In vielen afrikanischen Ländern werden Frauen beschnitten. Häufig geschieht diese in brutaler Weise – und stümperhaft.
Die Praxis ist unterschiedlich. Zuweilen wird die Klitorisvorhausht und manchmal auch die Klitoris verletz oder entfernt. Die inneren Schamlippen werden weggeschnitten und die äußeren zusammengenäht. Viele Frauen sterben an der Prozedur.
In Ägypten, Djibouti, Sierra Leone, Mali, Sudan, Somalia und Guinea sind zwischen 83 und 98 Prozent aller Frauen von Genitalverstümmelung (FGM) betroffen.
Operation bei Genitalverstümmelung
Bei manchen beschnittenen Frauen sind unter dem Narbengewebe noch die Klitoris und die kleinen Schamlippen vorhanden. Das Narbengewebe kann möglicherweise operativ entfernt werden, was zu einer Erleichterung beim Wasser lassen führen kann.
Hilfe bei Genitalverstümemlung
Seit 2013 unterstützt das Dessert Flower Center in Berlin gentialverstümmelte Frauen. Der Name stammt von dem Buch „Wüstenblume“ von Waris Diries 1998 auf das Genitalverstümmelung aufmerksam gemacht hat.
Unterstützung kann auch Mama Afrika e.V. bieten.
Genitalverstümmelung und Ausländerrecht
Die Genitalverstümmelung ist in Deutschland strafbar, auch dann wenn die Tat im Ausland begangen wird. Gefährdeten Mädchen kann vor einer Reise in die Heimat die Unversehrtheit bescheinigt werden. Eine solche Bescheinigung stellt auch das Desert Flower Center aus.
Seit 2016 ist es auch erlaubt die Pässe bedrohter Mädchen aus Risikoländern einzuziehen.
Die drohende Genitalverstümmlung kann ein Asylgrund sein.
Die Glaubhaftmachung der drohenden Gefahr ist jedoch schwierig.
Auch kann die Gefährdung einen Abschiebehindernis darstellen.