FAQ zur Grundsicherung nach SGB II für Flüchtlinge aus der Ukraine


Seit dem 01.06.2022 haben Menschen aus der Ukraine, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und die Regionaldirektion NRW sowie die Generalkonsulin der Ukraine haben dazu ein FAQ (Stand 02.06.2022) auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch erstellt.

Deutsch

Ukrainisch

Russisch