Konto für Flüchtlinge

Konto für Flüchtlinge

Seit dem 19. Juni hat jeder Bürger das recht auf eine Konto bei einer Bank: also auch Flüchtlinge und  – wohl auch Geduldete. Die Bürger müssen sich lediglich“legal“ in Deutschland bzw. in er EU aufhalten. „Illegale“ haben damit weiterhin keinen Anspruch auf eine Konto.
Das Zahlungskontengesetz setzt eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft um.
Damit hat nun jeder Anspruch auf ein sog. Basiskonto auf Guthabenbasis. Der Kontoninhaber erhält eine Bankkarte und kann Geld überweisen.
Eine Überziehung des Kontos ist dann nicht möglich. Insoweit kann man keine „Schulden“ machen.

Viele Banken haben die Einrichtung von Konten abgelehnt, weil diese häufig keine festen Wohnsitz oder Ausweispapier hatten.

Gebühren vergleichen

Die Banken sind verpflichtet die Kontogebühren zu veröffentlichen. Die Gebühren zwischen den Geldhäusern unterschieden sich erheblich. Gerade bei kleine Vermögen spielen die Gebühren langfristige ein große Rolle. Daher sollten die Angebot bei den Banken verglichen werden.

Erleichtert wird auch der Wechsel von einer Bank zu einer anderen.

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