieneinkommen – vielleicht zahlt der Vater / Lebensgefährte..
Abzuziehen sind auch die Mietkosten..
Maßgeblich ist das keine Sozialleistungen bezogen werden können – also über Hart IV (ALG II).
Kindergeld wird hinzugerechnet.
Schließlich kommt es auf eine Prognosenscheidung an, wie die künftige finanzielle Situation aussehen wird.
Sie sehen die Frage kann also bei dem Nettoeinkommen nicht ohne weiteres beantwortet werden.
Eine Frage, ich habe geheiratet in Türkei und habe den türkischen Pass,ich bin wegen meiner Behinderung und weil ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann weil ich eine Beinprothese habe, zurzeit in berufliche Reha-Maßnahme, also habe ein Praktikumsplatz mit der Aussicht auf eine Übernahme.. und bekomme Übergangsgeld in Höhe von 1200 Euro.. eine Wohnung habe ich zur Verfügung von meinen Eltern.
Würde es so klappen oder weil es eine berufliche Reha-Maßnahme ist , eher nicht ??
Ich habe Ihre Frage nicht verstanden. Was soll klappen?
Hallo,
Ich bin verheiratet und habe aufenthaltstitel nach 18b$.
Netto Gehalt ist 1660€ und die Wohnung ist 53 Quadratmeter. Warm miete kostet 550€.
Meine Frau ist in Tunesien noch und möchte sie nach Deutschland holen bzw. Visum beantragen.
Ist das ok ? Wird mein Gehalt reichen?
Danke voraus
Ihre Frage kann ich nich pauschal beantworten.
Sie sollten, wenn Ihre Frau da, ist keinen Anspruch auf ALG II Leistungen haben.
Hier stellt sich insbesondere die Frage, ob und mit weiviel Ihre Kind zu berücksichtigen ist.
Auch könnte Ihr Mann ggf. zum Familieneinkommen beitragen.
Bei der Unterhaltssicherung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung.
Zur Unterhaltssicherung gibt es ein neues Infoblatt der IQ-Netzwerkes.
Ich habe eine Frage ich möchte meine Frau Familienzusammen visa beantragen sie ist in Pakistan wie viel netto Einkommen benötigen ich habe auch 2 deutsche Kinder mit meine ex Freundin Kindern wohnt mit Mama danke
Ma
Wenn Sie Deutscher sind, kommt es in der Regel auf die Unterhaltssicherung nicht an.
Ansonsten müsste Sie so viel verdienen, dass Sie bzw. die Familie keien Ansprsuch auf ALG 2 haben.
Die Deutschen Kinder sollten bei der Unterhaltssicherung auch nicht mitgereichnet werden.
Hallo,
Ich hätte da eine kurze Frage.
Ich habe meinen Ehemann in der Türkei geheiratet und habe die Deutsche Staatsangehörigkeit.
Bin gerade anfang 7 Monat schwanger und möchte dass mein Ehemann zu mir nach Deutschland kommt.
Wir haben bereits eine Anmeldung bei der Botschaft und warten im moment auf einen Termin um die Anträge abgeben zu können.
Meine Frage; Da ich und unser Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat bzw. haben wird möchte ich wissen , ob ich einen Lebensunterhalt Nachweisen muss? Eine Wohnung haben wir bereits schon gemietet mein Mutterschutz fängt ende april an.
Und die zweite frage wäre laut der deutschen Botschaft in der Türkei hieß es, dass mein Ehemann keinen A1 deutsche Sprachkenntnisse nachweisen muss durch unser Kind ist dass tatsächlich so?
Wie lange würde es dauern bis die Ausländerbehörde eine entscheidung trifft? Könnte man es ablehnen? Würde es eventuell schneller laufen wegen meiner Schwangerschaft? Ärztliche Atteste , Mutterpass und vorraussichtliche Geburttstermin werden bei dem Termin in der Botschaft mit abgegeben.
Würde es meinem Ehemann eventuell bis zur Geburt noch reichen?
Beim Nachzug zum deutschen Ehegatten ist in der Regel ein Nachweis der Unterhaltssicherung nicht nötig.
Beim Nachzug zum deutschen Kind ist zu dem der Sprachnachweis A1 nicht nötig.
Ggf. kann ein frühere Termin erreicht werden – als Härtefall, wenn etwa ein Risikoschwangerschaft besteht und Sie die Hilfe Ihres Mannes benötigen.
Ich bin verheiratet seit 2 Jahre und jetzt bedroht mich meine Frau und sagt ich werde Ausländerbehörde sagen das wir Ehescheidung haben .Aber das stimmt nicht die Frau ist unertragen .Was soll ich machen
Gerne berate ich Sie unter meiner kostenpflichtigen Hotline für 3 Euro/Min unter 0900 10 40 80 1 aus dem deutschen Festnetz.
Ansonsten ist eine Telefonberatung für 50 Euro möglich, wenn Sie den Betrag vorab überweisen.
Hallo,
auch ich habe eine Frage die mir auf dem Herzen liegt. Ich bin deutsche Staatsbürgerin und im 4. Monat schwanger. Mein Mann ist türkischer Staatsbürger und lebt in der Türkei.
Nun habe ich einen Termin bei der Ausländerbehörde, für eine Vorabzustimmung. Ich soll zu diesen Termin meinen Arbeitsvertrag und Mietvertrag mitnehmen. Ich wohne Mietfrei, da die Wohnung in der ich lebe meinen Elterb gehört, die im Besitz eines Mehrfamilienhauses sind. Und ich arbeite aufgrund der Schwangerschaft, nur Teilzeit und bekomme 500€. Ich weiß das bei deutschen das Einkommen in der Regel nicht relevant ist, aber alleine der Zusatz, „in der Regel“ macht mich verrückt. Wir haben so lange auf diesen Termin gewartet und nun hab ich Angst das mein Einkommen nicht langt.
Mein Mann wird sobald er ein Visum und seine Arbeitserlaubnis bekommt, Vollzeit bei meinen Eltern im Restaurant arbeiten.
Ich hoffe das ich mich nur unnötig verrückt mache, aber ich kann an nichts anderes mehr denken im Moment.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und wünsche einen angenehmen Abend.
Als Deutsche muss in der Regel kein Nachweis der Unterhaltssicherung gefürt werden.
Insoweit sollte die Behörde das nicht verlangen.
Statt dem Mietvertrag bietet sich an eine Erkärung Ihrer Eltern zur Wohnungssituation abzugeben.
Sehr geehrter Herr,
was versteht man unter dem Begriff „Lebensunterhaltsicherung“?
Ich habe hier in Deutschland eine Ausbildung gemacht und erfolgreich abgeschlossen. Sobald ich unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit bekommen habe, haben wir einen Visumsantrag auf Familiennachzug gestellt. Da ich desselben Ausbildungsbetrieb übernommen wurde, genieße ich sofortiger Kündigungsschutz oder?
In diesem Fall soll ich trotzdem 6 monatige Lohnabrechnungen bei der Ausländerbehörde einreichen?
Hinsichtlich der überprüfung der Unterhaltssicherung hat die Behörde einen Ermessenspielraum. Üblich sind der Nachweis von 3 Lohnabrechnungen.
Aber der Aufwand 6 einzureichen, dürfte überschaubar sein.
Zum arbrechtsrechtlichen Situatin kann ich nichts sagen.
Aber wenn die Anstellung „sicher“ ist, dürfte für die Prognoseentscheidung – wird der Lebensunterhalt auch künftig gesichert – keine Schwierigkeiten auftauchen.
Hallo, ich komme aus dem Kosovo, bitte geben Sie mir ein Detail, ich möchte in eine Familie eintreten und ich habe 4 Kinder und eine Frau, wie viel Nettogehalt reicht mir, wird Kindergeld für den Familiennachzug berechnet, ich habe 2520€ Vielen Dank im Voraus
Maßgeblich ist, dass Sie für sich und Ihre Famile auch künftig keine Bürgergeld (ALG II) Leisungen beziehen.
Sollte dennoch ein (kurzfristiger) Bezug gegeben sein, sollten die Aunahmen von der Unterhaltssicherung geprüft werden.
Ich hab eine frage konnte ich meine mutter nach Deutschland Hollen da sie in mazedoien alleging alleine lebt?
Der Nachzug der Eltern ist nach § 36 AufenthG grundsätzlich nur in einem besonderen Härtefall möglich.
Nur weil man alleine (und krank) reicht in der Regel nicht aus.
Insbesondere sollte daher geprüft werden, ob nicht anderer Aufenthaltstitel in Betracht kommt.
Gerne spreche ich mit Ihnen die Möglchkeiten auf meiner Hotline durch.
Ich habe türkische stadtangehörigkeit und ich arbeite in der behinderte werkstadt als beschäftigte verdinne in monaten 191 Euro zusätzlich bekomme ich grundsicherung zusammen 1000 Euro würde es reichen um meine ehe mann nach deutschland zu holen
Zwar wäre die Unterhaltssicherung wohl nicht gegeben, aber hier könnte eine Ausnahme greifen.
Ich habe eine frage ob Sie vielleicht mir helfen können ich bin verheiratet und meine Mann macht ausbildung bekommt 1050€ netto und hat mini job 520€ und wir haben eine kind 1 jahre bekommt Kinder geld 250€ und kinderzuchlag 292€ wir bezahlen miete 900€ warm und ich brauch aufenthalt auf ehegatennachzug ich weiß nicht ob die unterhaltsicherung ist sicher oder nicht für uns 3 ich Arbeite wenn ich bekomme aufenthalt aber muss zu erst aufenthalt bekommen 30abs ?
Sollte Ihre Ehmann bzw. das Kind nicht deutsche Staatsangehörige sein, ist in der Regel der Nachweis der Unterhaltssicherung nötig.
Wenn Sie mit dem Kindes- bzw. Ehegattennachzug nach Deutschland kommen, können Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Die Frage der Unterhaltssicherung ist ein Progonosentscheidung.
Wenn Sie also die Möglichkeit haben in Deutschland zu arbeiten (z.B. durch Nachweis eines Arbeitsangebots), so könnte die Prognose gut sein und damit ein ausreichender Nachweis der Unterhaltssicherung vorliegen.
Hallo,
ich bin Ariana, ich komme aus dem Kosovo, aber schon seit letzen Jahr bin ich in Deutschland angekommen, ich hätte eine Frage an Sie.
Ich arbeite seit März und verdiene ich 1715€ Netto(mein Aufenthaltstitel ist 18B ABS 1), meine Wohnung ist 35.51 quadrat meter groß, warm Miete 425€ (Leipzig), es reicht die Wohnung für mich und für meinen Mann aus, und noch eine Frage bitte, wir sind seit einem Jahr verheiratet wenn ich in Kosovo war, aber habe ich gehört dass, wenn man in Deutschland Familiennachzug beantragt möchte, muss man entweder 2 Jahre in Deutchland oder 2 Jahre verheiratet sein muss. Könnten Sie bitte etwas über diese Situation erzählen, weil mein Mann das Visum beantragt hat, aber ich bin skeptich ob das Visum kriegt, weil wir nur seit einem Jahr verhieratet sind oder es ist nicht abhängig von das.
Vielen Dank und Freundliche Grüße
Ariana
Der Nachzug fuer Ihren Ehemann kann sofort beantragt werden.
Die Wartezeit betraf subisidaer Schutzberechtigte.
Hallo,
Ich bin iranischer Staatsbürger. Und habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Meine Frau hat die Iranische Staatsbürgerschaft. Ich möchte gerne Wissen bräuchte die Ausländerbehörde von mir ein Festes Gehalt für die Unterhaltssicherung oder würde es auch reichen, Einkommen von mehreren Arbeitsstellen zu erhalten, also in meinem Fall von 3 Arbeitsstellen 1200€ Netto.
Es wird das Gesammteinkommen erfasst – egal aus welchen Quellen.
Ich lebe getrennt mit tochter, noch verheiratet, nachzug für Oma aus Brasilien, möchte ich machen, wegen beträung der Tochter, ich momentan ,SGB ll, habe große Wohnung, und dann könnte ich normal Arbeiten.
Danke
Die Erteilung eine Aufenthaltstitels könnte für Ihre Mutter zur Beetreuung des Kindes hinkommen,
wenn Sie dann ausreichenden verdienen, um auch Ihre Mutter zu versorgen — Problem dürfte die Krankenversicherung sein.
Daher sollten Sie Ihre Mutter zur Betreuung der Tochter einstellen.
Dann müsste aber auch Ihr (künftiger) Verdienst ausreichen.
Hallo Herr Admin,
Ich bin habe die deutsche Staatsbürgerschaft bin verheiratet mein Mann lebt in der Türkei ich möchte ihn hier her holen. Ich beziehe aber Leistungen vom Jobcenter da ich im Moment arbeitsunfähig durch meine Krankheit. Kann ich ihn trotzdem hier her holen ???
Ich würde mich sehr freuen wenn sie mir antworten.
Vielen Dank im Voraus
Beim Nachzug zu Deutschen ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Insoweit dürfte hier der Bezug von Sozialleistungen nicht schädlich sein.
hallo ich bin in der türkei verheiratet meine frau ist Türkisch und ihre tochter 11 jahre alt. ich habe netto 2600 euros und ich betzallen 1200 für meine wohnung. ich wollte fragen das Reich für visum familienfest
Ein Anspruch auf Bürgergeld darf für die Familie nicht bestehen.
Sie müssen ein bisschen darüber verdienen.
Regelbedarf (Ehegatten) 2024: jeweils 506
Kinder 6 bis 13: 390
also hier allein: 1402 Euro.
Die Frage der Unterhaltssicherung ist eine Prognoseentscheidung.
Könnte ich Frau auch eine Job finden?
Wenn Sie Deutscher sind bedarf es grundsätzlich keines Nachweis ausreichenden Unterhalts.
Möglicherweise macht hier die Behörde aber eine Ausnahem – wegen dem Sitefkind
Hallo guten Abend ich hab eine Frage es geht um mein Frau. Ich wohne in Deutschland und ich hab zwei Kinder hier mit mein ex. Ich möchte meiner Frau von Afrika nach Deutschland bringen. Ich zahle keine unterhalt für mein beiden Kinder. Steht mir das auf dem Weg? Mach die Ausländerbehörder ein Problem wenn ich keine unterhalt zahlen? Mfg
Um Ihre Frage zu beantworten, benötige ich weitere Info.
Gerne stehe ich Ihnen unter meiner Hotline zur Verfügung.
Guten Abend ich habe eine Frage ich lebe seit 7 jahre in deutschland meine frau lebt nach Irak mit 3 kinder 1 kind ist schwer behindert ich habe Aufenthaltstitel 25 b Absatz 1 kann ich eine Antrag stellen für familienzusammenführung und wie hoch ist der chanc hier Danke schön…
Nach § 29 Abs. 3 AufenthG ist der Nachzug sehr eingeschränkt:
Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder Absatz 4a Satz 1, § 25a Absatz 1 oder § 25b Absatz 1 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden.
Ggf. kämen insoweit humanitäre Gründe in Betracht, etwa wenn der Familie insbesondere dem behinderten Kind im Iran keine ausreichende (ärztliche) Betreuung ermöglicht wird.
Das dürfte jedoch schwer zu belegen und nachzuweisen sein.
Daher sollten Sie wohl eher versuchen, ein anderen Aufenthaltstitel zu erlangen (Erwerbstätigkeit, Niederlassungserlaubnis), um den Nachzug zu ermöglichen.
Wichtig ist dann auch, dass die Kinder dann noch unter 16 sind, damit keine erhöhten Deutschkenntnisse verlangt werden.
Hallo ich habe eine Frage? Ich möchte meinen Mann nach Deutschland holen er ist in Albanien. Wir sind verheiratet, was muss ich bei der ausländerbehörde in Deutschland vorzeigen? Gehalt Nachweis von 12 Monate?
Gerne berate ich Sie telefonisch unter meiner Hotline.
Hallo guten tag ich habe eine frage ich lebe in Deutschland seit 10 jahre ich habe geheiratet in Macedonian und habe mit Der frau ein kind ich habe sie hier her gebracht ich bezihe burgergeld und meine frau ist noch dazu schwanger kann meine frau hier bleiben oder wird sie abgeschoben mit das kind
Ich danke dir vorraus
Vielleicht kann aufgrund der Schwangerschaft Ihrer Frau eine Ausreise erparrt werden.
Gene kann ich Sie in der Sache beraten, etwa unter meiner telefonischen Hotline.
Hallo und zwar habe ich eine Frage, ich bin deutsche Staatsbürgerim und habe in Marokko geheiratet. Leider bin arbeitsunfähig erkrankt und beziehe Bürgergeld. Gibt es dennoch eine Möglichkeit meinen Mann zu mir nach Deutschland zu holen? Ich brauche ihn dringend als Unterstützung und er würde wenn möglich auch direkt arbeiten gehen.
Liebe Grüße
Beim Nachzug zum deutschen Ehegatten ist der Nachweis der UnterhNachzug zum deutschen Ehegattenaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Hallo,
könnten Sie „in der Regel“ im Bezug auf den Nachzug zu einem deutschen Ehegatten erläutern. Kann es etwa dennoch dazu kommen, dass für den Nachzug ein Einkommensnachweis gefordert wird?
Eine Ausnahme kann zum Beispiel sein, dass es (Stief-)Kinder gibt.
Hallo ,
ich bin alleinerziehende Mutter (Mein Mann ist vor vier Jahren Gestorben).
Ich lebe mit meiner kleinen Tochter (9 Jahre) in Deutschland. Meine älteste Tochter (17 Jahre alt) lebt in Armenien, aber wir wollen unbedingt wieder vereint sein.
Ich mache eine Ausbildung zur Hotelfachfrau (es ist bereits das 2. Jahr), ich habe ein B1- und Orientierungslaufzertifikat.
Auch mein Recht, legal in Deutschland zu leben, kommt bald.
Bitte sagen Sie mir, ist das möglich?
Und welche Unterlagen werden benötigt?
Liebe Grüße
Ein Nachzug mit der Tochter dürfte schwierig werden, da diese grundsätzlich einen Sprachnachweis C1 erbrinden müsste.
Und ab 18 wäre ein Nachzug nur bei einem besonderen Härtefall möglich.
Möglicherweise könnte sie ansonsten zur Ausbildung / Studium bzw. zu einer Erwerbstätigkeit nach Deutschland kommen.
Hallo,
eine Frage. Ich komme aus Kolumbien und ich mache in Deutschland eine Ausbildung als Pflegefachkraft, aber mein Man ist leider in Kolumbien geblieben. Wie viel Einkommen muss ich nachweisen damit er ein Visum bekommen kann?
Danke
Ausreichend ist das Einkommen, wenn man keinen Anspruch auf staatliche Leistungen hat.
Grob: das Einkommen muss etwas über ALG II (Hart IV) sein.
Hallo guten abend ich habe eine frage ich will meine frau und drei töchter nach Deutschland holen und ich habe eine einkommen von 1.319 netto +433 nebenjob = 1.752 netto habe einen wohnug von 90 qm 600 warm.Und wollet wissen ob das kindergeld dazu gerechet wird oder nicht für eine familienzusammenführung wäre dankbar wenn ich einen antwort bekomme
Kindergeld wird beim Familieneinkommen – also für den Nachzug berücksichtigt.
Hallo ich hätte eine Frage und zwar bin deutsche Staatsbürger und in den 33. ssw. Der Vater lebt in der Türkei wir haben schon Vaterschaftsanerkenning und Sorgerechterklärung gemacht.er hat
Ca. Vor 2
Monaten Nachzug zu dem ungeborenen Kind beantragt die Unterlagen sind schon bei der ausländerbehörde und der ausländerbehörde hat mich angerufen und wollte von mir meine ein und Ausgaben lohnabrechnungen und die Kontoauszügen . Och fragte sie warum ich nachweisen sollte weil ich deutsche bin die sagte weil ich verpflichtet bin für mein Partner nach der Geburt muss ich keine Einkommen nachweisen.. ich verdiene ca. 1300-1400€ im Monat und die Miete kostet 850 warm ich bekomme zusätzlich 160€ Wohngeld ich mach mir Stress das er deswegen eine Ablehnung bekommt .
Ich sehe keinen Grund, warum die Behörde von Ihnen Einkommensnachweise verlangt.
Sie können aufe § 28 Abs. 1 S. 2 verweisen.
Die Behörde müsste begründen, warum Sie vom Regelfall abweichen will.
Ggf. sollte Sie, wenn Sie beim Sachbearbeiter nicht weiterkommen, mit dem Behördenleiter sprechen.
Guten Abend, bei mir ist auch fast gleiche frage. Ich mache ein Ausbildung als Fachverkäuferin und bekomme keine staatliche Hilfe. Mein Mann ist in die Türkei und wir haben Visum beantragt. Und in Ausländerbehörde haben zu mir gesagt wenn ich deutschstadtsangehörigkeit habe, dann brauche ich keine Einkommen nachweisen. Ist es so richtig und habe die da nur so gesagt, dass mein Mann Ablehnung bekommt?
Richtig ist, dass bei Deutschen eine Unternhaltssicherung in der Regel nicht nachgewiesen werden muss.
Vielleicht kann aber Ihr Mann auch hier arbeiten?
Guten Abend hoffe das sie mir helfen können.Meine frage ich wohne in Deutschland han unbefristet Aufenthalt habe 18 kind mein Einkommen ist 1160+450 Die mitte ist 550 euro.
Ich will mein Mann aus Mazedonien durch familienzusammenfürung bringen. Reich mein Einkommen dazu und wenn nicht wieviel muss ich haben
Ihre Frage kann ich nich pauschal beantworten.
Hier stellt sich insbesondere die Frage, ob und mit weiviel Ihre Kind zu berücksichtigen ist.
Auch könnte Ihr Mann ggf. zum Familieneinkommen beitragen.
Bei der Unterhaltssicherung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung.
Zur Unterhaltssicherung gibt es ein neues Infoblatt der IQ-Netzwerkes
Darf meine Frau mit Daueraufenthalt EU .Ihre 2 Kinder von den Philippinen besucht werden.
Mann ist deutscher Einkommen über 2.500€ Wohnraum eigenes Haus. Vorher 10 Jahre nur Niederlas. Paragraph 28 Abs.2 Ist jetzt ein Visum möglich???
Ein Besuchsvisum ist grundsätzlich möglich. Hierauf besteht aber kein Anspruch.
Hallo, guten Morgen, mein Name ist Scarly, ich bin Dominikanerin und ich bin seit 24 Jahren mit einem deutschen Mann verheiratet, ich arbeite seit 23 Jahren am gleichen Ort, ich habe zwei Söhne, die volljährig sind, einer ist beim deutschen Militär und der andere ist ein Profi und arbeitet auch und hab ein kind, ich habe ein Problem, und das ist, dass meine Mutter in der Dominikanischen Republik lebt und sie ist allein und krank, wir haben versucht, meine Mutter zu holen und mit uns in Deutschland zu leben, aber ohne Erfolg. Wir haben versucht, meine Mutter , denn sie bekommt nur ein Visum für ein paar Wochen und kann nicht mit uns in Deutschland bleiben. Jetzt muss ich meinen Job und meine Familie aufgeben, um in mein Land zurückzukehren und mich um meine Mutter zu kümmern was kann ich machen bitte LG
Der Familiennachzug von Eltern ist grundsätzlich nur in einem besonderen Härtefall möglich.
Dieser ist schwer zu begründen.
Daher sollten Sie prüfen, ob nicht ein anderer Aufenthaltszweck in Betracht kommt, z.B. zur Betreuung von Enkeln….
Meine Name Elshani ich habe eine fragen wir haben in Härtefall beantrag für meine Schwiegermutter das sie nach Deutschland kommt seit letzter Jahr mein Mann ist mit Deutschstar-Bürgerschaft und bis jetzt gar nix kommt wir müssen nur warte wir haben auch Anwalt beantrag wo kann das liegen und wie lange muss dauern
LG Elshani
Ich kenne den Vorgang nicht – kann also dazu nichts sagen.
Sie sollten bei Ihrem Anwalt ggf. bei den Behörden nachfragen, ggf. den Anwalt wechseln..
Aber der Nachzug nach § 36 – besonderer Härtefall ist schwierig und lange Verwaltungsverfahren der Regelfall..
Staatsangehörigkeit:Spanisch
Ich bin verheiratet
Mein mann lebt im Ausland (Marokko)
Er hat Registrierung
Für visa bei rabat Konsulat
Welche Unterlagen brauchen zum Visum?
Für mein mann…
Bitte ich warte ein Rückmeldung
Mit freundlichen Gruß
Yasmina
Auf der Webseite der deutsche Botschaft in Rabat finden sich die Hinweise der benötigten Unterlagen.
Meine Frage ist ich bin seit einem Jahr verheiratet und mein Land mein Mann kommt aus der Türkei Ich bin deutscher angehörige Kinder Leben bei meinem Ex-mann Hab das auch mit Jugendamt geklärt dass sich nicht unterhaltspflichtig bin Kann ich trotzdem Problemlos hinkommt
Ich habe die Frage nicht verstanden.
Hello,
I got divorce from my italian ex husband and i have a residence card: „EU-FAMILEINANGEHÖRIGER ART 10 RL 2004/38/EG“
I’ve been living in germany for 5 years now. I am a self employed, renting a ca. 40sqm Apartment, and have 2000 monthly nett income, i have public health insurance. I have only at the moment paid 3 years of pension insurance.
I am not from EU. I have two kids (11 and 9 years old) that i want to apply for family reunification.
Is it possible to do it?
I hope you can answer.
Thank you.
There could be a probelm of the divorce in respect to you title.
It may be necessary first to apply for a German Aufenthaltstitel, i.e. for work.
And than the familiy union should not be a problem.
Guten Tag,
ich bin Eu Bürgerin (Estland und besitze auch den Britischen Pass.) Ich bin seit 2019 wieder in Deutschland und habe Anhang Januar 2020 bis Juni 2021 gearbeitet. Danach (Juli 2020 bis heute) habe ich mich selbstständig gemacht – aber leider ohne Einkommen. Ich habe im August 2021 geheiratet und möchte meinen Ehemann jetzt nach Deutschland bringen. Genug Wohnraum habe ich, lebe momentan von meinen Ersparnisse und suche nach einer Festanstellung. Ich könnte jetzt Arbeitslosengeld 1 beantragen, aber ich weiß nicht ob dass die Ausländerbehörde damit zufrieden wäre. Ist es besser jetzt den Ehegattennachzug beantragen (mit ALG 1) oder abwarten bis ich eine Festanstellung habe? Die wollen immer die letzten 3 Einkommensnachweise sehen… was bei mir halt schlecht ist. Ich weiß nicht weiter 😅 bitte um Rückmeldung.
Das Verfahren können schon einleiten.
Für Sie gelten die Vergünstigung des Freizügigkeitsrecht.
Dennoch muss grundsätzlich der Unterhalt gesichert werden, diese kann zunächst auch über ALG I geschehen.
Sollten die Behörde Schwierigkeiten machen, könnten Sie ggf. durch eine Erwerbstätigkeit von Ihnen – oder künftigen Erwerbstätigkeit Ihres Mannes den Unterhaltsnachweis führen.
Hallo Guten Abend ich bin Libanese und deutsche und ich habe ein Tochter hier in Deutschland und ich habe geheiratet in Libanon wenn ich Termin habe bei Ausländerbehörde fragen die nach Uber Lebensunterhalt weil ich kriege Geld von Jobcenter
Die Behörde fragt regelmäßig nach dem Unterhalt.
Aber beim Nachzug zu einem Deutschen ist der Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht erforderlich.
Hallo,
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir bei der Beantwortung einiger Fragen helfen könnten.
Ich (ukrainische Staatsangehörigkeit)wohne seit 5 Jahren in D.Ich bin hier als Studentin der Fakultät BWL im Gesundheitswesen gekommen und besitze eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug des Deutschen Kindes.Ich wohne zusammen mit meinem deutschen Partner und unseres gemeinsames Kind(4 Jahre alt) .Jetzt will zur Frage übergehen:wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen,wenn ich als Lehrkraft teilzeit(700 Netto) und befristet arbeite?Ich möchte noch einen Minijob in Anspruch nehmen.Kann der befristeter Arbeitsvertrag ein Grund für die Ablehnung sein?und wird dasGehalt vom Minijob zur Sicherung des Lebensunterhalts zählen?Ich hab nicht die Zuwendungen von Staat beziehen.Kann auch der Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes von meinem Lebenspartner bzw. vom Vater unseres Ki des erbracht werden,wenn wir nicht verheiratet sind aber seit 5 Jahren zusammen wohnen?
Auf Ihre Rückantwort werde ich sehr dankbar
Sämtliches Einkommen zählt.
Ggf. auch hier das Ihres Partners.
Da es die Unterhaltssicherung eine Prognosentscheidung ist kann die Befristung negativ sein, wenn nicht mit einer Verängerung gerechnet werden kann.
Sollte es zu einer Ablehnung kommen, sollten ggf. dagegen vorgehen.
Gerne berate ich Sie auch unter meienr Hotline.
Hallo,
ich habe die turkische Staatsangehoeringkeit und lebe in Deutschland (mit meinem neugeborenen Sohn) mit einem unbefristetem Aufenthaltstitel. Mein Ehemann wuerde auch gerne mit uns in Deutschland leben (lebt in der Turkei) Allerdings kann ich laut Auslaenderbehoerde keine Einladung wegen Familiennachzug zuschicken, da ich SGB 2 Empfaengerin bin. Grund dafuer ist, ich habe zuvor fuer ca. 1 Jahr im Ausland gearbeitet und bin hochschwanger nach Deutschland zuruckgereist. Dadurch erhalte ich sehr wenig Elterngeld und beziehe deswegen Sozialleistungen. Da ich neulich entbunden habe und in Mutterschutz bin, kann ich nicht sofort arbeiten. Gibt es da eine Ausnahmeregelung hinsichtlich Sicherung des Lebensunterhalts fuer den Nachzug des Ehegatten? Oder muss ich erstmal abwarten, dass ich wieder arbeiten kann und dann erst eine Einladung zuschicken kann? Denn mein Mann kann momentan trauriger Weise seinen Sohn nicht sehen, sobald ich selbst nicht ins Ausland reise…
Von der Unterhaltssicherung kann nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG abgesehen werden.
