Nachzug eines Elternteils zum deutschen Kind

Dem aus­län­di­schen El­tern­teil eines min­der­jäh­ri­gen le­di­gen Deut­schen steht nach Auf­he­bung der fa­mi­liä­ren Le­bens­ge­mein­schaft kein von deren Füh­rung un­ab­hän­gi­ges und damit ei­gen­stän­di­ges be­fris­te­tes Auf­ent­halts­recht zu, so das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

Die Ver­wei­sung in § 28 Abs. 3 Satz 1 Auf­en­thG auf § 31 Auf­en­thG bezeieh sich nur auf Ehe­gat­ten, nicht je­doch auch auf El­tern­tei­le min­der­jäh­ri­ger le­di­ger Kin­der be­zie­he.

Der klagende Algerier begehrte daher erfolglos eine eigenständiges Aufenthaltsrecht. Er war zuletzt mehr als drei Jahre lang im Besitz einer ihm zur Ausübung der Personensorge für seinen seinerzeit noch minderjährigen Sohn erteilten Aufenthaltserlaubnis. Er begehrte die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht. Seinen Antrag lehnte die Ausländerbehörde ab. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verpflichtete die Behörde, dem Kläger nachträglich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 AufenthG zu erteilen. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel änderte das erstinstanzliche Urteil und wies die Klage ab – zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht am 11.10.2022 – 1 C 49.21 entschied.

Begünstigter der Verweisung in § 28 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auf § 31 AufenthG sei nicht der ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen. Die weitere Verlängerung stehe im pflichtgemäßen Ermessen der Ausländerbehörde. § 28 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ist dabei laut BVerwG als eine Rechtsgrundverweisung zu verstehen. Verwiesen werde nicht nur auf die Rechtsfolge des § 31 AufenthG, den Erwerb eines eigenständigen befristeten Aufenthaltsrechts, sondern auch auf dessen tatbestandliche Voraussetzungen. Diese seien indes nur auf Ehegatten, nicht jedoch auch auf Elternteile minderjähriger lediger Kinder bezogen.
Daher ist und bliebe die Verlängerung des Aufenthaltsrechts von Fortbestand der Lebensgemeinschaft abhängig

Von der Begründung eines eigenständigen befristeten Aufenthaltsrechts für ausländische Elternteile minderjähriger lediger Deutscher habe der Gesetzgeber bewusst abgesehen. Mit § 28 Abs. 3 Satz 2 AufenthG werde das Aufenthaltsrecht dieser Eltern lediglich dahingehend verlängert, dass es die Volljährigkeit des Kindes überdauere, solange sich das Kind in einer Ausbildung befinde und die familiäre Lebensgemeinschaft fortbestehe. Etwaige Wertungswidersprüche zu anderen Verweisungsvorschriften des Aufenthaltsgesetzes seien von der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers gedeckt.

Auch wenn ich das Urteil noch nicht gelesen haben, stellt sich hier die Frage, ob nicht – allein zur Sicherstellung des Sorge- bzw. Umgangsrecht – allein schon für das Kindeswohl nicht eine Aufenthaltstitel erteilt werden müsste.

26 Gedanken zu „Nachzug eines Elternteils zum deutschen Kind“

  1. Hallo
    Eine Frage mein Freund würde abgeschoben mach Algerien ich bin Kosovo und habe unbefristet Aufenthalt in Deutschland
    Und unser Kind kommt im Februar mein visum würde abgelehnt nach Algerien besteht eine Chance das ich ihn nach Deutschland Holle trotz dieser Abschiebung.?

    1. Zunächst wäre zu klären, ob er eine Wiedereinreisesperre erhalten hat.
      Dann wäre diese ggf. zu verkürzen.
      Bei einem Anspruch – Nachzug zum Kind könnte die Frist vielleicht auf ein Jahr verkürzt werden.

  2. Hallo
    Ich und meine beiden Töchter (11 und 16 Jahre alt) leben in Deutschland und sind Deutsche Staatsbürger. Bin mit der Mutter momentan geschieden aber wollen wieder in Deutschland heiraten. Die Mutter befindet sich noch in der Türkei. Was müssen wir beantragen das sie so schnell wie möglich einen Visum bekommt.
    Danke

    1. meine tochte ist deutsche mutte deutsch vater Türk’e sie ist 37 jahre ich lebe seit 30 jahren in der Türkei . Könnte ich über meine tochter wider einen aufenthalt in deutschland Bekommen

  3. Guten Tag,
    Mein Mann ist Pakistani und ich bin Deutsch. Wir haben ein gemeinsames deutsches Kind. Er tut sich emotional und finanziell nicht um das Kind kümmern und reist alle 2 Wochen immer wieder in die Heimat zurück. Auch ist er gewalttätig. Zudem hat er große Integrations-Probleme. Er hat eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr. Ist es möglich, diese zu beenden? Unter welchen Voraussetzungen wird eine Einreisesperre veranlasst?

  4. Hallo ich habe vor kurzem in Ägypten unsere Tochter zur Welt gebracht. Ich bin in Deutschland gemeldet unsere Tochter hat die Ägyptische Geburtsurkunde aber welche wir von der deutschen Botschaft haben übersetzen und legalisieren lassen. Ist es möglich jetzt für den Ägyptischen Vater Nachzug zum Kind zu beantragen? Und ist dieses auch möglich wenn das Kind noch nicht in Deutschland gemeldet ist?

