Kasachstan

Kasachstan – Aufenthaltsrecht / Staatsbürgerschaft / Familiennachzug

Kasachstan hat seit dem 4. Oktober 2004 ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz.

Danach verlieren Kasachen, die sich mit Genehmigung der kasachischen Heimatbehörden in Deutschland aufhalten und sich ohne Begründung nicht konsularisch registrieren lassen, nach 3 Jahren die kasachische Staatsangehörigkeit [zu prüfen].

Deutsche Behörde prüft, ob Verlust der Staatsbürgerschaft droht

Vor diesem Hintergrund ist bei kasachischen Staatsangehörigen, die von ihren Heimatbehörden eine Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland besitzen (erkennbar an einem entsprechenden Stempeleintrag im Pass), vor Erteilung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels zu prüfen, ob die Betroffenen registriert sind.
Erkennbar ist auch dies an einem weiteren rechteckigen – zweisprachigen – Stempel im Pass („Registered for Permanent Residence“).

Trägt der Pass keinen solchen Eintrag, ist damit zu rechen, dass die Ausländerbehörde den Passinhaber auffordert, diesen Passeintrag über die konsularische Registrierung vornehmen zu lassen.

Bei Vorlage der Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme ist die Registrierung bei der Botschaft sofort möglich. Wurde ein Pass verloren, wird bis zur Ausstellung eines neuen (gestempelten) Passes ausnahmsweise eine gesonderte Bescheinigung über die Registrierung ausgestellt.

Bei fehlender Registrierung droht Verkürzung des Aufenthaltstitels

Kommt der Passinhaber der Aufforderung zur Registrierung nicht nach, ist damit zu rechnen, dass die Ausländerbehörde die  Aufenthaltserlaubnis verkürzt (§ 7 Abs. 2 S. 2 AufenthG) oder widerruft (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG).

Personen, die diese Genehmigung nicht besitzen, verlieren auch ihre Staatsangehörigkeit nie [noch zu prüfen], unabhängig davon, wie lange sie sich im Ausland aufhalten. Muss allerdings ein neuer Pass beantragt werden, ist dies dann nur in Kasachstan möglich. Liegt dagegen eine Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme und eine konsularische Registrierung vor, kann ein neuer Pass über die Botschaft beantragt werden.