Sie müssen insoweit darlegen, dass Ihre Situation von der üblichen abweicht.
Mit der Schwangerschaft dürften sie insoweit gute Karten haben.
Zudem stellt die Frage der Unterhaltssicherung eine Prognosentscheidugn dar. Also werden Sie bzw. Ihrem Ehemann bald Ihren Unterhalt sichern können.
Bei Ihrem Ehemann könnte auch erleichterte Arbeitsmöglichkeiten über das Assoziationsabkommen mit der Türkei greifen.
Hallo ,
Bin türkischer Abstammung und in Deutschland geboren. Lebe auch in Deutschland. Meine Frau lebt in der Türkei und ist mittlerweile im 4 Monat schwanger. Ich möchte sie gerne nach Deutschland holen.Was muss ich beachten und ist es schwierig nach dem deutschen Gesetz sie hierher zu holen.
Danke im Voraus.
Derzeit sehe ich keine Probleme.
Ihre Frau muss aber wegen Corona bzw. der Arbeitsüberlastung bei der deutschen Botschaft mit längeren Wartezeiten rechnen.
Das Visumsverahren sollten Sie also schnellstmöglich in Angriff nehmen.
Sehr geehrte Herren
Ich war 2015, habe in Deutschland Asyl beantragt, Deutschland verlassen und bin 2016 in die Niederlande gegangen. Ich habe mit einem Freund ein niederländisches Kind geboren, aber nicht durch Heirat, und ich habe ein Aufenthaltsdokument in den Niederlanden erhalten Ich habe 2018 eine deutsche Frau getroffen und wir haben in Italien geheiratet. Danach hat sie ein Visum für Familienangehörige beantragt In der deutschen Botschaft in den Niederlanden, aber meine Frau ist 13 Jahre älter als ich, aber seit Einreichung des Antrags sind 6 Monate vergangen und ich habe keine Antwort von der Botschaft erhalten
Dass die Bürokratie gerade in Coronazeiten langsam mühlen, dürften schon viele erfahren haben.
Sie bzw. Frau sollten sowohl bei der Behörden regelämßig nachfragen, ggf. einen Anwalt einschalten, bzw. Untätigkeitsklage einreichen.
Nur weil die Frau älter ist, dürfte sich die Sache nicht verzögern. Verzögerungen sind jedoch dann zu erwarten, sollte die Behörden von einer Scheinehe ausgehen.
Hallo ich lebe in München mit meinen 3 jährigen Sohn. Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis ich arbeite Vollzeit ich bekomme um die 1.400-1459 netto Kindergeld und unterhalsvorschuss Geld
Mein Mann hat Familiennachzug beantragt vor 7 Monaten beantragt durch corona verzögert sich alles …
Ich habe Angst das unser Antrag abgelehnt wird wir sind seit 4 Jahren getrennt… es sehr schwer alleine 💔
Sollten Sie deutsche Staatsbürgerin sein, kommte es in der Regel auf die Unterhaltssicherung nicht an.
Da auch Ausgaben (Miete, u.a.) zu berücksichtigen sind, kann die Unterhaltssicherung nicht so einfach berechnet werden.
Soweit Sie keine Anspruch auf ALG II Leistungen haben, dürfte die Unterhaltssicherung vorliegen.
Hallo eine Frage,
Ich bin deutsche Staatsbürgerin in München geboren, deutschen Pass mit serbischen wurzeln. Ich bin schwanger und mein zukünftiger Ehemann ist Serbischer Staatsbürger. Wir werden am 16.12. in München Standesamtlich heiraten. Jetzt ist die Frage wenn wir den Familiennachzug beantragen ob es Auswirkungen haben wird da ich von ALG 2 lebe Hartz4. Da ich sogesagt kein Einkommem nachweisen kann und vom sozialamt lebe. Können sie den Antrag ablehnen ?……
Bitte um schnelle Antwort
Danke
Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit.
Nun sollte Ihr Mann sofort bei der Ausländerbehörde die Erteilung eines Aufenahltstitels zum Ehegattennachzug beantragen.
Wenn die Geburt zeitnah anstehen, könnte auch ein Nachzug zum Kind erfolgen – ohne Nachweis von A1- Deutschkennntissen.
Für den Nachzug zu Ihnen ist als deutsche Staatsangehörige ein Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Hallo,
Ich habe eine Frage. Ich bin deutsche Staatsbürgerin und bin Ende April also im Mai 18 geworden. Ich habe im Juli meinen Ehemann in der Türkei geheiratet. Er hat das Visum beantragt und nun habe ich den Brief von der Ausländerbehörde bekommen. Da ich im Mai 18 wurde konnte ich erst ab dem Tag die Unterlagen für die Eheschließung in der Türkei beantragen. Ich konnte auch keine Wohnung mieten und auch nicht schnell einen Arbeit suchen, obwohl ich im November 2020 mich bei einer Stelle beworben habe, jedoch ich wegen meinen Alter eine Absage bekam. Da ich jetzt den Brief bekam wollen die meinen Personalausweis, den Verdienstnachweis für den Zeitraum der letzten 3 Monate und den Mietvertrag.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe einen Mietsvertrag und einen Arbeitsvertrag, aber fange erst diesen September an, deswegen auch keinen Nachweis von den letzten 3 Monate. Es ging auch nicht, da ich vor 3 Monaten 18 wurde. Wird das jetzt länger dauern, also muss ich noch 3 Monate warten und dann den Nachweis zeigen, sodass mein Ehemann kommen wird oder kann ich meinen Ansprechpartner wegen der Schuld meines Alters überzeugen, um meinen Ehemann früher das Visum zu geben.
Ich bitte um ihre Antwort
Die Unterhaltssicherung ist eine Prognoseentscheidung – es kommt also darauf das der Unterhalt künftig gesichert ist – dazu kann dann auch Ihr Ehemann abwarten.
Vielleicht wird die Behörde auch die Probezeit abwarten wollen – hilfrich sind auch immer unbefristete Verträge.
Insoweit kommt es nicht darauf an, dass – sie hier – natürlich zunächst mangels Einkünfte nicht nachweisen können.
Das können Sie ja der Behörde erklären.
Hallo, ich habe den deutschen pass und habe in irak 2019 geheiratet. Er hat alle seine Dokumente in Erbil deutsche Konsulat abgegeben am 18.04.2021 da er auf sein Termin gewartet hat für A1 Prüfung , hat sich alles in die Länge gezogen nun meine Frage ist was soll ich jetzt machen brauche ich ein Einkommen oder so?
Würde mich freuen auf ein antwort?
Buona sera sono cittadino italiano sposato con cubana da 5 anni e residenti in Germania e abbiamo un figlio a 3 anni che a acquisito la cittadinanza tedesca della nascita in Germania, volevo sapere dato che gli scade il permesso di soggiorno di cinque anni il prossimo anno ad aprile e siamo disoccupati attualmente io e mia moglie questo potrebbe influire sul permesso di soggiorno indefinito Grazie
Ein Nachzug zum Kind dürfte unproblematisch sein – dort ist Unterhaltssicherung nicht nötig, bzw. es kämte dann eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG. Die Niederlassungserlaubnis setzt aber auch ausreichende Deutschkenntnisse voraus.
Hallo
Mein frage währe :
Ich will familienzusammenfürung machen, meine frau aus Kosovo und 2 kinder (3 und 2 Jahre alt) sollen nach deutschland kommen.
Reicht ein einkommen von 1800€ netto (und 219€ für erstes und 219€ 2 kind kindergeld), wohnung 68m2 (800€ warm) damit meine famielie ein visum bekommt. Würde mich auf eine antwort freuen.
Mfg Adrian
Ob die ca. 1800 Euro ausreichen kann nich so pauschal beantwortet werden, da auch die Kosten (Miete u.a.) zu berücksichtigen sind.
Entscheidend ist das man über ALG II liegt.
Vielleicht kann auch Ihre Frau ein Beschäfitgung finden.
Bei der Unterhaltssicherung handelt es sich um eine Prognosentscheidung: Wird der ausreichende Unterhalt auch künftig gesichert sein.
Hallo, folgende Fallkonstelation: Afghanisches Ehepaar geschieden. Drei Kinder. Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht. Kinder leben bei der Mutter. Kinder haben die deutschen Staatsbürgerschaft. Vater hat Paragraph 25Abs. 5 AufenthaltG. Vater bekommt keine Leistung vom Staat. Nettoverdienst ist 1300€. Besteht für den Vater hier die Möglichkeit eines Familiennachzugs nach Paragraph 27 AufenthaltG um die Niederlassungserlaubnis zu bekommen?
Grundsätzlich müsste ein Wechsel des Aufenthaltstitels (Familienzusammenführung, § 28 AufenthG) hier möglich sein, wenn die Kinder unter 18 Jahre alt sind.
Hallo meine frage ist…
İch und mein sohn sind deutsch leben im ausland und möchten wieder zurückziehen nach deutschland.
Nun mein ehemann ist türkisch, wann kann ich mein ehemann durch familienzusammenführung durch kind einladen?
Unterhaltsicherung ist klar brauche ich nicht, muss mein ehemann auch deutsch kentnisse haben?
Da ich vor habe gleich zur arbeiten, braucht mein Sohn einen sorgeberechtigten also sein vater… Geht das schnell?
Wenn Ihr Sohn noch minderjährig ist und der Vater auch (mit Ihnen) das gemeinsame Sorgerechthat – und also ein Kindesnachzug erfolgt, wird Ihr Mann keine deutschen Sprachkenntnisse nachweise müssen.
https://www.familiennachzug-visum.de/family-first/eltern-zu-kindern/deutsche-kinder
Wenn sie allerdings den Ehegattennachzug beantragen müsste er grundsätzlich A1 nachweisen.
https://www.familiennachzug-visum.de/family-first/ehegattennachzug/ehegattennachzug-zum-deutschen-ehegatten
Hallo,
Ich bin fast in der gleiche Situation. Bei mir ist es so das mein Deutsche Sohn lebt in Deutschland und ich in Afrika. Habe von 2001 bis 2006 in Deutschland gelebt. Ich bin Ing.Informatiker. Mein Sohn fragt vernachlässigen mir und ist davon betroffen was mich auch mittlerweile unruhig mache.
Ich wollte wissen ob. das Eltern zu Deutsche Kind erlaubt mir in Deutschland zu arbeiten und/od. eine Weiterbildung zu machen und wie lang ist die Dauer der Aufenthalt ?Um zusammen zu Sammeln ,was sind die Möglichkeiten für mich wärend mein Aufenthalt ?
Grundsätzlich ist ein Familiennachzug zu minderjährigen, deutschen Kinder möglich.
Auch gibt es Möglichkeiten eines Aufenthalts zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, insbesondere wenn Sie Informatiker sind.
Hallo Guten Tag ,
Ich hab spanischen Staatsangehörigkeit ich lebe seit zehn Jahren in Deutschland , bin im Juni fertig mit mein Ausbildung
Mein Mann lebt im Marokko Wir hab
Termin beantragt für Ehegattennachzug .Mein Nettoeinkommen ist 740€ Besteht für uns die Möglichkeit das es geklappt ?
Lg Amina
Die Unterhaltssicherung dürfte mit dem Betrag von 740 Euro nicht ausreichen. Allerdings ist die Unterhaltssicherung ein Prognoseentscheidung. Es kommt darauf an, dass der Unterhalt auch künftig gesichert wird.
https://www.familiennachzug-visum.de/unterhaltssicherung-beim-nachzug
Sollte Ihr Mann auch Aussicht auf eine Arbeit haben, dürfte die Unterhaltssicherung gewährleistet werden.
Hallo Herr Admin,
ich bin deutsche, wohne in München, und ich verdiene 2330 euro (netto) im Monat. Ist mein Einkommen ausreichend hier, um eine Familienzusammenführung meiner Frau und Kind (3 Jahre alt) zu beantragen!
Für Ihr Feedback, besten Dank 🙂
Y.Ro
Bei Deutschen ist der Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Eine Berechnung kann ohne weitere Angaben nicht geleistet werden.
Die Sicherung dürfte grundsätzlich vorliegen, wenn Sie keinen Anspruch auf ALG II
haben.
Guten Tag,
ich besitze über 20 Jahre die deutsche Staatsangehörigkeit .In Vietnam habe ich eine uneheliche Tochter bekommen. Meine Tochter hat schon deutsche Geburtsurkunde und Kinderreisepass und noch in Vietnam.
Die Formalität Seite von Konsulat in Saigon ist erledigt. Meine Partnerin hat das Visum beantragt.
Soweit ich weiß, Bei dem Nachzug zum Deuschen ist in der Regel ein Unterhaltsnachweis – gegenüber der Ausländerbehörde nicht nötig.
Ausländerbehörde verlangt von mir, die Erklärung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Ich bin selbständig und alleine wohne. Mein Einkommen reicht nur für mich. Es ist nicht genug, wenn die Unterhaltsverpflichtung für meine Ex Frau angerechnet ist. Die Frage: Ob es die Schwierigkeiten gibt?
Vielen Dank
Soweit ich verstanden haben ist die Mutter nicht Ihre Ehefrau, so dass eine Ehegattennachzug nicht in Betracht kommt.
Insoweit stellt sich die Frage des Nachzugs zum Kind.
Wenn insoweit der Nachzug nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 (S.1) AufenthG erfolgt, kommt es auf eine Unterhaltssicherung nicht an (S.2).
Hallo,
mein Anliegen ist ich bin in EU Rente und beziehe grundsicherung, bin deutsche staatsbürgerin möchte meine Verlobten aus der Türkei heiraten.
Er ist in Deutschland geboren aber hat im Ausland studiert deswegen sind seine deutschen Rechte erlöschen. Kann ich problemlos meinen Verlobten heiraten? da ich in Deutschland mit ihm Leben möchte. Und was benötige ich an Nachweis an Unterlagen? Er möchte auch sofort das arbeiten anfangen würden da Probleme auftreten wegen familiennachzug?.
Danke dir im voraus
So pauschal kann ich Ihre Fragen nicht beantworten.
Aber ein Nachzug zur Eheschließung bzw. ein Ehegattennachzug dürfte möglich sein.
Auf eine Unterhaltssicherung käme es grundsätzlich nicht an.
Ggf. sollte er keine Deutschen Schulabschluss haben, müsste er ggf. noch Deutschkenntnisse (A1) nachweisen.
Gerne stehe ich Ihnen unter meiner Hotline zur Verfügung: 0900 10 40 80 1 aus dem deutschen Festnetz.
Hallo,
ich bin Deutsche Staatsbürgerin und beginne im September eine Ausbildung. Mein Verlobter ist Serbischer Staatsbürger . Der Wohnraum ist gesichert. Ist es nächstes Jahr möglich trotz meines Ausbildungsgehalts (ca.700-800€) dass der Ehegattennachzug bewilligt wird?
MFG
Für deutsche Staatsbürger ist der Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Daher sollte die Erteilung grds. möglich sein.
Hallo,
Ich habe auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Verlangt die Visa-Stelle auch von mir eine Meldebestätigung als Dokument? Im Prinzip ist es ja nicht nötig eine Wohnung vorzuzeigen, richtig?
Beim Nachzug zu einem Deutschen ist die Unterhaltssicherun gin der Regel nicht nöitg.
Warum hier eine Meldebestätigung verlangt wird, ist mir nicht klar.
Hallo. Erstmal bedanke ich mich für Ihre Zeit.Ich hätte gern eine Frage.Meine Frau arbeitet schon ein Jahr in Deutschland. Sie hat ein Aufenthaltserlaubnis .Sie verdint 2200 Euro bruto .Ich und meine beide Kinder haben einen Antrag für Familienzussamenführung hier im Deutschenbotschaft in Albanien und warten auf Visum . Werden wir das Visum erhalten? Meine Kinder sind 10 und 13 Jahre alt. DANKE
Grundsätzlich muss der Familienunterhalt gesichert sein.
Sozialleistungen dürften theoretisch grundsätzlich nicht bezogen werden – also etwa Arbeitslosengeld II (ALG II).
Kindergeld / Wohngeld ist in der Regel unschädlich.
die Regelleistungen für 2019 sehen bei Partnern (382×2), Kinder zwischen 6 und 13: 322; ab 14: 322 Euro vor.
Derzeit also bei Ihnen 1368 Euro.
Als Abzugsposition kommen dann noch die Miete, u.a.
Entscheidend ist aber oft auch, dass es sich um eine Prognose handelt. Sollten Sie also auch in Deutschland arbeiten können – und haben beispielsweise ein Arbeitsangeobt, würde dieses Einkommen hinzugerechnet werden.
Hallo Admin,
Meine Kinder (4 und 8) und ich sine deutsche Staatsbürger und leben in DE.
Ich arbeite (1750 Brutto) und erhalte noch zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag.
Ich möchte nun das mein getrennt lebender türkischer Ehemann und Papa von meinen Kindern zu uns nach DE zieht.
Er hatte bis Dato auch kein Unterhalt zahlen können, da sein Verdienst in der Türkei nicht ausreichend war. (Währung zu hoch) Er hat ab und an 50 € überwiesen. Das Amt wusste das auch.
Noch hat er hier keine Arbeitsstelle.
Kann er hierhin ziehen, schon alleine wegen den Kindern?
Danke vorab.
Ein Nachweis der Unterhaltssicherung beim Ehegattennachzug zu Deutschen ist in der Regel nicht erforderlich.
Bei Kindern kann hiervon abgesehen werden.
Insoweit dürften der Nachzug möglich sein.
Sehr geehrte Herr,
könnten Sie mir bitte helfe? Ich kam seit 2 Jahre nach Österreich mit Studium an der Uni . Aber ich habe jetzt mit meinem Mann in Deutschland geheiratet . Mein Mann ist Deutsche . Es ist schwierig ,um in andere Schule in Deutschland zu anmelden , weil Uni in Deutschland nicht Deutsch Zertifikate in Österreich akzeptiert . Ich wurde gerne fragen , dass wenn ich mein Visum in Österreich verlängern kann, darf ich weiter mein Studium in Österreich studieren? Wenn ich darf, muss ich Krankenversicherung von Deutschland oder Österreich benutzen? Danke sehr!
Herzlichen Dank für die Anfrage.
Aufgrund des EU-Freizügigkeitsrechts dürfte ein Studium in Österreich möglich sein.
Ob die Voraussetzungen vorliegen ist dort zu klären.
Sollten Sie aber dauerhaft in Österreich bleiben (wohnen), dürfte der Aufenthaltstitel in Deutschland (wohl § 28 AufenthG) bzw. Niederlassungserlaubnis – automatisch – erlöschen, sofern nicht ein Fristverlängerung bei der hiesigen Ausländerbehörde schriftlich eingeholt wird.
Vielen Danke! Könnte ich Ihr Email schreiben? ich wurde gerne etwas über meine Situation fragen und werde die Gebühr bezahlen. Ich kann nicht zu Ihnnen kommen , weil ich jetzt noch in Österreich ein Studium habe. 🙂
kanzlei@gutjur.de
Hallo Herr Anwalt,
ich bin deutsche Staatsbürgerin mit türkische Wurzeln. Habe ein Einkommen von 1350 netto + 420 vom Nebenjob. Bekomme für zwei Kinder Kindergeld, 166!KG Zuschlag und 56 Euro Wohngeld. Wie klein darf eine Wohnung bei vier P. Sein?
Danke im Voraus
Ein Unterhaltnachweis ist für Deutsche in der Regel nicht nötig.
ausreichender Wohnraum: es darf nicht mehr gefordert werden, als für die Unterbringung eines Wohnungssuchenden in einer öffentlich geförderten Sozialmietwohnung.
In der Verwaltungspraxis wird abgeschlossene Wohnung mit Küche, Bad und WC stets als ausreichend angesehen, wenn für jede Person über sechs Jahre zwölf Quadratmeter und für jede Person unter sechs Jahre zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen (Nr. 2.4.3 VAH). Eine Unterschreitung der maßgeblichen Wohnungsgröße um etwa 10% ist unschädlich (Nr. 2.4.3 VAH).
Hallo,ich arbeite als Teilzeitkraft und mein Ehemann lebt in dem Kosovo.er ist gerade in einer Chemotherapie und möchte es schneller schaffen ihn hierherzuholen.möchte fragen was mus ich verdienen denn auf vollzeit komme ich nicht denn beziehe noch dazu harz4 bin schwanger.habe zwei Kinder aus der ersten Ehe a er die leben jetzt beim Vater denn ich wollte als vollzeit arbeiten.da ich jetzt aber schwanger bin geht das nicht mehr
Da Sie voraussichtlich nur wenig zur Unterhaltssicherung beitragen können, müsste hierfür anderweitig gesorgt werden.
Etwa durch den Vater oder sonstige Dritte (Verpflichtungserklärung).
Hallo Admin
Ich hätte da eine Frage
Ich hab vor 2 Wochen standesamtlich in Deutschland geheiratet. Mein Ehemann hat die türkische Staatsangehörigkeit ich ebenso. Er lebte in Italien ist zurzeit hier in Deutschland und er hat auch die italienische Aufenthalt nur läuft seins am 15.10.2021 ab. und er muss jetzt zum deutschen Botschaft in Italien gehen um einen Visa Antrag zustellen. Nur ist das Problem jetzt das ich nicht als Vollzeit arbeite sondern als Teilzeit und habe ab dem 01.08.2021 eine 2/1 Zimmer Wohnung und ich beziehe auch von Amt.
Wird es Probleme geben wegen sein Visa ?
Ggf. könnte das Visum auch direkt bei der Ausländerbehörde bei Ihnen nach § 39 Nr. 3 bwz. Nr. 6AbuenthV beantragt werden.
Die Unterhaltssicherung ist grundsätzlich nötig.
Gerne stehe ich Ihnen unter meiner Hotline aus dem deutschen Festnetz unter 0900 10 40 80 1 für 3 Euro zur Verfügung.
Auch ist eine sonstige Telefonberatung möglich. Hierfür bitte ich zunächst einen Betrag von 50 Euro zu überweisen.
Sehr geehrte Herr adm
Ich habe eine Frage und zwar ist 42 m2 Wohnfläche ausreichend (Bundesland Schleswig -Holstein )für Familiennachzug ? Richt das aus für zwei Personen also für mich und meine Frau
Danke
Für 2 düfrte der Wohnraum von 30qm ausreichen.
Guten Tag,
ich hätte da eine Frage. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bin Österreicher und studiere in Deutschland. Ich würde gerne meine Gattin aus dem Kosovo nach Deutschland holen, jedoch habe ich als Student kein hohes Einkommen. Genug Wohnraum wäre da, da ich eine Zwei-Zimmer Wohnung habe.
Ich beziehe Studienbeihilfe aus Österreich (das ist möglich) und bekomme Kindergeld. Für mich reicht das Problemlos.
Konkret: Muss ich als österreichischer Student Unterhaltssicherung vorweisen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus
Unterhaltssicherung ist grundsätzlich weiterhin nötig – hier dürfte es sich nach dem EU-Freizügigkeitsrecht richten.
Ich bin seit 25 Jahren in den USA, habe eine 3 jährigen Sohn und bin mit meinem Lebensgefährten seit ca. 6 Jahren zusammen (nicht verheiratet) .
Ich würde gerne nach Deutschland zurückkommen, weil ich glaube dort meinem Sohn bzw. der ganzen Familie ein besseres Leben ermöglichen zu können
– Welche Voraussetzungen müsste mein Lebensgefährte fuer das Familienzusammenfuehrungs- bzw. Familiennachzug-Visum erfüllen? Reicht es dass er der Vater eines deutschen Kindes ist? Brauchen wir ein Sorgerechtnachweis?
– Müssen mein Sohn und ich schon in Deutschland etabliert sein ehe wir das Visum fuer meinen Lebensgefährten beantragen? Wir können ein gewisses Einkommen aus Mieteinnahmen einer Eigentumswohnung in den USA nachweisen
Als Hintergundinfo: Mein Mann ist Amerikaner. Ich selbst habe beide Staatsbürgerschaften, die Deutsche und seit 2004 auch die amerikanische, mit Genehmigung von der deutschen Behörde (Beibehaltung der dt. Staatsangehörigkeit). Ausserdem bin ich in Deutschland gemeldet. Mein Sohn ist in Kalifornien geboren, hat aber auch beide Staatsbuergerschaften/Paesse. Wir haben vor ca. 2 Jahren auch einen deutsche Geburtsurkunde fuer ihn beantragt, diese aber immer noch nicht erhalten.
Herzlichen Dank!
Ein Nachzug zum deutschen Kind dürfte unproblematisch sein.
Als US-Amerikaner kann er den Antrag auch bei der Ausländerbehörde direkt gestellt werden.
Herzlichen Dank für diese Seite und alle Infos. Mehrfach habe ich nun schon gelesen, dass beim Ehegattennachzug zu Deutschen keine Unterhaltsicherung in der Regel vorgezeigt werden muss. Was sind dann aber Ausnahmen von dieser Regel? Ich bin Deutsche, studiere aber noch, bin auch selbstständig tätig und beantrage gerade Wohngeld und einen Studienkredit. Werden die Behörden bei so einem Fall stutzig? Soll ich das Wohngeld lieber nicht beantragen? Mein Mann aus Marokko hat das Visum schon beantragt, muss aber den A1Test noch nachreichen. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Ob Wohngeld zur fehlenden Unterssicherung führt, ist umstritten.
Daher dürfte sich empfehlen, zunächst den Antrag auf Nachzug zu stellen.
Hallo
Ich verdiene netto 1.355 euro
Mit Steuerklasse 1
Würde mein Nettogehalt reichen um mein mann sein visum zu kriegen 😢?
So pauschal kann ich das nicht sagen. Sie (die Familie) sollte jedenfalls keinen Anspruch auf ALG II haben (und noch ein bisschen mehr).
Mein frau nimmt auch 1900 eu brutto und 1360 netto ich habe auch ein termin für Familienzussamenführung kan .
Wie viel geld muss sie nehmen? Danke.
Wahrscheinlich dürfte die Unterhaltssicherung ausreichen. Grundsatz ist, dass Sie kein Anspruch auf Hartz IV bzw. ALG II Leistungen habne.
Hallo und danke für diese Seite!
Ich bin deutsche und habe mit meinem Mann einen gemeinsamen Sohn, aus diesem Grund konnte er ohne Deutschkenntnisse zu mir nach Deutschland kommen. Wir warten nun gerade auf seinen Aufenthaltstitel, da ich wieder schwanger bin und noch in Elternzeit, bekommen wir Unterstützung vom Jobcenter. Nun ist es aber so, dass mein Mann und ich eigentlich seine unter 16 jährigen Kinder nachholen möchten.
Eigentlich braucht er ja dazu eine feste Arbeit und muss nachweisen dass er für Ihren Lebensunterhalt aufkommt, aber dadurch dass die Kinder ja auch zu mir (deutsche) kommen, weiß ich nicht ob er auch Lebensunterhalt und genügend Wohnraum nachweisen muss?!
Er will natürlich so schnell wie möglich arbeiten, hält es eh schon kaum zu Hause aus ohne Arbeit, aber das geht ja nicht so schnell ohne Deutschkenntnisse.
Wir würden gerne wissen auf was wir uns einstellen müssen, denn wir würden die Kinder am liebsten heute schon zu uns holen :/
Tausend dank für Ihre Antwort!
Grundsätzlich ist die Unterhaltssicherung nötig.
Letztlich wird auf das Familieneinkommen abgestellt.
Die Frage der Unterhaltssicherung ist auch eine Prognoseentscheidung – insofern könnte schon eine konkrete Jobaussicht (Arbeitsangebot) hilfreich sein.
Ggf. spielt auch das Sorgerecht eine Rolle und ob eine Härtefall vorliegt.
Hallo, meine Frage ist, meine Tochter ist Spanierin, ich und ihr Vater haben das gemeinsame Sorgerecht, jeweils 6 Monate, sie lebt 6 Monate in Deutschland und 6 Monate in Spanien, ich bin die Mutter, ich habe 16 Monate in Deutschland gearbeitet und Ich verdiene monatlich 1.534 € plus 664 € Kindergarten. rettet sie nehmen mir meine aufenthalskarte weg weil meine tochter nicht in deutschland lebt und was ich mit der arbeit verdiene reicht nicht aus. er hat schon klage bei gericht eingereicht, da wir vor 6 monaten wiederspruch gemacht haben ohne antwort und plötzlich schickt er mir eine schrift dass sie ohne antwort auf den wiedespruch vollziehung gehen. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und ein 2-jähriges Kind, das in Deutschland geboren wurde. was passieren könnte, immer noch keine Antwort vom Richter
Ich weiß nicht, ob ich Ihre Frage verstanden habe.
Grundsatzlich kann Ihre minderjährige spanische Tochter zu Ihnen nachziehen (sofern auch der Vater wegen seines Sorgerechts zustimmt)
Eine Unterahltssicherung ist in der Regel nötig.
Guten tag , und danke für diese seite
ich habe unbefristete Aufenthaltstitel mit meinem Afghanische Pass und lebe ich in hamburg bekomme ich netto 1800 euro und zahle ich Mieter für Zwei Zimmer Wohnung 900 € warm
Reicht das für eine Familie Zusammenführung?
Die Unterhaltsicherun ist grundsätzlich beim Nachzug zu Ausländern nötig.
Allerdings gibt es Ausnahmen – die hier ggf. zu prüfen wären.
Entscheidend, ist dass Sie letztlich für die Familie keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, wie Bürgergeld.
Guten Tag, wenn ich Vater eines deutsches Kindes bin was für Unterlagen brauche ich um ein Visum zum deutschen Kind zu beantragen? Ich habe die sorgerechtserklärung abgegeben weil ich dachte das würde reichen aber ich würde jetzt zum Interview eingeladen und die Mutter meines Kindes auch ( mit der ich nicht mehr zusammen bin) sie würde aufgefordert sämtliche Unterlagen mitzubringen wie zb Flugtickets um zu beweisen dass mein Sohn mich in Afrika besucht hat, Unterhalts Beweise usw. ich habe leider erst seit 3 Monaten eine Arbeit und schicke ihr erst seit 3 Monaten Geld, Flug Tickets habe ich nicht da ich das Geld nicht hatte. Sind alle diese Unterlagen notwendig für eine fzf zum deutschen Kind?
Danke
Danke für die Anfrage.
Offenbar wird bezweifelt, dass Sie tatsächlich der Vater sind.
