Deutsch lernen: Berufsbezogene Sprachförderung
Sie haben bereits Deutschkenntnisse (B1) und möchten sich weiterqualifizieren, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern?
Wer kann an der Sprachförderung teilnehmen?
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
- Sie müssen arbeitssuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw.Ausbildungsabschluss.
- Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, also Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
- Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt zur Zeit für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
- Bürgerinnen und Bürger der EU,
- Deutsche mit Migrationshintergrund.
Wer entscheidet über Teilnahme an Sprachförderung?
Wer an der Sprachförderung teilenehmen darf, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter.
Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Wenn Sie arbeiten, können Sie an einer fachspezifischen Förderung teilnehmen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Inhalt und Ablauf.
Sprachkenntnisse verbessern: von Sprachniveau B1 auf B2, B2 auf C1 usw.
Jeweils 300 Unterrichtseinheiten
Ein Schwerpunkt ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden.
Fachspezifische Inhalte: zum Beispiel aus dem Pflege-, oder kaufmännischen Bereich.
Weitere Hinweise beim BAMF