Familiennachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling
Familiennachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling vom 20. März 2017 – Weisung des Auswärtigen Amtes.
2017-03-20-Runderlass-Auswärtiges-Amt-Familiennachzug Geschwisternachzug
Gerade beim Geschwisternachzug ist ausreichende Wohnraum und Unterhaltssicherung nötig.
Zu Achten ist auch auf die restriktive Frist:
- Wenn ein in Deutschland anerkanntes Kind innerhalb von 90 Tagen volljährig wird, soll die Erteilung eines Visums für Geschwisterkinder ausgeschlossen sein.
Auch das Bestehen eines Härtefalls nach § 32 AufentG wird offenbar restriktiv ausgelegt.
Insoweit ist die Kritik an dem Runderlass des Auswärtigen Amtes von Pro Asyl gerechtfertigt und erschwert noch mehr den Eltern- und Geschwisternachzug.