Familiennachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

Familiennachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

Familiennachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling vom 20. März 2017 – Weisung des Auswärtigen Amtes.

2017-03-20-Runderlass-Auswärtiges-Amt-Familiennachzug Geschwisternachzug

Gerade beim Geschwisternachzug ist ausreichende Wohnraum und Unterhaltssicherung nötig.

Zu Achten ist auch auf die restriktive Frist:

  • Wenn ein in Deutschland anerkanntes Kind innerhalb von 90 Tagen volljährig wird, soll die Erteilung eines Visums für Geschwisterkinder ausgeschlossen sein.

Auch das Bestehen eines Härtefalls nach § 32 AufentG wird offenbar restriktiv ausgelegt.

Insoweit ist die Kritik an dem Runderlass des Auswärtigen Amtes von Pro Asyl gerechtfertigt und erschwert noch mehr den Eltern- und Geschwisternachzug.

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