Broschüre zur Familienzusammenführung – Dublin III-Verordnung

Der Informationsverbund Asyl und Migration hat mit der Diakonie Deutschland die Broschüre „Familienzusammenführungen nach Deutschland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung, Anspruch – Verfahren – Praxistipps“ (Stand: Dezember 2022) herausgegeben.

In der Broschüre wird auf Probleme bei der Familienzusammenführung eingegangen, sowie zum Anwendungsbereich der Dublin-III Verordnung, familienbezogene Zuständigkeitskriterien, Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehen bei einer Ablehnung.


Schulungsvideo zum Thema Familiennachzug
Der Informationsverbund Asyl und Migration hat am 21. Dezember 2022 ein neues Video (Folge 5) in der Schulungsreihe Migrationsrecht des Deutschen Roten Kreuzes und der Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg veröffentlicht.
Im Video geht es um den Familiennachzug nach Abschnitt 6 des
Aufenthaltsgesetzes (§§27ff. AufenthG) und um die Voraussetzungen des Familiennachzugs von Angehörigen der „Kernfamilie“ (Ehe-/Lebenspartnerinnen, minderjährige Kinder, Eltern in Deutschland lebender minderjähriger Kinder).

2 Gedanken zu „Broschüre zur Familienzusammenführung – Dublin III-Verordnung“

  1. Wir warten schon über 10 Monate auf einen Termin an der Botschaft in Tunis bzgl der Familienzusammenführung meines Mannes zu mir (deutsch) und unserem deutschen Kind.
    Ist das nicht rechtswidrig? Wir erhalten auch keine Auskunft.

    1. Leider sind die Wartezeiten bei vielen Botschaften und Ausländerbehörden unerträglich lang.
      Sie sollte – damit das Antragsverfahren in Gang kommt – bereits jetzt den Visumsantrag an die Botschaft (postalisch) richten.
      Sollte der Antrag nicht bearbeitet werden kann nach 3 Monaten Untätigkeitsklage eingereicht werden.
      Dies führt allerdings nicht unbedingt zu einer Beschleunigung, weil dann auch das zuständige Verwaltungsgericht in Berlin die Sache auch nicht sehr zügig behandelt.

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