Die Botschaft will überprüfen, ob dass der Fall ist.
Ggf. müssen Sie damit rechnen, die Vaterschaft mit einem Gentest nachzuweisen.
Sehr geehrter Herren,
Ich habe 2 Kinder( 2 & 4 Jahre alt) und leben mit mir in Deutschland .und ich habe 2 Kinder in Heimat ( 9 & 8 Jahre alt) .
Ich habe Netto 900 € und erhalten Kindergeld + Kinderzulage ( 735)und unterhalvoschuss ( 374€) .ich habe eine Wohnung 3 Zimmer ( 60 m, 478 € ).
Ich möchte meinen 2 Kinder im Heimat nach Deutschland mit mir . Kann ich meinen 2 Kindern nach Deutschland mit mir oder nicht?
Oder wie viele brauchen ich Netto noch?
Danke im voraus.
Die Unterhaltssicherung könnte knapp sein.
Ggf. kann man von der Unterhaltssicherung absehen.
Auch kommt es auf eine Prognose an; gerechnt werden auch mögliche künftige Einnahmen der Mutter, Lebengsgefährten, ggf. kan auch ein Dritter sich verpflichten.
Hallo, ich habe einen Studienaufenthalt in Frankreich. Ich bin afrikanischer Abstammung, meine Freundin ist schwanger, lebt in Deutschland und hat über ihren ersten Sohn eine Aufenthaltserlaubnis Paragraph 28, da sie noch nicht arbeitet, was ich gerne wissen würde Wenn ich durch mein Kind ein Familientreffen schaffen kann, wird es mit Sicherheit bleiben, um auf ihn aufzupassen und an seiner Erziehung teilzunehmen.
danke
PS Ich werde auch den Titel des Aufenthalts mögen, den mein Kind mein oder der seiner Mutter haben wird
Der Nachzug zum deutschen Kind dürfte ohne Schwierigkeiten möglich sein.
Good morning.Am Macedonian Citizen and I and two daughters we want to join my wife.She is Macedonian with resident permit in Germany for three years.She is working in the Hospital in Germany.We have scheduled appointment in German Embassy in Skopje in December.For application we have all paperwork needed .The spouse monthly income are short for 300 Eu for Monthly costs .Costs per family member including the Accommodation Costs.I am working for international company and i have a very good Netto Salary.Is going to help if i pay in advance for accommodation for a long period and to show a proof that i have a good savings. My salary is enough to cover all monthly cost for four family members.Two adults and two kids(7 and 11 Years Old)and plus we have my wife salary.That mean we don’t need a social help .I have enough for self sponsorship.
Thank you in advance for your kindly answer.
Best regards
The family income counts – so your salary would count in respect to the „Unterhaltssicherung“.
Thank you
Hallo!
Ich habe eine vietnamesische Frau geheiratet.
Sie teilte mir mit, dass die Regeln für den Ehegattennachzug deutlich verschärft wurden.
Sie sagte mir, dass ich jetzt mindestens 2400 Eure verdienen muss, selbst wenn ich ein gebürtiger Deutscher bin.
Stimmt das? Ist mein Einkommen plötzlich doch wichtig?
Das würde bedeuten, dass nur besser verdienende Leute ein Anrecht darauf haben, den ausländischen Ehepartner zu sich zu holen. Dadurch entstünde weine erhebliche Ungleichbehandlung von Leuten mit geringerem Einkommen.
Ist das so zulässig?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
Boris
Bei deutschen Staatsbürgern ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Hallo habe ne frage ich war mit meine frau verheiratet aber bin jetz momentan geschieden aber leben zusammen haben zwei kinder sie hat einen Aufenthalt tite 28 Paragraph kindern 25 Paragraph drite ist unterwegs ich vater bin als tourist darf nur 3monate zum besuch kommen was für Chance habe ich für einen Aufenthaltstitel in Deutschland bitte um Antwort danke
Grundsätzlich müsste ein Nachzug zu den Kindern möglich sein.
Möglicherweise steht Ihnen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu – nach längere Ehe.
Hallo
ich bin türkische Staatsbürgerin mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis.Ich habe 3 Kinder( zwei türkische Staatsangehörigkeit und ein deutsche staatsangehörigkeit)
Mein Ehemann lebt in der Türkei.Kann ich Fanilienzusammenführung/Elternnachhug zum deutschen Kind beantragen und würde man von mir Nachweis der Unterhaltssicherung verlangen ?
Habe neu entbunden mein jüngster ist erst 1 monat alt und hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
Grundsätzlich wäre keine Unterhaltssicherung nötig (§ 28 Abs. 1 Nr. 2, iV.m. S. 2 AufenthG).
Hallo,
vielen Dank für diese Seite.
Ich habe eine Frage. Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit und bin nicht EU- Bürgerin. Ich studiere hier in Deutschland, habe eine Verpflichtungserklärung für 700€ monatlich und jobbe auch nebenbei für 450€ pro Monat und verfüge über ausreichenden Wohnraum. Ich möchte gerne meinem Mann (aus meinem Heimatland) einen Ehegattennachzug beantragen. Ist das Geld reichend dafür oder sollte er einen Sperrkonto mit ausreichendem Geld haben?
Danke!
Solang Sie zusammen mit Ihrem Ehemann nicht berechtigt sind, Sozialleistungen zu erhalten wäre ein Nachzug grundsätzlich möglich.
Aufgrund Ihrer Angaben dürfte wohl eher nicht genügend Einkommen vorhanden sein.
Vielleicht könnte aber Ihr Ehemann dafür sorgen.
Ein Sperrkonto wird nicht von allen Ausländerbehörden akzeptiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau (kolumbianischer Staatsbuerger) und ich (deutscher Staatsbuerger) und meine Tochter (amerikanischer Staatsbuerger) leben in den USA und moechten zurueck nach Deutschland kommen.
Meine Frau wird dafuer ein Visum zur Familienzusammenfuehrung in der deutschen Botschaft in den USA beantragen.
Ich bin nicht in Deutschland gemeldet, und habe daher keine Meldebescheinigung. Ist es trotzdem moeglich, ein Visum fuer meine Frau zu erhalten?
Muessen wir die Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen?
Vielen Dank
Grundsätzlich sehe ich kein Problem beim Nachzug.
Sie benötigen keine Meldeadresse.
Ein Nachweis der Unterhaltssicherung ist in der Regel nicht nötig.
Vielen Dank erstmal für diese Möglichkeit!
Ich bin deutsche Staatsbürgerin, mein Ehemann ist kubanischer Staatsbürger (mit Aufenthaltstitel in Deutschland). Wir würden sehr gern seine Kinder (10.J und 11.J.) zu uns nach Deutschland holen. Die Mutter der Kinder ist bereit das Sorgerecht dem Vater der Kinder zu übertragen. Ich meinerseits würde die Kinder sehr gern adoptieren, weiß aber leider nicht, ob es (vorerst) notwendig ist, damit die Kinder bessere Chancen haben, um nach Deutschland zu kommen. Wir waren bis jetzt leider teilweise von Hartz IV abhängig. Nun hat mein Mann in diesem Monat eine stabile Arbeit gefunden und wir werden nicht mehr von Hartz IV abhängig.
Können Sie uns bitte erklären, ob wir bessere Chancen mit Kindernachzug haben, wenn ich sie vorher adoptiere?
Vielen Dank!
Am einfachsten dürfe zunächst der Nachzug sein – ohne Adoption.
Dann stellt sich die Frage, ob eine „internationale“ Adoptionsverfahren nötig wäre.
Dies dürfte dann recht komplex sein.
Sie sollte sich die Sache mit der Adoption gut überlegen und dürfte nicht so schnell sein. Vielleicht ist sie ja auch nicht nötig.
Sollte die Unterhaltssicherung bestehen, dürfte sich zunächst der Nachzug empfehlen.
Die wirksame Adoption hätte nach § 6 StAG den Vorteil, dass – solange die Kinder noch minderjährig sind, diese dazu führen, würden, dass die Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
Dann wäre eine Unterhaltssicherung nicht nötig.
Hallo ich bin italienischer Staatsbürger und lebe fast 40 Jahre in Deutschland ich habe ein Einkommen von 680 € und bekomme Aufstockung von Jobcenter ich möchte nächstes Jahr in Marokko meine zukünftige Frau Heiraten Familienzusammenführung ist das ein Problem nach dem ich meine Frau geheiratet das sie ein Visum bekommen kann oder ist der Einkommen zu niedrig ich besitze die Freizügigkeit wenn deutsche
Unterhaltssicherung nicht erforderlich ist wie sieht’s bei mir aus bitte um info
Grundsätzlich ist die Unterhaltssicherung nötig – und wäre dann zu überprüfen.
Zu berücksichtigen, wäre auch eine Erwerbsmöglichkeit der Ehefrau.
Hallo,
ich bin deutsche Staatsbürgerin und studiere. Aktuell arbeite ich in Teilzeit 25 Stunden pro Woche. Ich habe dieses Jahr in der Türkei geheiratet, mein Mann lebt in der Türkei.
Ich lebe mit meiner Mama in einer 75 qm Wohnung. Meine Mama zahlt die Miete und alle Fixkosten.
Meine Frage ist, falls Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung verlang werden, könnte ich diese von meiner Mama vorzeigen?
Ein Nachweis der Unterhaltssicherung ist beim Nachzug zum deutschen Ehegatten in der Regel nicht erforderlich.
Daher sollte es keine Schwierigkeiten geben.
Guten Tag! Danke für den Artikel!
Ich bin Deutsche und lebe derzeit mit meinem Mann, der Brasilianer ist, in Brasilien. Nächstes Jahr möchten wir nach Deutschland ziehen. Wie ist es mit dem Krankenversicherungsnachweis? Muss er schon eine deutsche Krankenversicherung haben, wenn er kommt? Ohne Visum und erstmal ohne Arbeit geht das doch gar nicht, oder? Oder genügt eine Art Reisekrankenversicherung, die wir hier noch abschließen können?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
zunächst würde für die Einreise die Reisekrankenversicherung genügen.
Wenn Sie (gesetzlich) versichert sind, wäre auch Ihre Mann entsprechend automatisch mitversichert.
Hallo!
Erstmal möchte ich mich für den Artikel bedanken, da es sehr aufklärend ist.
Nur eine kurze Frage habe ich zur Unterhaltssicherung: Sie schreiben es könnte auch eine Prognoseentscheidung stattfinden, wie funktioniert diese? Ich möchte meinen Mann aus der Türkei hierher bringen, habe selbst die Spanische Staatsbürgerschaft. Mein Verdienst ist um die 1000 € im Monat. Er würde natürlich anfangen zu arbeiten wenn er hier ist, aber wie wird dies prognostiziert, soll er seinen erlernten Beruf nachweisen? Das heißt, wie kann er nachweisen dass er auch zur Unterhaltssicherung beitragen wird?
Und bezüglich der Krankenvers.,zum Zeitpunkt des Visumsantrags, kann er angeben dass ich gesetzlich versichert bin und dass er dann mit mir versichert wird, oder muss er erst eine Reiseversicherung abschließen?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Viele Grüße
Bei der Prognose kommt es darauf an, ob der Unterhalt auch künftig gesichert ist.
Je besser er ausgebildet ist und seine Abschlüsse anerkannt sind, verbessert sich die Prognose.
Vielleicht kann er auch bereits eine Arbeitzusage erhalten eine Arbeitgebers erhalten.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, wirs auch Ihr Ehemann dort automatsich versichert sein.
Guten Tag, meine Frage wäre, ich lebe in Deutschland und habe die türkische Staatsangehörigkeit. Derzeit mache ich eine Ausbildung (690 netto) und als nebenjob Taxifahrerin (400 basis) insgesamt 1090 euro. Ich werde aus der Türkei jemanden heiraten und möchte Ihn auch anschließend nach Deutschland holen. Meine Eltern haben ein Haus, wird noch in Raten abbezahlt, werde höchstwahrscheinlich auch hier als Mieterin wohnen 1. Etage, 75 m2. Wie viel müsste ich verdienen? Kann mein Vater mir auch finanziell helfen? Worauf müsste ich besonders achten?
Bedanke mich im Voraus für die Antwort.
So müssen so viel verdienen, dass Sie und Ihre Frau nicht berechtigt werden Sozialleistungen zu beziehen.
Hallo,
der Vater meiner Tochter (mit Vaterschaftsanerkunng) möchte gerne nach 1,5 Jahren aus Indien nach Deutschland kommen (DVisa, Familienzusammenführung) und dort bleiben. Er hat gute Deutschkenntnisse (mit Nachweis vom Goethe-Institut) und war bereits für einige Zeit in Deutschland zur Ausbildung (abgebrochen). Wir haben uns jedoch lange nicht gesehen und ich vertraue ihm nicht genug um ihm das Sorgerecht und damit auch Aufenhtaltserlaubnis zu erteilen. Besteht die Möglichkeit, dass er ohne das gemeinsame Sorgerecht dauerhaft nach Deutschland kommen kann um eine Zukunft mit seiner Tochter aufzubauen?
Vielen Dank und Viele Grüße!
Vielleicht wäre ein Nachzug aufgrund des Umgangsrechts möglich.
Zudem könnte er vielleicht einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit bekommen.
Hallo,
Es gibt eine Frage. Ich bin EU-Bürger und meine Kinder sind EU-Bürger, aber meine Frau ist keine EU-Bürgerin. Wir sollten ein Familientreffen in Deutschland machen und ich habe mich gefragt, ob ich genug Einkommen habe. Ich arbeite zu 75% in meiner Arbeitszeit, und mein Gehalt mit Nachtgeld beträgt 1350 Euro im Monat. Zusätzlich zu meinem Gehalt habe ich eine Zulage, die ich aus meinem Heimatland erhalte, weil ich dort für einen Zeitraum von 4 Jahren als Vertreter in einer Gemeinde gewählt wurde und ein regelmäßiges monatliches Einkommen von 320 Euro. Zusätzlich habe ich 2 Kinderzulagen von 410 Euro. Die Summe beträgt 2080 Euro netto. Wohnung ich bezahle 700 euro warm miete. Kann ich mit diesem Einkommen eine Aufenthaltserlaubnis für meine Frau in Deutschland erhalten?
Geht es nur um eine Besuchsvisum – -oder eine dauerhaften Aufenthalt?
Hallo,
Ich bin mazedonsicher Herkunft mit unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland. Mein Mann kommt aus Serbien, wir haben in Deutschland geheiratet und in der deutschen Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Wir warten nunmehr schon fast ein Jahr auf einen Termin zur Abgabe des Antrags, jedesmal wird die Wartezeit auf der Internetseite verlängert und man bekommt keine Auskunft, jedesmal nur automatisierte Emails. Was können wir da tun?
Vielen Dank
Aufgrund der Eheschließung stellt sich die Frage, ob nicht der Aufenthaltstitel hätte in Deutschland beantragt werden können.
Hallo
Folgendes Problem.
Meine Frau kommt aus Mauritius und lebt nun bei mir in Deutschland Sie hat eine Aufenthalts Erlaubnis da wir geheiratet haben, und eine Familienzusammenführung gemacht haben.
Sie geht nun zur Schule hier um den B1 Abschluss zu machen.
Meine Frau hat noch 2 Kinder mit Ihrem Ex Mann die auf Mauritius leben.
Nun ist das Problem das der Vater sich nicht mehr um die Kinder kümmert und sagt wir sollen Sie nach Deutschland holen.
Nun sagte man uns das wir dazu nicht genug Einkommen haben.
Kann man denn der Mutter verweigern Ihre Kinder hier zu haben wenn es Ihnen auf Mauritius sehr schlecht geht?
Es besteht geteiltes Sorgerecht für die Kinder.
MFG
Hier sollten Sie prüfen, ob nicht doch ausreichend Einkommen vorhanden ist.
Ggf. kann auch von der Unterhaltssicherung abgesehen werden.
Hallo!
Ich (Deutsche) werde bald meinen Chilenischen Freund heiraten und würde gerne Familiennachzug beantragen, sodass wir zusammen in Deutschland leben können. Ich bin Studentin und mein Einkommen besteht aus Bafög (ca. 400€), Kindergeld (ca. 200€) und Nebenjob (ca. 400€). Mein Vater zahlt meine Wohnung mit ca 50qm.
Reicht das um meinen Verlobten nach Deutschland zu holen? Er hat leider noch keine abgeschlossene Ausbildung und ich studiere noch.. das bereitet mir Sorgen, dass der Nachzug abgelehnt werden könnte
Beim Nachzug zum deutschen Ehegatten kommt es in der Regel nicht auf die Unterhaltssicherung an.
Würde wirklich gerne wissen, wie es ausgegangen ist stehe vor der selben Situation, leider ohne Bafög, nur Kindergeld und Wohnhaft bei den Eltern. Ebenfalls DE-Bürger.
Hallo, ich bin Deutsche Staatsbürgerin und möchte nun Familiennachzug beantragen (mein Ehemann lebt derzeit in der Türkei) doch, ich bin momentan weder Versichert noch habe ich einen festen Job da ich eine Freiberufliche Sängerin bin. Ist es in dem Fall trotzdem möglich?
Würde mich über eine Aufklärung sehr freuen weil ich leider nicht weiss wie es jetzt weitergehen soll.
Liebe Grüße
Beim Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen kommt es in der Regel nicht auf die Unterhaltssicherung an.
Insoweit müsste ein Nachzug möglich sein.
Hallo
Ich habe Georgische Bürgerschaft aber wohne in Deutschland,habe hier Ausbildung gemacht und im Moment arbeite ich auf Vollzeitjob,nun habe ich einen Aufenthalt bis 2022 (der sich auch verlängern lässt)
Ich habe 2 kinder in Georgien 10 und 7 Jahre alt bin geschieden und sorge alleine für die Kinder alleine .mein Einkommen ist c.a 1500 netto, würde es mir reichen wenn ich Familienzusammenführung beeintrage? Wird das Kindergeld noch dazu berechnet oder nicht ? Wieviel Quadratmeter brauche ich für die Wohnung? Was soll ich machen und wo soll ich es beantragen?
Vielen lieben Dank im V oraus
Für den Nachzug der Kinder bedarf es grundsätzlich der Unterhaltsicherung.
Kindergeld wird beim Familieneikommen berücksichtigt.
Bitte wenden Sie sich an die Hotline 0900-10 40 80 1 (3 €/MIn.) für weitere Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im 2013 Eingebürgert ,und meine Tochter ist in Ulm geboren und hat Deutsche Pass Bekommen .
meine( Ehefrau Irakerin) und meine Tochter (3 Jahre alt Deutsche )leben in Irak.
meine Ehefrau hat Besuchsvisum (C)drei jahre gueltigkeit auf Irakisches Pass bekommen
ich wollte für meine Ehefrau den Aufenhalt Erlaubnis beantragen
zurzeit ich habe keinen Meldeadresse in Deutschland und ich bin in Irak beschäftigt.
ich möchte gern fragen was soll ich als erste schritt machen ?
vielen Dank im voraus
Die Aufenthaltserlaubnis wird nur gewährt wenn Ihre Frau bzw. auch die Tochter in Deutschland leben werden.
Ein Nachzug wäre über die Töchter möglich, wenn diese dann in Deutschland ist.
Das Visum wäre über die deutsche Botschaft einzureichen, wenn Frau und Kind im Irak sind.
Sehr geehrter Herr Anwalt,
ich bin deutsche Staatsbürger. Meine Ehefrau lebt in Syrien. Ich mach gerade Ehegattennachzug zu einem Deutschen. Ich habe momentan keine Arbeit und bin ALG ll. Ich habe Wohnraum aus 40qm. Meine Frage: darf ich meine Ehefrau ohne Unterhaltssicherung nach Deutschland ziehen?
In der Regel muss beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern kein Unterhaltsnachweis erbracht werden.
Vielen Dank für die vielen Informationen,
Ich bin nach wie vor etwas verwirrt und verunsichert wenn es um das Thema Unterhaktssicherung geht. Ich habe ein gemeinsames Kind mit meinem Mann aus Asien, müsste aber jetzt mit meiner Tochter nach Deutschland zurück, wo wir aktuell Alg 2 beziehen, Da meine Tochter erst sechs Monate alt ist. Mein Partner hat die Vaterschaft anerkannt und die Kleine hat einen deutschen Pass. Durch Corona hat er seinen Job in Asien verloren und möchte zudem endlich wieder mit uns vereint sein. Aktuell habe ich noch keinen eigenen Wohnsitz mit der Tochter und die Botschaft bearbeitet derzeit auch keine visaantrage. Haben wir überhaupt eine Chance, dass mein Partner zu uns und somit seiner Tochter nachziehen kann? Und wenn ja, Welche Bedingungen müssen erfüllt sein. Einen Job kann ich frühestens in sechs Monaten aufnehmen und mein Partner möchte alles tun, um schnellstmöglich einen Job zu finden und das familieneinkommen in Deutschland für uns zu sichern. Ich bin grad wirklich verzweifelt weil die Trennung uns allen gar nicht gut tut.
Ich bin deutsche Staatsbürgerin mein Mann ist Türke haben keine Kinder zsm,braucht man A1 und wie ist es mit Krankenversicherung von ihm,wie soll ich vorgehen? danke für ihre hilfe Mfg Ayse Atak Doğan
Normalerweise ist A1 erforderlich. Hier könnten die Ausnahmen geprüft werden.
Wenn Sie krankenversichert sind, würde Ihre Ehemann auch darüber versichert werden können.
Wir haben eine extravagante situation..mein 2. Kind (beide deutsche staatsbürger) ist ein kind mit festgestelltem down syndrom..
Mein ehemann lebt in der türkei..ich bin selbst deutschin..
1. Frage muss mein mann einen deutschkurs besuchen um den visumsantrag stellen zu können
2. Wie lange dauert so ein antrag im durchschnitt bis man eine antwort hat
3. Er hat ein 2 jähriges schengen touristenvisum bekommen..entfällt dieser wenn wir den antrag stellen?
Beim Nachzug zu den deutschen Kindern dürfte eine Sprachnachweis nicht erforderlich sein.
Die Dauer des Verfahrens kann nicht prognostiziert werden. Sie sollten mit mehreren Monaten rechnen.
Das erteilt Schengenvisum bleibt gültig.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin deutsche Staatsbürgerin möchte gerne mein Ehemann nach Deutschland holen(bzw. Familienzusammenführung) er ist Türkischer Staatsbürger,habe vor in einer größeren ‚Wohnung zuziehen von 50 m2 auf 75 m2 (dadurch erhöht sich natürlich auch meine Miete)von 382 Euro Warm auf 585 Euro Warm zur Zeit verdiene ich Netto 1435 Euro.
Nun ist meine Sorge kann ich das Risiko eingehen die neue Wohnung zu beziehen ,ob das Einkommen ausreicht für die Berechnung der Unterhalts nachweise für das Familienzusammenführungs Visum.
Ich bedanke mich im vor raus für ihre mühe
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Weitz
In der Regel ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung beim Nachzug zu deutschen Staatsbürgern nicht erforderlich.
Schweirigkeiten mit der Ausländerbehörde dürften daher nicht zu erwarten sein.
Hallo ich möchte meinen türkischen Freund heiraten. Und dann hoffen auf famielinzusammführung nach Deutschland! Sind Bedingungen zu erfüllen die wir zu berücksichtigen haben von beiden Seiten türkische und deutsche?
Gerne kann ich Sie hier telefonisch beraten.
Hotline zum Ausländerrecht: Tel. 0900-10 40 80 1
3 Euro/Min. aus deutschem Festnetz – keine Mobiltelefone)
Sie werden ausschließlich und direkt mit Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde verbunden.
Sehr geehrter Herr RA Admin,
ich bin deutscher und beziehe im Moment ALG 2. Meine Verlobte ist Russin und lebt mit ihrem Sohn aus der ersten Beziehung in Russland. Gemeinsam haben wir einen 5 Monate alten Sohn der mittlerweile beide Staatsbürgerschaften besitzt.
Nun hat sie für sich und ihren 12 jährigen Sohn ein Visum auf Familienzusammenführung gestellt.
Die Ausländerbehörde in Deutschland sagte mir, dass der 12 jährige Sohn eine Verpflichtungserklärung benötigt. Wird diese nicht beigebracht müsste er alleine in Russland bleiben.
Ist dies so tatsächlich normal? Und wie schaut es hier mit einem Härtefall aus?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Beim Nachzug zum deutschen Ehegatten und beim zu deutschen Kind, bedarf es grundsätzlich keines Unterhaltsnachweises.
Aber beim russischen Stiefkind dürfte grundsätzlich zutreffender Weise ein Nachweis gefodert werden.
Aber da die Familie sonst zerrissen wird und dies jedenfalls dem deutschen Kind nicht zugemutet werden – und auch das Kindeswohl des russischen Stiefkindes zu berücksichtigen ist, müsste hier wohl die Ausländerbehörde von der Unterhaltssicherung absehen.
Gerne bin ich bereits Sie in der Sache zu vertreten, sollte die Behörde nicht „einsichitg“ sein.
Sehr geehrter Herr RA Buerstedde,
Meine Ehefrau und mein 16 jähriger Stiefsohn haben in Petersburg(RU) Visa beantragt auf Ehegattennachzug und Kindernachzug nach § 32 AufenthaltG bei gleichzeitigen Umzug nach Deutschland.
Die Botschaft hat das Visum für den Stiefsohn mangels Verpflichtungserklärung abgelehnt, obwohl die Lebensunterhaltssicherung durch Begründung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne der VwV zum Aufenthaltsgesetz laut § 32.0.5 ausreicht und eine Verpflichtungserklärung entbehrlich ist. Das Visum der Mutter ist laut Botschaft entscheidungsreif. Macht ein Eilverfahren vor dem Kammergericht Sinn, da mein Stiefsohn Gefahr läuft aufgrund der Länge des Verfahrens, sein Nachzugrecht zu verlieren, und ich mein Recht auf Leben der ehelichen Gemeinschaft nicht wahr nehmen kann, da Mutter und Kind ja gemeinsam umziehen müssen ? Oder sollte ich lieber die Vpfl.-Erklärung unterschrieben ? Anmerkung: beide besitzen ein 2 Jahres Dauer Schengenvisum. Vielen Dank MP
Die Verpflichtungserklärung drüfte sich nur für Einreisevisum erstrecken – und nicht dauerhaft.
Eine solch begrenzte Erklärung dürfte sich also empfehlen.
Ein Eilverfahren dürfte keine Aussicht auf Erfolg hben, was aber näher geprüft werden müsste.
Guten Tag. Ich habe folgende Situation. Ich bin ein spätaussiedler mit deutsche Stadtangehörigkeit , lebe in Deutschland seit 4 Monaten und beziehe Momentan alg2. Besteht die Möglichkeit auf eine familienzusammenführung mit meine Ehefrau die in Kasachstan lebt obwohl ich keine eigenes Einkommen habe. Ich bedanke mich in voraus.
Beim Nachzug zu Deutschen ist in der Regel ein Nachweis der Unterhalttsicherung nicht nötig.
Abgesehen davon handelt es sich bei der Unterhaltssicherung um eine Prognoseentscheidung. Ein künftige Erwerbsmöglichkeit bei Ihnen oder bei Ihrer Frau wäre zu berücksichtigen.
Hallo,
Ich bin Deutscher und habe einen Sohn (6Jahre), der bei seiner Mutter wohnhaft ist, welche ALG II bezieht.
Die Unterhaltspflicht erfülle ich dadurch, dass mein Sohn fast die Hälfte der Zeit bei mir lebt und von mir versorgt wird.
Ich habe eine Iranerin geheiratet und das Visum wurde verweigert, da mein Sohn über seine Mutter ALG II bezieht. Ist das ein legaler Grund meiner Ehefrau die Einreise zu verweigern?
Vielen Dank
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Bei deutschen Staatsbürgerung ist ein der Regel ein Nachweis der Unterhaltssicherung nicht nötig.
Ich empfehle Ihnen insoweit, gegen die Ablehnung der Visaerteilung vorzugehen.
Sehr geehrter Damen und Herren,
Mein mann lebt in Berlin, sein gehalt beträgt 2416 brutto und 1665 netto, wir haben keine kinder, unser haus reicht für uns beide und die miete mit allem inklusive: heizung, wasser, strom, wifi geht 1030 €. Kann ich ein Visum bekommen? Flm für Ihre Antwort
Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon, dass die Unterhaltssicherung gewährleistet wäre.
Hallo ich bin EU Bürger (Grieche)
Will meine Frau aus der Türkei bringen muss ich Gehaltsnachweis
Vorlegen?
Die Ausländerbehörde wird regemäßig einen Nachweis der Unterhaltssicherung fordern, auch bei EU-Bürgern, Art. 7 UnionRL.
Guten Tag
Ich bin alleinstehende Mutter und marokkanische Staatsbürger mit 2 Kinder (10 Jahre und 6 Jahre alt)
Ich habe eine Niederlassungserlaubnis 26abs 4
Meine beide Kinder haben Aufenthaltserlaubnis 25 abs 5
Ich arbeite als Teilzeit und habe einen Einkommen von 1004€ im Monat dazu bekomme ich Kindergeld und Kindergeld Zuschlag ca 708€
Ich erhalte auch Wohngeld als Unterschätzung
Ich möchte gerne dass der Vater meine Kinder auch mit uns lebt
Werde das klappen bei einer familienzusammenführung ?
Sie bzw. die Kinder müssten wohl zunächst den Aufenthalttitel ändern, da grundsätzliche ein Nachzug nicht gestattet ist, § 29 Abs. 3 AufenthG.
Allerdings könnte auch eine Nachzug aus humänitären Gründen in Frage kommen.
Grundsätzlich ist jedenfalls auch die Unterhaltssicherung.
Ihr bisherige Einkommen dürften insoweit nicht ausreichen, aber vielleicht kann der Vater dazu beitragen.
Hier könnte der Ausländerbehörde ein Job-Angebot vorgelegt werden.
