Zum 1. Januar 2023 ist nun auch Kroatien zum Schengenraum beigetreten. Nun bilden 23 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Lichtenstein und die Schweiz den Schengenraum, wodurch das Reisen erleichtert wird. Passe- und Grenzkontrollen entfallen dann an den Binnengrenzen.
Rumänien und Bulgarien gehören leider noch nicht zum Schengenraum.
Nun kommen auch Kroaten an weiteren Vergünstigungen teilhaben: Sie können nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von längstens 90 Tagen, der sich an einen Kurzaufenthalt anschließt, einzuholen, wenn ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorliegt und er in Deutschland keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 AufenthVO genannten Tätigkeiten ausübt, § 40 AufenthVO.