Der Informationsverbund Asyl und Migration hat in einem Artikel vom 05.01.2026 die Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Staatsange-
hörigkeitsrecht zum Jahreswechsel 2025/2026 zusammengefasst.
Zum 31.12.2025 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG ausgelaufen. Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse gelten bis
zum Ende ihrer Geltungsdauer fort; Anträge auf eine anschließende Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a oder 25b AufenthG sind bis zum 30.06.2027
möglich.
Das am 22.12.2025 in Kraft getretene SGB-VI-Anpassungsgesetz bein-
haltet die Klarstellung, dass die Chancenkarte nach § 20a AufenthG ausschließlich für die dort ausdrücklich genannten Beschäftigungsmöglichkeiten gilt.
Diese sind:
- eine Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden je Woche und
- eine Probebeschäftigung für jeweils höchstens zwei Wochen, die jeweils qualifiziert sein, auf eine Ausbildung abzielen oder geeignet sein muss, im Rahmen einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aufgenommen zu werden.