Hallo. Ich bin österreichischer Staatsbürger. Ich habe eine Tochter im Alter von 22 Jahren in Russland von meiner ehemaligen russischen Freundin und ich habe einen 8-jährigen Sohn von meiner indonesischen Ex-Frau. für beide habe ich die regierung österreichs um die staatsbürgerschaft gebeten oder zumindest akzeptiert, dass sie meine kinder sind, mit allen notwendigen dokumenten, die ich der österreichischen regierung zur verfügung gestellt habe. Für meine Tochter sagten sie, weil ich nicht mit diesem russischen Mädchen verheiratet war (bedeutet unehrliche kind !!!!!), sie könnten sie nicht als meine Tochter akzeptieren und sie lehnten meinen Antrag auf ihre österreichische Staatsbürgerschaft ab. und für meinen Sohn in Indonesien sagten sie mir, dass sie ihn nicht als meinen Sohn akzeptieren können, obwohl ich Dokumente und eine indonesische Heiratsurkunde vorlegte. Ich wurde müde. Das liegt daran, dass ich ursprünglich in Persisn (Iran) geboren wurde, aber ich bin österreichischer Staatsbürger und ich muss jedem, der in Österreich geboren wurde, das gleiche Recht geben. jetzt möchte ich versuchen, ein kinderbeihilfe für meine kinder zu bekommen. denn jetzt bin ich schon 60 Jahre alt und habe mehr Kraft genug, um mehr zu arbeiten. kann ich es haben ? weil ich all die Jahre das Geld von meinem Spargeld an meine Kinder in Russland und Indonesien geschickt habe. Bitte raten Sie mir. Danke
Gerne bin ich Ihnen bei Fragen der Staatsbürgerschaft bzw. Nachzugs behilflich.
Ihnen geht es aber wohl um Kinderbeihilfen.
Das ist ein sozialrechtliches Theman, in dem ich nicht berate.
Hallo ,vielen Dank für die Artikel, ich komme aus Syrien und habe Subsdiäre Schütz. Seit dem September 2019 studiere ich und beziehe Bafög und einen Job von 450€.Wie kann ich meine Verlobte von Syrien nachznachziehen.
Ein Ehegattennachzug – oder ein Nachzug zum Zwecke der Eheschließung – ist grundsätzlich möglich.
Der Nachzug der nur „Verlobten“ ist anonsten schwierig.
Hier müssten Sie die Unterhaltssicherung sicherstellen.
Ihr Einkommen dürfte insoweit nicht ausreichen.
Vielleicht kann Ihre Frau – mit einem entsprechenden Jobangebot – den Unterhalt sichern, bzw. ein Dritter eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Ich habe 2019 meinen Mann in Nigeria geheiratet.
Visum auf Familienzusammenführung wurde in Lagos Deutsche Botschaft gestellt.
Ich bin Österreichische Stastsbüegerin wohnhaft in Deutschland.
Laut Ausländeramt vor Ort braucht mein Mann kein A1 Sprachkurs (er besucht die Sprachschule, die z.Z.wegen Corona geschlossen wurde)
Ich habe etwas Bauchschmerzen das die Botschaft doch die bestandene A1 sehen möchte,und das Zeitlich bis zum Interview nicht möglich sein wird.
Besten Dank für ihre Mühe.
Bei Nachzug zu EU-Bürgern in Deutschland ist ein Nachweis von A1 nicht erforderlich.
Guten Tag, ich bin belgische Staatsangehörige und wohne in Deutschland.
Zurzeit studiere ich und Arbeite 20 stunden pro Woche (mein Einkommen beträgt 840 monatlich).
ich möchte mein Ehegatten aus Marokko nach Deutschland holen.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?
Ein Ehegattennachzug ist grundsätzlich möglich.
Hier müssten Sie die Unterhaltssicherung sicherstellen.
Ihr Einkommen dürfte insoweit nicht ausreichen.
Vielleicht kann Ihre Frau – mit einem entsprechenden Jobangebot – den Unterhalt sichern, bzw. ein Dritter eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Hallo!
Vielen Dank für diese Seite, obwohl ich österreichische Staatsbürgerin bin, hoffe ich, dass Sie mir dennoch weiterhelfen können, denn ich finde keinerlei Informationen von österreichischen Seiten.
Mein Freund (kenianische Staatsbürger, war schon mit Schengen-Visa in Österreich, derzeit wohnhaft auf den Philippinen) und ich (österreichische + französische Staatsbürgerin) erwarten ein Kind, wir sind nicht verheiratet, aber würden gerne die Schwangerschaft und alles darauf Folgende gemeinsam in Österreich oder Frankreich verbringen.
Er selbst ist Freiberufler, da Musiker und hat kein Grundeinkommen. Ich hingegen habe genug Angespartes und ein gutes Einkommen, sowie 3-Zimmer Wohnung in Österreich.
Ich bin ihnen mehr als dankbar für die Hilfe.
Mit lieben Grüßen,
Sophie
Zum österreichischen Recht kann ich leider nicht weiterhelfen. Aber auch dort gibt es Anwälte…
Sehr geehrter Herr Dr. Buerstedde,
meine Verlobte wird zwecks Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt zusammen mit ihrem 6-jährigen Sohn (beide russische Staatsangehörigkeit) entsprechende Visa stellen.
Da ich deutscher Staatsbürger bin, entfällt i. d. R. der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts.
Muss für den Sohn der Lebensunterhalt nachgewiesen werden? Oder ist dies gem. VwV AufenthG 32.0.5 entbehrlich?
Herzlichen Dank schon im voraus.
Freundliche Grüße,
J. Krüger
Der Nachzug des Stiefsohnes würde über die Mutter erfolgen, so das Sie damit rechnen müssen, dass die Ausländerbehörde eine Nachweis der Unterhaltssicherung fordern wird.
Mein Mann lebt in der Türkei ,haben Antrag auf Familienzusammenführung gestellt,ich wohne mit meiner 20 jährige Tochter zusammen, die in der Ausbildung ist ,von meinem Gehalt wird mein Mann und meine Tochter gerechnet ,aber ihr einkommen wird nicht mit berechnet ,wieso heißt es sie wohnt bei mir aber ihr Einkommen wird nicht mit gerechnet ,wenn sie nicht mit mir wohnen würde ,würde mein Gehalt für mich und mein Mann reichen ist das so richtig
Die Tochte rüwrde bis 25 bei der Bedarfsgemeinschaft berücksichigt werden. Das gilt allerding snicht, wenn sie verheiratet ist, und kein eigenes Einkommen bzw. Vermögen hat.
Dann wäre Sie bei der Einkommens- und Bedarfsberechnung nicht zu berücksichtigen.
Sie gehört allerdings zur Haushaltsgemeinschaft.
Hier wäre aber eher die Unterstützung der Tochter zu berücksichtigen. – Aber nicht hier volles Einkommen.
Ggf. könnte Sie sogar eine Verpflichtungserlärung abgeben / bzw. Miete zahlen…
Hallo Herr anwalt, ich habe unbefristet § 28 AufenthG ich bin geschieden meine 2 Kinder 9 Jahren und 11 Jahren leben mit der Mutter, ich habe in meine Heimat neue frau geheiratet möchte meine frau nach Deutschland abholen familienzusammenführung meine Miete kostet 451€ meine gehalt 1430€ Plus mini Job 450€ reicht das das ich meine frau visum bekommt .
Danke
Ich freue mich auf Antwort
Hier wäre vor allem zu prüfen, ob Sie und Ihre neue Frau ausreichendes Einkommen haben.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
ich komme seit 11 monaten mit Familien zusammen visum in Deutschland aber ich möchte gern geschiden denn ich und meine Frau haben immer streitt.
Darf ich in deutschland bleiben oder nein? Wenn ich kann, muss ich was machen?
(Ich lerne deutsch sprache bis A.2)
Vielen dank
Mit freundlichen Großen
Grundsätzlich bedarf es eines 3 jähre ehelichen Zusammenlebens für eine eigenständigen Aufenhaltstitel.
Hiervon gibt es jedoch auch Ausnahmen.
Auch kann für Sie ein anderweitiger Aufenthaltstitel, z.B. zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, in Betracht kommen.
Sehr geehrte Herr Anwalt,
Sie sagen also, ich kann nur dann unabhängig sein, wenn ich einen Job habe, wenn ich auch Ausbilding mache,kann ich das machen? Und habe ich staatliche Unterstützung? Weil ich mich in dieser Beziehung wirklich ärgere.
Vielen dank für Ihre hilfe
İch bin schwerbehinderte und beziehe erwerbsminderungsrente und möchte meinen mann nach deutschland holen ist das möglich
Bei Deutschen ist eine Unterhaltssicherung in der Regel nicht notwendig.
Aufgrund der Situation kann auch eine Ausnahme von der Unterhaltssicherung vorliegen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Erst mal danke für die hilfreichen Informationen. 3 Fragen die wahrscheinlich für andere eingebürgerter Deutscher, die Eltern & Geschwister aus dem außer-EU Ausland nach Deutschland nachziehen möchten auch relevant sind, und für die ich leider nirgendwo eine Antwort gefunden habe.
Was wäre ungefähr die Höhe der Unterhaltssicherung, die ein eingebürgerter volljähriger (promovierter aber ALG-I Bezieher) Deutscher für den Nachzug nach Deutschland seiner (im Ausland pensionierter) Mama, unpensionierten arbeitsunfähigen Papa, beide zw. 60-70 j, und zwei volljährigen (beide unter 30) arbeitsfähigen ausgebildete (im Herkunftsland erworbenen Bachelor-Abschlusse, fließend in zwei Sprachen—jedoch nicht auf deutsch—& ca. 3 Jahre Arbeitserfahrung im Herkunftsland ) nachweisen müsste?
Zweitens, falls den Familiennachzug genehmigt wird, was wäre ungefähr die Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung für die nachgezogenen Eltern und Geschwister?
Drittens, falls den Familiennachzug genehmigt wird, was für Aufenthaltsurkunde würden die nachgezogenen Verwandten haben?
Danke sehr!
Gerne beantworte ich Ihre Fragen, wenn Sie mir einen entsprechenden Auftrag geben.
Wenn Sie eine genaue Berechnung wollen, geht das nicht so schnell.
Guten Tag,
vor allen Dingen vielen Dank füe Ihre Hilfe.
ich bin Student und mache Duales Studium. ich verdiene netto 950 Euro und habe die Niederlaussungserlaubnis. ich bin auch Flüchtlinge . ich habe ein Mädchen in Zypern beim Standesamt geheiratet. wie kann ich sie nach Deutschland holen??? ich meine 950 euro reicht nicht.
vielen Dank
Bei der Unterhaltssicherung handelt es sich um eine Progonosentscheidung.
Wird Ihr Einkommen bzw. das künstige Einkommen Ihrer Frau künftiger ausreichen.
Erwägenswert wäre auch die Einbürgerung. Als Deutsch ist in der Regel ein Einkommennachweis nicht erforderlich.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider habe ich heutzutage nur Niederlaussungserlaubnis. das heißt, dass ich gute Chance in diesem Fall habe, meine Frau nach Deutschland zu holen.
Empfehlen Sie mir,den Antrag bei der Botschaft in Zypern zu stellen???
Mein duales Studium dauert 3 und Halbjahr. danach wird mein Lohn 2100 netto.
Hallo,
Ich bin Student und möchte meine Ehefrau nach Deutschland holen. Meine Frau hat ein Sperrkonto in einem deutschen Bank geöffnet und Geld eingelegt. Wird das als Nachweis für Lebensunterhalt gelten? Wird das von Ausländerbehörde akzeptiert?
Das Deutsche Botschaft in meinem hatte ein Sperrkonto gefordert.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Häufig wird ein Sperrkonto nicht akzeptiert. Aber das steht im Ermessen der Behörden.
Entscheidend ist der – wie auch immer geartete – Nachweis der Unterhaltssicherung.
Bei Deutschen ist ein Nachweis in der Regel nicht nötig.
Hallo,
ich bin Syrer 24 jahre und studiere in Deutschland, dafür erhalte ich Kredit von Bafög 750 euro (Familienversichert) und arbeite minijob 450 euro.
Darf ich meine Frau nach Deutschland holen bzw. Familiennachzug.
Reicht meine Einkommen für dieses Prozess.
Danke im Voraus
Ihr Einkommen dürfte wohl nicht reichen.
Allerdings wäre auch ein künftiges Einkommen Ihrer Frau zu berücksichtigen.
Guten Tag, ich bin bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger und beziehe Erwerbsminderungsrente und andere sozialleistungen nach einem Arbeitsunfall. Arbeiten kann ich nie wieder. Mein gesundheitlicher Zustand verschlechtert sich ständig, weswegen ich auch nicht reisen kann. Meine Frau lebt in Bosnien. Ihr ist gestattet alle drei Monate für drei Monate in Deutschland besuchsweise uhne ein Visum bei mir zu bleiben (diese Regelung gilt für alle Landsleute). Da es mir immer schlechter geht, möchte meine Frau zu mir kommen und sich um mich kümmern. Würde so etwas gehen? Muss sie zusätzlich arbeiten um ihren eigenen Unterhalt bezahlen zu können. Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon mal sehr!
Ggf. kann Ihre Frau einen Aufenthaltstitel auch aus humanitären Gründen (zu Ihrer Pflege) erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich (Deutsche, in BRD wohnhaft) bin schwanger und mein Mann (Filipino, auf Philippinen wohnhaft) soll jetzt per Familienzusammenführung her kommen. Wir haben auf den Philippinen geheiratet und sind auch nach diesem Recht verheiratet. Den Visumsantrag für meinen Mann haben wir bei der Deutschen Botschaft in Manila eingereicht. Muss ich hier in Deutschland noch zusätzlich zur Ausländerbehörde und die Unterhaltssicherung nachweisen? Und wenn der Fall eintreten sollte, dass ich unser Baby verliere, während wir auf das Visum warten, ändert dies etwas an seinem Visum?
Danke und beste Grüße.
Als Deutsche bedarf es in der Regel keinen Nachweis der Unterhaltssicherung.
Der Nachzug erfolgt zu Ihnen als Ehegattin (?), dann ist das grundsätzlich unabhängig vom Kind.
Erfolgt der Nachzug zum Kind, muss er nicht A1 nachweisen.
und zwar hab ich auch bitte eine frage ich habe 3 kinder von eimen kosovaren meine kinder sind österreicher wie kann wir sind nicht verheiratet wie kann er aber ein visum beantragen ? ( wir haben das gemeinsame sorgerecht)
Hier wäre grundsätzlich eine Nachzug Kindern (bis 21) nach dem Freizügigkeitsrecht möglich.
Guten Tag!
Mein jüngster Sohn und ich haben die belarussische Staatsbürgerschaft. Wir leben in Deutschland. Wir haben eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Ich habe Absatz 28, mein Sohn hat 32. Im Moment erhalte ich Unterstützung von ALG 2. Der Vater meines Kindes und ich möchten heiraten. Er ist von Beruf Arzt und plant, hier zu arbeiten. Können wir die Familienzusammenführung durchführen? Gibt es eine Möglichkeit, dass die Aufenthaltserlaubnis des Kindes widerrufen werden kann, weil sein Vater und ich werden verheiratet sein.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.
Ich verstehe nicht, auf welcher Grundlage Sie den Aufenthalt nach § 28 AufenthG haben.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider habe ich heutzutage nur Niederlaussungserlaubnis. das heißt, dass ich gute Chance in diesem Fall habe, meine Frau nach Deutschland zu holen.
Empfehlen Sie mir,den Antrag bei der Botschaft in Zypern zu stellen???
Mein duales Studium dauert 3 und Halbjahr. danach wird mein Lohn 2100 netto.
Guten Tag,
Mein Verlobter (US-Amerikaner) und ich möchten in einigen Monaten in Deutschland heiraten und in Deutschland leben.
Allerdings hat mein Verlobter bereits eine Gefängnisstrafe abgesessen. Die Verurteilung war vor über 15 Jahren und ist seit 12 Jahren wieder aus dem Gefängnis. Seitdem wurde er nicht mehr straffällig.
Kann es deswegen zur Verweigerung der Aufenthaltsgenehmigung kommen?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe
Becci
Schwierigkeiten könnte es geben, wenn ein „Ausreiseinteresse“ besteht (§§ 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 53ff. AufenthG.
Hier wäre aber auch zu prüfen, ob nicht bereist wegen des langen straffreien Zeit kein Ausreiseinteresse mehr besteht.
Hallo
Meine Frau hat eine Familienzusammenführung beantragt kurz darauf habe ich meinen job verloren ? Wie gehen wir jetz vor ? Bzw was prüft die deutsche Behörde jetz ?
Gerne kann ich Sie insoweit, etwa über meine Hotline beraten.
Hier wäre zu klären, ob – und dann ggf. wie – die Unterhaltssicherung nötig ist.
Guten Tag,
Meine Frau, ihr schwerbehinderter Adoptivsohn (8 Jahre alt), über den meien Frau das alleinige Sorgerecht inne hat, und meine Tochter leben in Bolivien. Ich studiere in Göttingen. Wir möchten, nachdem die Coronapandemie vorbei ist, gemeinsam in Göttingen leben. Die Einreise meiner Tochter ist kein Problem, da sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Meiner Frau stehe es, laut Aussage der dt. Botschaft in La Paz, frei, ob sie ein Zusammenfürhurng zum minderjährigen Kind anstrebt oder zum Ehegatten. Wir möchten eine Zusammenfürhung zum minderjährigen Kind anstreben und wollen natürlich nicht ihren Adoptivsohn in Bolivien zurücklassen. Wir möchten alle vier in Deutschland zusammen leben. Welche Voraussetzungen muss ich abgesehen von ausreichenden Wohnraum noch erfüllen, damit ihr Adoptivsohn ebenfalls mit uns in Deutschland leben kann? Aus früheren Recherchen weiß ich, dass ich oder ein Familienmitglied eine Verpflichtungserklärung für ihn abgeben muss, damit ihm die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland gestattet wird. Ist dies richtig? Und welche Voraussetzungen muss der Verpflichtende erfüllen, damit die Erklärung abegegben werden kann? Hat, nach der Erteilung eines Visums für meine Frau, auch mein Stiefsohn Ansprüche auf staatliche Leistungen oder ist er davon ausgenommen, weil jemand eine Verpflichtungserklärung für ihn abgegeben hat? Desweiteren wird im Antragsformular für eine Einreisegenehmigung nach ausreichendem Lebensunterhalt gefragt. Meien Frau spricht noch nicht ausreichend Deutsch, um eine Stelle antretten zukönnen. Was müssen wir an diesem Punkt angeben und wie können wir vorübergehend unseren Lebensunterhalt mit staatlicher Unterstützung bestreiten?
VIelen Dank für ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
P.Ludmann
Grundsätzlich wäre für den Stiefsohn die Unterhaltssicherung nötig.
Jedenfalls die klassischen Sozialleisungen (ALG II, Sozialhilfe) sollen vermieden werden.
Soweit aber ander Leistungen aufgrund der Behinderung bestehen, kann es sein, dass er hierauf nicht nur ein Anspruch hätte – sonderen genauso wie Kindergeld – als Einkommen für die Unterhaltssicherung berücksichtigt werden kann.
Anderseits dürfte damit aber auch nur ein erhöhter Bedarf abgedeckt sein. – Das wäre ggf. zu prüfen.
Bei der Unterhaltssicherung geht es um eine Prognosentscheidung. Soweit als weiteres Einkommen absehbar ist, wäre dies zu erfassen.
Schließlich wäre auchh hier zu prüfen, ob nicht ein Härtefall vorliegt.
Guten Tag,
ich erwarte ein Kind von meinem Freund aus der dominikanischen Republik. Ich war vor ein paar Wochen bei ihm zu Besuch und bin von der Schweiz aus in die Dominikanische Republik gefahren. Die Dominikanische Republik gilt als Risikogebiet. Auf Grund einer Vorerkrankung gilt die Schwangerschaft bei mir als Risikoschwangerschaft. Wir würden nun gerne einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie, weiß ich zwar, dass eine Einreise über die Schweiz möglich ist, würde aber gerne wissen, ab wann wir nach Beantragung überhaupt damit rechnen können, dass er zu mir kommen kann? Wie bereits erwähnt, liegt eine Risikoschwangerschaft vor. Ich bin deutsche Staatsbürgerin.
Zur Einreise in der Schweiz sind die dortigen Behörden zuständig.
Da kann ich nicht weiterhelfen.
Hallo,
Ich habe folgende Frage:
ich bin deutsche, mein Mann Mexikaner und seit 1 Jahr mit Visum zur Familienzusammenführung bei uns, wir haben 2 Kinder, deswegen konnte er ohne Deutschkenntnisse einreisen und hat nun den Deutschkurs hinter sich, aber durch Corona hat sich nun alles etwas verzögert und wir leben immer noch von seinem minijob, Elterngeld und Jobcenter.
Nun würde er gerne seinen Sohn aus erster Ehe zu sich holen, aber der ist schon 16 und muss ja dadurch einige Dinge erfüllen. Wieviel Deutschkenntnisse braucht er? C1?
Natürlich will mein Mann sobald wie möglich einen Vollzeitjob finden, aber zeitgleich müssen wir auch noch eine größere Wohnung finden, wenn ich das richtig verstehe.
Oder ist es evtl so, dass es durch mich als Deutsche irgendwie doch einfacher geht wenn wir sozusagen zusammen seinen Sohn nach Deutschland holen wollen? Oder zählt in dem Fall nur er als Vater und somit die Regeln für Familienzusammenführung eines ausländischen Kindes zum Ausländer.. ?
danke für ihre Antwort.
Liebe Grüße, Melanie
Grundsätzlich ist C1 nötig.
Hier wäre ggf. zu klären, ob ein Härtefall vorliegt.
Ggf. kommt auch ein anderer Aufenthaltstitel (als Famliennachzug) in Betracht.
Hallo,
Ich bin zwecks Masterstudiums in Deutschland und mein Studium dauert noch ca 1 Semester. Ich habe nur eine Fiktionsbescheinigung, die bis zum Mai 2021 gültig ist. Meine Frage wäre, ob ich mit meinem Mann, der in der Türkei lebt, eine Familienzusammenführung machen kann. Benötigt man auf allen Fällen ein gutes Gehalt? Ich arbeite nur auf Honorar-basis und leider ist mein Einkommen nicht immer die gleiche Summe. Hat man da andere Möglichkeiten?
Ich bedanke mich im Voraus
LG
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern können, und die Unterhaltssicherung – auch durch Ihren Mann – möglich wäre, dürf der Nachzug möglich sein.
Warum haben Sie nur eine Fiktionsbescheinigung?
Guten Abend,
ich deutsche Staatsangehörige lebe mit meinem Lebensgefährten und unserem Kind seit 5 Jahren zusammen.
Mein Lebenspartner hat eine frühere geschiedene Ehe, und daraus zwei minderjährige Kinder, die grade bei den Großeltern leben.
Er würde gerne die beiden Kinder aus seiner früheren Ehe nach Deutschland zu uns holen.
Es besitzt eine Aufenthaltserlaubnis nach 28 abs 2.
Welche Vorraussetzungen muss er erfüllen? Er arbeitet aber wir bekommen auch Hilfe vom Staat.
Bedanke mich für eine Antwort.
Grundsätzlich ist die Unterhaltssicherung nötig.
Eine ausnahme könnte bei einem Härtefall vorliegen.
Bitte achten Sie darauf, dass der Nachzug erheblich schwieriger wird, wenn die Kinder 16 sind.
Ggf. könnte Ihrer Lebenspartner auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, was den Nachzug erleicherten könnte.
Ich hätte ein großes Problem, meine Frau selbst Mexikanerin lebt mit mir in Deutschland und hat auch ein Visa wegen Ehegattennachzug. Nun ist ihre Mutter nach Frankreich ausgewandert weil dort die schwester meiner Frau lebt. Da es aber Probleme gab hat die Schwester meiner Frau ihre eigene Mutter aus dem Haus geworfen und nun hat sie keine Möglichkeit mehr in Frankreich zu bleiben und in Mexiko selbst hat die Mutter auch nichts mehr. Die Frage jetzt: kann ich die Mutter meiner Ehefrau nach Deutschland holen um mit uns zu leben ? Oder welche Umstände bedarf es um ein Visa für sie zu bekommen ?
Lg
Hilfreich könnte ein gefestigter Status in Frankreich sein, mit dem sie dann herkommen könnte.
Könnte sie hier in Deutschland arbeiten?
Ein Familiennachzug zu Ihnen wäre nur bei einem besonderen Härtefall möglich, der hier nicht erkennbar ist.
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Ich bin seit 5,5 Jahren in Deutschland und habe ein Kind, in Afrika lebend.
Ich habe den Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung in unserem Herkunftsland gestellt. Der Antrag ist auch schon in Deutschland angekommen und die Behörde hatte mir nach aktuellen Unterlagen gefragt, lohnabrechnung, Mietvertrag etc. Ich habe die alle abgeben.
Ich wäre hier alleinerziehend. Ich habe die Blaue Karte EU. Ich verdiene ca. 2 200€ netto. Ich wohne momentan alleine in einer 90 qm 3 Zimmer Wohnung mit ca. 800€ warmmiete. Nun fragt die Behörden, wie ich es mir vorstelle, dass die Betreuung von meinem Kind aussehen soll, da ich 40 std. pro Woche arbeite. Die Betreuung sollte neben dem Lebensunterhalt gesichert werden sagen sie. Stimmt das? Wie sehen meine Chancen aus?
Danke im voraus für eine Antwort.
Lg
Was haben Sie denn für Pläne – Kita, Schule.. u.a.?
Je nachdem entstehen ggf. weitere zu berücksichtigten Kosten – oder auch nicht.
Hallo Guten tag!
Ich habe eine frage ich bin Andrei und komme aus Indien.
Meine Tante und Onkel wohnt in Hamburg und die beide hat auch Restaurant . Beide will auch meine Schwester hier in Deutchland bringen aber leiter meine Schwester ist 13 jahre alt.
Die frage ist was muss meine Tante und Onkel tun?
Welsche dockumenten brauchen wir?
Was muss meine Mutti tun?
Ein Nachzug ist grundsätzlich nur für den engsten Familienkreis möglich.
Hier stellt sich die Frage, ob zunächst die Mutter nach Deutschland kann – und dann ein entsprechender Kindesnachzug.
Vielleicht könnte die Mutter in Deutschland arbeiten – etwa bei Onkel und Tante?
Hallo, ich habe die Nordmazedonische Staatsangehörigkeit. Ich habe ein Visum um eine Ausbildung als Altenpflegerin in Deutschland absolvieren zu können bekommen. Ich bin verheiratet und habe drei minderjährige Kinder. Ist es möglich meine Kinder direkt mit nach Deutschland zu nehmen, da die nur an mich gewohnt sind und niemals, damit klar kommen würden ohne mich in Nordmazedonien zu bleiben? Also ist es möglich das meine Kinder direkt in Deutschland ein Visum bekommen ? Mein Ehemann hat mir schon eine Einverständnis Erklärung beim Notar schreiben lassen. Achja mein Schwiegervater stellt mir eine 3 Zimmer Wohnung zu Verfügung ohne Miete zu zahlen. Das heißt mein Gehalt habe ich komplett für mich.
Würde mich sehr auf eine Antwort freuen.
Lieben Gruß
Die größte Hürde dürfte die wohl notwendig Unterhaltssicherung sein.
Sollte Sie nicht reichen, empfehle ich Ihnen einen Anwalt einzuschalten.
Bei Ihnen könnte ein Härtefall vorliegen. Und – es kommt auf eine Prognoseentscheidung an.
Vielleicht kann der Ehemann bzw. die Schwiegerletern auch noch eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Herzlichen Dank für Ihren aufschlussreichen Artikel. Meine Fragen beziehen sich auf die Lebensunterhaltssicherung beim Nachzug von Stiefkindern. Meine Frau kommt aus Osteuropa (nicht EU) und hat zusammen mit meinem Stiefkind (9 J.) den Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug gestellt. Mein monatl. Nettoeinkommen liegt bei ca. 4100,-. (werden Jahressonderzahlungen, z.B. Weihnachtsgeld berücksichtigt?), was sich zunächst sehr hoch anhört, aber:
1. Ich bin freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert (860,-),
2. Wir haben in Deutschland ein Haus gekauft, für das noch 5 Jahre lang 650,- monatlicher Kredit anfallen und
3. Ich habe aus einer vorangegangenen Beziehung noch zwei 17 und 18 jährige Kinder, die nicht in meinem Haushalt leben (für die ich auch kein Kindergeld erhalte) und für welche ich unterhaltspflichtig bin, auch wenn es eine Regelung mit meiner ehemaligen Partnerin (wir waren nicht verheiratet) gibt, dass wir uns die Kosten real paritätisch teilen.
Würde das Einkommen in dieser Konstellation trotzdem noch ausreichen?
Da es sich um eine Prognoseentscheidung des Amtes handelt ergibt sich noch eine weitere vielleicht auch allgemein wichtige Frage. Bei Zuzug der Ehefrau (zu Beginn kein eigenes Einkommen) würde sich durch Änderung der Steuerklasse und das mögl. Kindergeld für das Stiefkind theoretisch ja das Nettogehalt erhöhen. Wird dies für eine Entscheidung berücksichtigt?
Eine Unterhaltssicherung ist beim Nachzug zu Deutschen grundsätzlich nicht erforderlich.
Wegen der Stiefkinder bzw. Ihrer eigenen Kinder könnte es enie Ausnahme geben.
Ohne detaillierte Angaben ist eine Berechnung nicht möglich.
Abgesehen davon ist, das einiges an Arbeit, wofür ich dann eine entsprechende Honorierung nehmen würde.
Ich würde Ihnen empfehlen, einfach die Behörde rechnen zu lassen (falls überhaupt) nötig.
Sollte die Behörde zum Ergebnis kommen das es nicht reicht, dürfte sich die Einschaltung eines Anwalts empfehlen.
Hi! Ich durchsuche schon lange das Internet nach meiner Frage:
Meine russische Freundin hat hier die Aufenthaltserlaubnis und möchte ihren Sohn aus Russland hierher holen. Könnten meine Wohnung und mein Einkommen für für den Visumantrag ihres Sohnes verwendet werden?
Freue mich über, wenn jemand antwortet!
Zuweilen Sie die Behörde bereit eine Verpflichtungserklärung von Dritten anzunehmen.
