Familiennachzug nach den Sondierungsgesprächen der GroKo

Vier Punkte zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD (Finale Fassung 12.01.2018) zum Familiennachzug

  1. Bedeutung der Familie

Ein paar Seiten vor den Ausführungen zum Familiennachzug finden sich die zutreffenden Hinweise auf die Bedeutung von Familien (S.9 ):

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten ist unser Ziel.“

Dies steht im Gegensatz zu den Vorstellungen zur künftigen Regelung des Familiennachzugs, wenn dieser eingeschränkt werden soll: hier vor allem durch die Forderung der Eheschließung bereits vor der Flucht. Die Ehe ist geschützt unabhängig davon, wann sie geschlossen wurde. Eine solche Regelung dürfte mit Art. 6 GG nicht vereinbar sein, wonach der Staat Ehe und Familie zu schützen hat.
Die Integration verläuft viel besser, wenn die Familien vereint sind. Das ist unstreitig.

  1. Aufnahmebegrenzung auf 180.000 bis 220.000

Die Einrichtung einer Fachkommission zu etablieren, welche prüft, in welchem Umfang Deutschland in der Lage ist, noch weitere Zuwanderung auszuhalten, ist sicherlich in Ordnung.
Allerdings sollte sie das Ergebnis nicht vorwegnehmen und eine jährliche Spanne von 180000 bis 220.000 schon vorab festsetzen. Diese Zahlen dürften eher unterschwelligen Vorurteilen bzw. parteipolitisch der Bedienung des rechten Randes dienen.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Familiennachzug. Rechtlich gesehen ist daher eine Begrenzung nicht gerechtfertigt.
Insoweit bestehen erheblich verfassungsmäßige Bedenken. Sie widersprechen dem EU-Recht, insbesondere der Richtline zur Familienzusammenführung und Art. 23 der Qualifikationsrichtlinie, der Genfer-Flüchtlingskonvention und  der UN-Kinderrechtskonvention.

Nach einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Familiennachzug“ der FDP-Fraktion im Bundestag sollen vom 01.01. bis zum 30.11.2017 im Zuge des Familiennachzugs nach Deutschland insgesamt 84.961 Menschen eingereist sein. Im gesamten Jahr 2015 sollen es 89.724 und 2016 solle es 114.511 Menschen gewesen sein.
Bei 80 Mio. Einwohner in Deutschland erfolgt jährlich lediglich eine Einwanderung von lediglich 0,1 %.

  1. Aussetzung des Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten durch das sogenannte Asylpaket II ab März 2016 soll – bis zur Schaffung einer neuen Regelung bis zum 31. Juli 2018 – weiterhin ausgesetzt bleiben.

Dies wird weiterhin zu einer erheblichen Belastung der Behörden und Gerichte führen, die zu klären haben werden, ob den Flüchtlingen nicht der „volle“ Flüchtlingsstatus zu erteilen ist.
Die künftige Regelung soll einen gestaffelten Nachzug unter humanitären Gründen ermöglichen. Letzlich ist jeder Familiennachzug „humanitär“ begründet. Diesse Kriterium wird, da offenbar einschränkend gedacht, weiterhin viele Prozesse nach sich ziehen.

  1. Befristung bereits de facto durch langsame Bearbeitungszeiten

Anträge auf Familiennachzug werden bei den Botschaften häufig nicht angenommen werden. Die Bearbeitung nimmt häufig mehrere Monate in Anspruch. Von der Stellung des Antrags bis zur Einreise vergehen nicht selten mehrere Monate oder sogar Jahre. Auch die Rechtsprechung ist nicht hilfreich. Termine beim Verwaltungsgericht werden erst ca ein Jahr nach der Klageeinreichung gewährt.
Trotz des bereits seit Jahrzehnten bestehenden Andrangs bei Botschaften zur Entgegennahme und Bearbeitung hat das Auswärtige Amt es versäumt, die Verfahren erkennbar zu beschleunigen.
Die früher angegebenen Bearbeitungszeiten von 6 Wochen und 3 Monaten (nach der Familienzusammenführungsrichtlinie) stehen nur auf dem Papier.
Wenig verständlich ist es, warum das Auswärtige Amt nicht auch die Antragstellung bei den Ausländerbehörden vor Ort ermöglicht, um die Botschaften zu entlasten. § 38  AufenthVO bietet hierzu eine Möglichkeit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert