Touristenvisum- meist Schengenvisum für kurzen Aufenthalt
Ein „Touristenvisum“ als solches gibt es nicht. Das Visum wird meist als Schengenvisum erteilt. Die Aufenthaltsberechtigung ist also nur für einen kurzfristigen Aufenthalt gedacht: Bis zu 90 Tage für den Schengenraum.
Zweck der Einreise und Aufenthalt im Schengenraum ist dann ein touristischer Aufenthalt.
Bei einem Touristenvisum ist eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich verboten.
Während des Aufenthalts ist eine Eheschließung und damit ein folgender Aufenthalt in Deutschland selten möglich, vgl. Heiratsvisum.