Zu berücksichtigen wären, wenn Ihre Freund bzw. das Kind keine Miete zahlen muss, wenn diese dann bei Ihnen umsonst wohnen.
giten morgen bin deutscher meine lebensgefartin aus kolumbien nun haben wir den aufenthaltstittel bekommen nach paragraf 28.1 abs 3 ich selber arbeitte aber reicht nicht aus hat meine frau anspruch auf alg2 mit disem aufenthalttittel ? weil amt sagt mit disem paragraf hat sie das nicht und auslabderbehörde sagt ja hat sie
Das entscheidet nicht die Ausländerbehörde, sonder die ARGE.
Allerdings könnte es zur Rücknahme bzw. zu nicht erneuten Verlängerung kommen.
Hallo,
ich bin in Deutschland verheiratet und mein Mann hat Deutsche Staatsangehörigkeit. Mein Netto Einkommen ist 1610 im Monat und mein Mann hat Mini-Job (433 Euro).
Wir mieten 3-Zimmer Wohnung (750 warm) und haben für meine Tochter (5 Jahre alt) Visum in Georgien beantragt . Ich bin alleinerziehende Mutter und derzeitig ist das Kind bei Oma. Sind die Netto-Einkommen von Ihre Sicht in diesem Situation genug?
Vielen Dank!
Das Einkommen dürfte reichen.
Hallo und erst mal vielen Dank für diesen Service.
Ich habe mir einen Teil der Kommentare durchgelesen und bin an einer Stelle verwirrt. Sie schreiben einerseits „Beim Nachzug zum deutschen Ehegatten bedarf es grundsätzlich keines Unterhaltsnachweises.“ und „Wohngeld ist in der Regel unschädlich.“, aber auch: „Ob Wohngeld zur fehlenden Unterhaltssicherung führt, ist umstritten.“
Wie ist es, wenn der deutsche Ehepartner, der seine z.B. asiatische Ehefrau und ihre Kinder nach Deutschland holen will, hier bereits Sozialleistungen bezieht (z.B. ALG II oder Grundsicherung für Erwerbsminderungsrentner)? Würde dies in der Regel zur Ablehnung führen? Oder wird das gar nicht geprüft / gefragt bei einem Deutschen?
Zählt dabei ggf. eine (Erwerbsminderungs-) Rente als Sozialleistung? (Ich vermute nein, denn der ausländische Ehepartner hätte ja in keinem Fall Anspruch auf die Rente seines deutschen Ehepartners.)
Und kann Vermögen Einkommen ersetzen? (Also dass genug Vermögen da wäre, um die Familie eine Zeitlang zu versorgen, bis der ausländische Ehepartner eine Arbeit gefunden hätte.)
Vielen Dank
Soweit ein Regelfall vorliegt, ist wie gesagt der Unterhaltsnachweis nicht nötig.
Ob hier ein Regelfall vorliegt, könnte problematisch sein, wenn der Nachziehend Kinder aus anderen Beziehungen hat.
Für die Unterhaltsberechnung gibt es dann detaillierte Vorgaben, die dann insgesamt zu prüfen wären.
Mir wurde der Antrag für ein familienzusammenführung mit meiner Frau abgelehnt netto verdienst 1600 Festvertrag. Ist das rechtens oder hat die Dame von der Ausländerbehörde ausm Bauch heraus entschieden
Warum wurde abgelehnt?
Und gegen einen Ablehnung können Sie rechtlich vorgehen.
Auch können Sie durch Akteneinsicht überprüfen, ob die Unterhaltssicherung richtig berechnet wurde.
Hallo,
Ich bin türkische staatsangehörige, bin in deutschland geboren und habe einen unbefristeten aufenthaltstitel. Ich arbeite in teilzeit im Öffentlichen Dienst und verdiene ca. 1100€ netto. Ich wollte bald mit meinem südkoreanischen Freund heiraten und wir wollten ein visum für ehegattennachzug beantragen. Reicht mein einkommen aus damit wir ein visum beantragen können? Müsste ich ein einkommen nachweisen wenn ich deutsche staatsbürgerin wäre? Und gibt es vielleicht sonderregelungen für südkoreanische staatsangehörige?
Für deutsche Staatsbüger ist eine Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Als Deutscher müßten Sie in der Regel die Unterhaltssicherung nicht nachweisen.
Sie müssten wohl auch eine Verpflichtungserklärung abgeben / bzw. Unterhalt nachweisen
Voraussichtlich dürfte das Einkommen ausreichen, aber diese wird dann detailliert – auch unter Berücksichtigung von Abzugsposten berechnet.
Hallo ich habe Österreichischen Staatsbürgerschaft und lebe in Deutschland mein Mann hat positive Asylbescheid in Frankreich kann ich ihm als Familien Angehörige nach Deutschland holen.
Ein Ehegattennachzug dürfte unproblematisch möglich sein.
Hallo Admin,
ich bin deutscher Staatsbürger und bin momentan in der Ausbildung verdiene ca. 850 € netto.
Ich möchte mit meiner Vorlobten aus der Türkei, einen Antrag zum Familiennachwuchs beantragen.
Damit sie hier herkommen kann werden ich das mit einer Verplichtungserklärung machen. Jedoch werden wir sehr vermutlich nicht mit 850 € rumkommen. Meine Frage wäre, haben ich in diesem Fall Anspruch auf Bafög und Wohngeld ?
Bei Deutschen ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung grundsätzlich nicht nötig.
Hallo,
Ich habe den türkischenpass mein Kind hat den Deutschenpass sie ist 4Monate alt wir möchten gerne das mein Mann hier nach Deutschland zu uns kann,da meine Tochter noch klein ist kann ich nicht Arbeiten wird von mir Unterhaltssicherung verlangt.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Nachzug zum deutschen Kind dürfte unproblematisch möglich sein.
Guten Tag,
Ich bin deutsche Staatsbürgerin, bin in Deutschland geboren und aufgewachsen (seit 17 lebe ich in der Türkei) Mein Ehemann ist Türkisch und ich habe zwei Töchter (6 Monate und 3) die haben auch die deutsche Staatsangehörlgkeit. Wir möchten in Deutschland leben.
– Muss ich in Deutschland mit meinen Kindern wohnen, damit mein Mann einen Antrag auf einen Familiennachzug zum deutschen Kind machen kann?
– Wie ich von den Kommentaren richtig verstanden habe, braucht er keinen Deutschkenntnis und ich brauche keine Unterhaltssicherung.
Brauche ich auch keinen Mietvertrag? Wir moechten z.B. am Anfang bei Bekannten oder Verwandten unterkommen bis mein Mann nach Deutschland einreist. Also benotigen ich und meine Kinder nur eine Meldeaddresse richtig?
Wie lange dauert der Antrag und die Ausstellung vom Visum beim Familiennachzug zum deutschen Kind?
MFG
Beim Nachzug zum deutschen Kind bedarf es keines Sprachnaweises.
Der Nachzug kann gemeinsam erfolgen — so dass vorher der Wohnsitz noch nicht begründet sein muss; der Nachzug sehte aber grundsätzlich das gemeinsamen Wohnen voraus.
Geben Sie dann den beabsichtigten Wohnort bei den Bekannten / Verwandten an.. – ein Mietvertrag ist nicht nötig.
Erst nach der Einreise sollten dann alle beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
Das Visumsverfahren kann dauern.
Erwägenswert wäre die Einreise über Schengen, u.a. und dann die (ggf. parallel) Beantragung bei der Ausländerbehörde vorort.
Wegen der kleinen Kinder – und deren Recht auf Fürsorge durch den Vater – könnte das Visumsverfahren unzumutbar sein.
Vorsorglich sollte aber bei der Botschaft ein Termin gebucht / und der Antrag bereits vorab schriftlich eingreicht werden.
Hallo,
ich bin 1996 in deutschland geboren. Lebe seit 24 Jahren in Deutschland. Habe eine Niederlassungserlaubnis aber keinen Deutschen Pass. İch habe in der türkei geheiratet. Vor 4 jahren. Deswegen bin ich ab und zu in der türkei gewesen. Als ich schwanger wurde wollte ich meinen Sohn in Deutschland zu Welt bringen da ich ja normalerweise da lebe. Aus gesundheitlichen Gründen durfte ich nicht in den Flieger steigen. Deswegen ist mein Sohn in der Türkei zu Welt gekommen. İch habe dann spâter in deutschland alles erledigt. Et ist auch in deutschland angemeldet und hat einen Aufenthaltstitel. İm Moment ist er 16 monate alt. Das Problem ist dass es mit der Fernbeziehung nicht mehr klappt und wir uns Entschieden dass mein Mann nach Deutschland ziehen soll. Mir wurde in der Auslânderbehörde gesagt da ich nicht arbeite , und wir kein einkommen haben, dass es besser wâre wenn mein Mann einen Job hat. Es wâre dann einfacher ihn nach Deutschland zu bringen. İm moment haben wir einen Job gefunden und es scheint alles nach Plan zu gehen. Meine einzige Frage ist ob mein Mann das A1 zertifikat braucht um nach Deutschland zu kommen. İch meine sein Sohn lebt ja in deutschland und einen Job haben wir auch gefunden. Wâre es möglich auch ohne das A1 zertifikat nach Deutschland zu ziehen? Können sie mir bitte so schnell wie möglichst antworten.
Da Ihr Sohn offenbr nict deutscher Staatsangehöriger ist, wird sowohl bei einem Nachzug zum Sohn als auch zu Ihnen grundsätzlich der Sprachnachweis nötig sein.
Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn der Aufenthaltstitel nach dem Assoziationsabkommen mit der Türkei zum Zweck der Erwerbstätigkeit (also nicht Ehegatten- oder Kindesnachzug) erfolgt.
Wurde bei dir nach unterhaltsixherung gefragt als du den kleinen in der Türkei bekommen hast ? Habe das selbe Problem
Hallo,
ich hätte ein Anliegen bezüglich der Einladung von Familienangehörge ( Schwester und Nichte) nach Deutschland. Sie sind in Syrien wohnhaft und da die Lage sich mehr und mehr erschwert, denke ich daran beide nach Deutschland einzuladen. Ich selbst habe die deutsche Staatsbürgerschaft seit über 18 15 Jahre ( Alter: 55). Ich und meine Frau sind beide erwerbstätig und bekommen keine Sozialleistungen.
Meine Frage wäre ob es möglich ist meine Schwester ( Alter: 40 Jahre und Nichte: 14 Jahre) einzuladen um langfristig hier bleiben zu können und eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Gibt es ein Gesetz, welches dieses erlaubt und wie kann ich vorgehen?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Ein Nachzug von entfernteren Familienangehörigen ist nur bei einem besonderen Härtefall möglich und ist schwieirg.
Erfolgreicher dürfte ein Aslyverfahren sein.
Hallo,
ich bin Deutsche und bin Anfang des Jahres Schwanger aus der Türkei zurück nach Deutschland gezogen.
Ich musste durch meine Schwangerschaft hartz4 beantragen. Nun bin ich in“Elternzeit“
Nach der Geburt haben wir für meinen Ehemann die Familienzusammenführung zum Deutschen Kind beantragt.
Könnte es Probleme bei der Vergebung des Visums geben? Da ich Hartz4 bekomme oder eher gesagt Hartz4 beantragen musste?
Vielen dank im voraus
Grundsätzlich muss bei Deutschen ein Unterhaltssicherung nicht nachgewiesen werden.
Insofern sollte der Nachzug kein Problem sein.
Ich wollte gemäß Artikel 25a Abs 1 fragen, ob ich eine Frau aus meinem Land Afghanistan heiraten und hierher bringen darf. In diesem Fall teilen Sie mir bitte mit, wie ich mich verhalten soll, und danken Sie Ihnen
Grundsätzlich wäre dann ein Familiennachzug nach den §§ 28 AufenthG möglich.
Sehr geehrter Herr Buerstedde,
ich bin an der deutschen Universität immatrikuliert für eine 1-jährige Programm. Darf ich in diesem Fall meine Frau und unser Kind mitnehmen nach Familiennachzug?
Dürfen wir nach Deutschland zusammen reisen oder muss ich zuerst Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Beim Unterhaltssicherung werden Ersparnisse in Höhe von 1200 EUR pro Monat genügend?
Wir allen sind Drittstaatsangehöriger.
Theoretisch ist ein Nachzug möglich. Ob das Sie das jedoch schnell hinbekommen ist schwierig.
Sofern ein Visaerfordernis besteht, muss für die Familie zunächst ein Visum beantragt werden.
Guten Tag,
Ich bin Italienische Staatsbürger, lebe in Deutschland und habe eine Kosovarische Frau geheiratet(Nicht EU).
Ich absolviere eine Ausbildung und arbeite nebenbei als minijob und verdiene insgesamt 920€. Meine Frau hat visum zum familienzusammenführung beantragt.
Miete, Strum und soweiter wird von meine Eltern bezahlt da die Wohnung groß genug ist und wir wollen alle zusammen wohnen.
Reicht das aus ?
Viele Grüße,
Flamur
Das dürfte für die Unterhaltssicherung knapp sein.
Allerdings würde auch ein Gehat der Ehefrau mitzählen. Vielleicht hat Sie auch ei Jobangebot.
Hallo, ich jabe eine Frage zu meiner Situation. Ich bin deutsche 31j, arbeite und erhalte Netto 1150 Euro. Ich habe eine Tochter 4 Jahre. Der leibtliche Vater kümmerts sich nicht und steht auch nicht in der Geburtsurkunde. Mein freund lebt in Trinidad. Wir möchten hier in Deutschland zusammen wohnen und er der Vater meiner Tochter sein. Denken Sie er könnte ein Familiennachzugs Visum bekommen, so dass er hier hin kommen kann? Im normal Fall brauchen Leute die aus Trinidad kommen kein Visum aber wegen Corona brauchT er bestimmte Unterlagen um hier einreisen zu können (alte flugtickets und Hotelbuchungen) die er nicht hat, daher dachte ich mir der Weg über Familiennachzug ist sicherer. Nicht dass wir ein Flugticket kaufen und er dann doch nicht einreisen darf.
Danke für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüße Julia Becker
Der benötigte aber jedenfalls ein langfristigen Aufenthaltstitel.
Möglich wäre zum Zwecke der Eheschließung, zur Arbeitu u.a.
Ein Aufenthalt zum Zweck der Erziehung des Kindes (es sei denn als Au-Pair, u.a.) dürfte von der Ausländerbehörde nicht anekannt werden.
Als Deutscher ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Auch ein vorübergehende Inanspruchnahme von Sozialleistungen ist unschädlich.
Soweit Ihr Ehemann zu Ihnen bzw. zum gemeinsamen Kind (bzw. bei alleinigen oder gemeinsamen Sorgerecht des Ehemannes) dürfte der Nachzug unproblematisch sein.
Sie sollte das Visum zum Nachzug allerdings bald beantragen (zumindest einen Terminsvereinbarung angehen), da die Botschaft überlastet sind.
Hallo,
Ich bin deutsche Staatsangehörige und habe 2019 in der Türkei geheiratet und lebe seit ungefähr 3 Jahren in der Türkei. Nach langem Überlegen wollen wir nun mit meinem Mann, der türkischer Staatsbürger ist, nach Deutschland ziehen. Wie ich verstanden habe, ist eine Unterhaltssicherung nicht notwendig, da ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Doch es wurde mir mitgeteilt, dass mein Mann auf dem A1 Niveau Deutsch sprechen muss. Wie ist es geregelt, wenn ich schwanger wäre.
Zudem müsste ich sicherlich schon vorher nach Deutschland ziehen, um eine Wohnung zu sichern. Dann hätte ich aber die Befürchtung, dass mein Mann zur Geburt unseres Kindes nicht dabei sein kann. Er lernt schon Deutsch, hat aber Angst, die Prüfung nicht bestehen zu können. Ich hoffe auf eine Beantwortung meiner Fragen und danke Ihnen für diese Möglichkeit.
Grundsätzlich ist beim Nachzug des türkischen Ehemannes der Nachweis A1 erforderlich.
Die Schwangerschaft dürfte allein wird keinen Ausnahme begründen.
Ggf. könnte aber ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen (ohne A1) gewährt werden.
Bei einem Nachzug zum deutschen Kind wäre A1 nicht nötig.
Hallo,
Ich bin seit fast drei Jahren verheiratet und mein Mann lebt in Afghanistan. Nach einer langer Zeit hat er einen Termin bei deutsche Botschaft in Islamabad bekommen. Bin hier und mache eine schulische Ausbildung ( bekomme nur BAföG ) und wohne auch mit meine Eltern. Meine Frage wäre, gibt es irgendwelche Ausnahmen, dass mein Mann trotz kommen kann ohne, dass ich seine Lebensunterhaltung versichere ? Oder muss ich meine Ausbildung abbrechen?
Ihre Situation könnte eine Ausnahme von der Unterhaltssicherung begründen.
Zudem ist die Frage der Unterhaltssicherung ein Prognoseentscheidung. Villeicht gibt auch ein Erwerbsmöglichkeit für Ihren Mann.
Schließlich könnte die Behörde auch eine Verpflichtungserklärung eines Dritten akzeptieren.
Der Nachzug eines Elternteils zu einem deutschen Kind “Staatsbürgerschaft“ wird hier bzgl. der Finanzierung auf § 28 Abs. 1 Satz 2 bzw. 3 verwiesen.
Dementsprechend in den Worten hier zur Abweichung des Regelfall:
ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt grundsätzlich auch das Vorliegen der allgemeinen (Regel-)Erteilungsvoraussetzungen voraus. Eine Regelerteilungsvoraussetzung ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG die Sicherung des Lebensunterhalts. Fehlt es daran, wird gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG der gesetzliche Erteilungsanspruch herabgestuft zum Regelerteilungsanspruch.
§ 5 AufenthG normiert Regelerteilungsvoraussetzungen. In Ausnahmefällen stehen diese der Erteilung nicht entgegen; typischerweise müssen diese Voraussetzungen aber erfüllt sein. Dagegen formuliert § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG einen Regelerteilungsanspruch. Typischerweise muss die Regelerteilungsvoraussetzung „gesicherter Lebensunterhalt“ hier nicht erfüllt sein. Hinzukommt, dass § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG bei einem im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG festgestellten atypischen Sachverhalts nicht zur Anwendung kommt.
In dem Sinne? Wird Paragraph §28 ausgehebelt und man kann wahrscheinlich nur davon sprechen, dass es keine Relevanz im Urteil, aber dennoch abgegeben werden muss?
Mfg
Gerne bin ich bereits zu prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliegt.
Hallo,
Meine Mutter möchte ihren Ehemann und minderjährigen sohn (12 Jahre) nach Deutschland holen.
Sie ist keine Deutsche Staatsbürgerin.
Wir wollen wissen ob ihr Einkommen reichen wird um die Familienzusammenführung durchzuführen,und wieviel sie noch brauchen würde wenn es nicht der Fall wäre?
Einkommen : 1600 € netto
Warmmiete:700 €
Das dürfte knapp werden.
Kindergeld wird hinzugerechnet.
Allerdings kommt es auf eine Prognoseentscheidung an. Vielleicht hat der Ehemann eine Erwerbsmöglichkeit?
Hallo
Ich bin hier als Anerkennungsmaßnahmen Pflege Kraft bis 6 Monate (Fachkräfte Einwanderungsgesetzt).
Ich möchte eine Familienzusammenführung für meine Frau .
Mein netto ist 1680 € .
Was soll ich erledigen.
Liebe Grüße
Ihre Frau sollte den Ehegattennachzug bei der Botschaft beantragen und eine entsprechenden Termin.
Hallo,ich komme aus dem Kosovo ich habe von 1993 bis 2007 in Deutschland gelebt und bin seid dem im kosovo, ich habe im jahr 2008 mit meine frau geheiratet und haben zwei Kinder einer 8j. Einer 7mon. Die leben in Deutschland Bayern und alle haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich warte auf ein Termin für Familienzusammenführung. Meine Frau hat immer gearbeitet vorallem die letzten 8jahre aber jetzt ist sie Mutterschaft Urlaub meine frage ist wen sie das Lebensunterhalt nicht sichern kann ist das ein problem für mein Visum zu bekommen? Mein frühere Chef hat mir gesagt sollte ich nach Deutschland kommen kann ich bei ihm sofort anfangen zu arbeiten und das kann er mir schriftlich geben. Was können Sie mir empfehlen? Ich brauch dringend ein Rat dein mein grosse sohn der kann sich nicht mal in der schule richtig konzentrieren der fragt jeden tag papa wann kommst du und das ist sehr schwierig für kinder in dem Alter wo die beide eltern Bräuchen. Danke im voraus
Bei Nachzug zu deutschen Staatsbürgern ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Hallo,
Mein Mann ist Deutscher staatsbürger, meine im Kosovo geborene Tochter auch. Ich habe einen Termin bereits am 19 october erteilt bekommen, allerdings habe ich bis jetzt keine antwort erhalten. Würde denn ein einkommen von 1400 mit eine 580 warme Wohnung aussreichend sein ?
mfg
Aufgrund Ihres deutschen Ehemannes und Kindes dürfte ein Nachweis der Unterhaltssicherung – zum Familiennachzug – nicht nötig sein.
Hallo,
ich bin deutschstaatsbürger und habe einen Familiennachzug beantragt und war heute bei der Ausländerbehörde wegen Unterhaltsicherung. sie haben keine Nachweise von mir verlangt. Meine Frau komt aus Tunesien. Ich bin momentan arbeitsuchend und beziehe ALGI.
Kann ein Familiennachzug wegen ALGI abgelehnt werden, da es keine Sicherung wie ALGII ist?
Vielen Dank
MfG
Grundsätzlich ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung für deutsche Staatsbürger nicht notwendig.
Daher müssen Si eauch mit keiner Ablehnung rechnen.
Guten Tag
Ich habe ein fragen,. Ich bin verheiratet seit 2 Jahren mit ein deutscher Frau und ich möchte ein familiennachzug machen mit mein Sohn er lebt in Afrika und ist 6 Jahre alte, ich arbeite und verdient 1600€ mein Frau arbeite auch wir wohnen im ein 3 Zimmer Wohnung.Meine Frage ist kann ich das machen
Grundsätzlich dürfte der Nachzug möglich sein.
Insoweit sollte einen Antrag bei der deutschen Botschaft gestellt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Eldar. Ich komme aus Kyrgyzstan und ich mochte eine Ausbildung in Deutchland machen. Ich habe nur zwei Fragen.
1) Kann ich eine Familiennachzug mit meine Ehefrau durch Ausbildung machen?
2) Wann kann ich die Aufenthaltserlaubnis machen und kann ich diese Aufenthaltserlaubnis in der Familiennachzug benutzen?
Danke für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen!
Eldar Kiiamov.
Grundsätzlich ist ein Nachzug auch bei einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausbildung möglich.
Aber auch hier ist die Unterhaltssicherung nötig.
Nach der Ausbildung kann dann etwa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit eine weitere Aufenthaltstitel beantragt werden.
Hallo mein Mann verdient etwa 2500€, wir bekommen 408€ Kindergeld und 375€ Elterngeld, Miete etc ist 900€. Haben eine 72qm Wohnung und 2 Kinder 2J und 3M. Reicht das für die Schwiegermutter als Familiennachzug nach Deutschland zu holen? Mit freundlichen Grüßen
Der Nachzug der Schwiegermutter ist grundsätzlich nur bei eine besonderen Härtefall möglich.
Hier käme vielleicht humanitäre Gründe (Betreuung der Kinder) in Betracht.
Neben Unterhaltssicherung müsste aber auch wohl die (private) Krankenversicherung übernommen werden.
Gesetzlich versichert werden könnnte sie ggf. über eine Erwerbstätigkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wohne in Deutschland 2 Jahre und ich habe befristete Aufenthaltstitel. Vor ein paar Monaten habe ich geheiratet und meine Frau ist in Bosnien.
Ich habe unbefristete Arbeitsvertrag und ich verdiene cca. 2000 EUR netto. Mein Wohnung hat 50 m2 und diese Wohnung bezahle ich 800 EUR warm.
Jetzt habe ich eine Frage. Kann meine Frau hier in Deutschland ein Visum bekommen oder sie muss das alles in Deutsche Botschaft in Sarajevo machen? Sie hat schon B2 Sprachzertifikat.
Danke im Voraus
Grundsätzlich ist ein Visumsverfahren erforderlich für einen dauerhaften Aufenthalt.
Ausnahmen bestehen, wenn der Anspruch im Inland entstanden ist oder das Visumsverfahren unzumutbar ist.
Hallo,
ich bin deutsche Staatsbürgerin und Studentin, 23 Jahre alt. Vor einem Monat habe ich einen Mexikaner geheiratet (unter Gütertrennung). Er hat in drei Wochen seinen Termin bei der deutschen Botschaft in Mexiko, um das Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Wir haben gerade das Formular zur Beantragung ausgefüllt und gesehen, dass dort nach der Unterhaltssicherung gefragt wird. Meine Eltern können ihm die Verpflichtungserklärung unterschreiben, aber ist das denn nötig? Ich weiß nicht, ob es möglich ist, sie innerhalb von 3 Wochen ausstellen zu lassen. Und was sollen wir oben in die Leiste reinschreiben (wie der Lebensunterhalt bestritten werden soll), wenn der Plan ist, dass er sich Arbeit sucht, und bis er genug verdient, von meinen Eltern unterstützt wird.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
In der Regel ist für den Nachzug zu Deutschen ein Unterhaltsnachweis nicht nötig.
Darauf sollten Sie gegenüber der Behörde hinweisen.
GGf. wird die Behörde eine Ausnahmefall versuchen zu begründen, aber das bleibt abzuwarten.
Auf Grund der bereits erfolgten Eheschließung besteht auch grundsätzlich keine Grund für eine Verpflichtungserklärung.
Hallo,
Ich habe eine selbständige Aufenthaltstitel in Deutschland, und ich möchte jetzt „Familiennachzug“ machen.
1- Was sind die erforderlichen Unterlagen?
2- Sollte die Anforderung Gehalt in Brutto oder Netto sein?
Es freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit Freundlichen Grüßen,
Hussein
Hinweise zum Antrag und den Unterlagen finden Sie bei der jeweiligen deutschen Botschaft.
Bei der Unterhaltssicherung kommt es darauf an, dass Sie und die Familie keinen Anspruch auf ALG II haben.
Guten Tag,
ich lebe in Deutschland und habe im letzten Sommer in Tunesien geheiratet.
Durch Kurzarbeit reicht laut ABH mein Lohn nicht mehr aus (es fehlen 100 Euro ) und muss die nächsten 3 Monate ausreichender Lohn nachweisen.
Vor kurzer Zeit habe ich die Deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Wird mehr Lohn trotzdem verlangt?
Des weitern braucht die ABH eine Zustimmung von meinem Vermieter dass meine Frau zu mir ziehen darf, der Vermieter hat es aber verweigert mit der Begründung dass er nur zustimmen kann wenn meine Frau bereits eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hat.
Darf er das ?
Danke für Ihre Hilfe
H.Y
Zunächst sollten Sie versuchen mit dem Hinweis auf die deutsche Staatsbürgerschaft Nachweise für die Unterhaltssicherung nicht erbringen zu müssen.
Die Aussage des Vermieters ist Unsinn. Ggf. müssten Sie den Vermierte verklagen. Sie können insoweit mit einem Anwalt drohen.
Guten Abend,
ich bin deutsche Staatsbürgerin (mit 3 Jahren eingebürgert). Ich studiere derzeit im letzten Masterjahr Architektur. Mein Ehemann ist türkischer Staatsbürger. Der Wohnraum wäre gesichert. Er hat bereits sein A1 Zertifikat erhalten und würde seinen Termin für das Visum stellen. Würde es aufgrund der finanziellen Situation und deren Nachweis Probleme bereiten das der Ehegattennachzug bewilligt wird? Sprich würden Sie einen Nachweis über die Finanzen wollen?
Ich beziehe keinerlei staatliche Hilfe und arbeite nicht. Meine Eltern würden uns kurzzeitig finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Beim Nachzug zu Deutschei ist ein Unterhaltsnachweis in der Regel nicht erforderlich.
Hallo,
mein Mann wohnt zurzeit in der Türkei und hat jetzt den Familiennachzug beantragt.
Ich bin türkische Staatsbürgerin, bin aber in Deutschland geboren, zur Schule gegangen und habe eine Niederlassungserlaubnis.
Zurzeit mache ich eine Ausbildung und verdiene Brutto 1018 Euro also, Netto 808 Euro.
Zusätzlich habe ich noch mein Kindergeld in Höhe von 204 Euro.
Ich wohne noch bei meinen Eltern und mein Mann würde auch mit mir hier leben.
Das Haus meiner Eltern ist groß genug und uns würden zwei Zimmer mit insgesamt 30 m² zur Verfügung stehen, Miete und Nebenkosten muss ich nicht zahlen.
Würde dies ausreichen um meinem Mann die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Wenn Sie keine Miete zahlen, dürfte die Unterhaltssicherung gegeben sein.
Ggf. sollte Sie erwägen die deutsche Staatsbürgerschaft (meist unter Aufgabe der Türkischen) zu beantragen.
Dann ist der Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Sie sollten keinen Anspruch auf ALG II Leistunen haben.
Zudem ist die Unterhaltssicherung ein Prognoseentscheidung.
Langfristig soll der Unterhalt gesichert sein.
Sollte die Behörde von einer fhelenden Unterhaltssicherung ausgehen, bin ich gerne bereit die Sache zu prüfen.
Hallo,
erstmal vielen Dank für diesen informativen Artikel.
Ich habe einen pakistanischen Ehepartner und bin selber deutsche mit der deutschen Staatsbürgerschaft . Ich bin zu ihm gezogen und blieb dort für einige Monate in der Zeit habe ich nicht gearbeitet. Ich bin schwanger geworden und die Corona Pandemie hat meine Schwangerschaft durchweg mit begleitet. Die Deutsche Botschaft konnte aufgrund der Pandemie keine schnellen Termine vergeben. Nachdem in Pakistan der Lockdown gelockert wurde, wurden uns zwei Termine gegeben, einen für ein Besuchsvisum und einen zur Familienzusammenführung. Mein Mann reichte alle geforderten Unterlagen ein. Er erhielt ein Besucher Visum für 27 Tage zur Geburt unseren Kindes und in einigen Monaten wird mich die Ausländerbehörde kontaktieren und unterlagen fordern für seinen Nachzug zu unserem Baby und mir. ich habe keinen Job und beziehe ALG II und bin in Elternzeit. Muss ich jetzt arbeiten um seinen Lebensunterhalt zu sichern und die Krankenkassen Beitrag zahlen? Ich würde gerne erstmal mit meinem neugeborenen Zeit verbringen und wollte erstmal nach 1,5 Jahren wieder arbeiten gehen. Wird mein Mann nicht sein Baby sehen können? unser Baby mitziehen?
