Besuchsvisum

Besuchsvisum zur Einreise nach Deutschland / Schengenraum

Das Besuchsvisum ermöglicht lediglich einen kurzen Aufenthalt in Deutschland oder im Schengenraum.
Dabei erteilt die deutsche Auslandsvertretung (oder andere EU-Schengen-Mitgliedsstaaten) das Visum – meist lediglich für die Dauer des angestrebten Zwecks: Zum Beispiel  Familienbesuch etwa wegen Hochzeit, Geburt, Taufe, u.a.

Dieses Visum wird auch meist als Schengenvisum erteilt und ist nicht auf die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland beschränkt.

Das Visum kann auch als nationales D-Visum erteilt werden.