    1. Der Nachzug kann jetzt schon beantragt werden.
      Der gleichzeitig Nachzug von Kind und Vater dürfte möglich sein.
      Es ist aslo grundsätzlic nicht nötig, dass das Kind zuvor in Deutschland wohnt.

  5. Hello Herr Rechtsanwalt,
    mein Neffe,Libanese, ,der vor4 Jahren ausgewiesen ist,hat das Ausländeramt die Wirkung der Ausweisung auf fünf Jahre befristet. die Fragen sind
    1. hat er die Möglichkeit die Einreisesperre zu verkürzen bzw. zu aufheben ?
    2.er ist Vater eines deutschen Kindes ( Urkunde ist vorhanden).hat er Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland?
    Besten Dankim Voraus,
    Fakha

  6. Moin,
    ich bin volljähriger deutsche Staatsbürger und möchte meine pflegebedürftige Mutter zu mir nach Deutschland holen.
    bin ich dafür berechtigt? Kann ich den Nachzug in Deutschland beantragen?
    wie können Sie mir dabei unterstützen?
    vielen lieben Dank.

  7. Hallo, ich bin eingebürgerte deutsche Staatsbürgerin , vorher Türkin( seit 2007). Ich habe bis Juni 2022 in der Türkei gelebilir und bin dann aufgrund einer Erkrankung nach Deutschland zurückgekehrt mit meinem 11 jährigen Sohn ( in Deutschland geberen, sowohl türkischer als auch deutschen Staatsbürger). Nun möchte mein Mann mit dem Recht auf einen Nachzug zum deutschen Kind zu uns ziehen. Wie macht er das am besten? Was muss er beachten? Erhält er auch einen Aufenthaltstitel?

    Vielen Dank.

    1. Der Nachzug zum Deutschen Kind in Deutschland dürfte hier unproblematisch sein.
      Bei der deutschen Botschaft müsste ein entsprechendes Visum beantragt werden.

  8. Guten Tag,
    Ich bin Deutsche Staatsbürgerin, mein Lebensgefährte irakischer Kurde mit Duldung (Asyl Verfahren negativ abgeschlossen). Wir sind fast 4 Jahre zusammen, er arbeitet und wir haben eine einjährige Tochter. Er möchte die Aufenthaltserlaubnis bekommen, aber dafür soll er zurück in sein Land und dort ein Visum beantragen und wiederkommen. Dies kann aber sehr lange dauern, was mit Baby und Arbeit schwierig ist. Kann man das umgehen bzw. auch ohne dies den Aufenthalt bekommen?

    1. Wegen dem Asylverfahren müsste er doch eine Aufenthalstgestattung haben?
      Wenn er sich legal in Deutschland bei der Geburt des deutschen Kindes befunden hat, müsste er – wegen des Anspruchs – auch eine Titel als Nachzug zum Kind.
      Gern kann ich Ihren Lebengsgefährten insoweit vertreten.

  9. Hallo, meine Partner ist Ägypter. Wir haben eine gemeinsame Tochter (2,5 Jahre) Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung wurde abgegeben und eingetragen. Jetzt haben wir den Nachzug zum deutschen Kind für ihn beantragt. Kann dieser abgelehnt werden ?

  10. Ich komme aus tunesien..Ich habe in Deutschland uber 10jahren gelebt aber ich bin geflogen nach meine Land und dort gewohnt jetzt ich will zurück aber meine Aufenthal nicht mehr gültig…und habe ich Deutsche Kind in Deutschland lebt 12 Jahre alt habe ich auch Geburtsurkunde/Vaterschaftsanerkennung
    Was soll ich jetzt machen ich habe Deutschland verlassen 10jahren bitte zu helfe ich will meine Kind einfach sehen

    1. Ein Nachzug zum Kind kommt grundsätzlich über das Visumverfahren über die deutsche Botschaft in Betracht.
      Der Nachzug kann gewährt werden bei Ausübung des Sorge- bzw. Umgangsrechts.

  11. Hallo, ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft, mein Mann ist US-Amerikaner (wohnhaft in den USA) und wir haben ein 1,5 altes Kind. Er möchte wieder in Deutschland leben, allerdings wollen wir uns scheiden lassen, daher die Frage, ob man die Familienzusammenführung auch durch unser gemeinsames Kind beantragen kann? Und was wären die Voraussetzungen? Müsste er auch deutsch sprechen können?

    1. Der Nachzug kann auch zum Kinder erfolgen – er müsste aber dann grundsätzlich beim Kind wohnen.
      Ansonsten käme auch ein Nachzug zur Ausübung des Umgangsercht in Betracht.
      Für den Nachzug zum Kind benötigt er keine Deutschkenntnisse.
      Bei US-Amerikanerin dürfte es keine größere Schwierigkeiten geben.

  12. Guten Morgen sir
    Ich bin vor drei Monaten nach Ägypten abgeschoben, habe ein deutsches Kind und meine deutsche Partnerin möchte mich bei sich haben. Ich habe ein 30-monatiges einreisesperre. Vor einer Woche habe ich das Sorgerecht für das Kind und die Anerkennung der Vaterschaft. Habe ich Anspruch auf Familienzusammenführung?

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