Ich weiß auch nicht was ich jetzt machen soll. Ich bin davon überzeugt er wird schnell einen Job finden und wenn er da ist kann ich ja auch wieder schneller arbeiten, da ich weiß bei ihm ist mein Baby in sicheren Händen.
Eine Unterhaltssicherung ist bei einem Nachzug zu Ihnen als Deutsche nicht nötig.
Sollte es sich um seinen Kind handeln, so brauch er auch nicht den Sprachnachweis A1.
Gerne stehe ich Ihnen auch unter meiner Hotline zur Verfügung:
0900-10 40 80 1
für 3 Euro die Minute aus dem deutschen Festnetz (kein Mobilfunknetz).
Sehr geehrter Herr Buerstedde,
ich habe eine Frage zum Thema „gemeinsame Übersiedlung nach BRD mit dem minderjährigen Kind“ (9 Jahre). Es handelt sich um eine Übersiedlung aus einem Drittstaat. Könnten Sie mir freundlicherweise mitteilen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen? Würde es der zuständigen Botschaft bei der Entscheidungsfindung helfen, wenn eine deutsche Staatsbürgerin für die Mutter+Kind bürgen würde und, falls ja, inwiefern? Auf welche Art und Weise könnte ich dies tun?
Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen und alles Gute im neuen Jahr 2021!
Mangels ausreichender Details, kann ich Ihnen nicht viel sagen.
Gerne kann ich Sie jedoch diesbezüglich beraten.
Hallo,
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und bin geschieden. Ich zahle Unterhalt (500€) für meine 3 Kinder, die bei meine ex ( bezieht derzeit hart 4 ) leben. Das Jugendamt unterstützt meine Kinder mit 100€ pro Kind da das Unterhalt nicht genügt.
Mein Selbstbehalt ist um die 1300€ wegen Mietkosten(610€).
Ich habe vor kurzem geheiratet und möchte meine Frau aus dem Ausland nach Deutschland holen.
Werde ich Probleme haben mit dem Ausländerbehörde im Falle Familienzusammenführung?
Danke im voraus.
Sehr geehrter Herr Tamir,
Eine Unterhaltssicherung ist bei einem Nachzug zu Ihnen als Deutsche in der Regel nicht nötig.
Sollten Sie wider erwarten Schwierigkeiten beim Nachzug Ihrer haben, stehe ich Ihnen auch unter meiner Hotline zur Verfügung:
0900-10 40 80 1 für 3 Euro die Minute aus dem deutschen Festnetz (kein Mobilfunknetz).
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Wie hoch muss das Gehalt von meinem Mann sein, damit ich eine Verlängerung meines Aufenthaltstitels bekommen kann ?
Wir wohnen in 65m2 Wohnung.
Die Frage läßt sich anhand der Angaben nicht beantworten.
Zunächst wäre zu klären, ob der Nachweis der Unterhaltssicherung überhaupt nötig ist.
So dann ist die Unterhaltssicherung ein Prognosentscheidung.
Von der Unterhaltssicherung kann man in etwa ausgehen, wenn man kein Anspruch auf Hart IV (ALG II) Leistungen hat.
Sehr geehrter Herr Anwalt,
erstmal vielen Dank das Sie auf die Fragen hier eingehen.
Ich habe Ende Dezember im Kosovo standesamtlich geheiratet und wir warten auf unseren Termin vom kosovarischen Konsulat.
Zur Zeit bin ich Studentin und Beamtin auf Widerruf, da ich aber die deutsche Staatsangehörigkeit habe, gehe ich davon aus, dass keine Unterhaltsssicherung angefordert wird? Falls dies doch geschieht, kann ich darauf verweisen, dass es nur in Ausnahmen- oder Härtefällen ein Nachweis angefordert werden kann?
Meine andere Frage: Mein Ehemann hat schon einen Job hier, sollten wir zur Stärkung der Unterlagen, seinen Arbeitsvertrag mitsenden bei der deutschen Botschaft ? Somit würde diese sehen, dass er sofort hier anfangen kann.
Vielen Dank im Voraus !
In der Regel – so lautet das Gesetz – müssen Sie als Deutsche keine Unterhaltsnachweis erbringen.
Die Behörde müsste hier also eine Ausanhme von der Regel begründen.
Ich würde den Arbeitsvertrag zunächst nicht mitschicken.. es sei denn die Unterhaltssicherung wird problematisiert.
Sollte es sich bei der Tätigkeit, um einen „systemrelevanten“ Beruf handeln, könnte dies aber vielleicht das Verfahren beschleunigen.
Sehr geehrter Herr,
bitte ich habe eine wichtige Frage,ich bezitze ein Aufenthaltstitel nach 28 ABS 1 nr 3 ,mein Ersten kind ist Deutsch und zweiten Auslander bzw 3j.1j.Zur zeit mache ich eine ausbildung als Altenpflegerin meine Einkommen sind gehalt 904netto,mini job 450 ,kindergeld 438 und Kinder unterhaltgeld 300.Mein Preismiete ist 500 (62m2).Dazu ist meine Frage ,kann ich ein Unbefristet aufenthalt haben?
Ich bin Ledig.
Ich bedanke Ihnen im voraus für Ihre Antwort.
Mit Freundlichen Grüssen.
Das deutsche Kind sollte bei der Unterhaltssicherung nicht mitgezählt werden.
Ohne nachzurechnen müsste es reichen, sie haben ja auch keinen Anspruch auf ALG II.
Zudem könnte Sie auch neben bzw. unabhängig von der Niederlassungerlaubnis die Einbürgerung angehen.
Guten Tag ,
ich habe eine Frage bitte ,
mein Mann verdient 1800€ netto , wir haben 2 Kinder ( 4 jhare und 6 monate ) ,Warmiete ist 600 €. Reicht das für die daueraufhentaltserlaubnis und die Einbürgerung ? Wird Kindergeld als einkommen angerechnet ? Oder musst er einen Minijob finden ?
( mein Mann wird allein Anträgen nicht die ganz familie )
Mit freundlichen Grüßen
Entscheidend ist das kein Anspruch auf Sozialleistungen (ALG II) besteht, bzw. nach eine Prognosentscheidung der Unterhalt künftig gesichert ist.
Das Kindergeld zählt als Einnahme, so dass hier die Unterhaltssicherung wohl vorliegen dürfte.
Hello Mr Counsellor
Ich bin Vater eines nicht ehelichen deutschen Kindes ,dessen Lebensmittelpunkt seit der Trennung bei der Mutter fortbesteht. Für diesen Zweck besitze ich seit fast 3 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 Abs.1 S 1 Nr 3. Der Umgang wurde gerichtlich festgesetzt und das Personensorgerecht wird ausgeübt. Aber es wird meinerseits keinerlei Unterhaltsleistungen erbracht (Student). Da die erste Erlaubnis bald abläuft habe ich einen weiteren Antrag für eingereicht und ich wurde aufgefordet ein Einkommennachweis (u.A.) nachzureichen. Ich beziehe momentan das KFW Studentenkredit (650eur/Monat) von daher die folgenden Fragen;
1- Ist diese Aufforderung zum Einkommennachweis überhaupt berechtigt?
2- Bin ich dann in diesem Fall zu einem unbefristeten Aufenthalt Erlaubnis (Niederlassung) nicht berechtigt?
Danke für Ihre Antwort.
Die Unterhaltssicherung wäre beim Sorgerecht grundsätzlich nicht nötig, § § 28 Abs. 1 S. 2.
Aber wenn ich Sie richtig verstehe haben Sie nur das Umgangsrecht.
Dann wird die Unterhaltssicherung in der Regel gefordert werden.
Danke für ihren Antwort.
Dann habe ich mich falsch ausgedruckt sorry. Wir üben beide geteiltes Sorgerecht aus. Meiner meiner nach sollte her § 28 Abs.2 .1. Anwendung finden. Oder muss meinen Unterhalt gesichert werden um für einen Niederlassungserlaubnis zu qualifizieren? Wenn dann ,wird der Familienaufenthalt nach § 28 Abs. 1 S. 1 Zeile 3 weiter verlängert bis der Unterhalt gesichert wird?
mit Freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Herr Admin
Ich bin Kosovarischer Staatsbürger, lebe in Berlin und arbeite ich Teilzeit 24std/woche, wo ich netto etwa 1430 Euro verdiene. Jetzt möchte ich es zu einem Familienzusammenführung machen (es sind nur ich und meine Frau Kosovarische auch).
Meine Frage ist: Was sollte der Netto-Mindestlohn pro Person und auch für die wochnfläche qm sein oder Sind die Netto-Einkommen von Ihre Sicht in diesem Situation genug?
Vielen Dank!
Für die Unterhaltssicherung kommte es auch auf die Kosten an (Miete u.a.).
Entscheidend ist das kein Anspruch auf Sozialleistungen (ALG II) besteht, bzw. nach eine Prognosentscheidung der Unterhalt künftig gesichert ist.
Hallo, ich bin deutsche Staatsbürgerin, mein Ehemann türkischer Staatsbürger. Wir möchten nach Deutschland zurückkehren. Er macht jetzt den A1 Kurs und dann möchten wir Visum für ihn beantragen. Meine Frage ist, muss ich dann erstmal nach Deutschland um eine Arbeit zu finden? Weil ich mitbekommen habe, dass man 3 Lohnabrechnungen vorlegen muss, damit er sein Visum bekommt. Wenn ja möchte ich wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass wir dann gemeinsam nach Deutschland fliegen.
Mfg
Als Deutsche ist der Nachweis ein Unterhaltssicherung für Ihren türkischen Ehemann in der Regel nicht nötig.
Hallo,
mein Mann ist vor Kurzem mit einem Visum zum Ehegattennachzug nach Deutschland eingereist.
Ich mache zurzeit eine Ausbildung und verdiene monatlich 800,00 EUR netto.
Wir werden jetzt erstmal bei meinen Eltern weiterleben, in deren Haus uns zwei Zimmer mit 34 qm zur Verfügung stehen.
Miete und Sonstiges müssen wir nicht zahlen.
Wie kann ich den Wohnraum nachweisen, wenn das Haus meinen Eltern gehört?
Ich habe noch die türkische Staatsbürgerschaft, die Zusicherung für die deutsche Staatsbürgerschaft jedoch schon erhalten.
Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten und würde monatlich 1.500,00 EUR brutto verdienen, jedoch warten wir noch auf die Steueridentifikationsnummer.
Würde er eine Aufenthaltserlaubnis erhalten unter diesen Umständen?
Ihre Eltern können bestätigen, dass Sie bei diesen Wohnen.
Im Zweifel sind Sie ja auch dort gemeldet.
Wegen der Unterhaltssicherung erwarte ich daher keine Probleme.
Hallo,
wie sieht es eigentlich für jemanden aus der ein Student ist. Bekommt man 470Euro Bafög und arbeitet als Minijob oder Teilzeit (450-1000), reicht es dann für ein Ehegattennachzug aus?
Gibt es keine Möglichkeit zu zeigen, dass der Partner zukünftig arbeiten wird, sodass der Nachweis für eine Unterhaltssicherung in der Zukunft vorliegt?
Gibt es da einen Unterschied wenn man die deutsche Staatangehörigkeit hat oder nicht ?
Vielen Dank !
Der Nachweis der Grundsicherung ist auch bei ausländischen Studierenden grundsätzlich nötig.
Bei Deutsch ist ein Nachweis in der Regel nicht nötig.
Auch das künftige Gehalt des Ehegatten kann berücksichtigt werden.
Sehr geehrter Herr Admin,
ich wollte fragen ob, Baukindergeld als Unterhaltssicherung für Familiennachzug gerechnet ist ?
Vielen Dank vorab eine Antwort.
MfG
Gute Frage, dazu habe ich bisher keine speziellen Erkenntnisse.
Ich gehe davon aus, dass es als Einkommen zählt.
Auch dürfte es nicht um die Inanspruchnahme von Sozialleistungen handeln.
Hallo, erst einmal herzlichen Dank für Ihre Zeit. Mein Verlobter mit chilenischer Staatsangehörigkeit und ich (Spanierin) haben am 25. März einen Termin beim Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung, er hat ein Visum zur Arbeitssuche, das am 10. April endet, aber er arbeitet derzeit in einem anderen Bereich, der es ihm nicht erlaubt, hier zu bleiben. Wir haben eine E-Mail an das Migrationsamt geschickt und sie haben uns gesagt, dass wir die Bescheinigung der Anmeldung der Eheschließung und meine letzten 3 Gehaltsabrechungen schicken müssen. Mein Nettogehalt beträgt 1200€. Meine Frage ist, warum fragen sie nach meinem Gehalt (wenn er auch Einkommen hat)? könnten sie ihm die Visumsänderung wegen meines Einkommens verweigern? Und was würde passieren, wenn sie uns nicht vor dem 10. April antworten? Müsste er nach Chile zurückkehren und dann wieder nach Deutschland reisen, um heiraten zu können?
Mfg
Der Nachzug erfolgt zu Ihnen und die Unterhaltssicherung muss ingesamt gewährleistet sein.
Zu Ihren Gunsten greifen die Regeln der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie.
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Hier ist meine Frage(n) :
Ich bin 36 Jahre alt . Ich bin Grieche und ich wohne in Deutschland seit Oktober 2016 . Ich bin alleinerziehende Mutter. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und mein Einkommen derzeit ist 1170€(Plus urlaubsgeld und weihnachtsgeld).Ich bekomme kindergeld, Wohngeld, kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss für mein Kind. Mein Freund wohnt in Marroko und wir werden dieser Sommer da verheiraten. Für die familienachzug Visa soll ich ausreichendes Einkommen beweisen? Wenn ja wie hoch sollte es das sein ? Das EU Recht sagt dass mit einer Daueraufenhaltskarte die Behörden dürfen dann keinen Nachweis eines Arbeitsplatzes, ausreichend Mittel , einer Krankenversicherung usw. von mir verlangen . Das stimmt auch für die Familienachzug? Ich meine , macht ein Sinn für diese Karte zu beantragen wenn Mein Einkommen nicht ausreichend ist ?
Viele liebe Dank für Ihre Mühe
und bleiben Sie gesund.
Soweit die Famielenzusammenführungsrichtlinie greift, ist auch ein Nachweis der Unterhaltssicherung nötig. Dort gelten aber einige Besonderheiten.
Hallo.
ich bin seit August 2019 verheiratet meine Frau ist im Iran und ich bin in Deutschland ich habe Deutsche Staatsangehörigkeit.die Unterlagen sind schon beim Botschaft abgegeben und habe für paar Tagen vom Ausländerbehörde Nordhausen Brief bekommen was ich als ehegatte auch einreichen muss.unter dennen die zuständige Behörde verlang von mir 12 Monaten Lohn Bescheinigung.aber ich habe wegen corona pandemi Arbeit gewechselt und habe die 12 Monaten lohnbescheinigungen nicht fehlt bei mir in vergangenen Jahr 3-4 gehaltnachweis.kann sie dadurch der visumantrag ablehnen?
MfG Behnam.
Ein Nachweis der Unterhaltssicherun ist für deutsche in der Regel nicht erforderlich.
Darauf würde ich die Behörde hinweisen.
Seher geeherte damen und herren.
Anxhela Shtylla meine name
Ich komme aus albanien un ich lebe zeit 2 jahre in deutschland.
Ich habe mit visum hier gekomen und jetzt habe ich eine aufenthaltstitel för 3 jahre.
Arbeit ich zeit 2 jahre in gastronomie .
Ich habe eine arbeitsvertrag 1800 brutto (1200 euro netto) und meine arbeitgeber zahlt för mich essen und trinken auch.
Ich habe einen haus hier auch vermietet in GRIMMEN meine haus ist 50 m2
Meine man hat eine deutsche kurs gemacht und er hat eine A1 zertefikat.
Und ich möchte sehr gerne meinen man hier bringen mit familiennachzug visum zum zusammen leben und arbeiten er hat auch hier bei mir eine arbeitvertrag gefunden und kann direkt nachher arbeiten.
Und ich bin nicht gut informiert und habe ich zwei fragen und brauche ich ihre helfe.
1- Reichen 1800 euro brutto(1200 euro netto) für zwei personen und er einen familiennachzug visum in botschaft kriegen?
2- Und wenn nicht wie viel euro muss ich meine arbeitvertrag haben för zwei personen (wir haben keine kinder ) ?
Ich warte för ihre antwort vielen danke
Mit freundlichen grüßen
Anxhela shtylla
Lange strase 1
18507 Grimmen
Ob die Unterhaltssicherung ausreicht, hängt auch von den Passiva ab (z.B. Mietkosten).
Daher kann ich Ihre Frage nicht konkret beantworten.
Etnscheidend ist, dass Sie auch künftig keinen Anspruch auf ALG 2 haben.
Hallo,
Ich bin Deutscher Staatsbürger und mit einer Thailänderin verheiratet. Wir wollen ihre 2 Kinder 8 und 14 Jahre alt nach Deutschland holen. Wir leben noch in einer 2 Zimmer Wohnung 69qm groß 695€ warmiete. Mein netto Einkommen ist 3000€. Würde etwas gegen einer Visum Erteilung sprechen?
Die Unterhaltssicherung spielt keine Rolle.
Ausreichnder Wohnraum – grds. ca. 12 qm pro Person.. insoweit dürfte auch das ausreichen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich hoffe die deutschen Behörden sehen das auch so!
Leider sieht es Die Ausländerbehörde anderst!
am 27.11.2020 habe ich meine jetzige Frau geheiratet. Meine Frau befindet sich momentan in Thailand und hat das Visum zur Familienzusammenführung beantrag, um die unehelichen Kinder nach Deutschland zu holen. Die Ausländerbehörde Hanau sagt das meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis braucht, sie hat jetzt nur eine Fiktionsbescheinigung bis September. Man hat Aufgrund von Lockdown Maßnahmen kein Termin für Aufenthaltstitelvergeben. Mein Einkommen würde auch nicht ausreichen.
Einahmen
Gehalt 2.125,94 €
Rente 1.103,06 €
Ausgaben
Warmiete 745,00 €
Strom 49,00 €
Gas 98,00 €
Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 02.03.2022 befristet.
Was kann man in diesem Fall machen!
Hallo sehr geehrten Damen und Herren,
Ich habe folgenes Problem und zwar geht es darum, das ich nun in der 32 ssw bin und mein Freund ( der Kindsvater) noch im Kosovo lebt. Wir versuchen gerade das er über die Vaterschaftsanerkennung kommen kann, dazu benötige ich aber eine Einwilligungserklärung das ich für ihn aufkomme, was aber nicht funktioniert, da ich schon bereits eine Tochter habe und ALGII beziehe. Gibt es da irgendeine möglichkeit das er nach Deutschland kommen kann ?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlich Grüßen
Doreen
Wenn Sie bzw. das Kind deutsch ist ein Unterhaltssicherung nicht nötig, § 28 Abs. 1 S. 2 AufenthG.
Vielleicht kann der Vater auch zur Unterhaltssicherung durch ein Arbeitsangebot beitragen, sollte dies erforderlich sein.
Hallo,
ich bin aus dem Kosovo und absolviere hier in Deutschland eine Ausbildung, wo ich 750€/Monatlich verdiene und muss 350€ für die Miete zahlen. Wenn ich meine Frau (die kommt auch aus dem Kosovo) nach Deutschland bringen möchte, wäre es aufjedenfall eine Unterhaltssicherung nötig.
Zum Erteilen eines Visum zum Ehegattennachzug würde es ausreichen, wenn ich noch einen Neben-Job mache und die Frau einen JobAngebot vorliegt. Das Einkommen für uns beide wäre ca. 2000€/Netto pro Monat ?
Falls nein, gibt es andere Möglichkeit zum Ehegattennachzug ?
Auf eine Antwort von Ihnen wäre ich sehr dankbar.
Dann dürfte die Unterhaltssicherung ausreichen.
Hallo
Ich bin Syrer wohne in Frankenthal seit 6 Jahren
Dieses Jahr bin im Sudan Verheiratet, ich habe Familiennachzug Antrag gestellt aber weiß nicht genau wie hoch muss ich verdienen.
Ich bin selbstständig seit 11,09,2019 und mein Brutto gewinn liegt zwischen 2000 € und 4000 € .
Als ich die Firma aufgemacht habe , habe ein Existenzgründer Antrag gestellt und bekomme ich jeden Monat 300 € bis
Liegt irgend welche Problem dass ich nicht brauche ?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Der Unterhalt wird in etwa dann gesichert, wenn kein Anspruch auf Leistungen auf ALG II besteht.
Hallo,
ich bin russischer Staatsbürger mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland und habe meine Frau und unsere Tochter aus Weißrussland. Wir habe den Antrag auf Familiennachzug gestellt. Ich bin momentan im Probezeit 6 Monaten. Alle andere Voraussetzungen sind erfüllt. Die Beamtin aus Ausländeramt wartet bis ich die Probezeit bestehe, dann kann meine Frau und die Tochter das Anreisevisum bekommen. Ist es möglich trotz Probezeit das Einreisevisum früher bekommen?
Danke im Voraus
Sie müssten die Behörde überzeugen, dass die Unterhaltssicherung in Zukunft gewährleistet ist.
Beispielesweise könnte der Arbeitgeber auf die Probezeit verzichten, bzw. eine Weiterbeschäftigungsgarantie geben.
Zur Unterhaltssicherung könnte auch Ihre Frau beisteurn, durch ein Jobangebot.
GGf. akzeptiert die Behörde auch Sicherheiten oder ein Bürgschaft eines Dritten.
Hallo ich bin enver hab eine frage, ich hab Visum beantragt für meine frau von kosovo nach deutschland zu kommen ich hab kosovarisch pass, ich bin momental mit Kurzarbeitengeld und ich wolte fragen ob tuen die landratsamt kurzarbeitengeld berechten oder nicht, momental ich bekomme ca 1600€ mit kurzarbeitengeld zusammen ist das ein problem oder nicht, wohnungen ist 450euro warm und 51 qm mfg
Grundsätzolich ist die Unterhaltssicherung nötig.
Dies ist eine Progonoseentscheidung. Da zu erwarten ist, dass künftig wieder ein volle Beschäftigung erfolgt, und das Geld dann reicht, dürfte es eher kein Problem geben.
I am an Indian and living in Hamburg since 2015 and have a ‚Unbefriestet Niederlassungserlaubnis'(28 ABS.2 AUF) and an Unbefriestet Arbeitsvertrag. I live in a Wohnung(3 zimmer) 85qm as untermieter my netto is around 2100€-2200€ and i pay 550€ Miete. Is it enough for my Wife (No kids) from India to join me in Germany (Family reunion visa). She also has a Master degree and Deutsch A1. Is Wohnraum and my salary enough?
Thanks in advance
Waiting for an answer.
According to the salary the condition „Unterhaltssicherung“ should be met.
Hello Admin,
Thank you for the fast reply, so you say my “Unterhaltssicherung“ is fine right? What about the wohnraum? Is it enough?
Regards
Guten Tag
mein Mann ist in Afghanistan und ich mache zurzeit eine Ausbildung ich bin im 2 Ausbildungsjahr, bald im 3 Jahr
Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit
Wie viel muss ich genau verdienen, dass ich ihn her holen kann ? Reicht das wenn ich eine Ausbildung habe Ausbildungsgehalt
hierzu habe ich bereits einiges ausgeführt
Lieber Admin,
ich schreibe Ihnen mit einer Anfrage für eine befreundete Frau aus dem Kamerun in Deutschland. Sie lebt mit einem ihrer Kinder. Sowohl das Kind als auch der Vater haben eine deutsche Staatsbürgerschaft. Sie möchte ihr zweites Kind aus dem Kamerun zu sich holen. Momentan hat sie aber keine Einkünfte durch eine Arbeit, sondern bezieht finanzielle Unterstützung vom Jobcenter.
Ist der Nachzug ihres Kindes (5 Jahre) dennoch möglich?
Danke für Ihre Auskunft!
Der Nachzug eines minderjährigen Kindes zu einem deutschen Elternteil ist möglich (§ 28 AufenthG) ohne Unterhaltsicherung möglich (Abs. 2 S. 2 AufenthG)
Guten Tag,
Mein Mann ist Isländisch und ich bin Brasilianische. Wir haben in Deutschland in 2020 geheiratet und kurz nachdem sind wir nach Island umgezogen. Er ist Student, aber arbeitet zur Zeit in Island, genauso wie ich. Wir wollen zurück nach Deutschland ziehen und wir sind nicht sicher, wie wir diese Einkommen nachweisen sollen, und ob es genügend wäre (sollen wir die letzte 3 oder 6 Monate Bankauszüge von Island vorweisen, oder müssen wir einen speziellen Wert in einem deutschen Sperrkonto haben? Müssen wir schon einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, bevor ich einen Aufenthaltstitel beantrage? Er möchte als Arbeitssuchende gehen und wir möchten zusammen umziehen) Ich besitze jetzt eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörigen in Island, wäre das auch zeitweise in Deutschland gültig?
Ich entschuldige mich, dass ich so viele Fragen habe. Ich hoffe, einige davon beantwortet werden können.
Vielen Dank im Voraus.
Grundsätzlich könnten Sie zunächst einreisen (visafrei) und dann von hier aus den weiteren langfristigen Aufenthaltstitel beantragen.
Ein Einkommensachweis wird erforderlich sein, was zum Beispiel mit einem Arbeitsangebot nachgewiesen werden könnte.
Häufig werden die Bankauszüge der letzten drei Monate verlangt… aber da hat die Behörde einen weiten Ermessenspielraum.
Die Behörde wird dann mitteilen, welche Nachweise sie wünscht.
Auch kann ggf. jemand ein Drtiter (Eltern u.a.) eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Sollten Schwierigkeiten mit der Ausländerbehörde auftauchen, steh ich gerne zur Verügung, etwa unter meiner Hotline.
Guten Tag,
ich bin deutscher Staatsbürger und möchte nun mit meiner Frau und Kind in DE zusammenziehen. Beide leben in Polen, Warschau. Meine Frau ist Ukrainerin mit dauerhaften Aufenthaltstitel in Polen.
Werde ich das Visum für meine Frau brauchen, muss ich etwa Nachweise erbringen bzgl der Unterhaltssicherung?
Mit freundlichen Grüßen
Eigentlich müsste ohne das Visumsverfahren über die deutsche Botshaft in Polen, die Beantragung eines Aufenthaltstitel für Ihre ukrainische Frau möglich sein.
Das sollte Sie dann direkt nach der Einreise beantragen (während des legalen visafreien Aufenthalts in Deutschland), bei der Ausländerbehörde des Wohnortes.
Hallo,
meine Verlobte und ich werden diese Woche heiraten und möchten anschließend gerne den „Aufenthaltstitel zum Zwecke der Familienzusammenführung“ für sie beantragen. Das hat uns die Ausländerbehörde empfohlen, wenn wir gerne gemeinsam in DE leben möchten. Meine Verlobte ist Thailänderin und durch ihr Sprachvisum hier und ich bin Deutscher Staatsangehöriger. Wir befinden uns bereits beide in Deutschland und leben auch bereits zusammen in einer Wohnung mietfrei über meinen Eltern. Die Ausländerbehörde fordert nun ein Gehaltsnachweis von mir für den „Aufenthaltstitel zum Zwecke der Familienzusammenführung“. Meine Frage ist, nun reicht mein Nettoeinkommen von 1600€ aus, wenn meine Frau kein Einkommen hat, wir aber mietfrei in einer Wohnung leben?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr Dankbar :)!
LG
Ralf Schober
Der Lohn dürfte ausreichen. Entscheidend ist, dass Sie für sich und die Familie keinen Anspruch auf Hart IV (u.a.) haben.
Abgesehen davon ist – eigentlich ein Nachweis nicht erforerlich. In der Regel ist hiervon bei Deutschen abzusehen.
Einen guten Tag wünsche ich,
ich hätte da mal eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen. Meine Verlobte lebt in einem Drittstaat und hat ein kleines Kind (nicht von mir). Für das Heiratsvisum muss ja eine Verpflichtungerklärung mit meinem Einkommen abgegeben werden.
Gibt es da irgendeine Berechnung oder Tabellen wie hoch meine Nettoeinkommen sein muss für Verlobte + 1 Kind? Ich komme aus Oldenburg.
Ich habe zusätzlich eine abbezahlte Eigentumswohnung mit 4 Zimmern und 80 m². Also genug Wohnraum stände zur Verfügung. Würde das beim Nettoeinkommen eigentlich auch mit berücksichtigt da ich ja keine Miete zahlen muss?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Besten Gruß,
Marc
Der Wohnraum reicht aus.
Grundsätzlich soll kein Anspruch auf Sozialleistungen bestehen.
https://www.familiennachzug-visum.de/unterhaltssicherung-beim-nachzug
Als Daumenregel reicht ein Einkommen aus, wenn Sie ein bisschen mehr haben, als sie für eine Bedarfsgemeinschaft nach Hart IV benötigen würden.
Bei Eigentum muss natürlich keine (fiktive) Miete abgezogen werden – insoweit ist der Unterhalt ja durch Eigentum gesichert.
Super vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort,
also habe mal geschaut für Partner Hartz4 Regelsatz 401 Euro und ein Kind unter 5 Jahre 283 Euro.
Wäre 2 x 401 = 802 + 283 = 1085 Euro
Miete fällt weg wegen Eigentum
Vielleicht noch ein Puffer von 150 Euro
150 Euro + 1085 Euro = 1235 Euro
Also würde da ein Nettogehalt von über 1235 Euro ausreichen wenn ausreichend Wohneigentum besteht?
Nur mal so wie ich das verstehe.
Besten Dank.
Hallo, İch komme aus der Türkei und habe Aufenthaltstitel für 3 Jahre. İch würde gern mein Verlobter in Deutschland heiraten. İch arbeite 1375 Netto + Nebenjob 120 Euro Netto Gehalt mein wohnung 575 Warm. Ist mein Gehalt ausrecheind ? Vielen dank für die Antwort. Liebe Grüße
Dafür wäre ein genauere Berechnung nötig.
