Infoblatt zur Unterhaltssicherung und zur Niederlassungserlaubnis vom IQ-Netzwerk

Neue Arbeitshilfe des IQ Netzwerks Niedersachsen zum unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis) – Stand: 06.01.2022:
Für Drittstaatsangehörige, die einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland anstreben, sieht das Aufenthaltsgesetz zwei Aufenthaltstitel vor: die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Die richtige Niederlassungserlaubnis ist aus 18 verschiedenen ausgewählt werden. Diese hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab, von der in die Niederlassungserlaubnis gewechselt wird.
In der oben benannten Arbeitshilfe werden die einzelnen Regelungen zur Niederlassungserlaubnis und zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU mit ihren Voraussetzungen und Ausnahmemöglichkeiten in Form einer tabellarischen Übersicht dargestellt.


Arbeitshilfe zur Unterhaltssicherung


Neue Arbeitshilfe des IQ-Netzwerkes Niedersachsen

„Erforderliche Mindestbeträge für die Sicherung
des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken“ (Stand: 07.01.2022)

Vorrausetzung für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist im Regelfall die Sicherung des Lebensunterhalts. Insbesondere für die Aufenthalte zum Zwecke einer Ausbildung, eines Studiums oder der Erwerbstätigkeit werden in manchen Fällen bestimmte Mindestbeträge gefordert.
Im ersten Teil der Arbeitshilfe wird in tabellarischer Form für die jeweiligen Aufenthaltstitel eine Orientierung über die geforderten Mindestbeträge gegeben. Der zweite Teil enthält ergänzende Hinweise zu den Grundlagen der Berechnung und speziellen Auslegungsfragen.

2 Gedanken zu „Infoblatt zur Unterhaltssicherung und zur Niederlassungserlaubnis vom IQ-Netzwerk“

  1. Hallo erstmal

    Ich bin Usbekische Staatsbürgerin und lebe seit 6 Jahren in Deutschland. Ich bin damals um zu studieren nach Deutschland gereist aber durch unerwartete Fehler und daraus entstehende Schicksalsschläge kann ich weder nach usbekistan zurück noch kann ich hier in Frieden mein Leben führen. Ich habe eine 12 jährige Tochter die bei ihrem Papa in usbekistan lebt der jetzt aber wieder geheiratet hat. Mein ex Mann möchte meine Tochter nicht mehr haben. Kommen wir zu meinem Fehler ich bin mittlerweile Mutter und alleinerziehend eines Sohnes im Alter von 2,5 jahren hier in Deutschland. Ich möchte notgedrungen dringend meine Tochter rüber zu mir holen weil ich ihre Sicherheit und kindeswohl bei ihrem vater in Gefahr sehe. Ich habe einen aufenthaltstitel und mein Sohn ist Deutscher Staatsbürger. Ich beziehe Geld vom jobcenter und unterhaltsvorschuss. Es ist wichtig das ich meine Tochter so schnellst als möglich zu mir hole. Bitte helfen sie mir oder zeigen mir Möglichkeiten. Ich wohne in einer Mietwohnung 55quadratmeter

    Vielen Dank im vorraus

    1. Bei Nachzug zu Ausländern ist grundsätzlich die Unterhaltssicherung nötig, die hier nicht gegeben ist.
      Vielleicht kann bei Ihnen aber auf die Unterhaltssicherung verzichtet werden, wegen der besonderen Umstände.
      Auch zäht das deutsche Kinder bei der Unterhaltssicherung nicht.
      Vielleicht könnten Sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerden. Dann käme es auf die Unterhaltssicherung auch nicht an.
      Jedenfalls wäre ein Vsiumsverfahren nötig. Daher soll Sie – in Abstimmung mit dem Vater – für Ihre Tochter ein Viszum zum Familiennachzug beantragen.
      Weiter Hinweise finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft.
      Der Wohnraum reicht.

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