Beschwerde an UN-Ausschuss

Broschüre zum Beschwerdeverfahren beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat am 20.07.2023 eine Handreichung veröffentlicht, in der das Individualbeschwerdeverfahren zum (UN-Sozialpakt) erläutert wird.

Bei Verstößen gegen die Rechte, die im UN-Sozialpakt (Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) garantiert werden, können sich Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteurinnen an den UN-Ausschuss wenden.

WSK-Rechte beziehen sich auf grundlegende Aspekte des menschlichen Lebens. Wirtschaftliche und soziale Rechte umfassen:


Recht auf Gesundheit, Wohnen, Bildung, das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard.

Zu kulturellen Rechten gehören der Schutz von Minderheitensprachen, die An-erkennung und der Schutz der ethnischen Zugehörigkeit und das Recht auf kulturelle Teilhabe.

Die Vertragsstaaten sind zwar an die Empfehlungen des Ausschusses gebunden sind, die Verpflichtung jedoch nicht mit einem rechtlich verbindlichen Urteil eines Gerichts und dessen Vollstreckungsmöglichkeiten vergleichbar sei.

Allerdings können die Entscheidungen des Ausschusses diplomatischen Druck erzeugen und ein Individualbeschwerdeverfahren die Aufmerksamkeit auf bestimmte Angelegenheiten lenken.

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