Vielleicht kann dann auch der künftige Ehemann zum Einkommen beisteuern, um den Unterhalt zu sichern.
Hallo, zuerst bedanke ich mich ganz herzlich für so viele Antworte im Website.
Ich bin Serbische Staatsbürger und ich habe 18b abs. 1 Visum. Meine Frau hat ein Termin für Ehegattennachzug und braucht sie ein ausreichender Wohnraumnachweis. Da ich neu in DE bin, wohne ich mit meinem Bruder und der Hausvertrag(90qm) ist im Name des meines Bruders. Soll ich ein neues Haus vermieten oder gibt es andere alternativen?
Viele Grüße
Ca. 10-12qm reichen pro Person aus.
Hallo, ich werde demnächst eine Russische Dame heiraten und wir wollten dann gemeinsam hier in Deutschland leben. Ich bin Deutscher Staatsbürger und zur Zeit noch Student, habe einen 20h/Woche Studentenjob und wohne kostenfrei in einer Wohnung die meinen Großeltern. Dort würden wir auch gemeinsam leben. Welche anforderungen würde der Deutsche Staat uns stellen? Was einkommen angeht vorallem, und würde es berücksichtigt werden das wir keine Wohnung zahlen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
In der Regel ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung bei einem Nachzug zu Deutschen nicht nötig.
Unterhaltssicherung ist grundsätzlich gegeben, wenn man keine Sozialleistungen bzw. muss (ALG II, u.a.).
Schoenen guten Tag.
In meinem Fall ist es so: Meine Frau ist Britin, Ich bin Deutscher, wir haben zwei Kinder die unter 10 Jahren alt sind. Wir wollen nach Deutschland ziehen. Muesste ich Unterhaltssicherung beim Nachzug vorweisen? Wenn nicht, muesste ich/die Kinder erst in Deutschland angemeldet sein damit die Mutter nachziehen kann oder koennen wir alle gemeinsam kommen und hat sie recht auf sozialhilfeleistungen?
Vielen Dank im vorraus.
In der Regel ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung nicht nötig.
Das Kinder vorhanden sind, könnte eine Ausnahme der Regel darstellen. Hiervon gehe ich aber eher nicht aus.
Das verstehe ich nicht, gerade doch weil die Kinder Deutsch sind hat doch meine Frau Recht auf ein unbefristetes VISA, oder nicht?
Hi ich habe auch eine Frage, ich bin Deutscher Staatsbürger. Und habe vor zu Heiraten. Meine zukünftige Frau ist in der Türkei. Dort ist sie Pharmazeutin. Ihre Deutsch Kenntnisse sind noch nicht so gut. Ich habe eine Festanstellung bei einem Konzern und mein Monatliches Monatseinkommen beläuft sich um 2600-2800€ Netto. Sie jat noch ein Minderjähriges Kind unter 14 Jahre. Wie stehen die Chancen das ich beide nach Deutschland holen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Die Unterhaltssicherung dürfte unproblematisch sein, so dass die Chancen für die Erteilung eines Visums für die Ehefrau und Kinder gut.
Für die Ehefrau reicht der Nachweis von A1.
Wichtig bei den Kindern ist, dass der Antrag vor Ablauf den 16. Lebenjahr gestellt wird, damit es nicht die hohen Sprachnachweise erbringen muss.
Hallo Admin,
Bin seit fast 1 Monat in Deutschland und habe eine unbefristeten Arbeitsvertrag.
Habe aber früher als Kind 9 Jahre in Deutschland gelebt.
Zur Zeit Wohne ich bei meinem Arbeitgeber (1 Zimmer), suche aber eine Wohnung für mich und meine Familie (Frau und Zwei Kinder).
Mein netto einkommen ist 2257Euro.
Ich weiss das es vielleicht zu früh ist manche fragen zu stellen, trotzdem will ich mich vorbereiten.
1.) Wie viel Quadratmetar benötigen wir um ein Familiennachzug zu machen (Ich, Frau und zwei kinder – mädchen)?
2.) Wan ist es mir überhaupt erlaubt meine Familie nach Deutschland zu holen, mit anderem Worten was muss ich erfüllen um Sie nach Deutschland zu holen?
3.) Das grösste Problem ist und bleibt folgendes: Meine Frau und die Kinder leben in Bosnien, in der Deutschen Botschaft Sarajevo wurde uns gesagt und auch per email bestätigt, das man auf ein Termin bis zu 8monaten warten muss. Meine Frage ist: Gibt es einen anderen Weg um meine Familie nach Deutschland zu holen, wenn ich eine Wohnung gefunden habe und wenn mein Einkommen erfüllt ist?
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir helfen könnten?
Vielen Dank im Voraus!
Sie sollten zeitnah eine Termin beantragen.
Unabhängig hiervon kann Sie ja auch (visafrei) einreisen, ggf. kann – etwa bei einen Anspruch – auch dann vorort der Aufenthaltstitel erteilt werden.
Auch kann die Behörde eine Vorabzustimmung erteilen, und so das Verfahren beschleunigen.
50 qm dürften ausreichen.
Achten Sie darauf dass die Kinder vor 16 nachziehen, ansonsten sind die Sprachanforderungen hoch.
Gerne kann ich Sie insoweit beraten.
sehr Geehrter Herr Admin…
ich heisse Kenan Miyanyedi…bin seit 42 Jahren in Deutschland..ich habe seit 2 jahren verlobte, sie in die Türkei lebt…ich bin schwere Leber krebs mit 2 tümör…letztes mal haben wir, mit mein verlobte gesprochen zu heiraten.. in August, in die Türkei, möchten wir,heiraten ..ich will mein schwere Zeiten mein frau bei mir ist..nach heiraten schnell wie möglich nach heirat,mit FAMILIEN NACHZUG BEI MIR IST…dafür wasfür papiere wir brauchen, alle papiere haben wir vorbereitet,ich darf nicht mehr als ein woche,wegen mein leber krebs in die Türkei bleiben,ich bin warte ein neu leber,bin schon warte liste oder von mein frau, halbe leber …mein frage auch mein krankheit, dauert lange mein frau, familien nachzug visum zu bekommen?oder kann sie mit mir zusammen nach deutschland? mit freundlich Grüssen(danke)
IHre Verlobte bzw. künftige Ehefrau sollte, sobald wie möglich einen Antrag bei der Botschaft auf Nachzug stellen, sowie den Termin buchen.
Dann sollte versucht wegen Ihrer Situation versucht werden einen frühere Termin zu erhalten.
Dabei müssen Sie Ihre Erkrankung und die probelmatische Situation nachweisen.
Hallo Admin
Wir planen eine Familiezusammenführung,mein Stiefsohn,15,soll aus Thailand endlich nach Deutschland kommen, unsere Wohnung ist 50 Quatratmeter groß reicht das für drei Leute ,wie hoch muss der Nettoverdienst sein und zählt ein Minnijob auch dazu da ich hörte Minnijobs wären zu unsicher.Bekommen wir Kindergeld für ihn.Ich fange jetzt erst an zu Arbeiten wieviele Verdienstbescheinigungen brauche ich.Meine Frau hat 1140 Netto und ein Minnijob(450 Euro) ist das genug, da unsere Miete warm 500 Euro beträgt.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen
Der Antrag auf Nachzug sollte sobald wie möglich gestellt werden, da ab 16 die Sprachanforderungen erheblich steigen.
Wohnraum und Unterhaltssicherung müssten ausreichen. Es soll kein Anspruch auf ALG II mehr bestehen.
kann man als nicht deutscher seine frau aus einem nicht eu land auch mit arbeitslosengeld 1 nach deutschland bringen?
Fraglich könnte die künftige Unterhaltssicherung sein.
Aber auch das Arbeitslosengeld I zählt zum Einkommen. Hier ist halt die Prongose ungewiss, dass der künfte Erwerb gesichert ist.
Sollte Sie bzw. Ihre Frau aber dann einen entsprechenden Arbeitsangebot haben, dürfte es keine Schwierigkeiten geben.
Sehr geehrter Herr Admin,
ich habe netto 1500 Euro eine Arbeit gefunden. Meine Ehefrau ist mit spracher Visum gekommen. Ich habe Aufenthalterlaubnis.Können wir Familiennachzug machen und Reichen uns diese Einkommen?
Ob das Einkoommen reicht, kann so pauschl nicht beantwortet werden.
Es soll jedenfalls kein Anspruch auf ALG II mehr bestehen.
Der Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung sollte noch während des erlaubten Aufenthaltstitels (Sprache) direkt bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Hallo, vielleicht können Sie mir helfen ich lebe seit Geburt in Deutschland und habe den unbefristeten Aufenthaltitel. HABE DEN SERBISCHEN PASS.
Für meine Frau habe ich jetz ehegattennachzug beantragt damit sie mit ein einreisevisa nach Deutschland von Serbien herkommt und Aufenthalt beantragt, jedoch lebe ich zzrt von Hartz 4 habe aber am 01.09.2021 ein Arbeitsvertrag als Sicherheitsaufsichtkraft mit 11.20 Euro die Stunde.
Meinen Frau hat ein Arbeitsvertrag daliegen mit dem Vermerk sobal sie ein Arbeitserlaubnis hat , dass man sie als Reinigungkraft in vollzeit einsetzten würde 1200 netto. Jetz habe ich Angst dass der Antrag abgelehnt wird weil man zum antragszeitpunkt 3 lohnabrevhnung vorzeigen muss. Gibs da noch Chance oder ist dass die traurige Wahrheit. Liebe grusse
Die Unterhaltssicherung ist ein Prognonentscheidung – der Lebensunterhalt soll künftig gesichert sein.
Wenn allso zu erwarten ist, dass Sie und Ihre Frau ausreichend Einkommen haben – also nicht mehr auf Hatz 4 angewiesen sind, dürfte die Erteilung des Aufenthaltstitel nicht am Fehlenden Unterhalt scheitern.
Schließlich könnte noch geprüft werden, ob eine Ausnahme besteht.
Erwägenswert wäre auch die Einbürgerung – aber auch hier ist grundsätzlich die Unterhaltssicherung nötig.
Hallo
Ich habe vollgende Frage unzwar Wurde das familienvisa zum Nachtzug des deutschen Kindes von meinem Freund (Ägypter) genehmigt nun habe ich volgende Frage da ich eine zweifelhafte Aussage meiner Gemeinde erhalten habe :ich bekomme momentan alg2 da ich vor der Schwangerschaft im nicht EU Ausland gearbeitet habe nun meinte meine bearbeiterin sobald mein Freund her kommt und wir ihn melden wird mir mit sofortiger Wirkung die Hälfte der Leistungen gestrichen obwohl er noch keine Arbeitserlaubnis hat und laut ihrer Aussage auch keine Ansprüche auf Geld Leistungen hat bis er diese hat
Können sie mir sagen ob das so richtig ist?
Liebe Grüße
Dazu kann ich nichts sagen – zum einen verstehe ich die Frage nicht, zudem kenn ich mich im Sozialrecht nicht aus.
Hallo,
ich bin Marokkaner und mache eine Ausbildung in Deutschland, ich bekomme 890 + 400(mini Job) euro monatlich , ich wohne in einem Wg Zimmer (25 qm), meine Frau lebt immer noch in Marokko, ich plane eine Familienzusammenführung , und möchte bitte wissen, ob ich die Bedingungen dazu erfülle, reicht es aus ?
vielen Dank im Voraus.
Die Wohnfläche müsste gerade ausreichen.
Die Unterhaltssicherung dürfte knappe werden.
Aber auch ein Einkommen Ihrer Frau würde zählen.
Es soll kein Anspruch auf ALG II mehr bestehen.
Sehr geehrter Herr Admin,
ich möchte die Familienzusammenführung beantragen, um meine Frau (keine Kinder) nach Deutschland zu bringen. Momentan befindet Sie sich mit dem Tourismus Visa hier in Deutschland bis zu 90 Tage.
Wie viel muss ich Netto verdienen, damit mein Antrag nicht abgelehnt wird?
Eine ausreichend Große Wohnung habe ich 56 Quadratmeter.
Nach meine Gespräch mit dem Ausländeramt, muss die Beantragung der Familienzusammenführung im Deutschen Konsulat in Istanbul beantragt werden.
Ist es, zudem auch möglich, dass ich die Visa für die Familienzusammenführung gemeinsam mit meiner Frau in Deutschland beantragen kann?
Grundsätzlich ist das Visumsverfahren erforderlich.
Eine Ausanhem wäre möglich, wenn die Durchführung des Visumsverfahren – etwa Coronna-bedingt – nicht zumutbar ist.
Es soll kein Anspruch auf ALG II mehr bestehen.
Hallo, ich habe bitte einen Frage! ich bin Deutsche und ich habe ein Kind mit eine Frau in Afrika die schon ein Kind hatte. Mein Kind ist auch deutsch und die Mama hat auch Sorgerecht . Jetzt will die Mama nach Deutschland reisen damit mein Sohn zu Schule gehen könnte. Die Botschaft verlangt einen Lebens Sicherung für ihre Ältestes Kind. ich bin aber nicht in der Lage eine Verpflichtung Erklärung für das Kind zu machen . Gibt es eine Lösung? Was soll ich machen in diesen Fall? Sie kann auch nicht weg ohne das Kind da sie keinen vor Ort hat die weiter um das Kind aufpassen. Bitte helfen Sie mir einen Lösung zu finden.
Ggf. käme eine Adoption – und der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für das weitere Kind möglich?
Das Kind ist 16Jahre alt. Die Adoption Processus dauert über 2Jahre in Benin. Mein Sohn muss aber zu Schule . Gibt keine Ausnahme in solche Fälle. Können sie nicht mal Helfen ?
Hallo, ich bin Deutscher Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft Russland.
Ich möchte meine zukünftige Frau in Russland heiraten und zusammen in Deutschland leben, Sie hat 2 Kinder 6 und 12 Jahre alt, ein Kind ist schwerbehindert.
Brauch ich ein Gehaltsnachweiß für die Kinder die nicht mir gehören?
Bin Selbstständig und das Einkommen reicht nicht für ein 4 Personenhaushalt aus.
Mit freundlichen Grüßen
Eugen K.
In der Regel ist der Nachweis der Unterhaltssicherung bei Nachzug zu Deutschen nicht nötig – hier könnte allerdings ein Ausnahmefall vorliegen – Nachzug zu der Steifkindern – und einem schwerbehindertem Kind.
Ob diese die Behörde so sehen wird, bliebe abzuwarten. Der Antrag sollte jedenfalls gestellt werden.
Wichitg ist das der Antrag auf vor dem 16. Lebenjahr gestellt wird, damit eine gesteigert Deutschkenntnisse (C1) erforderlich werden.
Hallo, ich bin Marokkanerin, lebe seit 20 Jahren in Italien und habe eine Langzeitaufenthaltskarte und ich habe 3 Töchter in Italien mit derselben unbestimmten Karte. Meine Frau hat aber eine normale Aufenthaltserlaubnis von zehn Jahren. Ich möchte kommen und leben Deutschland Ich weiß, wem ich mit meiner Karte eine einjährige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekomme und sicher einen Job finde.
mein problem und ja ich kann meine kinder mitnehmen vielen dank
Der Nachzug der Kinder wäre grundsätzlich möglich – bis 18, ggf. bis 21 wenn das EU-Recht greift.
Weiterhin dürfte aber die Unterhaltssicherung nötig sein.
Mit einer Daueraufenthaltskarte-Eu dürfte die kurzfristig Einresie – und das Jobsuche in Deutschland ohne Schwierigkeiten möglich sein.
Voraussetzung dürfte jedoch die grundsätzlich nötige Unterhaltssicherung für die Familie – für den weiteren Nachzug.
Guten Tag,
Ich bin deutsche und nach 10J. Mexiko zurück. Muss erstmal alles Neu machen – Jobcenter/Grundsicherung etc. Meine Frau Mexikanerin mit 1 kind (6J) will nachkommen. Ich versuche gerade einen Job zu finden. Was steht Ihr und dem Kind zu, wenn sie kommen.
Also z.B. ich nehme einen Job an mit 2.500 Brutto
Frau Kind wollen deutsch lernen. Kind zur Schule, und Frau Nebenjob, nach mehr deutschkenntnis.
Danke für eine Info
Bei einem Nachzug zum deutschen Ehemann ist ein Unterhaltsnachweis in der Regel nicht nötig.
Bei einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Ehegattennachzug ist sie auch berechtigt zu arbeiten.
Dem Kind steht dann auch Kindergeld, u.a. zu.
Hallo,
Ich habe auch eine Frage,
für die Familiennachzug aus der Türkei ,reichen die Abrechnungen von den letzten drei Monaten? (Der Nettoverdienst ist bei 2200 Euro )
Leider habe ich befristeten Arbeitsvertrag, der nach einem event. verlängert wird oder spielt es keiner Rolle ,ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist?
Ich bin in Deutschland geboren und habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
Danke
Beim Nachzug zum deutschen Ehegatten ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Staatsangehörigkeit: Vietnam
Ich arbeite als Pflegefachkraft, Brutto: 3006€ pro Monat
Wohnung vermieten mit 43 qm2.
Ich möchte an Sie fragen. Wie viel Nettoeinkommen verdiene ich, damit ich mein Bruder nach Deutschland zur Ausbildung abholen darf. Vielen Dank
Ggf. würde eine Verpflichtungserklärung für den Bruder nötig sein.
Er sollte zunächst einen entsprechenden Antrag bei der Botscahft stellen.
Sehr geehrte Herren,
ich bin deutsche Staatsbürgerin ich habe im Mai 2021 in der Türkei geheiratet und habe mich entschieden in der Türkei zu leben.
Dennoch möchte ich zurück nach Deutschland mit meinem türkischen Ehemann.
Da ich in Deutschland gerade kene Arbeit habe und keine Wohnung würde ich gerne wissen wie ich vorangehen muss.
İch weiss nur das ich vor meinem Ehemann nach Deutschland kann und schonmal arbeiten anfangen kann aber bis ich dann meinen Mann nach Deutschland hole würden wahrschenlich 7 – 10 Monate vergehen.
Daher möchte ich sie fragen ob das auch durch andere Wege gehen würde.
Ich danke Ihnen vielmals
Für den Ehemann wäre ein Antrag auf Ehegattennachzug bei der deutschen Botschaft zu stellen.
Eine Unterhaltssicherung ist beim (gleichzeitigen) Nachzug zur deutschen Ehefrau in der Regel nicht nötig.
Hallo ich hoffe sie können mir helfen.
Ich bin in der zeit in elternzeit und bin vor acht jahren aus litauen nach deutchland eingereist . In der zeit habe ich keine job und habe leistungen beim jobcenter beantragt. Meine vater 46 aus gesundheitlischen gründen kann nicht mehr alleine es schafen und ich würde ihm gerne zu mir nach deutchland holen.
Aber ich habe gehört dass dafür muss man wenigstens 1400€ monatlich verdienen. Gibt es da noch andere möglichkeiten aus dieser situation zu kommen.
Liebe Grüße
Zunächst sollte geklärt werden, ob für den Vater nicht anderere Aufenthaltszwecke in Betracht kommen, wie Erwerbstätigkeit.
Sehr geehrter Herr Admin,
ich bin deutsche Staatsangehörige (eingebürgerte Deutsche mit türkischen Wurzeln) und lebe mit meinem Sohn (23 Monate alt) in Deutschland. Der Kindesvater lebt in Istanbul und hat ein Visum ‚Nachzug zum deutschen Kind‘ beantragt. Da mein Sohn noch klein ist kann ich nicht arbeiten gehen und lebe von SGB-II Leistungen. Wird in diesem Fall ein Unterhaltsnachweis erforderlich sein? Ich möchte nicht dass mein Kind ohne seinen Vater aufwächst.
Beim Antragsformular ist unter Nummer 10 nach einer Referenz gefragt. könnte er mich als Referenz erwähnen, obwohl ich beim Jobcenter angemeldet bin?
Wir sind nicht verheiratet. Ich war mit dem Kleinen in Istanbul und wir haben beim auswärtigen Amt zusammen mit meinem Partner die Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtberechtigung abgegeben. Alle Unterlagen sind nun parat und er hat Ende diesen Monat seinen Termin beim auswärtigen Amt in Istanbul. Wäre das Jobcenter nun ein Problem? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Müsste mein Partner eine Auslandskrankenversicherung in Istanbul abschließen vor seiner Einreise?
Vielen Dank im Voraus
Beim Nachzug zum deutschen Kind zur Ausübung der Personensorge ist eine Unterhaltssicherung nicht nötig.
Auch dürfte eine Verpflichtugnserklärung bzw. Versicherung nicht nötig sein, wenn ein Anspruch auf Nachzug besteht.
Guten Tag,
wie ist denn, wenn deutscher Ehemann krank ist und nicht arbeiten kann. Und wenn er vom zuständigen ärztlichen Gutachter solche beweiss hat.
MfG
Beim Nachzug zum deutschen Ehemann ist der Nachweis ein Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Hallo
Ich habe mal eine Frage, mein Ehemann lebt in der Türkei , unsere Tochter und ich in Deutschland ( DEU Staatsangehörigkeit) , wir möchten eine Familienzusammenführung beantragen da unsere Tochter ( 2j.) eine Schwerbehinderung hat und ich Unterstützung brauche. Doch Aufgrunf der Situation meiner Tochter kann ich nicht arbeiten gehen und bekomme von Jobcenter Geld .
1. braucht er einen A1 Deutschkurs bevor wir einen Antrag stellen?
2. darf er ohne Probleme rüber reisen ?
Hier wäre zunächst ein Nachzug zum Kind erwägenswert.
Dann bedarf es keines Nachweises der Deutschkenntnisse.
Hallo
Meine Verlobte ist in Deutschland geboren und hat Deutsche und Türkische Staatsangehörigkeit, sie macht grade ihre Ausbildung und hat nur ein Einkommen von 700 euro und lebt mit ihre Eltern, Wir möchten einen Familiennachzug beantragen. Muss sie dafür erstmal ausreichende Einkommen haben oder ist der Nachweis von Unterhaltssicherung nicht nötig, da sie ja auch die Deutsche Staatsangehörigkeit besitz
Als Deutsche ist ein Nachweis in der Regel nicht nötig.
Sollte die Ausländerbehörde Schwierikgeiten machen, bin ich gerne behilfich.
Hello,thank you for your explanation.
I am non EU citizen(Ethiopian) live in german(residence permit)with german citzen husband.i have 9 years child(only mine) live in home country Ethiopia and i have sole custody .I am applied to her when i applied to come Germany on 2019 but my husbund(german)has not job and embassy refused her visa.i accepted and came to Germany. Now I am residence permit for 3 years B1 certificate and 1 year baby girl having german citizen . We live by social benifit(ALG 2) not have income. Can i bring my child to Germany?
Thank you and waiting your answer please
Generally it should be possible to bring your child.
The „Unterhaltssicherung“ – the generally necessary income my be an issue
Sehr geehrte Herr…..,
konten Sie mir bitte helfen? Ich wohne in Deutschland,in Karlsruhe und mochte meine Frau und meine drei Kinder holen. Sie haben schon einen Termin. Ich bekomme 2160 Euro Netto und meine Wohnung ist 114 Quadratmeter und hat 5 Zimmer. Darf ich meine Familie holen? Wie hoch sollen die Einkommen sein?
Ich danke Ihnen im Voaus!
Herzlichen Grussen aus Albanien!
Das Einkommen dürfte nicht ausreichen.
Gerne nehme ich eine Berechnung vor. Dafür benötige ich aber weitere Angaben, etwa zur Miete u.a.
Bitte schreiben Sie mir dann eine E-Mai unter; kanzlei@gutjur.de
Vielleicht kann aber Ihre Frau zum Einkommen beitragen?
Hallo. Ich bin Türkin und habe deutsche Staatsangehörigkeit. Ich bin Altenpflegerrin und momentan in der Probezeit. Bekomme 2100€ Mein Mann wohnt in der Türkei. Kann ich ich trotz das ich in der Probezeit bin ihn her holen?
Aus deutscher Sicht sind Sie Deutsche. In der Regel ist damit ein Nachweis der Unterhaltssicherung nicht nötig.
Insoweit dürfte der Nachzug unproblematisch sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im August 2020 meine Frau bei einem Unfall im Urlaub in der Türkei verloren. Wir haben gemeinsam 2 Töchter 2 und 4 Jahre alt. Aktuell habe ich im Urlaub eine Frau kennengelernt die 28 Jahre alt mit einem Sohn der 5 Jahre alt ist, die ich jetzt im November Heiraten werde. Sie besucht aktuell einen Deutschkurs in der Türkei und will dann den A1 Zertifikat abschließen. Ich selber bin Deutscher Staatsbürger. War heute bei der Ausländerbehörde wegen des Visumantrags um Infos zu schnappen. Diese erzählten mir das ich ca. 3000-3500€ Nettolohn verdienen müsse. Ich verdiene 2150€ Netto und 400€ als Aushilfe (+465€ Witwenrente). Meine Kinder bekommen je 219€ Kindergeld + je 269€ Halbweisenrente. Seitdem Unfall bin aktuell krankgeschrieben und werde im November wieder arbeiten gehen. Ich habe ein Eigentumshaus mit ca. 140qm Wohnfläche wo ich monatlich nur fürs Kredit 670€ + ca. 270€ Nebenkosten bezahle.
Mir macht es Sorgen wegen ihres Kindes welches nicht einreisen könnte.
Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen.
LG Cakir
Grundsätzlich muss die Unterhaltssicherung gegeben sein.
Gerne kan ich eine entsprechende Berechnung vornehmen, bzw. Sie genüber der Ausländerbehörde / Botschaft vertreten.
Bitte schreiben Sie mir dann eine E-Mail unter: kanzlei@gutujur.de
Guten Tag,
Ich bin Deutscher und möchte meine Freundin aus einem Nicht-EU Land nach Deutschland holen.
Ich habe allerdings allerdings keinen normalen Arbeitsvertrag, sondern beziehe meinen Lebensunterhalt aus Kapitalerträgen und Ersparten.
Ist ein Familiennachzug in diesem Fall möglich? Und wenn ja, was ist die Mindestanforderung an Vermögen das man dafür besitzen muss?
Das Geld ist da, aber nicht in Form eines festen monatlichen Gehalts.
Gerne stehe ich Ihnen unter meiner Hotline
für 3 Euro die Minute aus dem deutschen Festnetz zur Verfügung: 0900 10 40 80 1
Ansonste kann ich Ihnen auch eine telefonische Beratung für 50 Euro anbieten.
Bitte schreiben Sie mir dann vorab eine Email an: kanzlei@gutur.de
Guten Tag und vielen Dank für die tolle Seite, einige Fragen haben sich schon geklärt.
Ich bin Deutsche in DE und mein Ehemann ist türkischer Staatsbürger und lebt in der Türkei, wo wir dieses Jahr geheiratet haben.
Nun möchten wir gerne einen Antrag auf Ehegattennachzug stellen.
Ein Jobangebot hat er schon seit 1,5 Jahren, da es ein Handwerksberuf mit Fachkräftemangel ist. Sie warten nur darauf, dass er kommt.
Frage 1: Kann es sich nachteilig auszuwirken, dass sein Antrag auf Arbeitsvisum letztes Jahr abgelehnt wurde, weil seine Ausbildungsbescheinigung nicht anerkannt wurde?
Er ist im Moment arbeitslos, und ich bin aus gesundheitlichen Gründen momentan auch arbeitslos und werde danach vermutlich nur noch in Teilzeit arbeiten können, deshalb wäre er für unsere Unterhaltssicherung verantwortlich. Wohnraum steht ausreichend und für uns kostenlos bei meiner Mutter zur Verfügung (200 qm).
Und Frage 2: Eine befreundete Deutschkurslehrerin kennt ihn von seinen Besuchen hier und sagte, er liegt bei etwa A2. Allerdings ist er schriftlich schwach. Er würde gerne einen Vorbereitungskurs in DE machen und mit mir auf die A1 Prüfung lernen. Ist das möglich oder muss er die Prüfung in der Türkei ablegen bevor er kommen kann?
Vielen Dank.
Durch die vorangangen Ablehung sollten keine Nachteile bestehen.
Beim Nachzug zu einem deutschen Ehegatten ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Er sollte den A1 – Nachweis in der Türkei erbringen. Der Besuch eines Kurs dürfte sich schwieriger gestalten, ist aber auch an sich rechtlich möglich. Aber auch dafür müsste ggf. ein längeres Visumsverfahren vorangehen.
Ggf. könnte Ausnahmen geprfüt werden.
Sehr geehrter Admin
Ich bin Auszubildender, 800 e Netto Gehalt und 450 e Minijon.
Ich will meine Frau und 2 Kinder, um zusammenzuleben, hier In Deutschland nachziehen.
Seit zwei Jahren wohnen wir getrennt.
Wenn mein Gehalt für meine Familie zu wenig ist, bin ich bereit noch einen Sperrkonto eröffnen.
-Ist das möglich für bestimmte Zeitraum ( für Zwei Jahren ) meine Familie nachzuziehen.
Könnten Sie mir Helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Ihr Einkommen dürfte nicht ausreichen.
Ein „Sperrkonto“ wird von der Ausländerbehörde meist nicht akzeptiert.
Vielleicht kann auch Ihre Frau arbeiten?
Guten Abend
Danke für die schnelle Antwort
Ja, natürlich kann sie arbeiten. ich kann sogar einen Arbeitsvertrag für sie finden.
aber die Frage ist, ob ABH drauf akzeptiert wird.
Hallo, ich bin italienische Staatsbürgerin, lebe seit 5 Jahren in Deutschland im eigenen Wohnung und seit 2011 Frührentnerin (Eurorente) arbeite bei einer geringfügig Minijob. Insgesamt netto 1480€. Bin Mutter von meine 3 1/2 alte Tochter, die lebt bei ihren Vater (Ex Lebenspartner). Bin seit fast ein Jahr verheiratet und mein Mann lebt in Tunesien. Reicht mein Einkommen aus um mein Mann mit Visum nach Deutschland zu holen?
Das Einkommen dürfte nicht ausreichen.
Gerne nehme ich eine Berechnung vor. Dafür benötige ich aber weitere Angaben, etwa zur Miete u.a.
Bitte schreiben Sie mir dann eine E-Mai unter; kanzlei@gutjur.de
Vielleicht kann aber Ihre Ehemann zum Einkommen beitrragen?
