Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das BMI hat die Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz veröffentlicht.

Am 01.03.2020 tritt es in Kraft.

Die Anwendungshinweise ersetzen zukünftig die BMI-Hinweise zu den Regelungen zur EU Blue Card nach § 19a AufenthG, zur Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 18c AufenthG vom 05.12.14 sowie die Anwendungshinweise des BMI zu Gesetz und Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration vom 14.07.17. Zusätzlich wurde eine Übersicht über die Zuständigkeitsverteilung im Visumverfahren im Bereich der Erwerbs-und Ausbildungsmigration in tabellarischer Form ergänzt.

Neuerungen durch das Frachkräfteinwanderungsgesetz

  • Die grundsätzliche Berechtigung jedes Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit, sofern diese nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
  • Die auf Mangelberufe bezogene Engpassbetrachtung entfällt und es findet keine Vorrangprüfung mehr statt.
  • erweiterter Fachkräftebegriff
  • Der Zugang von Fachkräften mit beruflicher Qualifikation zum deutschen Arbeitsmarkt wird auch durch die neuen Regelungen der Einreise zur Arbeitsplatzsuche und zur Ausbildungsplatzsuche erleichtert.
  • beschleunigten Fachkräfteverfahrens für die Einreise zur Erwerbstätigkeit, die Feststellung von Berufsqualifikationen und zur Ausbildung

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