Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Der Informationsverbund Asyl und Migration hat in einem Artikel vom 05.01.2026 die Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Staatsange-
hörigkeitsrecht zum Jahreswechsel 2025/2026 zusammengefasst.

Zum 31.12.2025 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG ausgelaufen. Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse gelten bis
zum Ende ihrer Geltungsdauer fort; Anträge auf eine anschließende Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a oder 25b AufenthG sind bis zum 30.06.2027
möglich.

Das am 22.12.2025 in Kraft getretene SGB-VI-Anpassungsgesetz bein-
haltet die Klarstellung, dass die Chancenkarte nach § 20a AufenthG ausschließlich für die dort ausdrücklich genannten Beschäftigungsmöglichkeiten gilt.

Diese sind: 

  1. eine Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden je Woche und
  2. eine Probebeschäftigung für jeweils höchstens zwei Wochen, die jeweils qualifiziert sein, auf eine Ausbildung abzielen oder geeignet sein muss, im Rahmen einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aufgenommen zu werden.