Hier wäre ggf. auch zu klären, ob nich eine Ausnahme von der Unterhaltssicherung besteht, weil Sie Frührentnerin sind.
Hallo, ich bin Deutscher Staatsangehöriger und möchte meine indonesische Verlobte in Indonesien heiraten und mit ihr in Deutschland leben. Das Problem ist, dass ich noch bis Mitte nächsten Jahres eine Umschulung mache und alg2 bekomme. Ich weiß auch noch nicht, ob ich direkt im Anschluss eine Anstellung finde. Ist es möglich mit weiterem alg2 Bezug meine zukünftige Frau durch familiennachzug nach Deutschland zu holen? Oder muss ich erst 3 Monate geregeltes Einkommen aus einer erwerblichen Tätigkeit nachweisen?
Bei Nachzug zu Deutschen ist in der Regel ein Nachweis der Unterhaltssicherung nicht nötig.
hallo zusammen,
mein mann wird aus der türkei einreisen sein visum wurde von deutschland genehmigt, familienzusammenführung.
sobald er hier ist wird er über mich versichert sein bei meiner krankenversicherung, braucht er trotzdem eine reiseversicherung incoming? ist das notwendig wird das geprüft?
Vielleicht reicht auch eine Bestätigung Ihrer Krankenversicherung aus, dass dieser nach der Einreise versichert ist.
Hallo, ich hätte da eine Frage undzwar, ich bin Türkin lebe zurzeit in der Türkei und werde bald mit meinem Deutschen Mann heiraten. Ich möchte dann nach Deutschland zu ihm ziehen das Visum dafür beantragen. Meine Frage dazu wäre ob er jetzt die letzten 3 Monate Gehaltsabrechnung vorzeigen können kann oder die nächsten 3 Monate und wenn es in dem Fall die nächsten 3 Monate sind, ob wir während dessen das Visum beantragen können oder ob wir warten müssen bis die 3 Monate um sind.
Ich bedanke mich im voraus.
Liebe Grüße
So ganz habe ich Ihre Frage nicht verstanden.
Beim Nachzug zum deutschen Ehemann ist ein Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Zuerst einmal vielen Dank für Ihre zahlreichen Antworten.
Mein Fall ist wieder etwas anders und ich hoffe, Sie können auch meine Frage beantworten.
Ich bin deutsche Staatsbürgerin, geschieden und haben einen Sohn aus erster Ehe (15 Jahre); mein zukünftiger Mann lebt in der Türkei, wir möchten gerne im Februar 2022 heiraten.
Ich arbeite seit 10 Jahren im öffentlichen Dienst und mein Verdienst liegt bei Netto € 2.120,-. Die Wohnung in der mein Sohn und ich leben ist bereits abbezahlt.
Welche Einkommensgrenze muss bei mir vorliegen, wenn noch ein Kind aus erster Ehe mit mir zusammen lebt? Noch eine kleine Anmerkung, mein Sohn erhält von seinem Vater noch Unterhalt.
Wäre super lieb, wenn Sie mir hier etwas zu unserer Familienzusammenführung mitteilen könnten, da ich im Netz keine Infos finden konnte. Vielen Dank.
Beim Nachzug zu Deutschen ist der Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht erforderlich.
Aber ihr Einkommen dürfte sowieso reichen.
Hallo,
Hallo,
Ich bin Marokkaner und habe eine Niederlassungserlaubnis, arbeite mit einem überdurchschnittlichen Gehalt und bin körperlich behindert. Ich plane, nächstes Jahr zu heiraten und meine zukünftige Frau mitzubringen, um mit mir zu leben und mir in München zu helfen. Ich bin mir nicht sicher, wie es mit der Lebensunterhaltssicherung aussieht, da sie wahrscheinlich eine Zeit lang keine Arbeit haben wird (sie arbeitet im Ausland im medizinischen Bereich, so dass es einige Zeit dauern kann, bis sie hier anfangen kann). Hat sie in diesem Fall ein Recht auf eine Art von finanzieller Unterstützung?
Wenn Sie ein überdurchschnittliches Gehalt haben, dürfte die Nachzug ohne weiteres möglich sein.
Dann hat sie im Zweifel auch kein Anspruch auf Sozialleistungen.
Hallo,
Ich bin türkischer Staatsbürger mit unbefristetetem Aufenthaltstitel in Deutschland. Ich habe vor Kurzem geheiratet und wollte meine Frau nach Deutschland bringen. Sie wohnt zurzeit in der Türkei. Da ich mich jedoch vor Kurzem selbstständig gemacht habe, kann ich kein Einkommen nachweisen. Ich finanziere mich zurzeit mit Eigenkapital. Wie wäre es wenn ich eine Teilzeitbeschäftigung mit unbefristetetm Arbeitsvertrag zwischen 1300-1500 EUR netto haben würde und des Weiteren mein Umternehmen vorzeige? Wäre das für die Behörden ausreichend? Die Umsätze sind ab Januar vorgesehen und Sie würde Ende Januar oder Anfang Februar beim Deutschen Konsulat die Unterlagen einreichen wollen. Vielen Dank. MFG
Ob die ca. 1400 Euro ausreichen kann nich so pauschal beantwortet werden, da auch die Kosten (Miete u.a.) zu berücksichtigen sind.
Aber das wäre sicherlich ein Weg. Entscheidend das man über ALG II liegt.
Aber auch die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit könnne berücksichtigt werden – hier kommt es auf eine Prognosentscheidung an.
Vielleicht kann auch Ihre Frau ein Beschäfitgung finden.
Hallo all, I am German Citizen now registering with Arbeit Agentur and other side my wife visa government will will ask me for work will the government issue visa or as German Citizen as well should show income then can my wife get visa. What should I do go to find new full time job or Arbeit Agentur Money will be enough. No children only my wife. I have heard that if someone is German Citizen he should not prove to government about his job or something.I would appreciate if someone answer me. thank you
You are right. Normally proof of income is not necessary for familiy reunion to a German citizien.
Guten Tag,
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und würde gerne meinen Freund aus der Türkei heiraten. Werde jedoch erst im August 2022 meine Ausbildung anfangen, lebe bei meinen Eltern und habe somit auch keinen eigenen Mietvertrag. Könnten hier Probleme auftauchen ? Muss ich ein Mindesteinkommen haben oder eine eigene Wohnung ?
Ein Nachweis der Unterhaltssicherung beim Nachzug zum deutschen Ehgatten ist in der Regel nicht nötig.
Soweit sie noch nicht verheiratet sind, und das Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragt worden ist, wird eine Verpflichtugnserkälrung nötig werden.
Diese könnte aber auch ein Dritter leisten.
Hallo,
ich bin beschäftigt sein 4 Jahren beim Automotbil-Zulieferer als Ingeniuer. Meine Frau hat heute einen Termin beim deutschen Visum in Beirut und sie bewerbt sich um den Ehegattennachzugsvisum. Nun habe ich ein gutes Angebot von anderer Firma bekommen, wo ich mich bessere berüflich entwicklen kann und bin da sehr eingagiert. meine Frage, wenn die Ausländerbehöre erfahren würde dass ich meinen Arbeitsgeber gewecheslt habe innerhalb des Visumverfahrens, könnte es sein dass mein Akte suspendiert werden soll bis ich die 6 Monate Propezeit durch ist dann wird unsere Ehegattennachzug weiter bearbeitet?
gibt es an dieser Stelle eine Möglichkeit durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung, dass dann nicht 6 Monate warten muss wenn ich neuer Arbeitsvertrag bekommen hätte?
Viele Grüße
Abdullah
Tatsächlich kann es mit der Behörde Probleme geben – beim Wechsel des Arbeitgebers – wegen der Unterhaltssicherung.
Ggf. kann der Arbeitgeber auch auf die Probezeit verzichten oder diese verkürzen.
Ehe theoretisch kann die Unterhaltssicherung auchanderweitig nachgewiesen, auf Verpflichtugnserkälrung durch Dritte und Sperrkonto lassen sich die Behörden nur ungern ein.
Vielleich kann die Unterhaltssicherung auch durch eine Beschäftigung der Ehefrau erfolgen.
Bei der Unterhaltssicherung kommte auf eine Progonosentscheidung an.
Insoweit besteht tatsächlich das Risiko, dass die Ausländerbehörde den Ablauf der Probezeit verlangt.
Ggf. können Sie beim Arbeitgeber erreichen, dass die Probezeit entfällt oder verkürzt wird.
Auf ein Sperrkonto und eine Verpflichtungserklärung gehen die Behörden selten ein. Ein Anspruch hierauf haben Sie nicht.
Hallo,
Ich bin Mustapha aus Marokko. Ich bin in Deutschland als Azubi und möchte mal meine Frau und zwei Kinder (2.5 und 5 jahre alt) nach Deutschland bringen . Meine Ausbildung Vergütung beträgt 1000 euro Brutto . meine Frage ist: haben ausländische azubis das Recht eine Familiennachzug zu beantragen? Wahrscheinlich wurde die 1000 euro als Unterhaltsicherung nicht ausreichen. In diesem falls würde möglich eine Sperrkonto zu haben . Z . B. 20,000 euro hier 8n Deutschland sperren und davon Leben bis ich mein Ausbildung abschließe?
Mit freundlichen Grüßen
Mustafa
Ihr Einkommen würde nicht ausreichen. Aber vielleicht kann Ihre Frau arbeiten, oder ein sonstiger Dritter bürgen.
Die Behörde arbeite nur ungern mit Sperrkonten.
Ggf. kann aber auch ausnahmsweise von der Unterhaltsicherung abgesehen werden.
Hallo,
Anfrage über die Ehegattennachzug bezüglich des gesicherten Lebensunterhaltes.
Würde das Visum abgelehnt?
wenn ich die Aufenthaltserlaubnis nach 25 ABS. 2 Subsidiär besitze und noch im dritten Semester studiere.
Als Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes würde das ausreichen, wenn ich arbeite. und befög bekomme. D.h im Durchschnitt habe ich ca 1350 € monatlich.
Zählt Bafög als Sozialleistung?
Auf eine Rückmeldung werde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
MERO
Voraussichtlich würde die Unterhaltssicherung nicht reichen.
Aber es kommte auf eine Prognose an – und vielleicht kann der Ehegatte zum Unterhalt beisteuern.
Bafög dürfte nicht als Sozialleistung zählen, aber dazu habe ich keine gesicherte Erkenntnis.
Hallo. Ich komme vom Westbalkan. (kein EU-Mitglied). Frau und Kinder wurden wegen Lebensunterhalt wegen Familienzusammenführung abgelehnt. Ich habe eine Frau und 4 Kinder 5,8,10,11 Warmmiete 800. das erste Mal wurde ich mit einem Gehalt von 1800 netto stoer 1 abgelehnt bleib 229 eur hartz IV . Ist eine Familienzusammenführung möglich, wenn ich eine Ehefrau mit einem 450-Vertrag finde.
Auch mit einem 450 Euro Job der Ehefrau, dürfte der Unterhalt nicht ausreichen.
Aber ggf. kann ausnahmweise von der Unterhaltssicherung nach § 5 Abs. 2 AufenthG abgesehen werden.
Hallo, ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und möchte mein Mann aus der Türkei hierherholen.
Mein Einkommen würde aber für uns beide nicht reichen.
Wohnraum habe ich, was allerdings von mir ja nicht verlangt wird.
Könnten meine Eltern für mich bürgen?
Ein Nachweis der Unterhaltssicherung bei Nachzug zu einem deutschen Ehegatten ist in der Regel nicht nötig.
Hallo, ein Mitarbeiter von mir (Serbe) möchte seine Frau und seine 3 Kinder (14/13/6) zu sich nach Deutschland nachholen. Können Sie mir sagen, wie hoch das Mindesteinkommen (netto) von Ihm sein muss, damit dies von der BAMF genehmigt wird?
Vielen Dank schonmal
Beim Familienasyl dürfte es nicht auf das Einkommen ankommen.
Etwas anders gilt bei einem Nachzug nach dem Aufenthaltsgesetz.
Grundsätzlich ist der Unterhalt dann gesichert, wenn mein kein Sozialleistungen beziehen kann.
Guten Tag,
ich bin Deutscher und mit einer Chinesin verheiratet. Ihre an Schizophrenie leidende Tochter ist vor Kurzem zu uns gezogen. Noch verdiene ich genug Geld, um für unseren Unterhalt zu sorgen.
Ich würde aber gern wissen, ob es unter Umständen für uns eine Ausnahme zum Nachweis der Unterhaltssicherung geben könnte. Ich war letztes Jahr schon mal aufgrund der Pandemie arbeitslos bzw. musste beim Jobcenter aufstocken. Deshalb ist das Ganze etwas stressig für mich.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus S.
Eine Unterhaltssicherung ist in der Regel bei Nachzug zu Deutschen nicht nötig.
Diese könnte hier ggf. wegen der Stieftochter anders sein.
Ggf. greift hier aber auch Ausnahme.
Auch wären die Einkünfte der Mutter bzw. der Tochter zu berücksichtigen.
Guten Abend,
ich brauche einmal juristischen Rat. Ich bin deutscher Staatsbürger und habe im Oktober 2020 eine Ukrainerin in Kiew geheiratet. Die Ehe ist auch in Deutschland schon eingetragen.
Im Oktober 2021 hat meine Frau das Visa zum Ehegattennachzug gestellt. Am 07.12.2021 haben wir eine Ablehnung erhalten. Begündung : Ich habe noch ca 15000 € ausstehende Unterhaltskosten und eine Unterhaltspflichtige Tochter derzeit 15 Jahre alt. Man legte als Begründung bei, das dann mein Einkommen nicht für zwei Personen reicht.
Wenn ich richtig informiert bin, darf das Visum auf Grund meines geringen Einkommen nicht verweigert werden, da ich als deutscher Staatsbürger keinen Einkommensnachweiß erbringen muss.
Meine Frage, ist das so richtig wie ich das sehe, oder habe ich wirklich keine Möglichkeit meine Frau nach Deutschland zu holen ?
Zweite Frage, wenn man über Sie eine Remonstration beantrag, wie hoch werden sich die Kosten belaufen ?
Ich freue mich über eine baldige Antwort,
M.Röhle
Ausreichender Unterhalt kann im Ausnahmefall verlangt werden.
Dies könnte wegen der Unterhaltspflicht der Tochter bestehen.
Ob das gerechtfertigt ist, sollte aber – ggf. gerichtlich überprüft werden.
Gegen den Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats – ab Zugang – remonstiert werden.
Das bietet sich an.
Abgesehen davon ist die Unterhaltssicherung ein Prognoseentscheidung.
Hier wäre ggf. auch ein künftiges Einkommen Ihrer Frau zu berücksichtigen..
Eine Frage nur,
Mein netto Einkommen ist 1’395 Euro,
Ich möchte meine Frau und mein Kind nach Deutschland durch Familienzusamenführungsverfahren nch deutschland ziehen,
Ich bin in Deutschland seit mehr als e Jahren, Wesbalkanregelung Artikel 26.
Warm Miete 650 Euro, 55m2.
Wohnhaft NRW.
Wieviel müsste mein Netto Arbeitslohn sein damit dieses Verfahren mit erfolg beendet wird?
Danke im voraus,
Ein Nachweis ausreichenden Unterhalts ist beim Nachzug Deutschen in der Regel nicht nötig.
das wird eher knapp — aber es kommt auf die künftige Unterhaltssicherung an – vielleicht kann Ihre Frau arbeiten.
Vgl. Hinweis zur Berechung des Lebenunterhalts.
Hallo,
ich bin in Deutschland geboren und bis zu meinem 17 Lebensjahr habe ich hier gelebt. Seit etwa 10 Jahren wohne ich aber im Ausland. Einen unbefristeten Aufenthaltstitel und die Bescheinigung nach § 51 Abs 2 Satz 3 AufenthG habe ich dennoch. Im April möchte ich wieder nach Deutschland ziehen und meinen Ehemann dazuholen.
Wenn ich die Unterhaltssicherung und alle anderen Voraussetzungen (grosse Wohnung etc) erfüllen sollte kann dann mein Ehemann kommen, obwohl ich die letzten Jahre nicht in Deutschland gelebt, angemeldet war ? Oder langen dafür 3 Monate (Gehalt, Versicherung…) nicht aus?
Vielen Dank vorab.
Für Sie ist angesichts der fortbestehende Niederlassungserlaubnis eine Einreise und Aufenhalt unproblematisch.
Für den Nachzug des Ehemannes wäre dann dann der Nachweis der Unterhaltssicherung nötig.
Wie der Nachweis erfolgt steht im Ermessen der Behörde.
Hallo,
ich bin Deutscher und Lebenszeit drei Jahren in Indonesien. Ich habe eine indonesische Frau geheiratet und wir haben eine gemeinsame Tochter (7 Monate). Leider werde ich meinen Job in Indonesien verlieren und möchte daher mit meiner Familie nach Deutschland zurückkommen. Folgende Fakten:
– meine Tochter hat bereits ihren deutschen Pass erhalten, wie warten allerdings immer noch auf die deutsche Geburtsurkunde
– wir haben Beantragung unserer Beurkundung der Ehe in Deutschland gestellt, leider durch Corona arbeiten die Behörden nicht mehr schnell.
– durch Verlust meines Jobs verliere ich mein Visum für Indonesien und kann nur noch begrenzt mich aufhalten
– meine Frau hat indonesischen Pass
– ich bewerbe mich bereits für Jobs in Deutschland
Frage:
Was können wir tun, damit die Genehmigung eines nationalen Visa‘s schneller geht u d ich nicht meine Ehefrau und Tochter alleine zurücklassen muss und auf sie dann warten muss?
Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung.
Bei einem Nachzug zum deutschen Kind (statt Ehegattennachzug), dürfte eine Nachweis der Ehe nicht nötig sein.
Auch wäre ein Sprachnachweis nicht nötig.
Guten Tag,
ich bin Türkin und in Deutschland geboren, daher habe ich Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Ich bin mit einem türkischen Mann verheiratet. Ich lebe seit 6 Jahren in der Türkei und zurzeit suche ich mir einen Job in Deutschland. Ich möchte mit meinem 3 jährigen Kind nach Deutschland zurückziehen. (Mein Mann wird erstmal in der Türkei bleiben. Er wird später kommen.)
*Wie viel muss ich verdienen?
*Ich habe zwar eine Wohnung gefunden, aber ich kann nicht die Hauptmieterin werden. Dürfte ich einen Untermietvertrag machen?
Vielen Dank im Voraus
Wie viel sie verdeinen müssen, läßt sich nicht pauschal beantworten.
Entscheidend ist das man über ALG II liegt – für die gesamt Familie.
Wegen eines Untermietvertages sehe ich keine Probleme.
Für die Familie muss nur ausreichender Wohnraum bestehen.
wenn der Wohnraum ausreichend groß ist, könnte die Wohnung nur 2 Zimmer sein für Vater Mutter 2 Kinder (2 und 6 Jahre) ?
Danke im Voraus
Mein Verlobter lebt in der Türkei und wir wollen im Sommer heiraten jedoch bin ich mit meiner Arbeit nicht zufrieden und möchte kündigen hab aber schon eine andere arbeit. Brauche ich ein Festvertrag um ihn hier her zu holen?
Bei befristeten Verträgen – oder bei noch bestehender Probezeit – kommt es vor, dass die Behörde Schwierigkeiten macht, weil dassn nicht von einer ausreichenden – auch künftigen – Unterhaltssicherung ausgeht.
Vielleicht kann aber auch Ihrer Verlobter hier arbeiten?
Sein Einkommen würde dan berücksichtigt werden.
Hallo,
Ich habe eine Frage. Ich mache seit am September 2021 in Deutschland über die Pflegekraft eine Ausbildung. Ich habe vor 3 Woche heiratet. Mein Mann lebt in der Türkei. Ich bin türkische Staatsangehörigkeit aber habe ich in Deutschland 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis. Ich will mein Mein nach Deutschland abholen. Mein Lohn ist Netto 960 Euro. Ich habe noch nicht eine Wohnung mietet aber suche ich für uns ausreichende Wohnung. Welche Sache soll ich für Visum beachten? Wie viel Geld verdiene ich für selbst und mein Mann? Ich bin Auszubildende. Was soll ich für Familienvisum machen oder beachten?
Vielen Dank
Entscheidend für den Nachweis der Unterhaltssicherung ist, dass das Einkommen künftig ausreicht (Prognosentschiedung). Das ist der Falle, wenn ein Anspruch auf ALG II (Hart IV) nicht bestehen wird.
Ihr Einkommen dürfte daher für Sie beide derzeit nicht auskommen.
Gezählt wird das Familieeinkommen. Vielleicht kann Ihr künftiger Mann auch hier arbeiten. Insoweit wäre das Angebot eines Arbeitsvertrages hilfreich.
30 qm dürften für die Wohnfläche ausreichen.
Gerne stehe ich Ihnen auch bei weiteren Fragen unter meiner Hotline – aus dem deutschen Festnetz – zur Verfügung.
Guten morgen,
Mein Mann und ich haben in Dänemark geheiratet, da es in Deutschland nicht möglich ist einen Termin zu vereinbaren. Er türkischer Staatsbürger und ich mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Er hat noch ein Visum für eine Woche. Müsste er danach ausreisen, wenn wir noch auf einen Termin beim Ausländeramt warten? Kann uns der Aufenthalt nicht genehmigt werden oder darf ich mich rechtlich darauf belassen das er direkt hier bleiben darf?
Unterhaltsnachweise, A1 Zertifikat, sind vorhanden.
Vielen dank im voraus für die Antwort.
Lg.
Meist besteht die Ausländerbehörde auf die Nachholung des Visumsverfahrens.
Die Nachholung wäre nach § 5 Abs. 2 AufenthG nicht nötig, wenn die Durchführung des Visumsverfahren unzumutbar wäre.
Ggf. wegen Corona.
Auch bedarf es nicht der Nachholung, wenn ein Anspruch in Deutschland entstanden ist – z.B. eine Geburt.
Sie sollten jedenfalls vororglich bei der Deutschen Botschaft eine Termin reservieren und den entsprechenden Antrag stellen.
Ggf. ist die Ausländerbehörde bereit, den Aufenalt bis zum Termin zu verlängern, ggf. sogar zu dulden.
Hilfreich wäre dann auch eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde, um die Visaerteilung zu beschleunigen.
Guten Abend,
ich besitze ein Italienische Staatsbürgerschaft und ich lebe seit 5 Jahren in Deutschland.
Ich bin verheiratet und möchte gerne meiner Frau nach Deutschland holen sie lebet in Tunesien .
Braucht sie unbedingt deutsch Sprach Nachweis A1 Niveau trotz die neuen EU Gesetz??
Und wieviel muss ich verdienen? Und wie lange muss ich mindestens schon gearbeitet habe um sie ein Visum zu bekommen?
Danke im voraus
Ein Nachzug dürfte unproblematisch sein, auch ein Sprachnachweis ist nicht erforderlich.
Die Unterhaltssicherung ist allerdings nötig.
Sehr geehrter Herr Admin,
ich bin deutscher Staatsangehörigkeit.
Verdiene ca 3000 netto und besitze mehrere immobilien. Kann ich meine eltern sowie mein Bruder und seine 5 Kinder nach Deutschland holen?
Liebe Grüße
Mo
Einkommen und Vermögen ist zwar meist notwendig für den Nachzug der Eltern und Geschwister – aber verlangt wird ein besondere Härtefall.
Hallo ich habe eine Frage mein mann lebt in kosovo ich habe 2 Kinder 2 und 3 Jahre alt er hat ein visum beantragt zum Ehegatten nachzug ich verdiene 1300 und Kindergeld würde es denn ausreichen
Das Einkommen dürfte derzeit wohl nicht ausreichen.
Siehe auch die Hinweise zur Unterhaltssicherung des IQ-Netzwerkes.
Vielleicht kann Ihre Mann aber durch eine Erwerbstätigkeit das (künftige) Einkommen sichern.
Guten Tag ,
Kurze Frage,
Ich (deutscher Staatsbürger) bin mit meiner Frau (kein EU Staatsbürger) und meinen 2 Jährigen Sohn im September 2021 zurück nach Deutschland gekommen. Für die FZF will die Ausländerbehörde , dass meine Frau den Antrag aus der hiesigen Botschaft im Ausland beantragt obwohl ich als ehemaliger Botschaftsangehöriger alle notwendigen Dokumente legalisieren ließ. Die momentane Lage im Ausland ist viel zu gefährlich da meine Frau auch an einer Immunkrankheit leidet. Leider bekamen wir die Absage mit der Begründung dass alles richtig ist außer das Visum womit meiner Frau eingereist ist nämlich schengen Visum…
Einen Termin haben wir für den 8.feb bekommen und nach der Abreise meiner Frau muss ich für die nächste Zeit ( bis zu 3 monate) alleine mit meinem Sohn auskommen !!! Was kann man dagegen tun ? Eine Vorabzustimmung soll es angeblich auch nicht mehr geben ! Soll ich das Leben meiner Frau und Mutter meines 2 Jährigen Sohnes wegen eines Visums riskieren ????
Wäre für eine schnelle Antwort dankbar
Sie können versuchen bei der Auländerderbehörde darzulegen, dass ein Visumverfahren für Sie bzw. Ihre Frau / Kind unzumutbar ist.
Gerne bin ich Ihnen dabei behiflich.
Ich habe eine frage zwar soll ich von Schweden nach Deutchland(München)Bewegung und arbeiten als kelner,da habe ich eine neto 1300 euro monatliches Gehalt.
reicht das dass mine familje(mine frau und mine Tochter 1 jahre alt)visum zum bekomen also Sie wohnen in Kosovo.
Und Wie groß muss die Wohnung sein für 3 personen?
Mir mit freundlichen Grüßen
Zur Unterhaltssicherung gibt es ein neues Infoblatt der IQ-Netzwerkes
35 qm Wohnfläche dürften ausreichen.
Sehr geehrter Dr. Buerstedde,
Darf ich mit der schwester ( schwägerin ) von meiner ex frau ( geschieden ) zusammen sein und heiraten ?
Ich danke Ihnen vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Nguyen
Ich sehe da keine rechtliche Probleme
Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger und möchte meine Verlobte (afghanischer Abstammung) aus dem Iran zwecks Visum zur Eheschließung hier nach Deutschland holen. Meine erste und wichtigste Frage wäre: Gibt es eine Gehaltsgrenze und wenn ja wie hoch ist diese? Reichen 1.800 Brutto?
Außerdem müsste ich wissen, was zu beachten ist und wie der Ablauf genau ist. Bei den Ämtern geben die mir leider nicht besonders viel Auskunft… Ich weiß, dass wir den Antrag in der deutschen Botschaft im Iran stellen müssen, aber was muss ich hier in Deutschland erledigen?
Ich danke vielmals im Voraus für eine Antwort. Gott segne Sie.
Beim Nachzug zum deutschen Ehegatte ist der Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Verfahren über meine Hotline: 0900 10 40 80 1 (3 Euro / Min.)
Danke für Ihre Antwort, jedoch handelt es sich bei uns um ein „Visum zur Eheschließung“, nicht um den „Nachzug zum deutschen Ehegatten“. In diesem Fall verhält es sich, soweit ich weiß, anders. Nachzug zum deutschen Ehegatten wird in der momentanen Situation in Afghanistan wohl äußert schwierig sein, was die Dokumente betrifft, die man dafür benötigt. Daher haben wir uns erst einmal für das Visum zur Eheschließung entschieden.
Von den Anforderungen beim Visum zum Zwecke der Eheschließung – also wo die Ehe noch nicht erfolgt ist – und nach erfolgter Eheschließung gibt es wenig Unterschiede.
Formell besteht bei Eheschließung ein Anspruch – aber bereits vor Eheschließung gibt es die grundrechtliche Vorwirkung.
Beim Nachzug zum Zwecke der Eheschließung verlangt die Botschaft in der Regel auch einen Verpflichtungserlärung.
Hallo,
mit diesem Schreiben wollte ich mich von Ihnen informieren lassen.
Ich habe davor schon zwei mal ein Visum für die Familienzusammenführung beantragt.
Beide Antrâge wurden abgelehnt, da bei meiner Frau finanzielle Probleme aufgetaucht sind und dennoch meine Frau türkische Staatsbürgerin war.
Die finanziellen Probleme waren:
1. Ablehnung war so: Meine Frau hat 690€ netto verdient (Ausbildung) und 510 Warmmiete bezahlt. Die Behörde meinte dass ein Fehlbetrag von 621€ zu Stande kommt.
Beim 2. Antrag hat meine Frau 435€ Nebenjob angefangen und die Miete konnten wir 210€ runter machen.
Also haben wir diesen Fehlbetrag auf 645€ gemacht, obwohl es 621€ waren.
Trotzdem wurde es beim 2.mal abgelehnt, weil meine Frau nicht mehr als 48 Std. wohl arbeiten darf. Die Behörde hat den Nebenjob nicht akzeptiert nur die Reduzierung von der Miete akzeptiert.
Beim 2. ablehnung meinten die deshalb, dass jetzt ein Fehlbetrag von 435€ zu Stande kommt, da die Behörde nur die Reduzierung von der Miete akzeptiert hat.
Wir möchten jetzt zum 3.mal ein visum für die Familienzusammenführung beantragen. Jetzt besitzt meine Frau die deutsche Staatsbürgerin.
Wie viel muss meine Frau normalerweise netto verdienen ?
Die Warmmiete ist 300€.
Ich bedanke mich im Voraus.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Beim Nachzug zum deutschen Ehegatten bedarf es in der Regel nicht des Nachweises der Unterhaltssicherung.
Hallo,
Ich bin Auszubildende in Deutschland seit 4 Monaten.
Ich bekomme Netto 820 euro/Monat.
Wohne im Moment im Wohnheim.
Wäre ein Nachzug für meinen Man mit ein sperrkonto als Unterhaltssicherung möglich ?
Vielen lieben Dank
Häufig lassen Sie die Behörden auf ein Sperrkonto nicht ein..
Ihre Mann dürfte den Sprachnachweis A1 für den Nachzug benötigen.
Es zählt das Famiolieneinkommen?
Ich gehe davon aus, dass Sie zusammen nicht mehr im Wohnheim wohnen würden.
Hinweis zur Berechung des Lebenunterhalts.