Wohngeld in Anspruch nehmen

Im Podcast Smarter leben vom 27. August 2022 über Inflation: Wie bleibt mir so viel Geld wie möglich?“, berichtet Hermann-Josef Tenhagen: Die Hälfte derjenigen, die Wohngeld in Anspruch nehmen, tun das nicht.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Mieter und Eigentümer, die nur ein geringes Einkommen haben.

Wer zwischen Oktober 2021 und März 2022 Wohngeld bezogen hat und allein wohnt, bekommt zusätzlich im Sommer 2022 einen Heizkostenzuschuss von 270 Euro. Bei zwei Menschen sind 350 Euro vorgesehen, für jeden weiteren Mitbewohner jeweils 70 Euro.

Gerade auch Ausländer könnte Wohngeld beanspruchen. Das Wohngeld wird auch nicht durch negativ „als Inanspruchnahme von Sozialleistungen“ erfasst, so dass die Frage der meist nötigen Unterhaltssicherung insoweit unproblematisch ist. Es ist also unschädlich, wenn jemand, der über hinreichendes und gesichertes Einkommen, und damit die Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt, Wohngeld beanspruchen kann und auch tatsächlich bezieht

Aus § 2 Abs. 3 S. 1 und 2 AufenthG folgt allerdings auch, dass Wohngeld aber auch nicht zugunsten des Betroffenen als Einkommen bei der Berechnung der Unterhaltssicherung einbezogen werden kann.

Das Wohngeld soll nach Angaben der Bundesregierung nun auch deutlich erhöht werden.

Prüfen Sie, ob Sie Wohngeld beanspruchen können. Von der Stadt Berlin gibt es einen Wohngeldrechner.

Als Mieter kannst Du einen Zuschuss zur Miete Deiner Wohnung bekommen, wenn Du ein eigenes Einkommen hast – dazu zählen auch Renten, Ar­beits­lo­sen­geld I oder Kurz­arbeiter­geld. Auch wer im Altenheim lebt, kann eventuell Wohngeld bekommen.

Wohnst Du in Deiner eigenen Wohnung oder Deinem eigenen Haus, kannst Du vielleicht auch Wohngeld bekommen – und zwar als Zuschuss zu Deinen monatlichen Zahlungen an die Bank, wenn Du Deine Baufinanzierung zurückzahlst oder zu den Betriebskosten.

Bekommst Du Grundsicherung für Arbeitssuchende (Ar­beits­lo­sen­geld II oder Hartz IV-Leistungen), dann wird Deine Miete bei dieser Sozialleistung schon berücksichtigt. Wohngeld steht Dir dann nicht zu (§ 7 WoGG). Das gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter bekommen oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung.

Antrag auf Wohngeld stellen – wie und wo?

Einen Antrag auf Wohngeld kannst Du bei der Wohngeldbehörde Deiner Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung stellen. Oft ist das Thema Wohngeld auch bei den Sozialämtern angesiedelt. Das Formular findest Du in aller Regel auch online auf der Website Deiner Stadt, Deines Kreises oder des zuständigen Ministeriums in Deinem Bundesland.

In Nordrhein-Westfalen, kannst Du Wohngeld auch online beantragen. Dazu musst Du zunächst den NRW-Wohngeldrechner nutzen, alle Fragen beantworten, bevor Du zum Online-Antrag geleitet wirst.

Für den Mietzuschuss musst Du das Einkommen der Familienmitglieder nachweisen und die Höhe und Zusammensetzung der Miete belegen. Beim Lastenzuschuss muss anstelle der Miete die Belastung (aus Kapital- und Bewirtschaftungskosten) nachgewiesen werden.

Hast Du noch nicht alle Unterlagen zusammengesucht, kannst Du den Antrag auf Wohngeld auch zunächst formlos stellen. Den amtlichen Vordruck samt Nachweisen musst Du aber spätestens innerhalb eines Monats nach Abgabe des formlosen Antrags nachreichen.

Eigentlich ist es sinnvoll, dass Du nach einer Terminvereinbarung persönlich Deinen Antrag in der Behörde abgibst. So kann der Sachbearbeiter mit Dir gemeinsam prüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Rückfragen kannst Du gleich klären. Die Bearbeitung des Antrrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

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