Das BMI hat die Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz veröffentlicht.
Am 01.03.2020 tritt es in Kraft.
Die Anwendungshinweise ersetzen zukünftig die BMI-Hinweise zu den Regelungen zur EU Blue Card nach § 19a AufenthG, zur Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 18c AufenthG vom 05.12.14 sowie die Anwendungshinweise des BMI zu Gesetz und Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration vom 14.07.17. Zusätzlich wurde eine Übersicht über die Zuständigkeitsverteilung im Visumverfahren im Bereich der Erwerbs-und Ausbildungsmigration in tabellarischer Form ergänzt.
Neuerungen durch das Frachkräfteinwanderungsgesetz
- Die grundsätzliche Berechtigung jedes Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit, sofern diese nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
- Die auf Mangelberufe bezogene Engpassbetrachtung entfällt und es findet keine Vorrangprüfung mehr statt.
- erweiterter Fachkräftebegriff
- Der Zugang von Fachkräften mit beruflicher Qualifikation zum deutschen Arbeitsmarkt wird auch durch die neuen Regelungen der Einreise zur Arbeitsplatzsuche und zur Ausbildungsplatzsuche erleichtert.
- beschleunigten Fachkräfteverfahrens für die Einreise zur Erwerbstätigkeit, die Feststellung von Berufsqualifikationen und zur Ausbildung
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland Tel. +49 30-1815-1111
Hallo, meine Kollegin Stanislava Kantar ist Krankenschwester. Seit 05/19 ist sie im Klinikum BW als Hebamme tätig.Sie kommt aus Serbien und ist seit 3 Jahren verheiratet. Kann Ihr Mann zuziehen und welche Voraussetzungen muss er erfüllen? Er ist Serbe und hat Deutschkentnisse A1. Das Auswärtige Amt in Belgrad ist auf unbestimmte Zeit geschlossen wegen Corona!
Somit kann er kein Visum beantragen. Hoffe das Sie Ihr weiter helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ivana
Zeitnah sollten Sie überprüfen, ob die Botschaft nicht wieder Termine anbietet.
Ansonsten sollten Sie prüfen, ob er nicht ein Schengenvisum über eine andere Botschaft erhalten kann.