Der Deutsche Caritasverband hat eine Arbeitshilfe zum Familiennachzug (Stand: November 2021) veröffentlicht.
Sie enthält Informationen zum Aufenthaltsgesetz für den Familiennachzug sowie Hinweise für die Beratungspraxis.
Auch gibt sie Informationen zur aufenthaltsrechtlichen Situation der Nachgezogenen nach der Einreise.
Die Broschüre enthält Musterschreiben und Vorlagen für Schriftsätze an Auslandsvertretungen oder Ausländerbehörden.
Hi,ich bin Ela und ich komme aus Albanian,ich bin 37 Jahre Alt,ich bin hier mit eine Arbeitsvisum.Ich wollte abholen meine tochter 15 jahre Alt mit Familienachzug.Ich wollte wissen wie viel quadratmeter und wie viel netto lohn ich must haben,nur für mich und meine tochter.Ich bin in Landkries Niedersachsen.Vielen Danke für Ihre Antwort!
Zur Unterhaltssicherung gibt es ein neues Infoblatt der IQ-Netzwerkes
ausreichender Wohnraum: es darf nicht mehr gefordert werden, als für die Unterbringung eines Wohnungssuchenden in einer öffentlich geförderten Sozialmietwohnung.
In der Verwaltungspraxis wird abgeschlossene Wohnung mit Küche, Bad und WC stets als ausreichend angesehen, wenn für jede Person über sechs Jahre zwölf Quadratmeter und für jede Person unter sechs Jahre zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen (Nr. 2.4.3 VAH). Eine Unterschreitung der maßgeblichen Wohnungsgröße um etwa 10% ist unschädlich (Nr. 2.4.3 VAH).
Was ist das Mindestnettoseinkommen damit eine Familienzusammenführung werden kann?
Ich habe nur ein Kind 5 Jahre alt . So meine Familie besteht aus drei Personen.
Vielen Dank im Voraus.
Ihre Frage kann ich nich pauschal beantworten.
Hier stellt sich insbesondere die Frage, ob und mit weiviel Ihre Kind zu berücksichtigen ist.
Auch könnte Ihr Mann ggf. zum Familieneinkommen beitragen.
Bei der Unterhaltssicherung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung.
Zur Unterhaltssicherung gibt es ein neues Infoblatt der IQ-Netzwerkes
Hallo. Ich bin in Niedersachsen in Dörverden und möchte einen Familiennachzug machen, ich lebe hier mit meinem Vater und wir sind beide berufstätig. Ich möchte mich der Familie anschließen, die aus unserer Frau und 2 Kindern besteht, also sind wir insgesamt 5 Personen, einschließlich des Vaters. Bitte, ich wollte Informationen, wie viele Quadratmeter das Haus mindestens haben sollte und spielt es eine Rolle, ob das Haus zum Beispiel Quadratmeter hat, aber nur 2 Zimmer und eine Küche hat? Ist die Anzahl der Zimmer in einer Wohnung wichtig oder reicht es aus, nur das Quadratmeter-Kriterium zu erfüllen, sowie bitte, wie viel Quadratmeter für eine Person benötigt werden? Vielen Dank im Voraus
Zur Unterhaltssicherung gibt es ein neues Infoblatt der IQ-Netzwerkes
ausreichender Wohnraum: es darf nicht mehr gefordert werden, als für die Unterbringung eines Wohnungssuchenden in einer öffentlich geförderten Sozialmietwohnung.
In der Verwaltungspraxis wird abgeschlossene Wohnung mit Küche, Bad und WC stets als ausreichend angesehen, wenn für jede Person über sechs Jahre zwölf Quadratmeter und für jede Person unter sechs Jahre zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen (Nr. 2.4.3 VAH). Eine Unterschreitung der maßgeblichen Wohnungsgröße um etwa 10% ist unschädlich (Nr. 2.4.3 VAH).
Hallo meine Name ist Alireza Mohammadi ich komme aus Afghanistan bin 21 Jahre alt und bin seit 7 Jahre in deutschland.
Ich hab eine Aufenthaltstitel und wollte meine Familie die in Iran leben nach Deutschland bringen aber ich weiß nicht was ich machen soll .
Ich brauche eure Hilfe um zu wissen wie ich meine Familien nach Deutschland bringen kann.
Ich werde mich freuen wenn sie sich bei mir melden .
Mit freundlichen Grüßen Mohammadi
Zunächst sollte geklärt werden, ob Ihr Aufenthaltsitel eine Nachzug ermöglicht.
Wenn nicht, sollte ein Wechsel des Aufenthaltstitels erwogen werden, z.b. die beantraungt einer Niederlassungerslaubnis.
Vielleicht kommt auch ein Einbürgerung in Betracht.
Gerne stehe ich Ihnen unter meiner Hotline zur Verfügung.
Ich verheiratet mit frau Spanierin , meine Tochter ist in Deutschland geboren und hat die spanische Staatsbürgerschaft, und ich habe aus meinem Heimatland Marokko einen Antrag auf Familiennachzug gestellt. Die Ausländerbehörde lehnte ab mit der Begründung, dass sie von Beihilfe lebt, ich also keinen Anspruch auf Familiennachzug zu meiner minderjährigen Tochter habe?
Nach dem Freizügigkeitsrechtrecht ist eine Unterhaltssicherung grundsätzlich nötig.
Wenn Ihre Frau oder das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen würden, dürfte es auf die Unterhaltssicherung nicht ankommen, § 28 Abs. 1 AufenthG.
Ggf. könnte der Nachzug auch erreicht werden, wenn Sie eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland ausüben könnten – und so der Unterhalt gesichert wird.
Meine Frau kann jetzt nicht arbeiten, weil das Kind klein ist und noch nicht in den Kindergarten gegangen ist. Gibt es Hilfe bei der Beschaffung eines Visums, um meine Tochter und Frau zu besuchen?
Guten Tag,
wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn ich aus der Ukraine mein minderjähriges Kind nach Deutschland geholt habe. Mein Ex-Ehemann hat das alleine Sorgerecht, jedoch hat er sich nie um unser Kind gekümmert. er hat seine Zustimmung nicht erteilt und wahrscheinlich wird er es auch nicht, weil er sich irgendwo in Polen aufhält – wegen dem Krieg –
Wie kann ich das Sorgerecht in Deutschland beantragen und ihm Entziehen lassen? Welche Gesetzte spielen hierfür eine Rolle?
Vielen Dank.
Ich fürchte die Übertragung des Sorgerechts müsste nach ukrainischem Recht erfolgen.
Vielleicht kann man ihm das Sorgerecht entziehen – weil er sich nicht kümmert..
Aber da bin ich kein Spezialist.
Hallo,
Meine Frau ist Aus Russland, wir haben am 29. März in Dänemark geheiratet. Ich bin Deutscher in Deutschland geboren. Wohnraum und Unterhalt gesichert. Das Besuchervisum läuft am 9.April ab. AM 8 April ist eine Termin in der örtlichen Ausländerbehörde. Was sollen wir tun ? Wenn meine Frau zurück nach Russland muss gibt es keine Möglichkeit Deutschprüfungen zu machen und wenn die deutschen Botschaften schließen würden kann sie vielleicht nie wieder kommen. Kann der Familiennachzug auch in Deutschland beantragt werden ? Sollen wir uns einen Anwalt nehmen ?
Ggf. könnte hier wegen dem Ukraine-Krieg das Visumsverfahren unzumutbar sein.
Ich bin mit einer Frau aus Aruba verheiratet, meine Tochter ist in Deutschland geboren und hat die spanische Staatsbürgerschaft, und ich habe aus meinem Heimatland einen Antrag auf Familiennachzug gestellt. Das Migrationsamt lehnte mit der Begründung ab, dass sie von der Leistung leben und ich habe vor 8 Monaten Berufung beim Berliner Gericht eingelegt und noch keine Antwort erhalten. Ich habe jetzt ein Besuchervisum beantragt, um meine minderjährige Tochter und meine Frau zu besuchen, aber die Antwort war, dass ich die Einladung stornieren muss, um ein Touristenvisum zu erhalten. Ist dies ein rechtliches Verfahren?
Solang das Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vor dem Verwaltugnsgericht läuft, wird in der Regel kein anderes Visum erteilt.
Grundsätzlich wire auch eine Unterhaltssicherung nötig sein. Vielleicht können Sie dazu mit einem Arbeitsvertragsangebot hierfür sorgen?